Balkanisierung der IV

ShortId
07.3375
Id
20073375
Updated
27.07.2023 21:03
Language
de
Title
Balkanisierung der IV
AdditionalIndexing
28;Mazedonien;Südosteuropa;Versicherungsleistung;Kostenrechnung;Missbrauch;Kroatien;Albanien;Transparenz;Invalidenversicherung;Serbien;Staatsangehörigkeit;Montenegro;Slowenien;Statistik
1
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L03K020218, Statistik
  • L04K05060106, Staatsangehörigkeit
  • L03K030102, Südosteuropa
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L05K1201020203, Transparenz
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0301020401, Serbien
  • L04K03010206, Mazedonien
  • L05K0301020402, Montenegro
  • L04K03010205, Kroatien
  • L04K03010208, Slowenien
  • L04K03010201, Albanien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Angaben aus den Registern der AHV/IV erlauben keine Unterscheidung der verschiedenen Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Nachfolgend wird deshalb für sämtliche sechs Nationen auf dem Gebiet der ehemaligen sozialistischen föderativen Republik Jugoslawien der Begriff "Ex-Jugoslawien" verwendet. Eine Gruppe von sechs unterschiedlichen Nationen wird damit aus rein statistischen Gründen zu einer Einheit zusammengefasst, die zahlenmässig natürlich stärker ins Gewicht fällt, als es die Nationen je einzeln täten. Dies gilt es besonders bei der Antwort auf die Fragen 1 und 2 zu beachten.</p><p>1./2. Zu den häufigsten Nationen, die in der Schweiz oder im Ausland eine IV-Rente beziehen, gehören nach der Schweiz in abnehmender Reihenfolge Italien, die Gruppe der Nationen Ex-Jugoslawiens, Portugal, Spanien und die Türkei. 65 Prozent der Rentenbezüger sind Schweizer und Schweizerinnen, 28 Prozent sind Staatsangehörige der anderen genannten Nationen. 2006 leistete die IV Rentenzahlungen von insgesamt 6,4 Milliarden Franken. Schweizer Rentenempfänger erhielten 4,3 Milliarden Franken oder 68 Prozent. Ungefähr 1,7 Milliarden Franken oder 27 Prozent gingen an Staatsangehörige der anderen genannten Nationen.</p><p>3. 8 Prozent aller IV-Rentenbezüger sind Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien. Der Anteil dieser Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung beträgt 5 Prozent. Die jeweiligen Anteile lassen sich aber nur bedingt miteinander vergleichen, da die IV unter gewissen Voraussetzungen auch Renten ins Ausland ausrichtet. Zudem haben nur Personen im erwerbsfähigen Alter Anspruch auf eine Invalidenrente.</p><p>4. Die in der Interpellation verwendete Kategorisierung entspricht nicht der Codierung in der IV. Bezüglich der Ursachengruppen in der IV, die hier in Betracht fallen könnten, ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil von Personen mit IV-Renten wegen Krankheiten und Unfällen aus Ex-Jugoslawien in der Kategorie "psychische Erkrankungen" belief sich 2006 auf 37 Prozent und liegt damit unter demjenigen von 44 Prozent für Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit. Bei der Ursachengruppe "Störung am Knochen- und Bewegungsapparat" beläuft sich der Anteil Personen aus Ex-Jugoslawien auf 34 Prozent gegenüber 21 Prozent für schweizerische Staatsangehörige.</p><p>5. In den Registern der AHV/IV ist es nicht möglich, Personen, die in den letzten fünf Jahren eingebürgert wurden, zu identifizieren.