Auftrag zu Zusatzvorlage mit Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung des Teils ZEB
- ShortId
-
07.3328
- Id
-
20073328
- Updated
-
28.07.2023 05:15
- Language
-
de
- Title
-
Auftrag zu Zusatzvorlage mit Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung des Teils ZEB
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;öffentlicher Verkehr;Nachtragskredit;Verkehrsinfrastruktur;Bahn 2000;Schienennetz;NEAT;Finanzierung
- 1
-
- L05K1803020701, NEAT
- L03K110902, Finanzierung
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K11020207, Nachtragskredit
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K18030201, Bahn 2000
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat einen (ausgezeichneten) Entwurf einer Gesamtschau der aus dem FinöV-Fonds finanzierten Eisenbahn-Grossprojekte in die Vernehmlassung geschickt. Sie umfasst eine Erhöhung des Neat- Gesamtkredits und eine ausgeweitete Bahn 2000, 2. Etappe (mit Güterverkehr) unter dem Titel ZEB (zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur). Die Vorlage ist gemäss Gesetz bis Ende 2007 dem Parlament zu unterbreiten. Sie kann ein zentraler Beitrag zu einem "S-Bahn-Konzept Schweiz" für die urbane Schweiz und den Schutz ihrer Umwelt, ja zur Klimapolitik werden. Unvermeidbar ist das Konzept mit vielen Unsicherheiten belastet: vorab finanziell und aus der Sicht vieler Regionen. </p><p>2. Die finanzielle Unsicherheit ist gross, weil aus demselben "Kuchen" Neat, HGV, Lärmschutz und Bahn 2000/ZEB finanziert werden. Der Anteil der Neat wächst. Für ZEB bleiben höchstens 5,2, eher 4,5 Milliarden Franken, eventuell wesentlich weniger. Bei der Neat stehen Risiken von 3 Milliarden Franken oder mehr an.</p><p>3. Jetzt möglichst alle Unsicherheiten auszuräumen würde zu viel Zeit brauchen und die Freigabe von Mitteln für Neat und ZEB verzögern. Darum ist es sinnvoll, sich jetzt darauf zu konzentrieren, das (unerlässliche) Kernangebot im Jahre 2008 durchzubringen und dafür national und regional einen Konsens aufzubauen. Das ist eine anspruchsvolle, aber lösbare Aufgabe. Die Kantone haben sich jedenfalls letztes Jahr darauf einigen können. </p><p>4. Dieser Konsens für den Neat-Kredit und das Kernangebot ZEB ist nur zu erreichen, wenn der Bundesrat gleichzeitig verpflichtet wird, bis etwa 2010 eine Zusatzvorlage mit einer Neat-Nachfinanzierung und einer weiteren Phase für ZEB-Projekte vorzulegen. Diese Inhalte sind nicht bis Ende 2007 vorzulegen, aber im geplanten ZEB-Gesetz aufzuzählen und bis etwa 2010 in einer Vorlage zu unterbreiten. Diese Aufzählung soll Finanzierung (Ziffer 5) und Projekte (Ziffer 6) umfassen.</p><p>5. Zu finanzieren ist die Zusatzvorlage nach dem bisherigen Finanzierungssystem, ohne neue Steuern, Abgaben und jahrelange Verfahren für Verfassungs- und Gesetzesänderungen oder weitere Verzögerungen.</p><p>a. Das Investitionsvolumen kann sich an den politischen Vorstellungen von 1998 orientieren, die damals Volk und Ständen vorgetragen wurden: eine Gesamtsumme von 30,5 Milliarden Franken und die damals vorausgesagte Mittelaufteilung des "FinöV"-Kuchens: 14,2 Milliarden Franken für die Neat und 13 Milliarden für Bahn 2000, also fast gleich viel wie für die Neat. Gebraucht hat die Neat je nach den Ermittlungen 17,2 oder 18,2 Milliarden Franken; für Bahn 2000/ZEB bleiben noch rund 10 bis 10,7 Milliarden Franken. Das macht ein "Defizit" von rund 3 Milliarden Franken zulasten von Bahn 2000/ZEB aus (Preisstand 1995). Diese Grössenordnungen sind wiederherzustellen.</p><p>b. Die Liquidität kann durch Verlängerung der Rückzahlungsfrist bereitgestellt werden. Unsere Generation baut und bezahlt bis etwa 2030 schuldenfrei die Neat-Basistunnels ab. Die nächste Generation darf auch ihren Teil leisten. Selbstverständlich ist eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts auszuschliessen (gleiche Bevorschussungslimite, Zinslasten aus dem Fonds, abgestimmte Ausgaben und Einnahmen).