Schluss mit Littering
- ShortId
-
07.3342
- Id
-
20073342
- Updated
-
28.07.2023 09:38
- Language
-
de
- Title
-
Schluss mit Littering
- AdditionalIndexing
-
52;Abfallaufbereitung;Entsorgungsgebühr;Abfall;strafbare Handlung;Haushaltsabfall;Ersatzstrafe;Einwegverpackung;Umweltbelastung
- 1
-
- L03K060101, Abfall
- L04K06010104, Haushaltsabfall
- L06K070101010201, Einwegverpackung
- L04K06010201, Abfallaufbereitung
- L04K06010204, Entsorgungsgebühr
- L04K05010201, strafbare Handlung
- L04K05010104, Ersatzstrafe
- L03K060203, Umweltbelastung
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Reinigung von Strassen und Plätzen in den Städten und Gemeinden der Schweiz kostet jährlich über 300 Millionen Franken. Entsprechende Zahlen ausserhalb von Ballungszentren liegen nicht vor (Erholungszonen usw.). Ein steigender Anteil der Reinigungskosten ist dem Littering zuzuschreiben. </p><p>Littering wird zunehmend zu einem schweizweiten Problem, welches das Image der Schweiz, die Lebensqualität und letztlich die Standortattraktivität des gesamten Landes schädigt. Gefragt ist nicht mehr der punktuelle Einzelkampf von Gemeinden und Kantonen, sondern eine schweizweite Strategie gegen das Littering. Der Bundesrat soll deshalb eine Gesamtstrategie vorlegen.</p><p>Fachleute sind sich einig, dass es bei der Unterwegsverpflegung Anreize für die Rückgabe von Einweg-Getränkeverpackungen braucht. Eine Pfandpflicht auf besonders stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen gilt dabei als wirksamste Massnahme. Allerdings ist sie auch die aufwendigste (vgl. dazu etwa: Ellipson: Pfand auf PET-Getränkeflaschen. Auswirkungen der möglichen Einführung eines Pfandes auf PET-Getränkeflaschen auf die verschiedenen Akteure im schweizerischen Getränkemarkt. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft, der Igora-Genossenschaft für Aluminiumrecycling und des Vereins PRS PET-Recycling Schweiz. Basel 2005). Als Alternative könnte sich daher das marktwirtschaftliche Instrument einer dynamischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf überdurchschnittlich gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen jeglichen Materials anbieten (dynVEG; vgl. Ellipson: Das Konzept einer dynamischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf PET-Getränkeflaschen. Basel 2006; http://www.ellipson.com/files/studies/dynVEG_PET.pdf). Eine solche Gebühr würde nicht zuletzt die bisherigen Investitionen in privatwirtschaftliche Recyclingsysteme in der Schweiz schützen.</p><p>Eine dritte Variante würde ebenfalls die bisherigen Investitionen in privatwirtschaftliche Recyclingsysteme schützen. Ihr wäre in einem ersten Schritt der Vorrang zu geben: Der Bundesrat soll eine minimale Verwertungsquote für besonders stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen (in der Regel Gebinde mit einem Fassungsvolumen von weniger als einem Liter) auf Basis der bisherigen freiwilligen vorgezogenen Recyclingbeträge festschreiben. Denn zum einen ist der Rücklauf dieser Verpackungen bisher unterdurchschnittlich. Zum anderen dürfte er wegen des steigenden Unterwegskonsums künftig noch weiter fallen. Zum Dritten belasten Einweg-Getränkeverpackungen, die gelittert werden, die öffentliche Hand, da diese für Sammlung und Entsorgung einspringen muss. Diese Variante einer besonderen minimalen Verwertungsquote für besonders stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen ist im Kern bereits in der Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) angelegt: Bei zu tiefer Verwertungsquote kann das zuständige Departement Massnahmen "auf diejenigen Verpackungen einschränken, welche die wesentliche Ursache für die ungenügende Verwertungsquote bilden" (Art. 8 Abs. 3 VGV). Der Bundesrat könnte diese Verordnungsbestimmung rasch und einfach anpassen und so die Kantone und Gemeinden wirksam in ihrem Kampf gegen das Littering unterstützen.