Die Krise der ETH als Chance nutzen

ShortId
07.3346
Id
20073346
Updated
27.07.2023 22:00
Language
de
Title
Die Krise der ETH als Chance nutzen
AdditionalIndexing
32;36;ETH-Rat;Kompetenzregelung;Unternehmensführung;ETH
1
  • L05K1302050101, ETH
  • L05K0703050103, Unternehmensführung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L06K080406010101, ETH-Rat
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die jüngsten Ereignisse um die ETHZ und den ETH-Rat, die dem Hochschulplatz Schweiz abträglich sind, haben deutlich gezeigt, dass die heutige Organisation zu Konflikten führt, weil operative und strategische Aufgaben nicht klar getrennt sind.</p><p>Die heutige Situation, wo sich die direkt interessierten Schulen und Forschungsanstalten bei der Mittelverteilung gegenseitig paralysieren, führt zu inhärenten Konflikten und begünstigt Intransparenz und Ineffizienz. </p><p>Es liegt im Interesse des Forschungs- und Bildungsplatzes Schweiz, dass durch eine zügige Reform tragfähige Voraussetzungen für eine weitere gedeihliche Entwicklung der beiden Hochschulen und der Forschungsanstalten geschaffen werden, die nicht zuletzt auch für die volkswirtschaftliche Entwicklung unseres Landes im internationalen Wettbewerb von grosser Bedeutung sind.</p>
  • <p>Das zuständige Eidgenössische Departement des Innern wird im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahl des ETH-Rates für die Periode 2008-2011 die Fragen rund um die Organisation des ETH-Bereiches sowie um die Zusammensetzung des ETH-Rates sorgfältig prüfen. Bei dieser Prüfung werden auch die Anliegen des Motionärs sowie die Leitsätze des Corporate-Governance-Berichtes des Bundesrates mit einbezogen. Die Schlüsse daraus sowie die Vorschläge für das weitere Vorgehen, auch in Bezug auf eine allfällige Anpassung des ETH-Gesetzes, werden danach dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die in jüngster Zeit zutage getretenen Defizite bezüglich der Trennung von strategischer und operativer Führung im ETH-Bereich zu beseitigen; dabei ist im Sinne einer zeitgemässen Führungsorganisation zwischen ETH-Rat und Schulen sowie Forschungsanstalten eine klar geregelte Kompetenz- und Aufgabenverteilung vorzunehmen; da das ETH-Gesetz im Rahmen der BFI-Botschaft ohnehin revidiert wird, sollte diese Gelegenheit benützt werden, um die festgestellten Defizite rasch zu korrigieren;</p><p>2. der ETH-Rat ist so zu bilden, dass er im Rahmen einer funktionierenden Zusammenarbeit eine effektive strategische Führung und Aufsicht über die Schulen und Forschungsanstalten ausüben kann;</p><p>3. die ETH-Schulleitungen und Forschungsanstalten daran zu erinnern, dass sie Teil eines Ganzen sind. Nur wenn diese Einsicht und Bereitschaft besteht, ist die Summe mehr als die einzelnen Teile des ETH-Bereiches.</p>
  • Die Krise der ETH als Chance nutzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die jüngsten Ereignisse um die ETHZ und den ETH-Rat, die dem Hochschulplatz Schweiz abträglich sind, haben deutlich gezeigt, dass die heutige Organisation zu Konflikten führt, weil operative und strategische Aufgaben nicht klar getrennt sind.</p><p>Die heutige Situation, wo sich die direkt interessierten Schulen und Forschungsanstalten bei der Mittelverteilung gegenseitig paralysieren, führt zu inhärenten Konflikten und begünstigt Intransparenz und Ineffizienz. </p><p>Es liegt im Interesse des Forschungs- und Bildungsplatzes Schweiz, dass durch eine zügige Reform tragfähige Voraussetzungen für eine weitere gedeihliche Entwicklung der beiden Hochschulen und der Forschungsanstalten geschaffen werden, die nicht zuletzt auch für die volkswirtschaftliche Entwicklung unseres Landes im internationalen Wettbewerb von grosser Bedeutung sind.</p>
    • <p>Das zuständige Eidgenössische Departement des Innern wird im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahl des ETH-Rates für die Periode 2008-2011 die Fragen rund um die Organisation des ETH-Bereiches sowie um die Zusammensetzung des ETH-Rates sorgfältig prüfen. Bei dieser Prüfung werden auch die Anliegen des Motionärs sowie die Leitsätze des Corporate-Governance-Berichtes des Bundesrates mit einbezogen. Die Schlüsse daraus sowie die Vorschläge für das weitere Vorgehen, auch in Bezug auf eine allfällige Anpassung des ETH-Gesetzes, werden danach dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. die in jüngster Zeit zutage getretenen Defizite bezüglich der Trennung von strategischer und operativer Führung im ETH-Bereich zu beseitigen; dabei ist im Sinne einer zeitgemässen Führungsorganisation zwischen ETH-Rat und Schulen sowie Forschungsanstalten eine klar geregelte Kompetenz- und Aufgabenverteilung vorzunehmen; da das ETH-Gesetz im Rahmen der BFI-Botschaft ohnehin revidiert wird, sollte diese Gelegenheit benützt werden, um die festgestellten Defizite rasch zu korrigieren;</p><p>2. der ETH-Rat ist so zu bilden, dass er im Rahmen einer funktionierenden Zusammenarbeit eine effektive strategische Führung und Aufsicht über die Schulen und Forschungsanstalten ausüben kann;</p><p>3. die ETH-Schulleitungen und Forschungsanstalten daran zu erinnern, dass sie Teil eines Ganzen sind. Nur wenn diese Einsicht und Bereitschaft besteht, ist die Summe mehr als die einzelnen Teile des ETH-Bereiches.</p>
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