Internationales Roaming. Übernahme der EG-Verordnung in das schweizerische Recht
- ShortId
-
07.3320
- Id
-
20073320
- Updated
-
28.07.2023 07:56
- Language
-
de
- Title
-
Internationales Roaming. Übernahme der EG-Verordnung in das schweizerische Recht
- AdditionalIndexing
-
34;Preisüberwachung;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Telekommunikationstarif;Preisrückgang;Mobiltelefon
- 1
-
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L04K11050501, Preisrückgang
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L04K11050309, Preisüberwachung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der zuständige EU-Ministerrat hat am 7. Juni 2007 den neuen Roamingtarifen für die Europäische Union zugestimmt. Die Tarife werden voraussichtlich im September in Kraft gesetzt und bringen den Konsumentinnen und Konsumenten wesentliche Vorteile. Schweizerische Mobilfunkanbieterinnen sind dagegen nicht verpflichtet, sich diesen neuen Tarifen anzupassen, sofern der Bundesrat nicht schnell und energisch eingreift.</p><p>Gebühren für das internationale Roaming werden dann in Rechnung gestellt, wenn Anrufe aus einem ausländischen Mobilfunknetz getätigt werden. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten können zurzeit aber nicht von den neuen Tarifen profitieren, da die Konzessionen die Mobilfunkanbieterinnen nicht zu Beschränkungen der Tarife verpflichten. Die Vereinbarungen zwischen schweizerischen und ausländischen Anbieterinnen werden daher so ausgehandelt, dass den Anbieterinnen sehr hohe Einnahmen gesichert sind.</p><p>Als Massnahmen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten vorzusehen sind insbesondere:</p><p>- die Ablösung der überhöhten Verrechnung im Minutentakt (oder 30-Sekunden-Takt nach der ersten Minute) durch eine Verrechnung im Sekundentakt ab der ersten Sekunde;</p><p>- die Abschaffung der Gebühren für den Verbindungsaufbau;</p><p>- die Verpflichtung zur Anwendung der neuen Tarife in den Grundgebühren und nicht nur im Rahmen einer Option;</p><p>- die Abschaffung von Tarifunterschieden zwischen Kundinnen und Kunden mit Abonnement und solchen mit Prepaid-SIM-Karten.</p><p>Damit zeigt der Bundesrat, welche Bedeutung er korrekten, erschwinglichen und angemessenen Tarifen beimisst.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, die sich für die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft aus im Vergleich zur EU höheren Roamingtarifen ergibt. Das nationale Recht enthält allerdings keine Grundlage, um den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben betreffend Ausgestaltung der Roamingtarife für ihre Endkunden zu machen. Dies gilt ebenso für Vorgaben zur Art der Verrechnung (Abrechnungsmodus, Gebühren für den Gesprächsaufbau) und zur Ausgestaltung der Angebote (Prepay/Postpay, Zusatzoptionen). Die entsprechenden Modalitäten werden durch die Parteien vertraglich festgelegt.</p><p>Eine einseitige Übernahme der EU-Regulierung würde das Problem nicht lösen. Roaminggebühren auf Grosshandelsstufe werden zwischen zwei Mobilfunkbetreibern bilateral vereinbart. Eine einseitige Übernahme der Bestimmung durch die Schweiz würde lediglich die Schweizer Firmen dazu verpflichten, die von der EU geregelten Vorleistungstarife anzuwenden. Die EU-Firmen blieben hingegen im Verkehr mit der Schweiz frei in der Bestimmung ihrer Vorleistungstarife. Die einseitige Übernahme durch die Schweiz würde somit zu einem Ungleichgewicht bei den Verhandlungen zwischen Anbietern aus der Schweiz und der EU führen, das für die Schweiz ungünstig wäre. Im Endeffekt würden wohl nur ausländische Gäste in der Schweiz von den regulierten Tarifen profitieren, Schweizer Reisende in der EU gingen dagegen leer aus.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch zuversichtlich, dass die EU-Regelung auch in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roamingtarife hat und sich diese Tarife rasch dem EU-Niveau annähern. Die Betreiber haben denn auch schon entsprechende Preissenkungen angekündigt, die teilweise sogar unter das von der EU vorgegebene Niveau gehen. Erste Anpassungen erfolgen bereits im Laufe des Septembers.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Frage Simoneschi 07.5114 ausgeführt hat, wird er die weitere Entwicklung der Roamingpreise im Verhältnis zu den EU-Tarifobergrenzen beobachten und im Frühjahr 2008 eine Standortbestimmung vornehmen. Sollten die sich abzeichnenden Entwicklungen nicht stattfinden, wird er unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontextes weitere Massnahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die EG-Verordnung vom 7. Juni 2007 zur Senkung der Roaminggebühren möglichst rasch in das schweizerische Recht zu übernehmen und die schweizerischen Mobilfunkanbieterinnen auf die neuen Tarife zu verpflichten. Der Bundesrat wird ausserdem beauftragt, Massnahmen für korrekte und angemessene Telefontarife zu ergreifen, die die Konsumentinnen und Konsumenten nicht benachteiligen.</p>
