Duvalier-Gelder. Lücke schliessen im schweizerischen Recht
- ShortId
-
07.3336
- Id
-
20073336
- Updated
-
28.07.2023 07:46
- Language
-
de
- Title
-
Duvalier-Gelder. Lücke schliessen im schweizerischen Recht
- AdditionalIndexing
-
08;12;Rechtshilfe;Diktatur;Konto;Haiti;Gesetz;Kapitalflucht;Beschlagnahme
- 1
-
- L05K1106020106, Kapitalflucht
- L05K0703020103, Konto
- L05K0807010203, Diktatur
- L05K0305010203, Haiti
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L04K05010103, Beschlagnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Damit die Schweiz Potentatengelder dem betroffenen Herkunftsland zurückerstatten kann, muss dieses in der Lage sein, gegen seinen früheren Diktator einen Strafprozess mit einem Minimum an Verfahrensgarantien zu führen. Wenn nun ein so langes Verfahren nicht befriedigend durchgeführt werden kann, was oft nicht das Verschulden der neuen Regierung ist, so wird die Rückerstattung der Gelder rechtlich gesehen unmöglich. Da das von Haiti eingereichte Rechtshilfeersuchen gescheitert ist und die blockierten Gelder nicht auf unbestimmte Zeit eingefroren bleiben können, bereitet sich die Schweiz auf die Rückgabe der Gelder an die Angehörigen des Ex-Diktators Duvalier vor; dies, obschon Duvalier vom Staat Haiti angeklagt wird, über 100 Millionen Dollar unter dem Deckmantel von Sozialeinrichtungen veruntreut zu haben. Als eines der ärmsten Länder der Welt soll Haiti auf das Vermögen verzichten, das ihm rechtmässig zusteht. Um sicherzustellen, dass solche Skandale künftig nicht mehr vorkommen - schon 2008 droht der Schweiz dasselbe Problem mit den blockierten Geldern des zairischen Ex-Diktators Mobutu -, muss die Gesetzgebung dringend geändert werden, damit Potentatengelder den Herkunftsländern auch bei fehlendem Rechtsverfahren rückerstattet werden können. Blockierungen müssen in Zukunft bis zur definitiven Rückgabe der Gelder verlängert werden, damit diese auf keinen Fall in nichtstaatliche Hände oder in die Hände eines neuen Diktators fallen.</p>
- <p>Die Schweiz hat alles Interesse daran, zu verhindern, dass ihr Finanzplatz zur Anlage von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten missbraucht wird. Diesem Zweck dienen insbesondere das 1996 verschärfte Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) und das Geldwäschereigesetz, das 1998 in Kraft trat. Diese beiden Gesetze sind die wichtigsten Instrumente zur Identifizierung, Blockierung, Einziehung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte.</p><p>Die Bekämpfung der Finanzkriminalität ist gemäss geltendem Recht vor allem Sache der Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte). Die Beispiele Marcos, Montesinos und Abacha zeigen, dass das System grundsätzlich gut funktioniert. Es ist international anerkannt, wird auch international angewendet und bietet zudem den Beschuldigten die erforderlichen Verfahrensgarantien. Einige Fälle wie der Fall Duvalier und der Fall Mobutu haben aber auch die Grenzen der bestehenden Verfahren aufgezeigt. In beiden Fällen waren die Behörden des Staates, der die Rückerstattung von Vermögenswerten anstrebte, zumindest bis jetzt nicht in der Lage, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen. Die Schweiz sucht seit 1986, als die Vermögenswerte Duvaliers aufgrund eines haitianischen Rechtshilfeersuchens blockiert wurden, nach einer Lösung, um die Gelder zurückzugeben. Nachdem das Rechtshilfeverfahren nicht zum Erfolg führte, beschloss der Bundesrat 2002, diese Gelder gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung zu blockieren. Dies ist jedoch nur eine provisorische Lösung, da der Bundesrat die Vermögenswerte mangels einer formellen gesetzlichen Grundlage nicht beschlagnahmen kann. Die Übergabe der Gelder an den ersuchenden Staat zum Zweck der Einziehung würde grundsätzlich ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil des ersuchenden Staates bedingen.</p><p>Aber selbst wenn eine Rückgabe der Gelder an den ersuchenden Staat möglich ist, ist dieser nicht immer in der Lage, die Gelder transparent zu verwalten und sicherzustellen, dass sie gerecht, nachhaltig und im Interesse der Bevölkerung verwendet werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die in der Vergangenheit zur Anwendung kamen, um Staaten in solchen Situationen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass die Vermögenswerte nicht erneut zweckentfremdet werden: In einigen Fällen hat die Schweiz mit internationalen Institutionen wie der Weltbank zusammengearbeitet, um eine gerechte Verwendung zu gewährleisten, in anderen Fällen wurden die Gelder zweckbestimmt für konkrete Projekte zurückerstattet und von Schweizer Gremien verwaltet oder überwacht.</p><p>Der Bundesrat prüft gegenwärtig die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen. Dabei werden einerseits die geltende Gesetzgebung und andererseits die gegenwärtigen Möglichkeiten und Mittel zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden, geprüft. Sollte sich dabei zeigen, dass das geltende Recht Lücken aufweist, könnte gegebenenfalls eine Anpassung des rechtlichen Rahmens vorgeschlagen werden für Fälle, in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Duvalier-Vermögen von 7,6 Millionen Franken ist seit 2002 auf Anordnung des Bundesrates blockiert. Anstatt dass man die Gelder der Republik Haiti zurückgeben könnte, müssen sie vermutlich freigegeben werden, weil das geltende Recht dies verlangt. Damit eine Rückübertragung unter solchen Umständen in Zukunft nicht mehr vorkommen kann, frage ich den Bundesrat, ob er bereit ist, eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die diese Lücke im schweizerischen Recht schliesst und dadurch verhindert, dass sich ein solcher Skandal wiederholt.</p>
