Simultanübersetzung in den Kommissionssitzungen
- ShortId
-
07.3355
- Id
-
20073355
- Updated
-
14.11.2025 09:03
- Language
-
de
- Title
-
Simultanübersetzung in den Kommissionssitzungen
- AdditionalIndexing
-
421;parlamentarische Kommission;Mehrsprachigkeit;Dolmetschen;Beratungsweise
- 1
-
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L05K1201030201, Dolmetschen
- L06K080301030101, Beratungsweise
- L05K0106010306, Mehrsprachigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den Kommissionssitzungen werden äusserst komplexe Themen behandelt. Die Sitzungen selbst sind lang, sie erstrecken sich über mehrere Stunden. Obschon sich die Parlamentsmitglieder darum bemühen, mehrere Landessprachen zu beherrschen, und einige tatsächlich zwei- oder sogar dreisprachig sind, ist es unmöglich, dass alle einen ganzen Tag lang mit voller Konzentration an der Arbeit in den Kommissionen teilnehmen.</p><p>Der Grundsatz, dass sich alle in ihrer Muttersprache ausdrücken sollten, kann unter den jetzigen Bedingungen nicht mehr angewendet werden. Das ist schlimm, denn heutzutage ist es von zentraler Bedeutung, dass jedes Kommissionsmitglied die Argumente der anderen verstehen kann, damit Kompromisse ausgehandelt werden können. Aus diesem Grund ist es nötig, dass die Kommissionssitzungen simultan übersetzt werden. Die Kosten für die Simultanübersetzung einer Kommissionssitzung wurden in der Antwort auf die Anfrage 98.1173 auf 10 000 Franken geschätzt. Dies macht einen jährlichen Betrag von 3,4 Millionen Franken aus, wenn nur die Sitzungen der zwölf ständigen Kommissionen jedes Rates, welche drei bis vier Tage pro Quartal tagen, simultan übersetzt werden. Es handelt sich dabei um Durchschnittskosten, wenn man davon ausgeht, dass eine Simultanübersetzung in der Kabine rund 1200 Franken pro Tag kostet und die Miete für eine mobile Simultanübersetzungsanlage bei Privaten zwischen 100 und 500 Franken pro Tag beträgt. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass aufgrund der Verteilung der Muttersprachen der Parlamentsmitglieder je zwei Dolmetscherinnen oder Dolmetscher vom Deutschen ins Französische und Italienische erforderlich sind, während eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher aus dem Italienischen oder Französischen ins Deutsche ausreichen würde. Dieser Betrag ist zwar nicht unwesentlich, aber die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie ist diese Investition wert.</p>
- <p>Der Motionär möchte das gegenseitige Verständnis zwischen Ratsmitgliedern aus verschiedenen Sprachregionen an Kommissionssitzungen verbessern. Simultanübersetzung soll dazu beitragen, dass die Argumente der Kommissionsmitglieder und Ausführungen der Experten auch bei komplexen Themen besser verstanden würden.</p><p>Das Büro des Nationalrates ist sich der Wichtigkeit der Kommunikation zwischen den Ratsmitgliedern verschiedener Sprachen bewusst. In der Willensnation Schweiz ist es eine der vornehmsten Aufgaben der Mitglieder der eidgenössischen Räte, Verständnis für die Sprache, Kultur und Mentalität in den anderen Landesteilen zu entwickeln. Ein direkter Dialog über die Sprachgrenzen hinweg trägt dabei am meisten zur Kohäsion im Parlament bei.</p><p>Ratsbüros und Verwaltungsdelegation haben deshalb die Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg mit einer Reihe von Massnahmen unterstützt. So werden den Ratsmitgliedern seit einigen Jahren Sprachkurse angeboten. Das Büro lädt die Ratsmitglieder ein, von dieser Möglichkeit noch aktiver Gebrauch zu machen. Der Kohärenz ist am besten gedient, wenn die Kommissionsmitglieder die Voten in der jeweiligen Originalsprache verfolgen. Im Weiteren haben die Ratsbüros verlangt, dass Kommissionsunterlagen möglichst in Deutsch und Französisch vorhanden sind und dass Projektionsfolien systematisch in der anderen Sprache als derjenigen der Experten und der Referenten aus der Verwaltung abgefasst sind. Das Büro regt an, dass den Unterlagen wenn möglich ein Verzeichnis der technischen Begriffe in diesen zwei Sprachen beigelegt wird. Schliesslich wird das Büro wieder verstärkt darauf achten, dass gemäss Artikel 43 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes die Amtssprachen bei der Zusammensetzung der Kommissionen so weit wie möglich angemessen berücksichtigt werden.