Baugewerbe. Gefährdeter Arbeitsfrieden
- ShortId
-
07.3376
- Id
-
20073376
- Updated
-
28.07.2023 12:02
- Language
-
de
- Title
-
Baugewerbe. Gefährdeter Arbeitsfrieden
- AdditionalIndexing
-
15;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Arbeitnehmerschutz;Lohndumping;Arbeitsfrieden;Bauindustrie;Gesamtarbeitsvertrag;Kündigung eines Vertrags
- 1
-
- L04K07050303, Bauindustrie
- L05K0702040106, Gesamtarbeitsvertrag
- L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
- L05K0702010303, Lohndumping
- L05K0507020104, Kündigung eines Vertrags
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L05K0702040103, Arbeitsfrieden
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe zählt zu den wichtigsten Branchenverträgen unseres Landes, nicht zuletzt wegen der grossen Anzahl der unterstellten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vielleicht auch aus diesem Grund waren die Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Vereinbarung in dieser Branche schon seit Jahren oftmals nicht einfach. Bis jetzt haben sich die Vertragsparteien jedoch noch immer einigen können.</p><p>2. Ein vertragsloser Zustand auf GAV-Ebene bedeutet nicht automatisch, dass damit auch alle Löhne der laufenden Arbeitsverhältnisse sinken werden. Dazu bedürfte es einer Anpassung der Einzelarbeitsverträge, allenfalls mittels Änderungskündigung. Wer unter der Geltungsdauer des LMV angestellt wurde, hat weiterhin Anspruch auf den bisherigen Lohn. Hingegen gilt ab 1. Oktober 2007 für Neuanstellungen im Bauhauptgewerbe kein verbindlicher Mindestlohn mehr, sofern bis dann kein Neuabschluss des GAV zustande kommt. Allerdings hat der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) das Seco im Juni 2007 darüber informiert, dass die Delegiertenversammlung den formellen Beschluss gefasst habe, wonach die Mitglieder des SBV verpflichtet werden, den normativen Inhalt des LMV auch nach dessen Beendigung weiterhin einzuhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kontrollaufgaben im Auftrag des Kantons im Rahmen der Gesetzgebung durch die bisherigen paritätischen Organe vorgenommen werden. Der SBV hat seine Bereitschaft geäussert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Zurzeit laufen entsprechende Abklärungen in den Kantonen.</p><p>3. In der Schweiz besteht die Koalitions- und Vertragsfreiheit, welche von den Sozialpartnern geschätzt und verteidigt wird. Es liegt an den Verbänden, ihre partnerschaftlichen Kontakte selbst zu regeln. Es ist deshalb nicht Aufgabe des Bundesrates, die Handlungen eines Verbandes zu kommentieren oder sogar darüber zu urteilen. Die Vertragsfreiheit der Verbände mit ihren positiven Auswirkungen beinhaltet jedoch auch das Risiko, dass diese Kontakte zeitweise unterbrochen oder gestört sein können. Über die konkreten Auswirkungen des vertragslosen Zustandes können zum heutigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden, zumal auch nicht bekannt ist, ob dieser Zustand überhaupt eintreten und wie lange er gegebenenfalls dauern wird.</p><p>4. Vertragslose Zustände kommen immer wieder vor, so vor einigen Jahren im Schreinergewerbe und im Gastgewerbe. Wichtig ist, dass die Sozialpartner die Kontakte aufrechterhalten und versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Der Bundesrat hofft, dass sich die Parteien auch im Bauhauptgewerbe wieder einigen können. Er wird die Situation in dieser Branche weiterhin im Auge behalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat vor Kurzem beschlossen, den Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe zu kündigen. Dieser Vertrag ist aus historischer, sozialer und wirtschaftlicher Perspektive einer der bedeutendsten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz, da er für ungefähr 180 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht der Ansicht, dass der Entscheid des SBV den Arbeitsfrieden in unserem Land ernsthaft in Gefahr bringt?</p><p>2. Gesamtarbeitsverträge stellen die wichtigste Schutzmassnahme gegenüber der Öffnung des Arbeitsmarktes dar. Aufgrund dieses einseitigen Entscheides des SBV läuft das Baugewerbe Gefahr, sich ab dem 1. Oktober 2007 in einem vertragslosen Zustand zu befinden. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass wir uns in eine Lohndumpingspirale begeben? Denn ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, der obligatorische Mindestlöhne festlegt, und ohne paritätische Kontrollen sind die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nichts anderes als eine leere Hülle und gleichbedeutend mit Lohn- und Sozialdumping.</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der Entscheid des SBV sehr ungeschickt ist, besonders weil er praktisch zeitgleich mit der Aufhebung der Kontingente für Kurzaufenthalter und Daueraufenthalter sowie einer Begünstigung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger erfolgte? Mit der guten Konjunktur werden diese Massnahmen die Migration von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin auf hohem Niveau halten und in bestimmten Branchen unausweichlich zu Lohndruck führen.</p><p>4. Ist der Bundesrat letztlich nicht der Ansicht, dass der Entscheid des SBV in weiten Kreisen Reaktionen der Angst, Unsicherheit und Fremdenfeindlichkeit hervorzurufen droht, was gleichzeitig die Durchsetzung der Personenfreizügigkeit gefährdet und zu einer Verschlechterung des sozialen und wirtschaftlichen Klimas in unserem Land führen könnte?</p>
