Leistungsprofil der Luftwaffe

ShortId
07.3371
Id
20073371
Updated
14.11.2025 06:40
Language
de
Title
Leistungsprofil der Luftwaffe
AdditionalIndexing
09;Leistungsauftrag;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Militärflugzeug;Rüstungsindustrie;Waffenhandel;militärische Zusammenarbeit
1
  • L04K04020404, Militärflugzeug
  • L04K04020203, Rüstungsindustrie
  • L04K04020205, Waffenhandel
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
  • L04K10010210, militärische Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beiträge der Luftwaffe zum Einsatzspektrum der Armee sind sehr vielfältig. Mit ihren Kampfflugzeugen (F/A-18C/D Hornet und F-5E/F Tiger) stellt die Luftwaffe insbesondere den Luftpolizeidienst sicher und bildet den Aufwuchskern Kampfführung in der Luft. Ausserdem umfasst das Einsatzspektrum der Luftwaffe gemäss Armeeleitbild XXI die Fähigkeiten "Bekämpfung von Bodenzielen aus der Luft" (Erdkampf oder Luft-Boden-Einsätze) und "Luftaufklärung". Diese beiden Fähigkeiten kann die Armee seit der Ausserdienststellung der Hunter bzw. der Mirage-Aufklärer nicht mehr bzw. im Bereich der Luftaufklärung nur noch ansatzweise und stark reduziert mit dem Aufklärungsdrohnensystem 95 (ADS 95) wahrnehmen. Nach der für 2010 geplanten Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte wird auch die erforderliche Durchhaltefähigkeit im Luftpolizeidienst nicht mehr gewährleistet sein. Im Rahmen der fähigkeitsorientierten Planung der Armee (Masterplanung) sind diese Lücken ausgewiesen und entsprechende Massnahmen für einen Tiger-Teilersatz eingeleitet worden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Firmen sind nicht zur Berechnung der Anzahl und Konfiguration der für die Schweizer Luftwaffe grundsätzlich notwendigen Flugzeuge, sondern zur Berechnung der notwendigen Anzahl ihrer Flugzeuge und Piloten für einen genau definierten (WEF-ähnlichen) Luftpolizeidiensteinsatz beauftragt worden. Diese Berechnungsresultate liegen bereits vor und bestätigen die Erfahrungswerte und Berechnungen unserer Luftwaffe. Die Festlegung des effektiv zu beantragenden Beschaffungsumfanges ist von weiteren Faktoren (namentlich Pilotenausbildung, Fähigkeitserhalt "Erdkampf" und "Aufklärung") sowie vom Flugzeugtyp abhängig und kann somit erst im Rahmen der bevorstehenden Evaluationsphase erfolgen.</p><p>2. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates wurde am 30. April 2007 im Rahmen der Vorstellung der mittelfristigen Rüstungsplanung über das Vorhaben Tiger-Teilersatz kurz informiert. Der Bundesrat sieht vor, die angesprochenen Fragen mit den Sicherheitspolitischen Kommissionen im zweiten Semester 2007 zu diskutieren. Das Parlament wird im Rahmen des Voranschlages 2008 über die Genehmigung des vom Bundesrat beantragten Projektierungs-, Erprobungs- und Beschaffungsvorbereitungs-Kredites für das Vorhaben Tiger-Teilersatz beschliessen und somit über den Start dieses Projektes bestimmen können.</p><p>3. Wie einleitend erwähnt, kann die Luftwaffe zurzeit die Fähigkeiten "Erdkampf" und "Aufklärung" nicht mehr ausbilden. Einerseits reicht die Anzahl F/A-18 nicht aus, andererseits sind die Schweizer F/A-18 für die Fähigkeiten im Bereich "Erdkampf" und "Aufklärung" nicht ausgerüstet.</p><p>Die Fähigkeiten "Luftkriegführung" (defensive Luftkriegführung bzw. "Luftverteidigung") und Luftpolizeidienst werden mit F/A-18 und F-5 Tiger trainiert. Luftpolizeieinsätze gegen nicht eindeutig identifizierte Luftfahrzeuge (oder zugunsten von Flugzeugen in Notlage) werden regelmässig durchgeführt.