Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

ShortId
07.3334
Id
20073334
Updated
28.07.2023 11:53
Language
de
Title
Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
AdditionalIndexing
04;12;Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat;Bundesanwaltschaft;Vollzug von Beschlüssen;Vernehmlassungsverfahren;EJPD;Gewaltenteilung
1
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
  • L04K08020501, Gewaltenteilung
  • L06K080602010201, Verwaltungskontrolle durch den Bundesrat
  • L03K080404, EJPD
  • L05K0807020102, Vernehmlassungsverfahren
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Am 26. April 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Vorlage zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft weiterzubearbeiten, wobei an der angestrebten Vereinigung der Dienstaufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD festzuhalten sei. Gleichzeitig ordnete der Bundesrat an, die Neuregelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft sei in die Botschaft über die Einführungs- und Behördenorganisationsgesetzgebung zum vereinheitlichten Strafprozessrecht zu integrieren, sofern eine Verabschiedung dieser Vorlage im Jahr 2008 möglich erscheine. Der Bundesrat traf diesen Entscheid gestützt auf ein Aussprachepapier des EJPD vom 12. April 2006, in dem die Ergebnisse der Vernehmlassung dargelegt waren. Ferner beauftragte der Bundesrat das EJPD, den Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat noch formell zu unterbreiten.</p><p>2. Aus den Ausführungen unter Ziffer 1 ergibt sich, dass der Bundesrat seine Aufträge an das EJPD in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse erteilt hat. Insbesondere trägt der Auftrag zur Integration der Aufsichtsvorlage in die Botschaft über die Anpassung der Organisation der Strafbehörden des Bundes dem Anliegen zahlreicher Vernehmlassungsteilnehmer nach besserer Koordination mit der StPO und deren Ausführungsgesetzgebung Rechnung. </p><p>3. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 von den Ergebnissen der Überprüfungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei (Situationsanalyse EffVor: "Bericht Uster" und Administrativuntersuchung: "Bericht Lüthi") Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Dabei beschloss er u. a., dass die weitere Ausgestaltung der Strafverfolgung auf Bundesebene durch eine Konzentration der Kräfte erfolgen soll. Zwecks Konkretisierung dieser Vorgabe beauftragte der Bundesrat das EJPD, eine Projektorganisation unter der Leitung des ehemaligen Zuger Regierungsrats Hanspeter Uster einzusetzen, welche bis Ende April 2007 einen Umsetzungsbericht mit konkreten Vorschlägen zur Realisierung der angestrebten Konzentration der Kräfte ausarbeiten sollte. Am 4. Juli 2007 hat der Bundesrat von diesem Umsetzungsbericht mit Vorschlägen und Anträgen Kenntnis genommen und die vom EJPD gestützt darauf gestellten Anträge namentlich zur Frage der Deliktsschwerpunkte und der Festlegung von Prioritäten, der Integration des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes in die Bundesanwaltschaft und des Budgets genehmigt. Damit hat der Bundesrat klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Strafverfolgungsbehörden eine hohe Priorität einräumt.</p><p>4. Es besteht Gewähr dafür, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in die laufenden Arbeiten zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG) einfliessen werden. Weiter ist sichergestellt, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, welche die GPK-N in ihrem Bericht vom 5. September 2007 zur "Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes" aufführt, sowie die Erkenntnisse des vom Bundesrat eingesetzten unabhängigen Experten, Professor Georg Müller, in die Erarbeitung der Vorlage einfliessen werden. Mit der am 21. September 2007 erfolgten Eröffnung der Vernehmlassung zum StBOG ist dem Bundesrat in Übereinstimmung mit dem unter Ziffer 1 erwähnten Beschluss vom 26. April 2006 insbesondere auch der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsichtsvorlage unterbreitet worden, damit diese überholte Vorlage formell korrekt abgeschrieben werden konnte. Die Vernehmlassungsergebnisse sind parallel dazu veröffentlicht worden. Dieses Vorgehen schafft volle Transparenz; es erlaubt den Teilnehmern der Vernehmlassung zum StBOG, die aufgearbeitete und neue Aufsichtsregelung über die Bundesanwaltschaft in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsichtsvorlage einlässlich zu prüfen und zum Fragenkomplex der Aufsicht erneut Stellung zu nehmen.