</p><p>6. An Projekten soll die Zusatzvorlage zwei Gruppen enthalten: </p><p>- die zurückgestellten und gesamthaft besonders vordringlichen, vorab die vom Volk gutgeheissenen Vorhaben wie Zimmerberg, Brütten, 3. Geleise Lausanne-Genf, Wisenberg, Heitersberg, </p><p>- aber auch die sogenannten und mit den Kantonen ausgearbeiteten Erweiterungsoptionen umfassen. </p><p>Die Zusatzvorlage soll diese Vorhaben, aber auch die "Angebotszusicherungen", die Bund und SBB den Kantonen gemacht haben, in einem Sachplan festhalten und periodisch anpassen. Mit der Gesamtschau-Vorlage sind dem Parlament entsprechende (Grob-)Projektierungsaufträge und -kredite zu beantragen.</p>
- <p>Im Jahr 2005 beauftragte das Parlament den Bundesrat, bis 2007 eine "Gesamtschau über die weitere Entwicklung der Eisenbahn-Grossprojekte und für weitere Phasen sowie deren Finanzierung" vorzulegen. Das UVEK erarbeitete in Zusammenarbeit mit den SBB und unter Einbezug der Kantone die Gesamtschau FinöV. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: einerseits dem neuen Neat-Gesamtkredit (Finanzbedarf der Neat), andererseits den Beschlüssen zur "Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB). Zwischen den beiden Elementen besteht ein enger Zusammenhang: Beide sind durch die im FinöV-Fonds verfügbaren Mittel zu finanzieren.</p><p>Zur Vorlage wurde während drei Monaten eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen wie vom Parlament gewünscht noch 2007 im Rahmen der Botschaft "Gesamtschau FinöV" entscheiden. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt die Ablehnung der Motion. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat hat in die Vorlage "Gesamtschau FinöV", die er bis Ende 2007 unterbreiten muss, einen Auftrag für eine Zusatzvorlage mit einer Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung von Bahn 2000/ZEB bis etwa 2010 (innerhalb der nächsten Legislatur) im Sinne der nachfolgenden Begründung aufzunehmen.</p>
- Auftrag zu Zusatzvorlage mit Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung des Teils ZEB
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat einen (ausgezeichneten) Entwurf einer Gesamtschau der aus dem FinöV-Fonds finanzierten Eisenbahn-Grossprojekte in die Vernehmlassung geschickt. Sie umfasst eine Erhöhung des Neat- Gesamtkredits und eine ausgeweitete Bahn 2000, 2. Etappe (mit Güterverkehr) unter dem Titel ZEB (zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur). Die Vorlage ist gemäss Gesetz bis Ende 2007 dem Parlament zu unterbreiten. Sie kann ein zentraler Beitrag zu einem "S-Bahn-Konzept Schweiz" für die urbane Schweiz und den Schutz ihrer Umwelt, ja zur Klimapolitik werden. Unvermeidbar ist das Konzept mit vielen Unsicherheiten belastet: vorab finanziell und aus der Sicht vieler Regionen. </p><p>2. Die finanzielle Unsicherheit ist gross, weil aus demselben "Kuchen" Neat, HGV, Lärmschutz und Bahn 2000/ZEB finanziert werden. Der Anteil der Neat wächst. Für ZEB bleiben höchstens 5,2, eher 4,5 Milliarden Franken, eventuell wesentlich weniger. Bei der Neat stehen Risiken von 3 Milliarden Franken oder mehr an.</p><p>3. Jetzt möglichst alle Unsicherheiten auszuräumen würde zu viel Zeit brauchen und die Freigabe von Mitteln für Neat und ZEB verzögern. Darum ist es sinnvoll, sich jetzt darauf zu konzentrieren, das (unerlässliche) Kernangebot im Jahre 2008 durchzubringen und dafür national und regional einen Konsens aufzubauen. Das ist eine anspruchsvolle, aber lösbare Aufgabe. Die Kantone haben sich jedenfalls letztes Jahr darauf einigen können. </p><p>4. Dieser Konsens für den Neat-Kredit und das Kernangebot ZEB ist nur zu erreichen, wenn der Bundesrat gleichzeitig verpflichtet wird, bis etwa 2010 eine Zusatzvorlage mit einer Neat-Nachfinanzierung und einer weiteren Phase für ZEB-Projekte vorzulegen. Diese Inhalte sind nicht bis Ende 2007 vorzulegen, aber im geplanten ZEB-Gesetz aufzuzählen und bis etwa 2010 in einer Vorlage zu unterbreiten. Diese Aufzählung soll Finanzierung (Ziffer 5) und Projekte (Ziffer 6) umfassen.