</p><p>6. Die statistischen Grundlagen zeigen auf, dass die Invalidisierungswahrscheinlichkeit eng mit dem Ausbildungsniveau und der Art der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Untersuchungen zeigen eine rund fünfmal höhere Invalidisierungswahrscheinlichkeit für Personen auf dem Bau gegenüber Personen im Unterrichtswesen (1 Prozent gegenüber 0,22 Prozent). Die Quoten von Personen mit abgeschlossener Berufsschule liegen mit 0,8 Prozent ebenfalls viermal höher als diejenige für Personen, die eine Universität oder eine höhere Berufsschule abgeschlossen haben (0,2 Prozent). Kumuliert man also die Wirkung von Ausbildungsniveau und Art der Tätigkeit, so erklärt dies das sehr stark erhöhte Invaliditätsrisiko für Personen, auf die beide Aspekte zutreffen. Das im Mai 2006 lancierte mehrjährige Forschungsprogramm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes wird sich auch mit den Ursachen der Invalidität beschäftigen und Lösungen vorschlagen, um dem zunehmenden Invaliditätsrisiko zu begegnen.</p><p>7. Das erhöhte Invaliditätsrisiko für Personen aus Ex-Jugoslawien lässt sich teilweise aus der starken Vertretung in der Gruppe der sowohl Unqualifizierten als auch auf dem Bau tätigen Personen erklären. Im erwähnten mehrjährigen Forschungsprogramm wird auch die Nationalitätenfrage in der IV behandelt. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich 2008 vorliegen. Dann wird es möglich sein, genauere Aussagen darüber zu machen, ob neben der ausgeübten Tätigkeit und dem Ausbildungsniveau noch andere Ursachen verantwortlich sind für die hohe Anzahl Rentenbezüger aus Ex-Jugoslawien.</p><p>8. Die zur Verfügung stehenden Mittel (z. B. ärztliche Untersuchungen durch regionale ärztliche Dienste) erlauben es, der in der Interpellation implizit angesprochenen Rentenbegehrlichkeit von Versicherten, unabhängig ihrer Nationalität, effektiv zu begegnen. Dies wird mit Inkrafttreten der 5. IV-Revision noch stärker der Fall sein, da sich gerade im Rahmen der engen Begleitung in der Eingliederung sehr rasch zeigt, ob es motivationelle und damit invaliditätsfremde Gründe sind, die einer Integration entgegenstehen, oder tatsächlich gesundheitliche.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im letzten Jahr hat die SVP-Fraktion eine Motion eingereicht, welche verlangte, die Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten zu erheben und zu publizieren (06.3218). Nationalrat Scherer verlangte im März 2007 in einer Interpellation, Transparenz über die Balkanisierung der IV herzustellen (07.3198). Die Antworten des Bundesrates waren immer nichtssagend, verwedelnd und der Transparenz nicht dienlich. Der Bundesrat gab jeweils zur Antwort, dass die Daten bereits vorlägen. Offensichtlich verfügt aber niemand über die notwendigen Daten, um die überproportionale Nachfragehaltung gewisser Herkunftsländer abschätzen zu können. Am 11. Juni 2007 musste Bundesrat Couchepin aber in der Fragestunde eingestehen, dass Personen aus dem Balkan zu den häufigsten IV-Bezügern gehören. Daher ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die fünf häufigsten IV-Bezüger-Nationen neben den Schweizern?</p><p>2. Wie hoch ist der Anteil dieser fünf Nationen an den IV-Gesamtkosten?</p><p>3. Wie hoch ist der Anteil von Personen aus den Balkanstaaten (Serbien, Mazedonien, Montenegro, Kroatien, Slowenien und Albanien) an der Schweizer Bevölkerung, und wie hoch ist der Anteil dieser Personen bei den IV-Bezügern?</p><p>4. Wie hoch ist der Anteil der Personen aus den Balkanstaaten bei unklaren IV-Ursachen (psychische Fälle, Schleudertraumata, nicht definierte Rückenleiden)?</p><p>5. Wie sehen die Antworten zu den Fragen 3 und 4 aus, wenn die frisch eingebürgerten Personen aus diesen Nationen (bis fünf Jahre) in die Berechnung mit einbezogen werden?</p><p>6. Wie stark kann die Übervertretung der Balkanstaaten auf die unterschiedliche berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden, und inwiefern sind andere Gründe für die übermässige IV-Nachfrage verantwortlich?</p><p>7. Welches sind diese Gründe?</p><p>8. Ist er bereit, Präventionsmassnahmen zu ergreifen, um die Nachfragehaltung dieser Personengruppen zu senken?</p>