</p><p>5. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren gelangte der Bundesrat zur Überzeugung, dass die mit dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage per 1. Januar 2002 eingeführte geteilte Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Probleme schafft und sich als Hindernis für eine effiziente und kohärente Aufsicht erweist: Dem Bundesstrafgericht obliegt zwar die Fachaufsicht, es kann jedoch keinerlei organisatorische oder disziplinarische Massnahmen ergreifen, wenn es Mängel feststellt, weil die Administrativaufsicht beim EJPD liegt. Anderseits hat das EJPD heute nur beschränkte Möglichkeiten zur Kontrolle der Geschäftsabläufe, etwa wenn es überprüfen möchte, ob die von der Bundesanwaltschaft beanspruchten Mittel gerechtfertigt sind. Schliesslich übt auch die Geschäftsprüfungsdelegation eine Aufsichtsfunktion über die Bundesanwaltschaft aus. Diese zersplitterte Aufsicht birgt die Gefahr von Unklarheiten, Abgrenzungsschwierigkeiten und Kompetenzkonflikten in sich. Deshalb ist eine Lösung zu erarbeiten, welche eine ungeteilte Aufsicht ermöglicht. Fest steht bereits heute, dass nicht vorgesehen ist, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD anzusiedeln. Welches Modell schliesslich die grösste Akzeptanz finden wird, ist im jetzigen Zeitpunkt unklar.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der EJPD-Vorsteher hat verlauten lassen, dass sich der Bundesrat bereits im April 2006 für eine administrative und fachliche Aufsicht durch das EJPD entschieden habe. Nicht nur die FDP hat sich im Rahmen der Vernehmlassung von 2005 - lange vor den Berichten Lüthi, Uster und Keller-Bertossa - klar gegen die Unterstellung der obersten Anklagebehörde des Bundes unter die Exekutive ausgesprochen. Das Vernehmlassungsresultat war offenbar grossmehrheitlich negativ und lag zum Zeitpunkt des erwähnten Entscheides vor.</p><p>Gemäss Geschäftsbericht des Bundesrats wurde die Unterbreitung der Vernehmlassungsergebnisse wegen der verschiedenen Untersuchungen der Bundesanwaltschaft verschoben. Es ist nicht ersichtlich, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Untersuchungen haben keine Führungsmängel festgestellt, sondern sprechen nur von Optimierungspotenzial. Von "Unführbarkeit der Bundesanwaltschaft in der heutigen Struktur" kann deshalb nicht die Rede sein. Diese Ergebnisse scheinen den EJPD-Vorsteher indes nicht zu kümmern: So ging er am 4. Juni 2007 im Ständerat nach wie vor von "Missständen", "fehlenden Fällen", "ungenügender Fallarbeit" und "Führungsmängeln" aus, um die "ungeteilte Aufsicht" zu begründen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er vom Vernehmlassungsergebnis zum Vorentwurf der Aufsichtsvorlage Kenntnis erhalten?</p><p>2. Warum hat er im April 2006 über die Stossrichtung der Vereinheitlichung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch das EJPD entschieden, ohne vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis erhalten zu haben, wie das die Vernehmlassungsverordnung vorsieht?</p><p>3. Kann er sicherstellen, dass die Ergebnisse der Überprüfungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei respektiert und in Einklang mit dem Gesetzesauftrag umgesetzt werden und die Strafverfolgungsbehörden ungestört ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können?</p><p>4. Kann er sicherstellen, dass die Vernehmlassungsresultate im Rahmen der laufenden Arbeiten für das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes zur Strafprozessordnung berücksichtigt werden und dass die vom Parlament mit guten Gründen mit der Effizienzvorlage beschlossene Aufsichtsregelung nicht schon ohne Not nach fünf Jahren rückgängig gemacht wird?</p><p>5. Worauf gründet die Motivation des EJPD-Vorstehers, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft übernehmen zu wollen?</p>
  • Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Am 26. April 2006 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), die Vorlage zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft weiterzubearbeiten, wobei an der angestrebten Vereinigung der Dienstaufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD festzuhalten sei. Gleichzeitig ordnete der Bundesrat an, die Neuregelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft sei in die Botschaft über die Einführungs- und Behördenorganisationsgesetzgebung zum vereinheitlichten Strafprozessrecht zu integrieren, sofern eine Verabschiedung dieser Vorlage im Jahr 2008 möglich erscheine. Der Bundesrat traf diesen Entscheid gestützt auf ein Aussprachepapier des EJPD vom 12. April 2006, in dem die Ergebnisse der Vernehmlassung dargelegt waren. Ferner beauftragte der Bundesrat das EJPD, den Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft dem Bundesrat noch formell zu unterbreiten.</p><p>2. Aus den Ausführungen unter Ziffer 1 ergibt sich, dass der Bundesrat seine Aufträge an das EJPD in Kenntnis der Vernehmlassungsergebnisse erteilt hat. Insbesondere trägt der Auftrag zur Integration der Aufsichtsvorlage in die Botschaft über die Anpassung der Organisation der Strafbehörden des Bundes dem Anliegen zahlreicher Vernehmlassungsteilnehmer nach besserer Koordination mit der StPO und deren Ausführungsgesetzgebung Rechnung. </p><p>3. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2006 von den Ergebnissen der Überprüfungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei (Situationsanalyse EffVor: "Bericht Uster" und Administrativuntersuchung: "Bericht Lüthi") Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt. Dabei beschloss er u. a., dass die weitere Ausgestaltung der Strafverfolgung auf Bundesebene durch eine Konzentration der Kräfte erfolgen soll. Zwecks Konkretisierung dieser Vorgabe beauftragte der Bundesrat das EJPD, eine Projektorganisation unter der Leitung des ehemaligen Zuger Regierungsrats Hanspeter Uster einzusetzen, welche bis Ende April 2007 einen Umsetzungsbericht mit konkreten Vorschlägen zur Realisierung der angestrebten Konzentration der Kräfte ausarbeiten sollte. Am 4. Juli 2007 hat der Bundesrat von diesem Umsetzungsbericht mit Vorschlägen und Anträgen Kenntnis genommen und die vom EJPD gestützt darauf gestellten Anträge namentlich zur Frage der Deliktsschwerpunkte und der Festlegung von Prioritäten, der Integration des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramtes in die Bundesanwaltschaft und des Budgets genehmigt. Damit hat der Bundesrat klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Strafverfolgungsbehörden eine hohe Priorität einräumt.</p><p>4. Es besteht Gewähr dafür, dass die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend Aufsicht über die Bundesanwaltschaft in die laufenden Arbeiten zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes (StBOG) einfliessen werden. Weiter ist sichergestellt, dass die Schlussfolgerungen und Empfehlungen, welche die GPK-N in ihrem Bericht vom 5. September 2007 zur "Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes" aufführt, sowie die Erkenntnisse des vom Bundesrat eingesetzten unabhängigen Experten, Professor Georg Müller, in die Erarbeitung der Vorlage einfliessen werden. Mit der am 21. September 2007 erfolgten Eröffnung der Vernehmlassung zum StBOG ist dem Bundesrat in Übereinstimmung mit dem unter Ziffer 1 erwähnten Beschluss vom 26. April 2006 insbesondere auch der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsichtsvorlage unterbreitet worden, damit diese überholte Vorlage formell korrekt abgeschrieben werden konnte. Die Vernehmlassungsergebnisse sind parallel dazu veröffentlicht worden. Dieses Vorgehen schafft volle Transparenz; es erlaubt den Teilnehmern der Vernehmlassung zum StBOG, die aufgearbeitete und neue Aufsichtsregelung über die Bundesanwaltschaft in Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung zur Aufsichtsvorlage einlässlich zu prüfen und zum Fragenkomplex der Aufsicht erneut Stellung zu nehmen.