Brandanschlag auf Synagoge in Genf. Konsequenzen

ShortId
07.3352
Id
20073352
Updated
28.07.2023 09:19
Language
de
Title
Brandanschlag auf Synagoge in Genf. Konsequenzen
AdditionalIndexing
12;Verbrechen gegen Personen;Antisemitismus;Sicherheit;Verbrechen gegen Sachen;Judentum;Eindämmung der Kriminalität;Attentat;religiöse Einrichtung;religiöse Gruppe;Religionsfreiheit;Genf (Kanton);Menschenrechte
1
  • L04K04030101, Attentat
  • L04K01060209, religiöse Einrichtung
  • L04K01060208, Judentum
  • L05K0502040101, Antisemitismus
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L05K0501020103, Verbrechen gegen Personen
  • L05K0501020102, Verbrechen gegen Sachen
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L04K01090203, religiöse Gruppe
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Statistik des Bundes zu Anzeigen und Straftatbeständen unterscheidet nicht nach der Motivation von Straftaten. Da antisemitische Delikte in den meisten Fällen in kantonale Kompetenz fallen, liegen dazu keine gesamtschweizerischen Zahlen vor. Die Ursachen für rassistische und antisemitische Vorfälle sind vielfältig und lassen sich vorwiegend durch die Wissenschaft beantworten. Forschungsarbeiten zum Thema Rechtsextremismus und Rassismus wurden durch den Bundesratsbeschluss vom 15.06.2001 an ein bestehendes Nationalfondsprojekt angebunden. Dieses Projekt, NFP 40+ "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" genannt, startete im Sommer 2002 und wird Ende 2007 abgeschlossen sein.</p><p>2. Die Abklärungen zu dem Brandanschlag auf die Synagoge in Genf führen die Genfer Behörden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizeibehörden gehen von Brandstiftung aus. Über Täter und Motive liegen noch keine konkreten Hinweise vor.</p><p>3./5. Die Sicherheitsmassnahmen für israelische Einrichtungen unter völkerrechtlichem Schutz sind generell auf sehr hohem Niveau angesetzt. Die dabei anfallenden Aufwendungen werden durch den Bund finanziert. Die Sicherheit von Einrichtungen und Personen, die nicht unter völkerrechtlichen Schutz fallen, liegt im Zuständigkeitsbereich der kantonalen und Gemeindebehörden. Diese arbeiten im Falle von jüdischen Institutionen eng mit deren Sicherheitsbeauftragten zusammen und stehen in einem ständigen Informationsaustausch. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Zuständigkeiten gut funktionieren. </p><p>4. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass in der Schweiz ein diffuses und weitverbreitetes antisemitisches Klima herrscht. Untersuchungen wie die erwähnte Studie des gfs-Forschungsinstituts zeigen auf, dass die Lage in der Schweiz mit jener in umliegenden Ländern vergleichbar ist. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass die Probleme nicht ernst genommen werden. Es müssen alle nötigen Massnahmen ergriffen werden, um Rassismus und Antisemitismus zu bekämpfen. </p><p>6. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass sich das Klima gegenüber Angehörigen von Minderheitenreligionen generell verschlechtert hat und das Recht auf Religionsfreiheit gefährdet ist. Es gehört zu den Spielregeln der Demokratie, dass das Zusammenleben immer wieder neu gestaltet und auch kontrovers diskutiert werden muss. In der Tat ist es so, dass Fragen, welche die eigene oder eine andere Religion betreffen, oftmals grosse Emotionen wecken. Es ist deshalb in diesem sensiblen Bereich von allen Beteiligten besonders darauf zu achten, dass es zu keinen Entgleisungen kommt, welche den Religionsfrieden gefährden können.</p><p>Für die Koordination und Vernetzung der verwaltungsinternen Massnahmen gegen Rassismus ist die Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat EDI zuständig. Diese ist zudem Ansprechpartnerin für die Kantone und für Institutionen. Der Bundesrat hat der Fachstelle für Rassismusbekämpfung mit Beschluss vom 23. Februar 2005 jährlich 900 000 Franken zur Verfügung gestellt für die Unterstützung von Projekten Dritter. </p><p>7. Aufgrund eines Aussprachepapiers zur Frage der Einrichtung einer Menschenrechtsinstanz hat der Bundesrat am 24. Januar 2007 beschlossen, zur Prüfung des Bedarfs und der Opportunität einer solchen Institution eine Arbeitsgruppe "Bund-Kantone: Nationale Menschenrechtsinstanz" einzurichten. Deren Bericht wird auf Ende dieses Jahres erwartet. Der Bundesrat