Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken

ShortId
07.3377
Id
20073377
Updated
28.07.2023 12:08
Language
de
Title
Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken
AdditionalIndexing
15;10;Europakompatibilität;Beziehungen zwischen den Sozialpartnern;Arbeitnehmerschutz;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Sozialrecht;Arbeitszeit;Arbeitsrecht;Anhörung der Arbeitnehmer/innen;Angleichung der Rechtsvorschriften
1
  • L04K01040212, Sozialrecht
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L06K070204010101, Anhörung der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0702050302, Arbeitszeit
  • L04K09020206, Europakompatibilität
  • L04K09010103, Angleichung der Rechtsvorschriften
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L04K07020401, Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende schweizerische Gesetzgebung grundsätzlich einen umfassenden und hinreichenden Arbeitnehmerschutz gewährleistet. Wie in der Stellungnahme zum Postulat 06.3286 vom 21. Juni 2006 ausgeführt wurde, sind die Unterschiede zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem Schweizer Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zudem relativ gering. Ein Vergleich zwischen den EU-Sozialstandards und den CH-Sozialstandards wird von Zeit zu Zeit vorgenommen, letztmals 2002. Er wird zurzeit aufdatiert, und das Resultat sollte in diesem Herbst vorliegen. Im Nachgang zur EWR-Abstimmung wurden seinerzeit zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die auch den Sozialbereich betrafen. Anhand der Aufdatierung wird eine erneute Gesamtbeurteilung möglich sein. Ob und welche Massnahmen allenfalls zu treffen sein werden, wird sich weisen. Es besteht für die Schweiz jedoch keine völkerrechtliche Verpflichtung, ihre Gesetzgebung dem Gemeinschaftsrecht anzupassen.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken bezüglich allfälliger negativer Auswirkungen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ernst. Er unterstützte entsprechend die Einführung der flankierenden Massnahmen (Flam) sowie deren Ergänzung und Optimierung im Zuge der ersten Ausdehnung des Abkommens. Die Bundesverwaltung überwacht die Umsetzung der Flam kontinuierlich. Die bisherigen Zwischenauswertungen haben gezeigt, dass die in der Schweiz herrschenden Arbeitsbedingungen grossmehrheitlich eingehalten wurden. Es gibt daher keinen Grund zur Annahme, dass das FZA einseitige, negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben könnte. Vielmehr profitieren aufgrund der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung der bilateralen Abkommen insgesamt und des FZA im Besonderen nicht nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft direkt oder indirekt vom Vertragswerk.</p><p>2./3. Sollten sich Anpassungen als notwendig erweisen, so würden sie allen Parteien dienen. Im Hinblick auf die Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien und die Verlängerung der Abkommen als Ganzes ist, neben allfälligen zusätzlichen Anpassungen im Bereich des Acquis social, eine konsequente und griffige Durchsetzung der Flam von eminenter Bedeutung. Im Herbst wird dazu ein umfassender Vollzugsbericht vorliegen, aufgrund dessen auch zu beurteilen sein wird, ob und, wenn ja, wieweit sich eine Anpassung dieses Instrumentariums aufdrängt. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass dem Thema des Arbeitnehmerschutzes im Hinblick auf die Verlängerung des FZA und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.</p><p>4. In der Schweiz findet bei jeglichen Massnahmen sozialpolitischer Natur eine Konsultation der Sozialpartner statt. Im Zusammenhang mit den Flam sind die Sozialpartner nicht nur im Bereich der Entsandtenkontrolle durch die paritätischen Kommissionen in den Vollzug einbezogen, sondern zudem gleichberechtigte Partner in den tripartiten Kommissionen des Bundes und der Kantone. Gleiches gilt für die Eidgenössische Arbeitskommission in Belangen des Arbeitnehmerschutzes und für die tripartite Kommission des Bundes für die Belange der Internationalen Arbeitsorganisation.