</p><p>Um gelegentliche Bedürfnisse einer Kommission für eine Simultanübersetzung abdecken zu können, wird das neue Sitzungszimmer 301 im 3. Obergeschoss des Parlamentsgebäudes entsprechend ausgerüstet. Zusätzlich steht den Parlamentsdiensten - nach Absprache mit dem VBS - das mit einer Simultanübersetzungsanlage ausgerüstete Sitzungszimmer 245 im 2. Obergeschoss des Bundeshauses Ost zur Verfügung. Damit ist es in Zukunft leichter möglich, auf Wunsch der Kommissionen bei Anhörungen und Geschäften mit schwierigem fachspezifischem Vokabular eine professionelle Übersetzung zu organisieren, obwohl die Simultanübersetzung in den Kommissionssitzungen in den Geschäftsreglementen beider Räte nicht vorgesehen ist. Wenn nötig wird die Verwaltungsdelegation in Absprache mit den Kommissionspräsidien interne Kriterien festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Dienstleistung genutzt werden kann, und sie wird die entsprechenden Kredite ins Budget aufnehmen.</p><p>Die Forderung, dass in den Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen grundsätzlich dreisprachig simultan übersetzt wird, geht dem Büro des Nationalrates in Übereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation hingegen zu weit. Dagegen sprechen auch die Kosten und die räumlichen Möglichkeiten. Grundsätzlich eignen sich die Kommissionszimmer im Parlamentsgebäude aufgrund ihrer Grösse nicht für die Installation einer Dolmetscheranlage. Das Platzangebot für die Sitzungsteilnehmer würde durch die Übersetzungskabinen erheblich eingeschränkt; pro Zimmer würden 12 bis 16 Sitzplätze wegfallen. Im Zimmer 4 und in weiteren kleinen Sitzungszimmern ist der Einbau einer Dolmetscheranlage nicht möglich, da sonst keine sinnvolle Raumnutzung mehr gewährleistet wäre. Die systematische Einführung der Simultanübersetzung bei den Kommissionsberatungen würde erhebliche Kosten verursachen. Die Kosten für den Bau und die Installation der Übersetzungskabinen würden sich für die Sitzungszimmer 3, 86 und 87 pro Zimmer auf 0,5 bis 0,75 Millionen Franken belaufen. Die Baukosten setzen sich aus den Kosten für die eigentlichen Kabinen sowie Anpassungen an Raum und Haustechnik zusammen. Das neu eingebaute Mobiliar und die Präsentationstechnik müssten erheblich umgestaltet und die Raumbelüftung müsste umgebaut werden. Dazu kämen die jährlichen Betriebskosten, welche sich unter der Annahme von 500 Sitzungen pro Jahr in dreisprachiger Übersetzung auf etwa 3,6 Millionen Franken summieren würden.</p> Das Büro des Nationalrates beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen simultan übersetzt werden können.</p>
- Simultanübersetzung in den Kommissionssitzungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den Kommissionssitzungen werden äusserst komplexe Themen behandelt. Die Sitzungen selbst sind lang, sie erstrecken sich über mehrere Stunden. Obschon sich die Parlamentsmitglieder darum bemühen, mehrere Landessprachen zu beherrschen, und einige tatsächlich zwei- oder sogar dreisprachig sind, ist es unmöglich, dass alle einen ganzen Tag lang mit voller Konzentration an der Arbeit in den Kommissionen teilnehmen.</p><p>Der Grundsatz, dass sich alle in ihrer Muttersprache ausdrücken sollten, kann unter den jetzigen Bedingungen nicht mehr angewendet werden. Das ist schlimm, denn heutzutage ist es von zentraler Bedeutung, dass jedes Kommissionsmitglied die Argumente der anderen verstehen kann, damit Kompromisse ausgehandelt werden können. Aus diesem Grund ist es nötig, dass die Kommissionssitzungen simultan übersetzt werden. Die Kosten für die Simultanübersetzung einer Kommissionssitzung wurden in der Antwort auf die Anfrage 98.1173 auf 10 000 Franken geschätzt. Dies macht einen jährlichen Betrag von 3,4 Millionen Franken aus, wenn nur die Sitzungen der zwölf ständigen Kommissionen jedes Rates, welche drei bis vier Tage pro Quartal tagen, simultan übersetzt werden. Es handelt sich dabei um Durchschnittskosten, wenn man davon ausgeht, dass eine Simultanübersetzung in der Kabine rund 1200 Franken pro Tag kostet und die Miete für eine mobile Simultanübersetzungsanlage bei Privaten zwischen 100 und 500 Franken pro Tag beträgt. Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass aufgrund der Verteilung der Muttersprachen der Parlamentsmitglieder je zwei Dolmetscherinnen oder Dolmetscher vom Deutschen ins Französische und Italienische erforderlich sind, während eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher aus dem Italienischen oder Französischen ins Deutsche ausreichen würde. Dieser Betrag ist zwar nicht unwesentlich, aber die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie ist diese Investition wert.</p>
