LSVA. Verhinderung der staatlichen Abzockerei des Binnenverkehrs

ShortId
07.3321
Id
20073321
Updated
28.07.2023 12:40
Language
de
Title
LSVA. Verhinderung der staatlichen Abzockerei des Binnenverkehrs
AdditionalIndexing
48;Steuererhöhung;Preissteigerung;Güterverkehr auf der Strasse;Schwerverkehrsabgabe;Preisfestsetzung;nationaler Verkehr
1
  • L05K1802010204, Schwerverkehrsabgabe
  • L04K18010106, nationaler Verkehr
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L04K11070309, Steuererhöhung
  • L04K11050302, Preisfestsetzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die LSVA wurde am 1. Januar 2001 eingeführt. Per 1. Januar 2005 wurden die LSVA-Ansätze nochmals um rund 50 Prozent erhöht. Auf den 1. Januar 2008 ist eine weitere Erhöhung geplant, dies obwohl keine rechtliche Grundlage besteht. Gemäss Gesetz wird die LSVA für die ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs erhoben. Gemäss Strassenrechnung des Bundes deckt der Schwerverkehr seine Kosten aber zu 139 Prozent. Die Schweiz hat heute beim Strassentransport schon europaweit die höchste Steuerbelastung; sie ist vier bis fünf Mal höher als in den europäischen Nachbarländern. Alleine für die LSVA sind in der Schweiz heute schon Jahreskosten bis zu 80 000 Franken pro Lastwagen fällig. </p><p>Die Einnahmen der LSVA stammen zu 75 Prozent von Schweizer Unternehmen. Seit der Einführung der Schwerverkehrsabgabe sind die Transporte innerhalb der Schweizer Grenzen je nach Gewichtsklassen, Distanzen und Regionen zwischen 8 und 35 Prozent teurer geworden. Eine weitere Erhöhung der LSVA belastet primär den schweizerischen Binnentransport und verteuert damit den Warenverkehr innerhalb der Schweiz. Insbesondere die Bevölkerung in den Randregionen, speziell in den Gebieten ohne Bahnanschluss, wird bei einer Erhöhung zusätzlicher massiver Belastung ausgesetzt. Eine Erhöhung entspricht auch nicht der Politik des Bundesrates, welche darauf abzielt, Produkte und Nahrungsmittel günstiger und die Unternehmen konkurrenzfähiger zu machen. Schweizer Unternehmen haben mit der LSVA zudem einen massiven Standortnachteil gegenüber dem übrigen Europa.</p>
  • <p>Die Einführung und nachfolgende schrittweise Erhöhung der LSVA wurde von Anfang an wie folgt kommuniziert: </p><p>1. Januar 2001 Einführung der Abgabe</p><p>1. Januar 2005 Erhöhung des gewichteten Durchschnitts um rund 50 Prozent</p><p>1. Januar 2008 (resp. nach Eröffnung des Lötschbergbasistunnels) nochmalige Erhöhung des gewichteten Durchschnitts um rund 10 Prozent. </p><p>Die nun vorgesehene Erhöhung war demzufolge bereits vor Einführung der Abgabe geplant und dem Strassentransportgewerbe bekannt. </p><p>Rechtlich ist die Erhöhung sowohl durch das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft als auch durch die nationale Gesetzgebung gedeckt. Die in der Strassenrechnung des Bundesamtes für Statistik ausgewiesene Kostenüberdeckung des Schwerverkehrs beruht darauf, dass in dieser Berechnung die vom Strassenschwerverkehr verursachten externen Kosten nicht mitberücksichtigt sind. Gemäss den aktualisierten Berechnungen belaufen sich diese für das Referenzjahr 2000 auf 1512 Millionen Franken. Wird dieser Betrag - wie in Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes vorgesehen - in die Berechnungen einbezogen, resultiert eine Kostenunterdeckung. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhung der Abgabe wird diese für das Jahr 2008 auf 127, für 2009 auf 25 Millionen Franken veranschlagt. </p><p>Es trifft zu, dass die schweizerische LSVA zu einer vergleichsweise hohen Abgabelast führt. Diese ist jedoch vom Stimmvolk durch die Gutheissung der Schwerverkehrsvorlage demokratisch legitimiert. Zudem hat die parallel zur Einführung der LSVA erfolgte schrittweise Anhebung der Gewichtslimite dem Strassentransportgewerbe Produktivitätsgewinne ermöglicht, von welchen nicht nur der Transit- und der Import- Exportverkehr, sondern auch der Binnenverkehr profitiert. Wie verschiedene Untersuchungen des Bundes zeigen, ist denn auch der Strassentransport seit Einführung der LSVA wesentlich effizienter geworden. Die damit verbundene Abnahme der Zahl gefahrener Kilometer trägt dazu bei, den Verkehr auf unseren Strassen flüssig zu halten, ein Umstand, welcher auch dem Transportgewerbe zugute kommt. Die unter dem Strich verbleibende Mehrbelastung ist, dies belegen die bei Einführung der Abgabe im Jahr 2001 und bei deren Erhöhung im Jahr 2005 gemachten Erfahrungen, verkraftbar. Im Vergleich zu den damals vorgenommenen Belastungen ist die nun vorgesehene Erhöhung sehr moderat. </p><p>Der Situation der Berg- und Randregionen wird bei der Verteilung des Kantonsanteils umfassend Rechnung getragen. Durch den Entscheid, den aufgrund der Erhöhung der Abgabe zugunsten der Kantone anfallenden Mehrertrag exklusiv den Kantonen mit Berg- und Randregionen zukommen zu lassen, werden deren Interessen zusätzlich berücksichtigt. Rechtsgrundlage für diese Zusatzfinanzierung ist Artikel 14 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf eine weitere Erhöhung der LSVA auf den 1. Januar 2008 zu verzichten.</p>