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizer Europapolitik, die auf den bilateralen sektoriellen Abkommen basiert, hat sich bisher im Wesentlichen für Wirtschaftskreise als gewinnbringend erwiesen. Bisher hat die Europapolitik zum rasanten Wachstum beigetragen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen sind ihre Auswirkungen mit Ausnahme der flankierenden Massnahmen kaum zugutegekommen. Immer deutlicher zeigt sich der Widerspruch zwischen einer starken Integration der Schweiz bei wirtschaftlichen Regulierungen, die insbesondere den Multinationalen aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor Nutzen bringen, und den sozialen Errungenschaften der Europäischen Union (EU), die zu einer immer tieferen Kluft zwischen der EU und der Schweiz führen. Auch aus der Sicht der EU ist es langfristig gesehen nicht wünschenswert, dass die Schweiz zwar am gemeinsamen Arbeitsmarkt teilnimmt, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht der EU aber nicht anwendet. Die Schweiz hinkt der EU besonders in folgenden Bereichen des Arbeits- und des Sozialrechtes nach: Orientierung und Beratung der Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger, Mitwirkungsrechte, Arbeitszeit, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Schutz vor Massenentlassungen, befristete Arbeitsverhältnisse, Zugang zu Aus- und Weiterbildung.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Schweiz die minimalen Sozialstandards der EU erreichen kann?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass dieser Prozess das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederherstellen könnte?</p><p>3. Ist er nicht der Ansicht, dass durch das Erreichen der sozialen Standards der EU optimale Bedingungen geschaffen werden, um die nächsten Etappen der Europapolitik zu bewältigen (dies gilt insbesondere für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien sowie die Entscheidung über eine allgemeine Verlängerung des Abkommens)?</p><p>4. Sofern ein Teil der europäischen Normen im Rahmen des europäischen Sozialdialogs zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberorganisationen in Kraft tritt: Welche Massnahmen will der Bundesrat umsetzen, damit die schweizerischen Sozialpartner an diesem Prozess teilhaben können?</p>
  • Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende schweizerische Gesetzgebung grundsätzlich einen umfassenden und hinreichenden Arbeitnehmerschutz gewährleistet. Wie in der Stellungnahme zum Postulat 06.3286 vom 21. Juni 2006 ausgeführt wurde, sind die Unterschiede zwischen dem Gemeinschaftsrecht und dem Schweizer Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes zudem relativ gering. Ein Vergleich zwischen den EU-Sozialstandards und den CH-Sozialstandards wird von Zeit zu Zeit vorgenommen, letztmals 2002. Er wird zurzeit aufdatiert, und das Resultat sollte in diesem Herbst vorliegen. Im Nachgang zur EWR-Abstimmung wurden seinerzeit zahlreiche Anpassungen vorgenommen, die auch den Sozialbereich betrafen. Anhand der Aufdatierung wird eine erneute Gesamtbeurteilung möglich sein. Ob und welche Massnahmen allenfalls zu treffen sein werden, wird sich weisen. Es besteht für die Schweiz jedoch keine völkerrechtliche Verpflichtung, ihre Gesetzgebung dem Gemeinschaftsrecht anzupassen.</p><p>Der Bundesrat nimmt die Bedenken bezüglich allfälliger negativer Auswirkungen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit (FZA) auf den schweizerischen Arbeitsmarkt ernst. Er unterstützte entsprechend die Einführung der flankierenden Massnahmen (Flam) sowie deren Ergänzung und Optimierung im Zuge der ersten Ausdehnung des Abkommens. Die Bundesverwaltung überwacht die Umsetzung der Flam kontinuierlich. Die bisherigen Zwischenauswertungen haben gezeigt, dass die in der Schweiz herrschenden Arbeitsbedingungen grossmehrheitlich eingehalten wurden. Es gibt daher keinen Grund zur Annahme, dass das FZA einseitige, negative Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben könnte. Vielmehr profitieren aufgrund der grossen volkswirtschaftlichen Bedeutung der bilateralen Abkommen insgesamt und des FZA im Besonderen nicht nur die Unternehmen, sondern die gesamte Gesellschaft direkt oder indirekt vom Vertragswerk.