</p><p>Als generalpräventive Massnahme sowie zur Steigerung des öffentlichen Unrechtbewusstseins soll der Bundesrat zudem eine Ordnungsbussenverordnung erlassen, die schweizweit das Liegenlassen von Abfällen unter Strafe stellt. Gebüsst werden soll nicht in erster Linie mit Geld, sondern in konsequenter Anlehnung an das Verursacherprinzip des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Art. 2; SR 814.01) nach Möglichkeit mit "Strafputzen", also mit Arbeitseinsätzen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum einzudämmen. Bei diesem sogenannten "Littering" handelt es sich um ein echtes Problem, das vor allem den Städten zunehmende Kosten für die Reinigung von Strassen, Plätzen und Parks verursacht und weite Teile der Bevölkerung verärgert. Die Kommunikationsanstrengungen und die Massnahmen zur verbesserten Separatsammlung von Getränkeverpackungen zeigen gegen das Littering bisher wenig Erfolg.</p><p>Für die Lösung des Problems sind primär die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bundesrat will an der bewährten Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie am Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Abfallentsorgung festhalten. Er anerkennt aber den Koordinationsbedarf und ist bereit, in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft eine Strategie zur Bekämpfung des Litterings auszuarbeiten. Neue gesetzliche Vorschriften in diesem Bereich lehnt der Bundesrat jedoch ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Unterstützung von Gemeinden und Kantonen in ihrem Kampf gegen achtlos liegen gelassene Abfälle (Littering):</p><p>- eine schweizerische Gesamtstrategie gegen achtlos liegen gelassene Abfälle auszuarbeiten;</p><p>- die Verwertungsquote von überdurchschnittlich stark gelitterten Einweg-Getränkeverpackungen (in der Regel solche mit einem Fassungsvolumen von weniger als einem Liter) mit geeigneten Massnahmen deutlich zu erhöhen. Dabei ist einer spezifischen minimalen Verwertungsquote der Vorrang zu geben. Diese soll nicht unter der bisher vorgeschriebenen materialspezifischen Minimalquote für Einweg-Getränkeverpackungen liegen. Kann diese Quote nicht innert drei Jahren erreicht werden, führt der Bundesrat eine dynamische vorgezogene Entsorgungsgebühr (dynVEG) oder eine Pfandpflicht für überdurchschnittlich stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen ein;</p><p>- eine Strafbewehrung für achtloses Liegenlassen von Abfällen (Littering) einzuführen. Dabei sind nach Möglichkeit Arbeitseinsätze (Strafputzen) statt nur Geldstrafen vorzusehen.</p>
- Schluss mit Littering
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Reinigung von Strassen und Plätzen in den Städten und Gemeinden der Schweiz kostet jährlich über 300 Millionen Franken. Entsprechende Zahlen ausserhalb von Ballungszentren liegen nicht vor (Erholungszonen usw.). Ein steigender Anteil der Reinigungskosten ist dem Littering zuzuschreiben. </p><p>Littering wird zunehmend zu einem schweizweiten Problem, welches das Image der Schweiz, die Lebensqualität und letztlich die Standortattraktivität des gesamten Landes schädigt. Gefragt ist nicht mehr der punktuelle Einzelkampf von Gemeinden und Kantonen, sondern eine schweizweite Strategie gegen das Littering. Der Bundesrat soll deshalb eine Gesamtstrategie vorlegen.</p><p>Fachleute sind sich einig, dass es bei der Unterwegsverpflegung Anreize für die Rückgabe von Einweg-Getränkeverpackungen braucht. Eine Pfandpflicht auf besonders stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen gilt dabei als wirksamste Massnahme. Allerdings ist sie auch die aufwendigste (vgl. dazu etwa: Ellipson: Pfand auf PET-Getränkeflaschen. Auswirkungen der möglichen Einführung eines Pfandes auf PET-Getränkeflaschen auf die verschiedenen Akteure im schweizerischen Getränkemarkt. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft, der Igora-Genossenschaft für Aluminiumrecycling und des Vereins PRS PET-Recycling Schweiz. Basel 2005). Als Alternative könnte sich daher das marktwirtschaftliche Instrument einer dynamischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf überdurchschnittlich gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen jeglichen Materials anbieten (dynVEG; vgl. Ellipson: Das Konzept einer dynamischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf PET-Getränkeflaschen. Basel 2006; http://www.ellipson.com/files/studies/dynVEG_PET.pdf). Eine solche Gebühr würde nicht zuletzt die bisherigen Investitionen in privatwirtschaftliche Recyclingsysteme in der Schweiz schützen.