wird sich erst nach dessen Vorliegen zur Frage der Opportunität im Allgemeinen und der Aufgaben einer solchen Institution im Einzelnen äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit der durch den Untersuchungsrichter bestätigten Brandstiftung an der Synagoge Hechal Haness in Genf sowie weiterer Anschläge und Tätlichkeiten gegen jüdische Einrichtungen und Personen ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Immer wieder kommt es in der Schweiz zu Beschädigungen an Synagogen, jüdischen Einrichtungen und Friedhöfen sowie zu Tätlichkeiten gegenüber jüdischen Personen, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Welche Anzeigen und Straftatbestände mussten im Zeitraum der letzten zehn Jahre von den Behörden bearbeitet werden? Wie beurteilt der Bundesrat diese wiederholten Straftaten, und worin vermutet er die Ursachen? </p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Kontext die Brandstiftung an der Synagoge in Genf? </p><p>3. Gibt es auf Bundesebene regelmässig aktualisierte Untersuchungen zur Bedrohung von Personen jüdischen Glaubens, Synagogen und jüdischen Einrichtungen? </p><p>4. Herrscht nach seiner Ansicht in der Schweiz ein antisemitisches Klima, das solche Anschläge befördert? Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der Studie des gfs-Forschungsinstituts vom 28. März 2007, die feststellt, dass 10 Prozent der Befragten systematisch antijüdische Einstellungen und 28 Prozent latent antijüdische Einstellungen aufweisen? </p><p>5. Was gedenkt er zusammen mit Behörden von Kantonen und Gemeinden vorzukehren, damit die Sicherheit von Gotteshäusern und weiteren Einrichtungen von Minderheiten gewährleistet ist? Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich die öffentliche Hand an den zum Teil enormen Kosten der Sicherheitsvorkehren beteiligen sollte, und welche Vorkehren will er treffen? </p><p>6. Teilt er die Feststellung, dass sich das Klima gegenüber Angehörigen von Minderheitenreligionen generell verschlechtert und dass das Recht auf Religionsfreiheit zunehmend gefährdet ist? Welche zusätzlichen Massnahmen sieht er vor? </p><p>7. Teilt er die Ansicht, dass in der Schweiz generell die Sensibilisierung und Respektierung der grundlegenden Menschenrechte zu fördern ist und dass hier das vom Förderverein Menschenrechtsinstitution Schweiz vorgeschlagene Modell eines von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Kompetenzzentrums eine wichtige Funktion übernehmen könnte?</p>
  • Brandanschlag auf Synagoge in Genf. Konsequenzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Statistik des Bundes zu Anzeigen und Straftatbeständen unterscheidet nicht nach der Motivation von Straftaten. Da antisemitische Delikte in den meisten Fällen in kantonale Kompetenz fallen, liegen dazu keine gesamtschweizerischen Zahlen vor. Die Ursachen für rassistische und antisemitische Vorfälle sind vielfältig und lassen sich vorwiegend durch die Wissenschaft beantworten. Forschungsarbeiten zum Thema Rechtsextremismus und Rassismus wurden durch den Bundesratsbeschluss vom 15.06.2001 an ein bestehendes Nationalfondsprojekt angebunden. Dieses Projekt, NFP 40+ "Rechtsextremismus - Ursachen und Gegenmassnahmen" genannt, startete im Sommer 2002 und wird Ende 2007 abgeschlossen sein.</p><p>2. Die Abklärungen zu dem Brandanschlag auf die Synagoge in Genf führen die Genfer Behörden. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Polizeibehörden gehen von Brandstiftung aus. Über Täter und Motive liegen noch keine konkreten Hinweise vor.</p><p>3./5. Die Sicherheitsmassnahmen für israelische Einrichtungen unter völkerrechtlichem Schutz sind generell auf sehr hohem Niveau angesetzt. Die dabei anfallenden Aufwendungen werden durch den Bund finanziert. Die Sicherheit von Einrichtungen und Personen, die nicht unter völkerrechtlichen Schutz fallen, liegt im Zuständigkeitsbereich der kantonalen und Gemeindebehörden. Diese arbeiten im Falle von jüdischen Institutionen eng mit deren Sicherheitsbeauftragten zusammen und stehen in einem ständigen Informationsaustausch. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese Zuständigkeiten gut funktionieren. </p><p>4. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass in der Schweiz ein diffuses und weitverbreitetes antisemitisches Klima herrscht. Untersuchungen wie die erwähnte Studie des gfs-Forschungsinstituts zeigen auf, dass die Lage in der Schweiz mit jener in umliegenden Ländern vergleichbar ist. Dies soll jedoch nicht bedeuten, dass die Probleme nicht ernst genommen werden. Es müssen alle nötigen Massnahmen ergriffen werden, um Rassismus und Antisemitismus zu bekämpfen. </p><p>6. Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass sich das Klima gegenüber Angehörigen von Minderheitenreligionen generell verschlechtert hat und das Recht auf Religionsfreiheit gefährdet ist. Es gehört zu den Spielregeln der Demokratie, dass das Zusammenleben immer wieder neu gestaltet und auch kontrovers diskutiert werden muss. In der Tat ist es so, dass Fragen, welche die eigene oder eine andere Religion betreffen, oftmals grosse Emotionen wecken. Es ist deshalb in diesem sensiblen Bereich von allen Beteiligten besonders darauf zu achten, dass es zu keinen Entgleisungen kommt, welche den Religionsfrieden gefährden können.</p><p>Für die Koordination und Vernetzung der verwaltungsinternen Massnahmen gegen Rassismus ist die Fachstelle für Rassismusbekämpfung im Generalsekretariat EDI zuständig. Diese ist zudem Ansprechpartnerin für die Kantone und für Institutionen. Der Bundesrat hat der Fachstelle für Rassismusbekämpfung mit Beschluss vom 23. Februar 2005 jährlich 900 000 Franken zur Verfügung gestellt für die Unterstützung von Projekten Dritter. </p><p>7. Aufgrund eines Aussprachepapiers zur Frage der Einrichtung einer Menschenrechtsinstanz hat der Bundesrat am 24. Januar 2007 beschlossen, zur Prüfung des Bedarfs und der Opportunität einer solchen Institution eine Arbeitsgruppe "Bund-Kantone: Nationale Menschenrechtsinstanz" einzurichten. Deren Bericht wird auf Ende dieses Jahres erwartet. Der Bundesrat wird sich erst nach dessen Vorliegen zur Frage der Opportunität im Allgemeinen und der Aufgaben einer solchen Institution im Einzelnen äussern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit der durch den Untersuchungsrichter bestätigten Brandstiftung an der Synagoge Hechal Haness in Genf sowie weiterer Anschläge und Tätlichkeiten gegen jüdische Einrichtungen und Personen ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Immer wieder kommt es in der Schweiz zu Beschädigungen an Synagogen, jüdischen Einrichtungen und Friedhöfen sowie zu Tätlichkeiten gegenüber jüdischen Personen, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Welche Anzeigen und Straftatbestände mussten im Zeitraum der letzten zehn Jahre von den Behörden bearbeitet werden? Wie beurteilt der Bundesrat diese wiederholten Straftaten, und worin vermutet er die Ursachen? </p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Kontext die Brandstiftung an der Synagoge in Genf? </p><p>3. Gibt es auf Bundesebene regelmässig aktualisierte Untersuchungen zur Bedrohung von Personen jüdischen Glaubens, Synagogen und jüdischen Einrichtungen? </p><p>4. Herrscht nach seiner Ansicht in der Schweiz ein antisemitisches Klima, das solche Anschläge befördert? Welche Schlussfolgerungen zieht der Bundesrat aus der Studie des gfs-Forschungsinstituts vom 28. März 2007, die feststellt, dass 10 Prozent der Befragten systematisch antijüdische Einstellungen und 28 Prozent latent antijüdische Einstellungen aufweisen? </p><p>5. Was gedenkt er zusammen mit Behörden von Kantonen und Gemeinden vorzukehren, damit die Sicherheit von Gotteshäusern und weiteren Einrichtungen von Minderheiten gewährleistet ist? Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass sich die öffentliche Hand an den zum Teil enormen Kosten der Sicherheitsvorkehren beteiligen sollte, und welche Vorkehren will er treffen? </p><p>6. Teilt er die Feststellung, dass sich das Klima gegenüber Angehörigen von Minderheitenreligionen generell verschlechtert und dass das Recht auf Religionsfreiheit zunehmend gefährdet ist? Welche zusätzlichen Massnahmen sieht er vor? </p><p>7. Teilt er die Ansicht, dass in der Schweiz generell die Sensibilisierung und Respektierung der grundlegenden Menschenrechte zu fördern ist und dass hier das vom Förderverein Menschenrechtsinstitution Schweiz vorgeschlagene Modell eines von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Kompetenzzentrums eine wichtige Funktion übernehmen könnte?</p>
    • Brandanschlag auf Synagoge in Genf. Konsequenzen

Back to List