</p><p>4. Luftpolizeidienst und Luftraumüberwachung im Rahmen der Wahrung der Lufthoheit sind Aufgaben, welche auf die wahrscheinlichste Bedrohung ausgerichtet sind. Deshalb werden diese Fähigkeiten vollumfänglich und mit adäquater Durchhaltefähigkeit benötigt. Für den Bereich der Luftkriegführung ("Luftverteidigung" gegen einen symmetrischen Angreifer, "Aufklärung" und "Erdkampf") genügt heute der Erhalt bzw. der Wiederaufbau der notwendigen Kompetenzen.</p><p>5. Die Gewichtung erfolgt nach der sicherheitspolitischen Beurteilung von Risiken und Gefahren, nach den Ausführungen des Armeeleitbildes XXI sowie aufgrund der Erfahrungen aus den erfolgten Einsätzen WEF, G8 und der Planung für Euro 2008 bzw. aus Erfahrungen und Lehren anderer Länder wie beispielsweise für den Schutz der Olympischen Spiele in Athen.</p><p>6. Eine szenarien- bzw. bedrohungsbasierte Planung genügt den heutigen Bedingungen nicht mehr. Nur eine fähigkeitsorientierte Planung bietet die notwendige Flexibilität, auch auf Unvorhergesehenes vorbereitet zu sein. Szenarien werden heute zu Ausbildungszwecken entwickelt und sollen lediglich helfen, die geforderten Fähigkeiten zu veranschaulichen. Zurzeit werden solche Szenarien entwickelt.</p><p>7. Diese Zahl kann so nicht bestätigt werden. Für die Bestimmung der Anzahl Flugzeuge sind primär die Leistungsanforderung und die Durchhaltefähigkeit im Bereich des Luftpolizeidienstes ausschlaggebend. Die Berechnung des Mengengerüsts ist - wie in Antwort 1 erwähnt - noch ausstehend.</p><p>8. Österreich hat 12 F-5 Tiger von der Schweiz gemietet und setzt diese ausschliesslich für den Luftpolizeidienst ein. Die Ausrüstung der F-5 Tiger lässt aber Einsätze nur bei schönem Wetter und bei Tageslicht zu. Andere vergleichbare westliche Länder (z. B. Belgien, Holland oder Finnland) haben eine Flottengrösse von 60 bis 90 Flugzeugen mit Mehrrollenfähigkeit. Deutschland, Frankreich und Italien verfügen über je eine Komponente "Luftverteidigung" (Air Defense), "Erdkampf" (Air-to-Ground), "Aufklärung" (Recce) und der Fähigkeit zur Bekämpfung von Radarstationen (ECR) und haben dadurch eine wesentlich grössere Anzahl Flugzeuge (Deutschland etwa 300 Flz, Frankreich etwa 330 Flz und Italien etwa 180 Flz).</p><p>9. Eine Effizienzsteigerung durch die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten resultiert insbesondere aus dem Austausch der identifizierten Luftlage. Im Gegensatz zu dieser Frühwarnung ist die Wahrung der Lufthoheit jedoch eine nationale Aufgabe, welche jedem Staat selber obliegt. Die Intervention mit Mitteln der Luftwaffe gegenüber nichtkooperationswilligen Flugobjekten ist deshalb auch bei allen unseren Nachbarstaaten in der normalen Lage eine nationale Angelegenheit.</p><p>Der eigene Fähigkeitserhalt für den Luftpolizeidienst (inklusive der Gewaltanwendung) und der Kompetenzerhalt für die Luftkriegführung kann ebenso wenig wie die Intervention mit Mitteln der Luftwaffe im Einsatzfall über eine Zusammenarbeit sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein privater Verein, der offensichtlich Zugang zu VBS-internen Informationen hat, berichtete im Mai 2007, das VBS habe 2006 im Rahmen der "Vorhabensplanung Kampfflugzeug" mit den vier Anbietern Boeing (F/A-18), Dassault (Rafale), EADS (Eurofighter) und Saab (Gripen) zwei Meetings durchgeführt. Die vier Anbieter würden der Schweiz nun "aufgrund ihrer Studien mitteilen, wie viele ihrer Flugzeuge in welcher Konfiguration unsere Luftwaffe benötigen würde, um ihre Aufträge erfüllen zu können". Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Bis wann werden die vier Anbieter der Schweiz mitteilen, mit wie vielen neuen Kampfflugzeugen in welcher Konfiguration die Schweizer Luftwaffe ausgestattet werden soll?