</p><p>5. Aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Jahren gelangte der Bundesrat zur Überzeugung, dass die mit dem Inkrafttreten der Effizienzvorlage per 1. Januar 2002 eingeführte geteilte Aufsicht über die Bundesanwaltschaft Probleme schafft und sich als Hindernis für eine effiziente und kohärente Aufsicht erweist: Dem Bundesstrafgericht obliegt zwar die Fachaufsicht, es kann jedoch keinerlei organisatorische oder disziplinarische Massnahmen ergreifen, wenn es Mängel feststellt, weil die Administrativaufsicht beim EJPD liegt. Anderseits hat das EJPD heute nur beschränkte Möglichkeiten zur Kontrolle der Geschäftsabläufe, etwa wenn es überprüfen möchte, ob die von der Bundesanwaltschaft beanspruchten Mittel gerechtfertigt sind. Schliesslich übt auch die Geschäftsprüfungsdelegation eine Aufsichtsfunktion über die Bundesanwaltschaft aus. Diese zersplitterte Aufsicht birgt die Gefahr von Unklarheiten, Abgrenzungsschwierigkeiten und Kompetenzkonflikten in sich. Deshalb ist eine Lösung zu erarbeiten, welche eine ungeteilte Aufsicht ermöglicht. Fest steht bereits heute, dass nicht vorgesehen ist, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim EJPD anzusiedeln. Welches Modell schliesslich die grösste Akzeptanz finden wird, ist im jetzigen Zeitpunkt unklar.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der EJPD-Vorsteher hat verlauten lassen, dass sich der Bundesrat bereits im April 2006 für eine administrative und fachliche Aufsicht durch das EJPD entschieden habe. Nicht nur die FDP hat sich im Rahmen der Vernehmlassung von 2005 - lange vor den Berichten Lüthi, Uster und Keller-Bertossa - klar gegen die Unterstellung der obersten Anklagebehörde des Bundes unter die Exekutive ausgesprochen. Das Vernehmlassungsresultat war offenbar grossmehrheitlich negativ und lag zum Zeitpunkt des erwähnten Entscheides vor.</p><p>Gemäss Geschäftsbericht des Bundesrats wurde die Unterbreitung der Vernehmlassungsergebnisse wegen der verschiedenen Untersuchungen der Bundesanwaltschaft verschoben. Es ist nicht ersichtlich, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die Untersuchungen haben keine Führungsmängel festgestellt, sondern sprechen nur von Optimierungspotenzial. Von "Unführbarkeit der Bundesanwaltschaft in der heutigen Struktur" kann deshalb nicht die Rede sein. Diese Ergebnisse scheinen den EJPD-Vorsteher indes nicht zu kümmern: So ging er am 4. Juni 2007 im Ständerat nach wie vor von "Missständen", "fehlenden Fällen", "ungenügender Fallarbeit" und "Führungsmängeln" aus, um die "ungeteilte Aufsicht" zu begründen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Hat er vom Vernehmlassungsergebnis zum Vorentwurf der Aufsichtsvorlage Kenntnis erhalten?</p><p>2. Warum hat er im April 2006 über die Stossrichtung der Vereinheitlichung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch das EJPD entschieden, ohne vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis erhalten zu haben, wie das die Vernehmlassungsverordnung vorsieht?</p><p>3. Kann er sicherstellen, dass die Ergebnisse der Überprüfungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei respektiert und in Einklang mit dem Gesetzesauftrag umgesetzt werden und die Strafverfolgungsbehörden ungestört ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen können?</p><p>4. Kann er sicherstellen, dass die Vernehmlassungsresultate im Rahmen der laufenden Arbeiten für das Bundesgesetz über die Organisation der Strafbehörden des Bundes zur Strafprozessordnung berücksichtigt werden und dass die vom Parlament mit guten Gründen mit der Effizienzvorlage beschlossene Aufsichtsregelung nicht schon ohne Not nach fünf Jahren rückgängig gemacht wird?</p><p>5. Worauf gründet die Motivation des EJPD-Vorstehers, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft übernehmen zu wollen?</p>
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