- Internationales Roaming. Übernahme der EG-Verordnung in das schweizerische Recht
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der zuständige EU-Ministerrat hat am 7. Juni 2007 den neuen Roamingtarifen für die Europäische Union zugestimmt. Die Tarife werden voraussichtlich im September in Kraft gesetzt und bringen den Konsumentinnen und Konsumenten wesentliche Vorteile. Schweizerische Mobilfunkanbieterinnen sind dagegen nicht verpflichtet, sich diesen neuen Tarifen anzupassen, sofern der Bundesrat nicht schnell und energisch eingreift.</p><p>Gebühren für das internationale Roaming werden dann in Rechnung gestellt, wenn Anrufe aus einem ausländischen Mobilfunknetz getätigt werden. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten können zurzeit aber nicht von den neuen Tarifen profitieren, da die Konzessionen die Mobilfunkanbieterinnen nicht zu Beschränkungen der Tarife verpflichten. Die Vereinbarungen zwischen schweizerischen und ausländischen Anbieterinnen werden daher so ausgehandelt, dass den Anbieterinnen sehr hohe Einnahmen gesichert sind.</p><p>Als Massnahmen zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten vorzusehen sind insbesondere:</p><p>- die Ablösung der überhöhten Verrechnung im Minutentakt (oder 30-Sekunden-Takt nach der ersten Minute) durch eine Verrechnung im Sekundentakt ab der ersten Sekunde;</p><p>- die Abschaffung der Gebühren für den Verbindungsaufbau;</p><p>- die Verpflichtung zur Anwendung der neuen Tarife in den Grundgebühren und nicht nur im Rahmen einer Option;</p><p>- die Abschaffung von Tarifunterschieden zwischen Kundinnen und Kunden mit Abonnement und solchen mit Prepaid-SIM-Karten.</p><p>Damit zeigt der Bundesrat, welche Bedeutung er korrekten, erschwinglichen und angemessenen Tarifen beimisst.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, die sich für die Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft aus im Vergleich zur EU höheren Roamingtarifen ergibt. Das nationale Recht enthält allerdings keine Grundlage, um den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben betreffend Ausgestaltung der Roamingtarife für ihre Endkunden zu machen. Dies gilt ebenso für Vorgaben zur Art der Verrechnung (Abrechnungsmodus, Gebühren für den Gesprächsaufbau) und zur Ausgestaltung der Angebote (Prepay/Postpay, Zusatzoptionen). Die entsprechenden Modalitäten werden durch die Parteien vertraglich festgelegt.</p><p>Eine einseitige Übernahme der EU-Regulierung würde das Problem nicht lösen. Roaminggebühren auf Grosshandelsstufe werden zwischen zwei Mobilfunkbetreibern bilateral vereinbart. Eine einseitige Übernahme der Bestimmung durch die Schweiz würde lediglich die Schweizer Firmen dazu verpflichten, die von der EU geregelten Vorleistungstarife anzuwenden. Die EU-Firmen blieben hingegen im Verkehr mit der Schweiz frei in der Bestimmung ihrer Vorleistungstarife. Die einseitige Übernahme durch die Schweiz würde somit zu einem Ungleichgewicht bei den Verhandlungen zwischen Anbietern aus der Schweiz und der EU führen, das für die Schweiz ungünstig wäre. Im Endeffekt würden wohl nur ausländische Gäste in der Schweiz von den regulierten Tarifen profitieren, Schweizer Reisende in der EU gingen dagegen leer aus.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch zuversichtlich, dass die EU-Regelung auch in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roamingtarife hat und sich diese Tarife rasch dem EU-Niveau annähern. Die Betreiber haben denn auch schon entsprechende Preissenkungen angekündigt, die teilweise sogar unter das von der EU vorgegebene Niveau gehen. Erste Anpassungen erfolgen bereits im Laufe des Septembers.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Frage Simoneschi 07.5114 ausgeführt hat, wird er die weitere Entwicklung der Roamingpreise im Verhältnis zu den EU-Tarifobergrenzen beobachten und im Frühjahr 2008 eine Standortbestimmung vornehmen. Sollten die sich abzeichnenden Entwicklungen nicht stattfinden, wird er unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontextes weitere Massnahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die EG-Verordnung vom 7. Juni 2007 zur Senkung der Roaminggebühren möglichst rasch in das schweizerische Recht zu übernehmen und die schweizerischen Mobilfunkanbieterinnen auf die neuen Tarife zu verpflichten. Der Bundesrat wird ausserdem beauftragt, Massnahmen für korrekte und angemessene Telefontarife zu ergreifen, die die Konsumentinnen und Konsumenten nicht benachteiligen.</p>
- Internationales Roaming. Übernahme der EG-Verordnung in das schweizerische Recht
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