- Baugewerbe. Gefährdeter Arbeitsfrieden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe zählt zu den wichtigsten Branchenverträgen unseres Landes, nicht zuletzt wegen der grossen Anzahl der unterstellten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vielleicht auch aus diesem Grund waren die Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Vereinbarung in dieser Branche schon seit Jahren oftmals nicht einfach. Bis jetzt haben sich die Vertragsparteien jedoch noch immer einigen können.</p><p>2. Ein vertragsloser Zustand auf GAV-Ebene bedeutet nicht automatisch, dass damit auch alle Löhne der laufenden Arbeitsverhältnisse sinken werden. Dazu bedürfte es einer Anpassung der Einzelarbeitsverträge, allenfalls mittels Änderungskündigung. Wer unter der Geltungsdauer des LMV angestellt wurde, hat weiterhin Anspruch auf den bisherigen Lohn. Hingegen gilt ab 1. Oktober 2007 für Neuanstellungen im Bauhauptgewerbe kein verbindlicher Mindestlohn mehr, sofern bis dann kein Neuabschluss des GAV zustande kommt. Allerdings hat der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) das Seco im Juni 2007 darüber informiert, dass die Delegiertenversammlung den formellen Beschluss gefasst habe, wonach die Mitglieder des SBV verpflichtet werden, den normativen Inhalt des LMV auch nach dessen Beendigung weiterhin einzuhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kontrollaufgaben im Auftrag des Kantons im Rahmen der Gesetzgebung durch die bisherigen paritätischen Organe vorgenommen werden. Der SBV hat seine Bereitschaft geäussert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Zurzeit laufen entsprechende Abklärungen in den Kantonen.</p><p>3. In der Schweiz besteht die Koalitions- und Vertragsfreiheit, welche von den Sozialpartnern geschätzt und verteidigt wird. Es liegt an den Verbänden, ihre partnerschaftlichen Kontakte selbst zu regeln. Es ist deshalb nicht Aufgabe des Bundesrates, die Handlungen eines Verbandes zu kommentieren oder sogar darüber zu urteilen. Die Vertragsfreiheit der Verbände mit ihren positiven Auswirkungen beinhaltet jedoch auch das Risiko, dass diese Kontakte zeitweise unterbrochen oder gestört sein können. Über die konkreten Auswirkungen des vertragslosen Zustandes können zum heutigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen gemacht werden, zumal auch nicht bekannt ist, ob dieser Zustand überhaupt eintreten und wie lange er gegebenenfalls dauern wird.</p><p>4. Vertragslose Zustände kommen immer wieder vor, so vor einigen Jahren im Schreinergewerbe und im Gastgewerbe. Wichtig ist, dass die Sozialpartner die Kontakte aufrechterhalten und versuchen, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Der Bundesrat hofft, dass sich die Parteien auch im Bauhauptgewerbe wieder einigen können. Er wird die Situation in dieser Branche weiterhin im Auge behalten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) hat vor Kurzem beschlossen, den Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe zu kündigen. Dieser Vertrag ist aus historischer, sozialer und wirtschaftlicher Perspektive einer der bedeutendsten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz, da er für ungefähr 180 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist er nicht der Ansicht, dass der Entscheid des SBV den Arbeitsfrieden in unserem Land ernsthaft in Gefahr bringt?</p><p>2. Gesamtarbeitsverträge stellen die wichtigste Schutzmassnahme gegenüber der Öffnung des Arbeitsmarktes dar. Aufgrund dieses einseitigen Entscheides des SBV läuft das Baugewerbe Gefahr, sich ab dem 1. Oktober 2007 in einem vertragslosen Zustand zu befinden. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass wir uns in eine Lohndumpingspirale begeben? Denn ohne allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag, der obligatorische Mindestlöhne festlegt, und ohne paritätische Kontrollen sind die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nichts anderes als eine leere Hülle und gleichbedeutend mit Lohn- und Sozialdumping.</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass der Entscheid des SBV sehr ungeschickt ist, besonders weil er praktisch zeitgleich mit der Aufhebung der Kontingente für Kurzaufenthalter und Daueraufenthalter sowie einer Begünstigung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger erfolgte? Mit der guten Konjunktur werden diese Massnahmen die Migration von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin auf hohem Niveau halten und in bestimmten Branchen unausweichlich zu Lohndruck führen.</p><p>4. Ist der Bundesrat letztlich nicht der Ansicht, dass der Entscheid des SBV in weiten Kreisen Reaktionen der Angst, Unsicherheit und Fremdenfeindlichkeit hervorzurufen droht, was gleichzeitig die Durchsetzung der Personenfreizügigkeit gefährdet und zu einer Verschlechterung des sozialen und wirtschaftlichen Klimas in unserem Land führen könnte?</p>
- Baugewerbe. Gefährdeter Arbeitsfrieden
Back to List