Senkung der Roaming-Gebühren auch für Schweizer Konsumenten
- ShortId
-
07.3388
- Id
-
20073388
- Updated
-
27.07.2023 21:54
- Language
-
de
- Title
-
Senkung der Roaming-Gebühren auch für Schweizer Konsumenten
- AdditionalIndexing
-
34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Europäische Union;Telekommunikationstarif;Swisscom;Preisrückgang;Mobiltelefon
- 1
-
- L05K1202040104, Telekommunikationstarif
- L07K12020201010201, Mobiltelefon
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L04K11050501, Preisrückgang
- L02K0903, Europäische Union
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K1202020107, Swisscom
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 11. Juni in seiner Antwort auf meine Frage 07.5114, "Roaming-Tarife für Anrufe aus der Schweiz in die EU und umgekehrt", geschrieben, er sei ebenfalls der Ansicht, "dass vergleichsweise hohe Roaming-Tarife für die Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen sowie für den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Tourismus ein Handicap darstellen". Er fügte aber an: "Heute existieren allerdings keine rechtlichen Instrumente für die Beseitigung dieses Problems. Die Aufnahme von ähnlichen Bestimmungen ins Schweizer Recht, wie sie die EU erlassen hat, würde nicht zum Ziel führen. Entsprechende Regeln würden sich nicht auf das Ausland erstrecken. Somit könnten nur die ausländischen Gäste in der Schweiz davon profitieren, die Schweizer Reisenden im Ausland gingen dagegen leer aus."</p><p>Diese Situation ist für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die ausländischen Gäste äusserst unbefriedigend. Noch viel unbefriedigender ist es aber, dass der Bundesrat erst in einem Jahr eine erneute Standortbestimmung vornehmen will.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat einige Fragen. Ich bin mir bewusst, dass die formellen Verfahren langwierig (Aufnahme von Verhandlungen mit der EU) oder unbefriedigend sind (Anpassung des Schweizer Rechtes löst das Problem nur teilweise).</p><p>Es gibt aber verschiedene informelle Massnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden müssten, mit dem Ziel, Druck auf die Mobilfunkanbieterinnen, namentlich die Swisscom, auszuüben.</p>
- <p>Im Vergleich zum europäischen Ausland höhere Roaming-Gebühren sind für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten und die Schweizer Wirtschaft auch aus der Sicht des Bundesrates problematisch. Heute hat der Bundesrat jedoch keine gesetzliche Grundlage, um den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben betreffend die Ausgestaltung der Roaming-Tarife zu machen.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch zuversichtlich, dass die EU-Regelung auch in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roaming-Tarife hat und sich diese Tarife rasch dem EU-Niveau annähern. Die Betreiber haben denn auch schon entsprechende Preissenkungen angekündigt, die teilweise sogar unter das von der EU vorgegebene Niveau gehen. Erste Anpassungen erfolgen bereits im Laufe des Septembers.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine erneute Standortbestimmung im nächsten Frühjahr als angemessen. Sollten die sich abzeichnenden Entwicklungen nicht stattfinden, wird er unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontextes weitere Massnahmen prüfen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, nur der vom Bund mehrheitlich beherrschten Swisscom Auflagen bezüglich der Endkundenpreise zu setzen. Als Hauptaktionär legt der Bund in erster Linie die strategischen Ziele der Swisscom fest. Er greift dabei nicht ins operative Geschäft ein. Ein derartiger einseitiger Eingriff würde zudem den Wettbewerb mit den konkurrierenden Mobilfunkbetreibern verzerren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Fragestunde vom 11. Juni 2007 hat der Bundesrat meine Frage zu den Roaming-Gebühren in der Schweiz, die im Vergleich zu den demnächst in der EU geltenden Tarifen extrem hoch sind, beantwortet. Ich stelle dem Bundesrat dazu folgende Anschlussfragen:</p><p>1. Glaubt der Bundesrat nicht, dass er so schnell wie möglich Massnahmen ergreifen muss, damit auch die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten von den in der EU beschlossenen Senkungen der Roaming-Gebühren profitieren können?</p><p>2. Glaubt er nicht, dass seine Absicht, erst in einem Jahr eine erneute Standortbestimmung vorzunehmen, der Schweizer Wirtschaft (Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen, Tourismus) grossen Schaden zufügt?</p><p>3. Ist er nicht der Auffassung, dass es neben langwierigen formalen Verfahren (bilaterale Abkommen) oder Massnahmen, die das Problem nur teilweise lösen (Änderung des Landesrechtes), auch möglich und sinnvoll wäre, mit anderen Mitteln und über informelle Kanäle die schweizerischen Mobilfunkanbieterinnen dazu zu bewegen, die Roaming-Gebühren für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu senken?</p><p>4. Beabsichtigt er nicht, der Swisscom - die ja nach wie vor eine dominante Marktstellung einnimmt und die dem Bund gehört - nahezulegen, dass sie diesen Schritt zugunsten ihrer Kundschaft so schnell wie möglich machen soll?</p>