- <p>Der Motionär möchte das gegenseitige Verständnis zwischen Ratsmitgliedern aus verschiedenen Sprachregionen an Kommissionssitzungen verbessern. Simultanübersetzung soll dazu beitragen, dass die Argumente der Kommissionsmitglieder und Ausführungen der Experten auch bei komplexen Themen besser verstanden würden.</p><p>Das Büro des Nationalrates ist sich der Wichtigkeit der Kommunikation zwischen den Ratsmitgliedern verschiedener Sprachen bewusst. In der Willensnation Schweiz ist es eine der vornehmsten Aufgaben der Mitglieder der eidgenössischen Räte, Verständnis für die Sprache, Kultur und Mentalität in den anderen Landesteilen zu entwickeln. Ein direkter Dialog über die Sprachgrenzen hinweg trägt dabei am meisten zur Kohäsion im Parlament bei.</p><p>Ratsbüros und Verwaltungsdelegation haben deshalb die Verständigung über die Sprachgrenzen hinweg mit einer Reihe von Massnahmen unterstützt. So werden den Ratsmitgliedern seit einigen Jahren Sprachkurse angeboten. Das Büro lädt die Ratsmitglieder ein, von dieser Möglichkeit noch aktiver Gebrauch zu machen. Der Kohärenz ist am besten gedient, wenn die Kommissionsmitglieder die Voten in der jeweiligen Originalsprache verfolgen. Im Weiteren haben die Ratsbüros verlangt, dass Kommissionsunterlagen möglichst in Deutsch und Französisch vorhanden sind und dass Projektionsfolien systematisch in der anderen Sprache als derjenigen der Experten und der Referenten aus der Verwaltung abgefasst sind. Das Büro regt an, dass den Unterlagen wenn möglich ein Verzeichnis der technischen Begriffe in diesen zwei Sprachen beigelegt wird. Schliesslich wird das Büro wieder verstärkt darauf achten, dass gemäss Artikel 43 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes die Amtssprachen bei der Zusammensetzung der Kommissionen so weit wie möglich angemessen berücksichtigt werden.</p><p>Um gelegentliche Bedürfnisse einer Kommission für eine Simultanübersetzung abdecken zu können, wird das neue Sitzungszimmer 301 im 3. Obergeschoss des Parlamentsgebäudes entsprechend ausgerüstet. Zusätzlich steht den Parlamentsdiensten - nach Absprache mit dem VBS - das mit einer Simultanübersetzungsanlage ausgerüstete Sitzungszimmer 245 im 2. Obergeschoss des Bundeshauses Ost zur Verfügung. Damit ist es in Zukunft leichter möglich, auf Wunsch der Kommissionen bei Anhörungen und Geschäften mit schwierigem fachspezifischem Vokabular eine professionelle Übersetzung zu organisieren, obwohl die Simultanübersetzung in den Kommissionssitzungen in den Geschäftsreglementen beider Räte nicht vorgesehen ist. Wenn nötig wird die Verwaltungsdelegation in Absprache mit den Kommissionspräsidien interne Kriterien festlegen, unter welchen Voraussetzungen diese Dienstleistung genutzt werden kann, und sie wird die entsprechenden Kredite ins Budget aufnehmen.</p><p>Die Forderung, dass in den Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen grundsätzlich dreisprachig simultan übersetzt wird, geht dem Büro des Nationalrates in Übereinstimmung mit der Verwaltungsdelegation hingegen zu weit. Dagegen sprechen auch die Kosten und die räumlichen Möglichkeiten. Grundsätzlich eignen sich die Kommissionszimmer im Parlamentsgebäude aufgrund ihrer Grösse nicht für die Installation einer Dolmetscheranlage. Das Platzangebot für die Sitzungsteilnehmer würde durch die Übersetzungskabinen erheblich eingeschränkt; pro Zimmer würden 12 bis 16 Sitzplätze wegfallen. Im Zimmer 4 und in weiteren kleinen Sitzungszimmern ist der Einbau einer Dolmetscheranlage nicht möglich, da sonst keine sinnvolle Raumnutzung mehr gewährleistet wäre. Die systematische Einführung der Simultanübersetzung bei den Kommissionsberatungen würde erhebliche Kosten verursachen. Die Kosten für den Bau und die Installation der Übersetzungskabinen würden sich für die Sitzungszimmer 3, 86 und 87 pro Zimmer auf 0,5 bis 0,75 Millionen Franken belaufen. Die Baukosten setzen sich aus den Kosten für die eigentlichen Kabinen sowie Anpassungen an Raum und Haustechnik zusammen. Das neu eingebaute Mobiliar und die Präsentationstechnik müssten erheblich umgestaltet und die Raumbelüftung müsste umgebaut werden. Dazu kämen die jährlichen Betriebskosten, welche sich unter der Annahme von 500 Sitzungen pro Jahr in dreisprachiger Übersetzung auf etwa 3,6 Millionen Franken summieren würden.</p> Das Büro des Nationalrates beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Das Büro des Nationalrates wird beauftragt, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, damit die Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen simultan übersetzt werden können.</p>
- Simultanübersetzung in den Kommissionssitzungen
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