Kampf um Wirtschaftsstandorte
- ShortId
-
07.3390
- Id
-
20073390
- Updated
-
28.07.2023 13:07
- Language
-
de
- Title
-
Kampf um Wirtschaftsstandorte
- AdditionalIndexing
-
15;Strukturpolitik;Unternehmensbeihilfe;Wettbewerbsbeschränkung;Wirtschaftsförderung;Europäischer Wirtschaftsraum;Evaluation;Beziehung Bund-Kanton;Standort des Betriebes;Industrieansiedlung;Wirtschaftsstandort Schweiz;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L04K07030101, Wettbewerbsbeschränkung
- L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
- L05K0703040302, Standort des Betriebes
- L03K090205, Europäischer Wirtschaftsraum
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L06K070507010401, Industrieansiedlung
- L05K0704010213, Strukturpolitik
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08020302, Evaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat führt derzeit keine Gespräche mit der EU zum Thema einzelbetriebliche Fördermassnahmen. Im Zusammenhang mit dem Postulat der WAK-S (07.3003) wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über neue Unternehmensbesteuerungsmodelle im Ausland vorlegen. Der Bericht berücksichtigt insbesondere wichtige Handelspartner und deren Unternehmensbeihilfen.</p><p>2. Der Bund setzt den Akzent bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen. Das Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz vom 16. Dezember 2005 (SR 194.2) beschränkt sich daher auch auf die Kommunikation unserer Standortbedingungen mit dem Ziel, Ansiedlungen ausländischer Unternehmen zu fördern. Direkte Unternehmensförderungen sind lediglich im Rahmen der Regionalpolitik möglich. Das in diesem Kontext gebräuchlichste Instrument sind Steuererleichterungen, die sich sowohl an bereits ansässige als auch an neu zuziehende Unternehmen richten, die sich in strukturschwachen Gebieten niederlassen. Diese Erleichterungen werden mit Artikel 12 des neuen Gesetzes über die Regionalpolitik, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, weitergeführt. Die meisten der sich neu in der Schweiz ansiedelnden Unternehmen tun dies aber in und um die urbanen Zentren der Schweiz herum, die nicht über das Instrumentarium der Regionalpolitik verfügen.</p><p>3. Ein Teil der im Rahmen der Regionalpolitik unterstützten Projekte ist ausländischen Ursprungs. Diese Unternehmen nehmen hier eine schweizerische Rechtsform an. Dies erschwert einen Rückschluss auf deren Herkunft. Der Bund führt keine detaillierte Statistik über die Förderungen, die angesiedelte Unternehmen erhalten haben.</p><p>4. Im Rahmen der Instrumente der Regionalpolitik spielen bei der Förderung von Unternehmen insbesondere die Zahl der geschaffenen oder nachhaltig gesicherten Arbeitsplätze, der Innovationsgrad und die angestrebte Wertschöpfung eine ausschlaggebende Rolle. Diese Instrumente verstehen sich grundsätzlich aber nicht als Mittel im internationalen Standortwettbewerb.</p><p>5. Zahlreiche Ansiedlungen von grossen Unternehmen in den vergangenen Jahren zeugen davon, dass die Schweiz ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort ist. Einzelne Ansiedlungen kommen vor allem deshalb nicht zustande, weil Konkurrenzstandorte massive staatliche Fördermittel einsetzen. Dennoch will der Bundesrat im Standortwettbewerb auch zukünftig auf konkurrenzfähige Rahmenbedingungen und nicht auf staatliche Fördermittel setzen.</p><p>6. Erfolgreiche oder gescheiterte Unternehmensansiedlungen werden heute nicht einzeln analysiert. Es hat sich gezeigt, dass die Gründe für oder gegen einen Standort nicht eindeutig identifiziert werden können. Im Sinne eines Monitorings der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden jedoch die Stärken und Defizite des Unternehmensstandorts Schweiz laufend systematisch analysiert, zum Beispiel durch vergleichende Studien der OECD. </p><p>7. Der Bundesrat will mit der Förderung von Unternehmensansiedlungen in der Schweiz keine Strukturpolitik betreiben.</p><p>8. Die Koordination von Bund und Kantonen in der Standortpromotion ist eine Daueraufgabe. Der Bund ist mit seinem Programm Location Switzerland zuständig für die Promotion der Schweiz im Ausland. Die Kantone spielen bei der Realisierung der Ansiedlungsprojekte die Hauptrolle. Die Absprache erfolgt auf strategischer Ebene zwischen der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und dem Seco. Auf operativer Ebene stimmen sich die kantonalen Wirtschaftsförderer und Location Switzerland an halbjährlichen Seminaren und in Form von Marktpartnerschaften ab. Per 1. Januar 2008 sollte Location Switzerland gemäss Vorschlag des Bundesrates in die Osec integriert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erweiterung der Europäischen Union erhöht die Auswahl an attraktiven Wirtschaftsstandorten für international mobile Unternehmungen, was den Wettbewerb um die Gunst solcher Firmen massiv verschärft. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz wird zwar immer wieder bestätigt. Allerdings sind wir bei den einzelbetrieblichen Förderungsinstrumenten im Vergleich zu europäischen Mitbewerbern schwach. An zwei Beispielen sei gezeigt, mit welchen direkten Förderungen industrielle Betriebe in der EU "geködert" werden: Für die Erstellung eines Werks für Chip-Computerprozessoren in Dresden mit einem Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden US-Dollar gewährten Land und Bund Bürgschaften von 0,5 Milliarden Euro. Die Ansiedlung einer Hyundai-Fabrik mit einer Produktionskapazität für 300 000 Personenwagen in Tschechien mit einem Investitionsvolumen von 800 Millionen Euro wurde mit 21 Millionen Euro gefördert.</p><p>Auch wir machen entsprechende Erfahrungen: Ansiedlungsinteressierte Unternehmungen entscheiden sich gegen unsere Standortregion, weil ihnen im Vergleich zu europäischen Offerten hinsichtlich einzelbetrieblicher Förderungen keine gleichwertigen Angebote unterbreitet werden konnten. Will die Schweiz weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort wahrgenommen werden, so muss alles darangesetzt werden, um dem ruinösen Wettbewerb um öffentliche Subventionen an einzelne Unternehmen einen Riegel vorzuschieben und im internationalen Ansiedlungsgeschäft wirksame Instrumente der Wirtschaftsförderung zu schaffen. </p><p>Ich stelle folgende Fragen: </p><p>1. In welcher Form führt er mit der EU Gespräche, damit dem internationalen Wettbewerb um Unternehmensstandorte im Bereich einzelbetrieblicher Subventionen und Steuererleichterungen Grenzen gesetzt werden? </p><p>2. Welche einzelbetrieblichen Förderungen (ausgaben- und einnahmenseitig) gewährt der Bund für Unternehmungen, die an einer Ansiedlung in der Schweiz interessiert sind? </p><p>3. Wie hoch sind diese Mittel, die der Bund für die Ansiedlung von internationalen Unternehmungen bereitstellt?</p><p>4. Werden bei der Angebotsgestaltung der einzelbetrieblichen Förderungen an ansiedlungsinteressierte Unternehmungen die volkswirtschaftlichen Effekte der Ansiedlung für die Schweiz berücksichtigt, und falls ja, wie? </p><p>5. Wie ist die Wettbewerbsfähigkeit der einzelbetrieblichen Förderinstrumente des Bundes zu bewerten in Bezug auf die Art und die Höhe der gewährten Beihilfen im Vergleich zu Irland, Österreich und den neuen EU-Mitgliedstaaten? </p><p>6. Werden bei erfolgreichen internationalen Ansiedlungen in der Schweiz die Ursachen analysiert, und falls ja, wie? Wird eine Analyse bei gescheiterten Ansiedlungen durchgeführt, und falls ja, wie? </p><p>7. Verfolgt er mit seinen einzelbetrieblichen Förderungen für Unternehmungen aus dem Ausland eine Strukturpolitik, und falls ja, welche? </p><p>8. Werden die Aktivitäten zur Akquisition von ansiedlungsinteressierten internationalen Unternehmungen und die Bearbeitung von internationalen Anfragen zwischen dem Bund und den Kantonen abgestimmt, und falls ja, wie?</p>
- Kampf um Wirtschaftsstandorte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat führt derzeit keine Gespräche mit der EU zum Thema einzelbetriebliche Fördermassnahmen. Im Zusammenhang mit dem Postulat der WAK-S (07.3003) wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über neue Unternehmensbesteuerungsmodelle im Ausland vorlegen. Der Bericht berücksichtigt insbesondere wichtige Handelspartner und deren Unternehmensbeihilfen.</p><p>2. Der Bund setzt den Akzent bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen. Das Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz vom 16. Dezember 2005 (SR 194.2) beschränkt sich daher auch auf die Kommunikation unserer Standortbedingungen mit dem Ziel, Ansiedlungen ausländischer Unternehmen zu fördern. Direkte Unternehmensförderungen sind lediglich im Rahmen der Regionalpolitik möglich. Das in diesem Kontext gebräuchlichste Instrument sind Steuererleichterungen, die sich sowohl an bereits ansässige als auch an neu zuziehende Unternehmen richten, die sich in strukturschwachen Gebieten niederlassen. Diese Erleichterungen werden mit Artikel 12 des neuen Gesetzes über die Regionalpolitik, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, weitergeführt. Die meisten der sich neu in der Schweiz ansiedelnden Unternehmen tun dies aber in und um die urbanen Zentren der Schweiz herum, die nicht über das Instrumentarium der Regionalpolitik verfügen.