  • LSVA. Verhinderung der staatlichen Abzockerei des Binnenverkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die LSVA wurde am 1. Januar 2001 eingeführt. Per 1. Januar 2005 wurden die LSVA-Ansätze nochmals um rund 50 Prozent erhöht. Auf den 1. Januar 2008 ist eine weitere Erhöhung geplant, dies obwohl keine rechtliche Grundlage besteht. Gemäss Gesetz wird die LSVA für die ungedeckten Kosten des Schwerverkehrs erhoben. Gemäss Strassenrechnung des Bundes deckt der Schwerverkehr seine Kosten aber zu 139 Prozent. Die Schweiz hat heute beim Strassentransport schon europaweit die höchste Steuerbelastung; sie ist vier bis fünf Mal höher als in den europäischen Nachbarländern. Alleine für die LSVA sind in der Schweiz heute schon Jahreskosten bis zu 80 000 Franken pro Lastwagen fällig. </p><p>Die Einnahmen der LSVA stammen zu 75 Prozent von Schweizer Unternehmen. Seit der Einführung der Schwerverkehrsabgabe sind die Transporte innerhalb der Schweizer Grenzen je nach Gewichtsklassen, Distanzen und Regionen zwischen 8 und 35 Prozent teurer geworden. Eine weitere Erhöhung der LSVA belastet primär den schweizerischen Binnentransport und verteuert damit den Warenverkehr innerhalb der Schweiz. Insbesondere die Bevölkerung in den Randregionen, speziell in den Gebieten ohne Bahnanschluss, wird bei einer Erhöhung zusätzlicher massiver Belastung ausgesetzt. Eine Erhöhung entspricht auch nicht der Politik des Bundesrates, welche darauf abzielt, Produkte und Nahrungsmittel günstiger und die Unternehmen konkurrenzfähiger zu machen. Schweizer Unternehmen haben mit der LSVA zudem einen massiven Standortnachteil gegenüber dem übrigen Europa.</p>
    • <p>Die Einführung und nachfolgende schrittweise Erhöhung der LSVA wurde von Anfang an wie folgt kommuniziert: </p><p>1. Januar 2001 Einführung der Abgabe</p><p>1. Januar 2005 Erhöhung des gewichteten Durchschnitts um rund 50 Prozent</p><p>1. Januar 2008 (resp. nach Eröffnung des Lötschbergbasistunnels) nochmalige Erhöhung des gewichteten Durchschnitts um rund 10 Prozent. </p><p>Die nun vorgesehene Erhöhung war demzufolge bereits vor Einführung der Abgabe geplant und dem Strassentransportgewerbe bekannt. </p><p>Rechtlich ist die Erhöhung sowohl durch das Landverkehrsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft als auch durch die nationale Gesetzgebung gedeckt. Die in der Strassenrechnung des Bundesamtes für Statistik ausgewiesene Kostenüberdeckung des Schwerverkehrs beruht darauf, dass in dieser Berechnung die vom Strassenschwerverkehr verursachten externen Kosten nicht mitberücksichtigt sind. Gemäss den aktualisierten Berechnungen belaufen sich diese für das Referenzjahr 2000 auf 1512 Millionen Franken. Wird dieser Betrag - wie in Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes vorgesehen - in die Berechnungen einbezogen, resultiert eine Kostenunterdeckung. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Erhöhung der Abgabe wird diese für das Jahr 2008 auf 127, für 2009 auf 25 Millionen Franken veranschlagt. </p><p>Es trifft zu, dass die schweizerische LSVA zu einer vergleichsweise hohen Abgabelast führt. Diese ist jedoch vom Stimmvolk durch die Gutheissung der Schwerverkehrsvorlage demokratisch legitimiert. Zudem hat die parallel zur Einführung der LSVA erfolgte schrittweise Anhebung der Gewichtslimite dem Strassentransportgewerbe Produktivitätsgewinne ermöglicht, von welchen nicht nur der Transit- und der Import- Exportverkehr, sondern auch der Binnenverkehr profitiert. Wie verschiedene Untersuchungen des Bundes zeigen, ist denn auch der Strassentransport seit Einführung der LSVA wesentlich effizienter geworden. Die damit verbundene Abnahme der Zahl gefahrener Kilometer trägt dazu bei, den Verkehr auf unseren Strassen flüssig zu halten, ein Umstand, welcher auch dem Transportgewerbe zugute kommt. Die unter dem Strich verbleibende Mehrbelastung ist, dies belegen die bei Einführung der Abgabe im Jahr 2001 und bei deren Erhöhung im Jahr 2005 gemachten Erfahrungen, verkraftbar. Im Vergleich zu den damals vorgenommenen Belastungen ist die nun vorgesehene Erhöhung sehr moderat. </p><p>Der Situation der Berg- und Randregionen wird bei der Verteilung des Kantonsanteils umfassend Rechnung getragen. Durch den Entscheid, den aufgrund der Erhöhung der Abgabe zugunsten der Kantone anfallenden Mehrertrag exklusiv den Kantonen mit Berg- und Randregionen zukommen zu lassen, werden deren Interessen zusätzlich berücksichtigt. Rechtsgrundlage für diese Zusatzfinanzierung ist Artikel 14 des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, auf eine weitere Erhöhung der LSVA auf den 1. Januar 2008 zu verzichten.</p>
    • LSVA. Verhinderung der staatlichen Abzockerei des Binnenverkehrs

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