  • Balkanisierung der IV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Angaben aus den Registern der AHV/IV erlauben keine Unterscheidung der verschiedenen Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Nachfolgend wird deshalb für sämtliche sechs Nationen auf dem Gebiet der ehemaligen sozialistischen föderativen Republik Jugoslawien der Begriff "Ex-Jugoslawien" verwendet. Eine Gruppe von sechs unterschiedlichen Nationen wird damit aus rein statistischen Gründen zu einer Einheit zusammengefasst, die zahlenmässig natürlich stärker ins Gewicht fällt, als es die Nationen je einzeln täten. Dies gilt es besonders bei der Antwort auf die Fragen 1 und 2 zu beachten.</p><p>1./2. Zu den häufigsten Nationen, die in der Schweiz oder im Ausland eine IV-Rente beziehen, gehören nach der Schweiz in abnehmender Reihenfolge Italien, die Gruppe der Nationen Ex-Jugoslawiens, Portugal, Spanien und die Türkei. 65 Prozent der Rentenbezüger sind Schweizer und Schweizerinnen, 28 Prozent sind Staatsangehörige der anderen genannten Nationen. 2006 leistete die IV Rentenzahlungen von insgesamt 6,4 Milliarden Franken. Schweizer Rentenempfänger erhielten 4,3 Milliarden Franken oder 68 Prozent. Ungefähr 1,7 Milliarden Franken oder 27 Prozent gingen an Staatsangehörige der anderen genannten Nationen.</p><p>3. 8 Prozent aller IV-Rentenbezüger sind Staatsangehörige aus Ex-Jugoslawien. Der Anteil dieser Staatsangehörigen an der Wohnbevölkerung beträgt 5 Prozent. Die jeweiligen Anteile lassen sich aber nur bedingt miteinander vergleichen, da die IV unter gewissen Voraussetzungen auch Renten ins Ausland ausrichtet. Zudem haben nur Personen im erwerbsfähigen Alter Anspruch auf eine Invalidenrente.</p><p>4. Die in der Interpellation verwendete Kategorisierung entspricht nicht der Codierung in der IV. Bezüglich der Ursachengruppen in der IV, die hier in Betracht fallen könnten, ergibt sich folgendes Bild: Der Anteil von Personen mit IV-Renten wegen Krankheiten und Unfällen aus Ex-Jugoslawien in der Kategorie "psychische Erkrankungen" belief sich 2006 auf 37 Prozent und liegt damit unter demjenigen von 44 Prozent für Personen schweizerischer Staatsangehörigkeit. Bei der Ursachengruppe "Störung am Knochen- und Bewegungsapparat" beläuft sich der Anteil Personen aus Ex-Jugoslawien auf 34 Prozent gegenüber 21 Prozent für schweizerische Staatsangehörige.</p><p>5. In den Registern der AHV/IV ist es nicht möglich, Personen, die in den letzten fünf Jahren eingebürgert wurden, zu identifizieren.</p><p>6. Die statistischen Grundlagen zeigen auf, dass die Invalidisierungswahrscheinlichkeit eng mit dem Ausbildungsniveau und der Art der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt. Untersuchungen zeigen eine rund fünfmal höhere Invalidisierungswahrscheinlichkeit für Personen auf dem Bau gegenüber Personen im Unterrichtswesen (1 Prozent gegenüber 0,22 Prozent). Die Quoten von Personen mit abgeschlossener Berufsschule liegen mit 0,8 Prozent ebenfalls viermal höher als diejenige für Personen, die eine Universität oder eine höhere Berufsschule abgeschlossen haben (0,2 Prozent). Kumuliert man also die Wirkung von Ausbildungsniveau und Art der Tätigkeit, so erklärt dies das sehr stark erhöhte Invaliditätsrisiko für Personen, auf die beide Aspekte zutreffen. Das im Mai 2006 lancierte mehrjährige Forschungsprogramm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidenversicherungsgesetzes wird sich auch mit den Ursachen der Invalidität beschäftigen und Lösungen vorschlagen, um dem zunehmenden Invaliditätsrisiko zu begegnen.