</p><p>5. Zu finanzieren ist die Zusatzvorlage nach dem bisherigen Finanzierungssystem, ohne neue Steuern, Abgaben und jahrelange Verfahren für Verfassungs- und Gesetzesänderungen oder weitere Verzögerungen.</p><p>a. Das Investitionsvolumen kann sich an den politischen Vorstellungen von 1998 orientieren, die damals Volk und Ständen vorgetragen wurden: eine Gesamtsumme von 30,5 Milliarden Franken und die damals vorausgesagte Mittelaufteilung des "FinöV"-Kuchens: 14,2 Milliarden Franken für die Neat und 13 Milliarden für Bahn 2000, also fast gleich viel wie für die Neat. Gebraucht hat die Neat je nach den Ermittlungen 17,2 oder 18,2 Milliarden Franken; für Bahn 2000/ZEB bleiben noch rund 10 bis 10,7 Milliarden Franken. Das macht ein "Defizit" von rund 3 Milliarden Franken zulasten von Bahn 2000/ZEB aus (Preisstand 1995). Diese Grössenordnungen sind wiederherzustellen.</p><p>b. Die Liquidität kann durch Verlängerung der Rückzahlungsfrist bereitgestellt werden. Unsere Generation baut und bezahlt bis etwa 2030 schuldenfrei die Neat-Basistunnels ab. Die nächste Generation darf auch ihren Teil leisten. Selbstverständlich ist eine zusätzliche Belastung des Bundeshaushalts auszuschliessen (gleiche Bevorschussungslimite, Zinslasten aus dem Fonds, abgestimmte Ausgaben und Einnahmen).</p><p>6. An Projekten soll die Zusatzvorlage zwei Gruppen enthalten: </p><p>- die zurückgestellten und gesamthaft besonders vordringlichen, vorab die vom Volk gutgeheissenen Vorhaben wie Zimmerberg, Brütten, 3. Geleise Lausanne-Genf, Wisenberg, Heitersberg, </p><p>- aber auch die sogenannten und mit den Kantonen ausgearbeiteten Erweiterungsoptionen umfassen. </p><p>Die Zusatzvorlage soll diese Vorhaben, aber auch die "Angebotszusicherungen", die Bund und SBB den Kantonen gemacht haben, in einem Sachplan festhalten und periodisch anpassen. Mit der Gesamtschau-Vorlage sind dem Parlament entsprechende (Grob-)Projektierungsaufträge und -kredite zu beantragen.</p>
- <p>Im Jahr 2005 beauftragte das Parlament den Bundesrat, bis 2007 eine "Gesamtschau über die weitere Entwicklung der Eisenbahn-Grossprojekte und für weitere Phasen sowie deren Finanzierung" vorzulegen. Das UVEK erarbeitete in Zusammenarbeit mit den SBB und unter Einbezug der Kantone die Gesamtschau FinöV. Sie besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: einerseits dem neuen Neat-Gesamtkredit (Finanzbedarf der Neat), andererseits den Beschlüssen zur "Zukünftigen Entwicklung der Bahninfrastruktur" (ZEB). Zwischen den beiden Elementen besteht ein enger Zusammenhang: Beide sind durch die im FinöV-Fonds verfügbaren Mittel zu finanzieren.</p><p>Zur Vorlage wurde während drei Monaten eine Vernehmlassung durchgeführt. Der Bundesrat wird über das weitere Vorgehen wie vom Parlament gewünscht noch 2007 im Rahmen der Botschaft "Gesamtschau FinöV" entscheiden. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt die Ablehnung der Motion. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat hat in die Vorlage "Gesamtschau FinöV", die er bis Ende 2007 unterbreiten muss, einen Auftrag für eine Zusatzvorlage mit einer Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung von Bahn 2000/ZEB bis etwa 2010 (innerhalb der nächsten Legislatur) im Sinne der nachfolgenden Begründung aufzunehmen.</p>
- Auftrag zu Zusatzvorlage mit Neat-Nachfinanzierung und Ergänzung des Teils ZEB
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