- Duvalier-Gelder. Lücke schliessen im schweizerischen Recht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Damit die Schweiz Potentatengelder dem betroffenen Herkunftsland zurückerstatten kann, muss dieses in der Lage sein, gegen seinen früheren Diktator einen Strafprozess mit einem Minimum an Verfahrensgarantien zu führen. Wenn nun ein so langes Verfahren nicht befriedigend durchgeführt werden kann, was oft nicht das Verschulden der neuen Regierung ist, so wird die Rückerstattung der Gelder rechtlich gesehen unmöglich. Da das von Haiti eingereichte Rechtshilfeersuchen gescheitert ist und die blockierten Gelder nicht auf unbestimmte Zeit eingefroren bleiben können, bereitet sich die Schweiz auf die Rückgabe der Gelder an die Angehörigen des Ex-Diktators Duvalier vor; dies, obschon Duvalier vom Staat Haiti angeklagt wird, über 100 Millionen Dollar unter dem Deckmantel von Sozialeinrichtungen veruntreut zu haben. Als eines der ärmsten Länder der Welt soll Haiti auf das Vermögen verzichten, das ihm rechtmässig zusteht. Um sicherzustellen, dass solche Skandale künftig nicht mehr vorkommen - schon 2008 droht der Schweiz dasselbe Problem mit den blockierten Geldern des zairischen Ex-Diktators Mobutu -, muss die Gesetzgebung dringend geändert werden, damit Potentatengelder den Herkunftsländern auch bei fehlendem Rechtsverfahren rückerstattet werden können. Blockierungen müssen in Zukunft bis zur definitiven Rückgabe der Gelder verlängert werden, damit diese auf keinen Fall in nichtstaatliche Hände oder in die Hände eines neuen Diktators fallen.</p>
- <p>Die Schweiz hat alles Interesse daran, zu verhindern, dass ihr Finanzplatz zur Anlage von unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten missbraucht wird. Diesem Zweck dienen insbesondere das 1996 verschärfte Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) und das Geldwäschereigesetz, das 1998 in Kraft trat. Diese beiden Gesetze sind die wichtigsten Instrumente zur Identifizierung, Blockierung, Einziehung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte.</p><p>Die Bekämpfung der Finanzkriminalität ist gemäss geltendem Recht vor allem Sache der Justizbehörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte). Die Beispiele Marcos, Montesinos und Abacha zeigen, dass das System grundsätzlich gut funktioniert. Es ist international anerkannt, wird auch international angewendet und bietet zudem den Beschuldigten die erforderlichen Verfahrensgarantien. Einige Fälle wie der Fall Duvalier und der Fall Mobutu haben aber auch die Grenzen der bestehenden Verfahren aufgezeigt. In beiden Fällen waren die Behörden des Staates, der die Rückerstattung von Vermögenswerten anstrebte, zumindest bis jetzt nicht in der Lage, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen. Die Schweiz sucht seit 1986, als die Vermögenswerte Duvaliers aufgrund eines haitianischen Rechtshilfeersuchens blockiert wurden, nach einer Lösung, um die Gelder zurückzugeben. Nachdem das Rechtshilfeverfahren nicht zum Erfolg führte, beschloss der Bundesrat 2002, diese Gelder gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung zu blockieren. Dies ist jedoch nur eine provisorische Lösung, da der Bundesrat die Vermögenswerte mangels einer formellen gesetzlichen Grundlage nicht beschlagnahmen kann. Die Übergabe der Gelder an den ersuchenden Staat zum Zweck der Einziehung würde grundsätzlich ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil des ersuchenden Staates bedingen.</p><p>Aber selbst wenn eine Rückgabe der Gelder an den ersuchenden Staat möglich ist, ist dieser nicht immer in der Lage, die Gelder transparent zu verwalten und sicherzustellen, dass sie gerecht, nachhaltig und im Interesse der Bevölkerung verwendet werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die in der Vergangenheit zur Anwendung kamen, um Staaten in solchen Situationen zu unterstützen und zu gewährleisten, dass die Vermögenswerte nicht erneut zweckentfremdet werden: In einigen Fällen hat die Schweiz mit internationalen Institutionen wie der Weltbank zusammengearbeitet, um eine gerechte Verwendung zu gewährleisten, in anderen Fällen wurden die Gelder zweckbestimmt für konkrete Projekte zurückerstattet und von Schweizer Gremien verwaltet oder überwacht.</p><p>Der Bundesrat prüft gegenwärtig die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen. Dabei werden einerseits die geltende Gesetzgebung und andererseits die gegenwärtigen Möglichkeiten und Mittel zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden, geprüft. Sollte sich dabei zeigen, dass das geltende Recht Lücken aufweist, könnte gegebenenfalls eine Anpassung des rechtlichen Rahmens vorgeschlagen werden für Fälle, in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Duvalier-Vermögen von 7,6 Millionen Franken ist seit 2002 auf Anordnung des Bundesrates blockiert. Anstatt dass man die Gelder der Republik Haiti zurückgeben könnte, müssen sie vermutlich freigegeben werden, weil das geltende Recht dies verlangt. Damit eine Rückübertragung unter solchen Umständen in Zukunft nicht mehr vorkommen kann, frage ich den Bundesrat, ob er bereit ist, eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, die diese Lücke im schweizerischen Recht schliesst und dadurch verhindert, dass sich ein solcher Skandal wiederholt.</p>
- Duvalier-Gelder. Lücke schliessen im schweizerischen Recht
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