</p><p>7. Das erhöhte Invaliditätsrisiko für Personen aus Ex-Jugoslawien lässt sich teilweise aus der starken Vertretung in der Gruppe der sowohl Unqualifizierten als auch auf dem Bau tätigen Personen erklären. Im erwähnten mehrjährigen Forschungsprogramm wird auch die Nationalitätenfrage in der IV behandelt. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich 2008 vorliegen. Dann wird es möglich sein, genauere Aussagen darüber zu machen, ob neben der ausgeübten Tätigkeit und dem Ausbildungsniveau noch andere Ursachen verantwortlich sind für die hohe Anzahl Rentenbezüger aus Ex-Jugoslawien.</p><p>8. Die zur Verfügung stehenden Mittel (z. B. ärztliche Untersuchungen durch regionale ärztliche Dienste) erlauben es, der in der Interpellation implizit angesprochenen Rentenbegehrlichkeit von Versicherten, unabhängig ihrer Nationalität, effektiv zu begegnen. Dies wird mit Inkrafttreten der 5. IV-Revision noch stärker der Fall sein, da sich gerade im Rahmen der engen Begleitung in der Eingliederung sehr rasch zeigt, ob es motivationelle und damit invaliditätsfremde Gründe sind, die einer Integration entgegenstehen, oder tatsächlich gesundheitliche.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im letzten Jahr hat die SVP-Fraktion eine Motion eingereicht, welche verlangte, die Sozialversicherungsstatistiken nach Nationalitäten zu erheben und zu publizieren (06.3218). Nationalrat Scherer verlangte im März 2007 in einer Interpellation, Transparenz über die Balkanisierung der IV herzustellen (07.3198). Die Antworten des Bundesrates waren immer nichtssagend, verwedelnd und der Transparenz nicht dienlich. Der Bundesrat gab jeweils zur Antwort, dass die Daten bereits vorlägen. Offensichtlich verfügt aber niemand über die notwendigen Daten, um die überproportionale Nachfragehaltung gewisser Herkunftsländer abschätzen zu können. Am 11. Juni 2007 musste Bundesrat Couchepin aber in der Fragestunde eingestehen, dass Personen aus dem Balkan zu den häufigsten IV-Bezügern gehören. Daher ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welches sind die fünf häufigsten IV-Bezüger-Nationen neben den Schweizern?</p><p>2. Wie hoch ist der Anteil dieser fünf Nationen an den IV-Gesamtkosten?</p><p>3. Wie hoch ist der Anteil von Personen aus den Balkanstaaten (Serbien, Mazedonien, Montenegro, Kroatien, Slowenien und Albanien) an der Schweizer Bevölkerung, und wie hoch ist der Anteil dieser Personen bei den IV-Bezügern?</p><p>4. Wie hoch ist der Anteil der Personen aus den Balkanstaaten bei unklaren IV-Ursachen (psychische Fälle, Schleudertraumata, nicht definierte Rückenleiden)?</p><p>5. Wie sehen die Antworten zu den Fragen 3 und 4 aus, wenn die frisch eingebürgerten Personen aus diesen Nationen (bis fünf Jahre) in die Berechnung mit einbezogen werden?</p><p>6. Wie stark kann die Übervertretung der Balkanstaaten auf die unterschiedliche berufliche Tätigkeit zurückgeführt werden, und inwiefern sind andere Gründe für die übermässige IV-Nachfrage verantwortlich?</p><p>7. Welches sind diese Gründe?</p><p>8. Ist er bereit, Präventionsmassnahmen zu ergreifen, um die Nachfragehaltung dieser Personengruppen zu senken?</p>
    • Balkanisierung der IV

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