- Senkung der Roaming-Gebühren auch für Schweizer Konsumenten
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 11. Juni in seiner Antwort auf meine Frage 07.5114, "Roaming-Tarife für Anrufe aus der Schweiz in die EU und umgekehrt", geschrieben, er sei ebenfalls der Ansicht, "dass vergleichsweise hohe Roaming-Tarife für die Schweizer Konsumenten und Konsumentinnen sowie für den Wirtschaftsstandort Schweiz und den Tourismus ein Handicap darstellen". Er fügte aber an: "Heute existieren allerdings keine rechtlichen Instrumente für die Beseitigung dieses Problems. Die Aufnahme von ähnlichen Bestimmungen ins Schweizer Recht, wie sie die EU erlassen hat, würde nicht zum Ziel führen. Entsprechende Regeln würden sich nicht auf das Ausland erstrecken. Somit könnten nur die ausländischen Gäste in der Schweiz davon profitieren, die Schweizer Reisenden im Ausland gingen dagegen leer aus."</p><p>Diese Situation ist für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wie auch für die ausländischen Gäste äusserst unbefriedigend. Noch viel unbefriedigender ist es aber, dass der Bundesrat erst in einem Jahr eine erneute Standortbestimmung vornehmen will.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat einige Fragen. Ich bin mir bewusst, dass die formellen Verfahren langwierig (Aufnahme von Verhandlungen mit der EU) oder unbefriedigend sind (Anpassung des Schweizer Rechtes löst das Problem nur teilweise).</p><p>Es gibt aber verschiedene informelle Massnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden müssten, mit dem Ziel, Druck auf die Mobilfunkanbieterinnen, namentlich die Swisscom, auszuüben.</p>
- <p>Im Vergleich zum europäischen Ausland höhere Roaming-Gebühren sind für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten und die Schweizer Wirtschaft auch aus der Sicht des Bundesrates problematisch. Heute hat der Bundesrat jedoch keine gesetzliche Grundlage, um den Schweizer Mobilfunkbetreibern Vorgaben betreffend die Ausgestaltung der Roaming-Tarife zu machen.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch zuversichtlich, dass die EU-Regelung auch in der Schweiz eine indirekte Wirkung auf die Roaming-Tarife hat und sich diese Tarife rasch dem EU-Niveau annähern. Die Betreiber haben denn auch schon entsprechende Preissenkungen angekündigt, die teilweise sogar unter das von der EU vorgegebene Niveau gehen. Erste Anpassungen erfolgen bereits im Laufe des Septembers.</p><p>Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat eine erneute Standortbestimmung im nächsten Frühjahr als angemessen. Sollten die sich abzeichnenden Entwicklungen nicht stattfinden, wird er unter Berücksichtigung des europapolitischen Kontextes weitere Massnahmen prüfen.</p><p>Der Bundesrat erachtet es nicht als sinnvoll, nur der vom Bund mehrheitlich beherrschten Swisscom Auflagen bezüglich der Endkundenpreise zu setzen. Als Hauptaktionär legt der Bund in erster Linie die strategischen Ziele der Swisscom fest. Er greift dabei nicht ins operative Geschäft ein. Ein derartiger einseitiger Eingriff würde zudem den Wettbewerb mit den konkurrierenden Mobilfunkbetreibern verzerren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Fragestunde vom 11. Juni 2007 hat der Bundesrat meine Frage zu den Roaming-Gebühren in der Schweiz, die im Vergleich zu den demnächst in der EU geltenden Tarifen extrem hoch sind, beantwortet. Ich stelle dem Bundesrat dazu folgende Anschlussfragen:</p><p>1. Glaubt der Bundesrat nicht, dass er so schnell wie möglich Massnahmen ergreifen muss, damit auch die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten von den in der EU beschlossenen Senkungen der Roaming-Gebühren profitieren können?</p><p>2. Glaubt er nicht, dass seine Absicht, erst in einem Jahr eine erneute Standortbestimmung vorzunehmen, der Schweizer Wirtschaft (Konsumentinnen und Konsumenten, Unternehmen, Tourismus) grossen Schaden zufügt?</p><p>3. Ist er nicht der Auffassung, dass es neben langwierigen formalen Verfahren (bilaterale Abkommen) oder Massnahmen, die das Problem nur teilweise lösen (Änderung des Landesrechtes), auch möglich und sinnvoll wäre, mit anderen Mitteln und über informelle Kanäle die schweizerischen Mobilfunkanbieterinnen dazu zu bewegen, die Roaming-Gebühren für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu senken?</p><p>4. Beabsichtigt er nicht, der Swisscom - die ja nach wie vor eine dominante Marktstellung einnimmt und die dem Bund gehört - nahezulegen, dass sie diesen Schritt zugunsten ihrer Kundschaft so schnell wie möglich machen soll?</p>
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