</p><p>Eine dritte Variante würde ebenfalls die bisherigen Investitionen in privatwirtschaftliche Recyclingsysteme schützen. Ihr wäre in einem ersten Schritt der Vorrang zu geben: Der Bundesrat soll eine minimale Verwertungsquote für besonders stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen (in der Regel Gebinde mit einem Fassungsvolumen von weniger als einem Liter) auf Basis der bisherigen freiwilligen vorgezogenen Recyclingbeträge festschreiben. Denn zum einen ist der Rücklauf dieser Verpackungen bisher unterdurchschnittlich. Zum anderen dürfte er wegen des steigenden Unterwegskonsums künftig noch weiter fallen. Zum Dritten belasten Einweg-Getränkeverpackungen, die gelittert werden, die öffentliche Hand, da diese für Sammlung und Entsorgung einspringen muss. Diese Variante einer besonderen minimalen Verwertungsquote für besonders stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen ist im Kern bereits in der Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) angelegt: Bei zu tiefer Verwertungsquote kann das zuständige Departement Massnahmen "auf diejenigen Verpackungen einschränken, welche die wesentliche Ursache für die ungenügende Verwertungsquote bilden" (Art. 8 Abs. 3 VGV). Der Bundesrat könnte diese Verordnungsbestimmung rasch und einfach anpassen und so die Kantone und Gemeinden wirksam in ihrem Kampf gegen das Littering unterstützen.</p><p>Als generalpräventive Massnahme sowie zur Steigerung des öffentlichen Unrechtbewusstseins soll der Bundesrat zudem eine Ordnungsbussenverordnung erlassen, die schweizweit das Liegenlassen von Abfällen unter Strafe stellt. Gebüsst werden soll nicht in erster Linie mit Geld, sondern in konsequenter Anlehnung an das Verursacherprinzip des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Art. 2; SR 814.01) nach Möglichkeit mit "Strafputzen", also mit Arbeitseinsätzen.</p>
- <p>Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen, das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum einzudämmen. Bei diesem sogenannten "Littering" handelt es sich um ein echtes Problem, das vor allem den Städten zunehmende Kosten für die Reinigung von Strassen, Plätzen und Parks verursacht und weite Teile der Bevölkerung verärgert. Die Kommunikationsanstrengungen und die Massnahmen zur verbesserten Separatsammlung von Getränkeverpackungen zeigen gegen das Littering bisher wenig Erfolg.</p><p>Für die Lösung des Problems sind primär die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bundesrat will an der bewährten Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden sowie am Subsidiaritätsprinzip im Bereich der Abfallentsorgung festhalten. Er anerkennt aber den Koordinationsbedarf und ist bereit, in enger Zusammenarbeit mit Kantonen, Gemeinden und der Wirtschaft eine Strategie zur Bekämpfung des Litterings auszuarbeiten. Neue gesetzliche Vorschriften in diesem Bereich lehnt der Bundesrat jedoch ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Unterstützung von Gemeinden und Kantonen in ihrem Kampf gegen achtlos liegen gelassene Abfälle (Littering):</p><p>- eine schweizerische Gesamtstrategie gegen achtlos liegen gelassene Abfälle auszuarbeiten;</p><p>- die Verwertungsquote von überdurchschnittlich stark gelitterten Einweg-Getränkeverpackungen (in der Regel solche mit einem Fassungsvolumen von weniger als einem Liter) mit geeigneten Massnahmen deutlich zu erhöhen. Dabei ist einer spezifischen minimalen Verwertungsquote der Vorrang zu geben. Diese soll nicht unter der bisher vorgeschriebenen materialspezifischen Minimalquote für Einweg-Getränkeverpackungen liegen. Kann diese Quote nicht innert drei Jahren erreicht werden, führt der Bundesrat eine dynamische vorgezogene Entsorgungsgebühr (dynVEG) oder eine Pfandpflicht für überdurchschnittlich stark gelitterte Einweg-Getränkeverpackungen ein;</p><p>- eine Strafbewehrung für achtloses Liegenlassen von Abfällen (Littering) einzuführen. Dabei sind nach Möglichkeit Arbeitseinsätze (Strafputzen) statt nur Geldstrafen vorzusehen.</p>
- Schluss mit Littering
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