</p><p>2. In welcher Form wird er darüber das Parlament informieren? Wann wird der Bundesrat das Parlament zu den grundsätzlichen aussen- und sicherheitspolitischen Fragen begrüssen, welche das milliardenschwere Projekt aufwirft?</p><p>3. Der Erdkämpfer Hunter wurde 1994, der Aufklärer Mirage Ende 2003 aus dem Verkehr gezogen. Seither bilden 54 Tiger und die 33 polyvalenten Plattformen F/A-18 das Rückgrat der Schweizer Luftwaffe. In welchem Ausmass übt diese seit 2004:</p><p>a. den Erdkampf;</p><p>b. die Aufklärung;</p><p>c. die Luftkriegführung (Verteidigungsfall) gegen einen symmetrischen Angreifer;</p><p>d. den Raumschutz (Luftpolizei) gegen einzelne (asymmetrische) Eindringlinge?</p><p>4. Wie gewichtet er die Aufträge a bis d (Erdkampf, Aufklärung, Luftverteidigung gegen symmetrische Angreifer, Luftpolizei gegen asymmetrische Eindringlinge)?</p><p>5. Welche konkreten Erfahrungen der letzten zehn Jahre veranlassen den Bundesrat zu der in Frage 4 vorgenommenen Gewichtung der Aufträge a bis d?</p><p>6. Welche Bedrohungsszenarien in welchem Wahrscheinlichkeitsgrad und mit welchem Zeithorizont liegen dieser Gewichtung in der Zukunft zugrunde?</p><p>7. Der private Verein behauptet, für die Luftkriegführung benötige die Schweiz eine Staffel von 10 bis 13 Maschinen. Kann der Bundesrat diese Zahl bestätigen? Wie viele Flugzeuge würde die Schweizer Luftwaffe zur Erfüllung auch der übrigen Aufträge benötigen (Erdkampf, sofern nicht darauf verzichtet wird; die Aufklärung; den Luftpolizeidienst)?</p><p>8. Wie viele Flugzeuge setzen Österreich und die anderen Nachbarländer für den Erdkampf, für die Aufklärung, für den Luftkrieg und für den Luftpolizeidienst ein?</p><p>9. Die Schweiz hat in den letzten Jahren mit Deutschland, Frankreich und Italien Staatsverträge zur Sicherung des Luftraums abgeschlossen. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Zusammenarbeit mit den Luftwaffen der Nachbarländer auszubauen, namentlich im Bereich der Luftpolizei und der Aufklärung?</p>
  • Leistungsprofil der Luftwaffe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beiträge der Luftwaffe zum Einsatzspektrum der Armee sind sehr vielfältig. Mit ihren Kampfflugzeugen (F/A-18C/D Hornet und F-5E/F Tiger) stellt die Luftwaffe insbesondere den Luftpolizeidienst sicher und bildet den Aufwuchskern Kampfführung in der Luft. Ausserdem umfasst das Einsatzspektrum der Luftwaffe gemäss Armeeleitbild XXI die Fähigkeiten "Bekämpfung von Bodenzielen aus der Luft" (Erdkampf oder Luft-Boden-Einsätze) und "Luftaufklärung". Diese beiden Fähigkeiten kann die Armee seit der Ausserdienststellung der Hunter bzw. der Mirage-Aufklärer nicht mehr bzw. im Bereich der Luftaufklärung nur noch ansatzweise und stark reduziert mit dem Aufklärungsdrohnensystem 95 (ADS 95) wahrnehmen. Nach der für 2010 geplanten Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte wird auch die erforderliche Durchhaltefähigkeit im Luftpolizeidienst nicht mehr gewährleistet sein. Im Rahmen der fähigkeitsorientierten Planung der Armee (Masterplanung) sind diese Lücken ausgewiesen und entsprechende Massnahmen für einen Tiger-Teilersatz eingeleitet worden.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die Firmen sind nicht zur Berechnung der Anzahl und Konfiguration der für die Schweizer Luftwaffe grundsätzlich notwendigen Flugzeuge, sondern zur Berechnung der notwendigen Anzahl ihrer Flugzeuge und Piloten für einen genau definierten (WEF-ähnlichen) Luftpolizeidiensteinsatz beauftragt worden. Diese Berechnungsresultate liegen bereits vor und bestätigen die Erfahrungswerte und Berechnungen unserer Luftwaffe. Die Festlegung des effektiv zu beantragenden Beschaffungsumfanges ist von weiteren Faktoren (namentlich Pilotenausbildung, Fähigkeitserhalt "Erdkampf" und "Aufklärung") sowie vom Flugzeugtyp abhängig und kann somit erst im Rahmen der bevorstehenden Evaluationsphase erfolgen.