Europäische Roaming-Preisobergrenzen auch in der Schweiz
- ShortId
-
07.3384
- Id
-
20073384
- Updated
-
28.07.2023 12:17
- Language
-
de
- Title
-
Europäische Roaming-Preisobergrenzen auch in der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Europäische Union;Höchstpreis;Telekommunikationstarif;Mobiltelefon
- 1
-
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L02K0903, Europäische Union
- L04K11050405, Höchstpreis
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat keine gesetzliche Grundlage, um den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben betreffend ihre Roamingpreise zu machen. Eine allfällige Regelung auf Stufe Verordnung kommt deshalb mangels genügender gesetzlicher Grundlage heute nicht infrage.</p><p>Die Mobilfunkanbieter schliessen untereinander privatrechtliche Verträge ab, welche die Modalitäten und die Verrechnung des Roamingverkehrs auf Grosshandelsstufe regeln. Diese Verträge und insbesondere die darin gegenseitig vereinbarten Tarife haben in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr und werden anschliessend wieder neu verhandelt. Neue Methoden der Verkehrssteuerung, bei denen der Roamingverkehr gezielt einzelnen Netzwerkbetreibern zugeführt werden kann, haben dabei in den letzten Jahren zu vermehrtem Wettbewerb auf Grosshandelsstufe geführt. Die Möglichkeit der Verkehrssteuerung führt dazu, dass die Betreiber unter Wettbewerbsbedingungen Preis-Mengen-Gerüste vereinbaren können. Die Schweizer Anbieter sind dadurch im Rahmen der jährlichen Vertragsverhandlungen in der Lage, mit der EU-Regulierung vergleichbare Grosshandelspreise auszuhandeln.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass die EU-Regelung auch in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roamingtarife für Endkunden hat und sich diese Tarife rasch dem EU-Niveau annähern. Die Betreiber haben denn auch entsprechende Preissenkungen angekündigt, die teilweise sogar unter das von der EU vorgegebene Niveau gehen. Erste Anpassungen erfolgen bereits im Laufe des Septembers.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Frage Simoneschi 07.5114 ausgeführt hat, wird er im Frühjahr 2008 eine Standortbestimmung vornehmen. Sollten die sich abzeichnenden Entwicklungen nicht stattfinden, wird er unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontextes weitere Massnahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU-Kommission raschestmöglich Verhandlungen aufzunehmen, damit die Schweiz in die im europäischen Binnenmarkt in Zukunft geltende Regelung von Preisobergrenzen im Bereich des Mobiltelefon-Roamings integriert wird. Die allenfalls dazu notwendigen Anpassungen von Rechtserlassen (z. B. der FMG-Verordnungen) sind unverzüglich vorzunehmen.</p><p>Zur Verhinderung von möglichen Verzögerungen beim Einbezug der Schweiz in die entsprechende EU-Binnenmarktregelung sind die schweizerischen Mobilfunkanbieter anzuhalten, mit ihren europäischen Roaming-Partnern entsprechende Vereinbarungen abzuschliessen.</p>
- Europäische Roaming-Preisobergrenzen auch in der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat keine gesetzliche Grundlage, um den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben betreffend ihre Roamingpreise zu machen. Eine allfällige Regelung auf Stufe Verordnung kommt deshalb mangels genügender gesetzlicher Grundlage heute nicht infrage.</p><p>Die Mobilfunkanbieter schliessen untereinander privatrechtliche Verträge ab, welche die Modalitäten und die Verrechnung des Roamingverkehrs auf Grosshandelsstufe regeln. Diese Verträge und insbesondere die darin gegenseitig vereinbarten Tarife haben in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr und werden anschliessend wieder neu verhandelt. Neue Methoden der Verkehrssteuerung, bei denen der Roamingverkehr gezielt einzelnen Netzwerkbetreibern zugeführt werden kann, haben dabei in den letzten Jahren zu vermehrtem Wettbewerb auf Grosshandelsstufe geführt. Die Möglichkeit der Verkehrssteuerung führt dazu, dass die Betreiber unter Wettbewerbsbedingungen Preis-Mengen-Gerüste vereinbaren können. Die Schweizer Anbieter sind dadurch im Rahmen der jährlichen Vertragsverhandlungen in der Lage, mit der EU-Regulierung vergleichbare Grosshandelspreise auszuhandeln.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb zuversichtlich, dass die EU-Regelung auch in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roamingtarife für Endkunden hat und sich diese Tarife rasch dem EU-Niveau annähern. Die Betreiber haben denn auch entsprechende Preissenkungen angekündigt, die teilweise sogar unter das von der EU vorgegebene Niveau gehen. Erste Anpassungen erfolgen bereits im Laufe des Septembers.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Frage Simoneschi 07.5114 ausgeführt hat, wird er im Frühjahr 2008 eine Standortbestimmung vornehmen. Sollten die sich abzeichnenden Entwicklungen nicht stattfinden, wird er unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontextes weitere Massnahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit der EU-Kommission raschestmöglich Verhandlungen aufzunehmen, damit die Schweiz in die im europäischen Binnenmarkt in Zukunft geltende Regelung von Preisobergrenzen im Bereich des Mobiltelefon-Roamings integriert wird. Die allenfalls dazu notwendigen Anpassungen von Rechtserlassen (z. B. der FMG-Verordnungen) sind unverzüglich vorzunehmen.</p><p>Zur Verhinderung von möglichen Verzögerungen beim Einbezug der Schweiz in die entsprechende EU-Binnenmarktregelung sind die schweizerischen Mobilfunkanbieter anzuhalten, mit ihren europäischen Roaming-Partnern entsprechende Vereinbarungen abzuschliessen.</p>
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