KVG. Überprüfung der Leistungen in der Grundversicherung

ShortId
07.3344
Id
20073344
Updated
27.07.2023 19:53
Language
de
Title
KVG. Überprüfung der Leistungen in der Grundversicherung
AdditionalIndexing
2841;Bericht;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Evaluation
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Voraussetzung für die Kostenübernahme in der Grundversicherung ist gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG, dass die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen periodisch überprüft werden. Um diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen, braucht es ein Konzept, in welchem die Kriterien, die Reihenfolge, die Fristen sowie die Kosten für die Überprüfung der einzelnen Leistungen festgelegt sind. In diesem Zusammenhang muss auch der Anhang der Krankenpflege-Leistungsverordnung nachgeführt und evaluiert werden. Diese Nachführungen und Evaluationen sind ebenfalls Bestandteil des gewünschten Berichtes.</p>
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat im Frühjahr 2007 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle beauftragt, noch in diesem Jahr eine Untersuchung zum Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchzuführen und einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Die Untersuchung soll insbesondere auf Fragen zu den Strukturen und Verfahren der Leistungszulassung und -überprüfung in der OKP eingehen. Abgeklärt werden soll weiter, ob die zuständigen Behörden den Leistungskatalog auf einer ausreichenden Informationsgrundlage und anhand transparenter Kriterien festsetzen. Ferner soll die Untersuchung die Stärken und Schwächen der Leistungszulassung im internationalen Vergleich darstellen. In diesem Kontext wird auch die Überprüfung der bereits zugelassenen Leistungen untersucht. Der Bericht wird unter Beizug der Verwaltung und somit auch unter der Berücksichtigung der Haltung des Bundesrates erarbeitet werden.</p><p>Angesichts dieser in Auftrag gegebenen Untersuchung erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates als erfüllt und sieht keine Notwendigkeit, einen zusätzlichen Bericht zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Mitte 2008 einen Bericht zu unterbreiten, der darlegt, aufgrund welcher Kriterien, in welcher Reihenfolge, mit welchen Fristen und mit welchen geschätzten Kosten die Leistungen der Grundversicherung gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG überprüft werden.</p>
  • KVG. Überprüfung der Leistungen in der Grundversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Voraussetzung für die Kostenübernahme in der Grundversicherung ist gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG, dass die Wirksamkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Leistungen periodisch überprüft werden. Um diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen, braucht es ein Konzept, in welchem die Kriterien, die Reihenfolge, die Fristen sowie die Kosten für die Überprüfung der einzelnen Leistungen festgelegt sind. In diesem Zusammenhang muss auch der Anhang der Krankenpflege-Leistungsverordnung nachgeführt und evaluiert werden. Diese Nachführungen und Evaluationen sind ebenfalls Bestandteil des gewünschten Berichtes.</p>
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat im Frühjahr 2007 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle beauftragt, noch in diesem Jahr eine Untersuchung zum Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durchzuführen und einen entsprechenden Bericht zu verfassen. Die Untersuchung soll insbesondere auf Fragen zu den Strukturen und Verfahren der Leistungszulassung und -überprüfung in der OKP eingehen. Abgeklärt werden soll weiter, ob die zuständigen Behörden den Leistungskatalog auf einer ausreichenden Informationsgrundlage und anhand transparenter Kriterien festsetzen. Ferner soll die Untersuchung die Stärken und Schwächen der Leistungszulassung im internationalen Vergleich darstellen. In diesem Kontext wird auch die Überprüfung der bereits zugelassenen Leistungen untersucht. Der Bericht wird unter Beizug der Verwaltung und somit auch unter der Berücksichtigung der Haltung des Bundesrates erarbeitet werden.</p><p>Angesichts dieser in Auftrag gegebenen Untersuchung erachtet der Bundesrat das Anliegen des Postulates als erfüllt und sieht keine Notwendigkeit, einen zusätzlichen Bericht zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Mitte 2008 einen Bericht zu unterbreiten, der darlegt, aufgrund welcher Kriterien, in welcher Reihenfolge, mit welchen Fristen und mit welchen geschätzten Kosten die Leistungen der Grundversicherung gemäss Artikel 32 Absatz 2 KVG überprüft werden.</p>
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