</p><p>2. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates wurde am 30. April 2007 im Rahmen der Vorstellung der mittelfristigen Rüstungsplanung über das Vorhaben Tiger-Teilersatz kurz informiert. Der Bundesrat sieht vor, die angesprochenen Fragen mit den Sicherheitspolitischen Kommissionen im zweiten Semester 2007 zu diskutieren. Das Parlament wird im Rahmen des Voranschlages 2008 über die Genehmigung des vom Bundesrat beantragten Projektierungs-, Erprobungs- und Beschaffungsvorbereitungs-Kredites für das Vorhaben Tiger-Teilersatz beschliessen und somit über den Start dieses Projektes bestimmen können.</p><p>3. Wie einleitend erwähnt, kann die Luftwaffe zurzeit die Fähigkeiten "Erdkampf" und "Aufklärung" nicht mehr ausbilden. Einerseits reicht die Anzahl F/A-18 nicht aus, andererseits sind die Schweizer F/A-18 für die Fähigkeiten im Bereich "Erdkampf" und "Aufklärung" nicht ausgerüstet.</p><p>Die Fähigkeiten "Luftkriegführung" (defensive Luftkriegführung bzw. "Luftverteidigung") und Luftpolizeidienst werden mit F/A-18 und F-5 Tiger trainiert. Luftpolizeieinsätze gegen nicht eindeutig identifizierte Luftfahrzeuge (oder zugunsten von Flugzeugen in Notlage) werden regelmässig durchgeführt.</p><p>4. Luftpolizeidienst und Luftraumüberwachung im Rahmen der Wahrung der Lufthoheit sind Aufgaben, welche auf die wahrscheinlichste Bedrohung ausgerichtet sind. Deshalb werden diese Fähigkeiten vollumfänglich und mit adäquater Durchhaltefähigkeit benötigt. Für den Bereich der Luftkriegführung ("Luftverteidigung" gegen einen symmetrischen Angreifer, "Aufklärung" und "Erdkampf") genügt heute der Erhalt bzw. der Wiederaufbau der notwendigen Kompetenzen.</p><p>5. Die Gewichtung erfolgt nach der sicherheitspolitischen Beurteilung von Risiken und Gefahren, nach den Ausführungen des Armeeleitbildes XXI sowie aufgrund der Erfahrungen aus den erfolgten Einsätzen WEF, G8 und der Planung für Euro 2008 bzw. aus Erfahrungen und Lehren anderer Länder wie beispielsweise für den Schutz der Olympischen Spiele in Athen.</p><p>6. Eine szenarien- bzw. bedrohungsbasierte Planung genügt den heutigen Bedingungen nicht mehr. Nur eine fähigkeitsorientierte Planung bietet die notwendige Flexibilität, auch auf Unvorhergesehenes vorbereitet zu sein. Szenarien werden heute zu Ausbildungszwecken entwickelt und sollen lediglich helfen, die geforderten Fähigkeiten zu veranschaulichen. Zurzeit werden solche Szenarien entwickelt.</p><p>7. Diese Zahl kann so nicht bestätigt werden. Für die Bestimmung der Anzahl Flugzeuge sind primär die Leistungsanforderung und die Durchhaltefähigkeit im Bereich des Luftpolizeidienstes ausschlaggebend. Die Berechnung des Mengengerüsts ist - wie in Antwort 1 erwähnt - noch ausstehend.</p><p>8. Österreich hat 12 F-5 Tiger von der Schweiz gemietet und setzt diese ausschliesslich für den Luftpolizeidienst ein. Die Ausrüstung der F-5 Tiger lässt aber Einsätze nur bei schönem Wetter und bei Tageslicht zu. Andere vergleichbare westliche Länder (z. B. Belgien, Holland oder Finnland) haben eine Flottengrösse von 60 bis 90 Flugzeugen mit Mehrrollenfähigkeit. Deutschland, Frankreich und Italien verfügen über je eine Komponente "Luftverteidigung" (Air Defense), "Erdkampf" (Air-to-Ground), "Aufklärung" (Recce) und der Fähigkeit zur Bekämpfung von Radarstationen (ECR) und haben dadurch eine wesentlich grössere Anzahl Flugzeuge (Deutschland etwa 300 Flz, Frankreich etwa 330 Flz und Italien etwa 180 Flz).