</p><p>2./3. Sollten sich Anpassungen als notwendig erweisen, so würden sie allen Parteien dienen. Im Hinblick auf die Ausdehnung des FZA auf Rumänien und Bulgarien und die Verlängerung der Abkommen als Ganzes ist, neben allfälligen zusätzlichen Anpassungen im Bereich des Acquis social, eine konsequente und griffige Durchsetzung der Flam von eminenter Bedeutung. Im Herbst wird dazu ein umfassender Vollzugsbericht vorliegen, aufgrund dessen auch zu beurteilen sein wird, ob und, wenn ja, wieweit sich eine Anpassung dieses Instrumentariums aufdrängt. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten, dass dem Thema des Arbeitnehmerschutzes im Hinblick auf die Verlängerung des FZA und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss.</p><p>4. In der Schweiz findet bei jeglichen Massnahmen sozialpolitischer Natur eine Konsultation der Sozialpartner statt. Im Zusammenhang mit den Flam sind die Sozialpartner nicht nur im Bereich der Entsandtenkontrolle durch die paritätischen Kommissionen in den Vollzug einbezogen, sondern zudem gleichberechtigte Partner in den tripartiten Kommissionen des Bundes und der Kantone. Gleiches gilt für die Eidgenössische Arbeitskommission in Belangen des Arbeitnehmerschutzes und für die tripartite Kommission des Bundes für die Belange der Internationalen Arbeitsorganisation.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizer Europapolitik, die auf den bilateralen sektoriellen Abkommen basiert, hat sich bisher im Wesentlichen für Wirtschaftskreise als gewinnbringend erwiesen. Bisher hat die Europapolitik zum rasanten Wachstum beigetragen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen sind ihre Auswirkungen mit Ausnahme der flankierenden Massnahmen kaum zugutegekommen. Immer deutlicher zeigt sich der Widerspruch zwischen einer starken Integration der Schweiz bei wirtschaftlichen Regulierungen, die insbesondere den Multinationalen aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor Nutzen bringen, und den sozialen Errungenschaften der Europäischen Union (EU), die zu einer immer tieferen Kluft zwischen der EU und der Schweiz führen. Auch aus der Sicht der EU ist es langfristig gesehen nicht wünschenswert, dass die Schweiz zwar am gemeinsamen Arbeitsmarkt teilnimmt, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht der EU aber nicht anwendet. Die Schweiz hinkt der EU besonders in folgenden Bereichen des Arbeits- und des Sozialrechtes nach: Orientierung und Beratung der Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger, Mitwirkungsrechte, Arbeitszeit, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Schutz vor Massenentlassungen, befristete Arbeitsverhältnisse, Zugang zu Aus- und Weiterbildung.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit die Schweiz die minimalen Sozialstandards der EU erreichen kann?</p><p>2. Ist er nicht der Ansicht, dass dieser Prozess das Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der Unternehmen und dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wiederherstellen könnte?</p><p>3. Ist er nicht der Ansicht, dass durch das Erreichen der sozialen Standards der EU optimale Bedingungen geschaffen werden, um die nächsten Etappen der Europapolitik zu bewältigen (dies gilt insbesondere für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien sowie die Entscheidung über eine allgemeine Verlängerung des Abkommens)?</p><p>4. Sofern ein Teil der europäischen Normen im Rahmen des europäischen Sozialdialogs zwischen den Arbeitnehmer- und den Arbeitgeberorganisationen in Kraft tritt: Welche Massnahmen will der Bundesrat umsetzen, damit die schweizerischen Sozialpartner an diesem Prozess teilhaben können?</p>
    • Sozialrechte. Schweiz soll Europa nicht nachhinken

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