</p><p>9. Eine Effizienzsteigerung durch die Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten resultiert insbesondere aus dem Austausch der identifizierten Luftlage. Im Gegensatz zu dieser Frühwarnung ist die Wahrung der Lufthoheit jedoch eine nationale Aufgabe, welche jedem Staat selber obliegt. Die Intervention mit Mitteln der Luftwaffe gegenüber nichtkooperationswilligen Flugobjekten ist deshalb auch bei allen unseren Nachbarstaaten in der normalen Lage eine nationale Angelegenheit.</p><p>Der eigene Fähigkeitserhalt für den Luftpolizeidienst (inklusive der Gewaltanwendung) und der Kompetenzerhalt für die Luftkriegführung kann ebenso wenig wie die Intervention mit Mitteln der Luftwaffe im Einsatzfall über eine Zusammenarbeit sichergestellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein privater Verein, der offensichtlich Zugang zu VBS-internen Informationen hat, berichtete im Mai 2007, das VBS habe 2006 im Rahmen der "Vorhabensplanung Kampfflugzeug" mit den vier Anbietern Boeing (F/A-18), Dassault (Rafale), EADS (Eurofighter) und Saab (Gripen) zwei Meetings durchgeführt. Die vier Anbieter würden der Schweiz nun "aufgrund ihrer Studien mitteilen, wie viele ihrer Flugzeuge in welcher Konfiguration unsere Luftwaffe benötigen würde, um ihre Aufträge erfüllen zu können". Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Bis wann werden die vier Anbieter der Schweiz mitteilen, mit wie vielen neuen Kampfflugzeugen in welcher Konfiguration die Schweizer Luftwaffe ausgestattet werden soll?</p><p>2. In welcher Form wird er darüber das Parlament informieren? Wann wird der Bundesrat das Parlament zu den grundsätzlichen aussen- und sicherheitspolitischen Fragen begrüssen, welche das milliardenschwere Projekt aufwirft?</p><p>3. Der Erdkämpfer Hunter wurde 1994, der Aufklärer Mirage Ende 2003 aus dem Verkehr gezogen. Seither bilden 54 Tiger und die 33 polyvalenten Plattformen F/A-18 das Rückgrat der Schweizer Luftwaffe. In welchem Ausmass übt diese seit 2004:</p><p>a. den Erdkampf;</p><p>b. die Aufklärung;</p><p>c. die Luftkriegführung (Verteidigungsfall) gegen einen symmetrischen Angreifer;</p><p>d. den Raumschutz (Luftpolizei) gegen einzelne (asymmetrische) Eindringlinge?</p><p>4. Wie gewichtet er die Aufträge a bis d (Erdkampf, Aufklärung, Luftverteidigung gegen symmetrische Angreifer, Luftpolizei gegen asymmetrische Eindringlinge)?</p><p>5. Welche konkreten Erfahrungen der letzten zehn Jahre veranlassen den Bundesrat zu der in Frage 4 vorgenommenen Gewichtung der Aufträge a bis d?</p><p>6. Welche Bedrohungsszenarien in welchem Wahrscheinlichkeitsgrad und mit welchem Zeithorizont liegen dieser Gewichtung in der Zukunft zugrunde?</p><p>7. Der private Verein behauptet, für die Luftkriegführung benötige die Schweiz eine Staffel von 10 bis 13 Maschinen. Kann der Bundesrat diese Zahl bestätigen? Wie viele Flugzeuge würde die Schweizer Luftwaffe zur Erfüllung auch der übrigen Aufträge benötigen (Erdkampf, sofern nicht darauf verzichtet wird; die Aufklärung; den Luftpolizeidienst)?</p><p>8. Wie viele Flugzeuge setzen Österreich und die anderen Nachbarländer für den Erdkampf, für die Aufklärung, für den Luftkrieg und für den Luftpolizeidienst ein?</p><p>9. Die Schweiz hat in den letzten Jahren mit Deutschland, Frankreich und Italien Staatsverträge zur Sicherung des Luftraums abgeschlossen. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die Zusammenarbeit mit den Luftwaffen der Nachbarländer auszubauen, namentlich im Bereich der Luftpolizei und der Aufklärung?</p>
    • Leistungsprofil der Luftwaffe

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