</p><p>3. Ein Teil der im Rahmen der Regionalpolitik unterstützten Projekte ist ausländischen Ursprungs. Diese Unternehmen nehmen hier eine schweizerische Rechtsform an. Dies erschwert einen Rückschluss auf deren Herkunft. Der Bund führt keine detaillierte Statistik über die Förderungen, die angesiedelte Unternehmen erhalten haben.</p><p>4. Im Rahmen der Instrumente der Regionalpolitik spielen bei der Förderung von Unternehmen insbesondere die Zahl der geschaffenen oder nachhaltig gesicherten Arbeitsplätze, der Innovationsgrad und die angestrebte Wertschöpfung eine ausschlaggebende Rolle. Diese Instrumente verstehen sich grundsätzlich aber nicht als Mittel im internationalen Standortwettbewerb.</p><p>5. Zahlreiche Ansiedlungen von grossen Unternehmen in den vergangenen Jahren zeugen davon, dass die Schweiz ein wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort ist. Einzelne Ansiedlungen kommen vor allem deshalb nicht zustande, weil Konkurrenzstandorte massive staatliche Fördermittel einsetzen. Dennoch will der Bundesrat im Standortwettbewerb auch zukünftig auf konkurrenzfähige Rahmenbedingungen und nicht auf staatliche Fördermittel setzen.</p><p>6. Erfolgreiche oder gescheiterte Unternehmensansiedlungen werden heute nicht einzeln analysiert. Es hat sich gezeigt, dass die Gründe für oder gegen einen Standort nicht eindeutig identifiziert werden können. Im Sinne eines Monitorings der internationalen Wettbewerbsfähigkeit werden jedoch die Stärken und Defizite des Unternehmensstandorts Schweiz laufend systematisch analysiert, zum Beispiel durch vergleichende Studien der OECD. </p><p>7. Der Bundesrat will mit der Förderung von Unternehmensansiedlungen in der Schweiz keine Strukturpolitik betreiben.</p><p>8. Die Koordination von Bund und Kantonen in der Standortpromotion ist eine Daueraufgabe. Der Bund ist mit seinem Programm Location Switzerland zuständig für die Promotion der Schweiz im Ausland. Die Kantone spielen bei der Realisierung der Ansiedlungsprojekte die Hauptrolle. Die Absprache erfolgt auf strategischer Ebene zwischen der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und dem Seco. Auf operativer Ebene stimmen sich die kantonalen Wirtschaftsförderer und Location Switzerland an halbjährlichen Seminaren und in Form von Marktpartnerschaften ab. Per 1. Januar 2008 sollte Location Switzerland gemäss Vorschlag des Bundesrates in die Osec integriert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erweiterung der Europäischen Union erhöht die Auswahl an attraktiven Wirtschaftsstandorten für international mobile Unternehmungen, was den Wettbewerb um die Gunst solcher Firmen massiv verschärft. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz wird zwar immer wieder bestätigt. Allerdings sind wir bei den einzelbetrieblichen Förderungsinstrumenten im Vergleich zu europäischen Mitbewerbern schwach. An zwei Beispielen sei gezeigt, mit welchen direkten Förderungen industrielle Betriebe in der EU "geködert" werden: Für die Erstellung eines Werks für Chip-Computerprozessoren in Dresden mit einem Investitionsvolumen von 2,4 Milliarden US-Dollar gewährten Land und Bund Bürgschaften von 0,5 Milliarden Euro. Die Ansiedlung einer Hyundai-Fabrik mit einer Produktionskapazität für 300 000 Personenwagen in Tschechien mit einem Investitionsvolumen von 800 Millionen Euro wurde mit 21 Millionen Euro gefördert.</p><p>Auch wir machen entsprechende Erfahrungen: Ansiedlungsinteressierte Unternehmungen entscheiden sich gegen unsere Standortregion, weil ihnen im Vergleich zu europäischen Offerten hinsichtlich einzelbetrieblicher Förderungen keine gleichwertigen Angebote unterbreitet werden konnten. Will die Schweiz weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort wahrgenommen werden, so muss alles darangesetzt werden, um dem ruinösen Wettbewerb um öffentliche Subventionen an einzelne Unternehmen einen Riegel vorzuschieben und im internationalen Ansiedlungsgeschäft wirksame Instrumente der Wirtschaftsförderung zu schaffen. </p><p>Ich stelle folgende Fragen: </p><p>1. In welcher Form führt er mit der EU Gespräche, damit dem internationalen Wettbewerb um Unternehmensstandorte im Bereich einzelbetrieblicher Subventionen und Steuererleichterungen Grenzen gesetzt werden? </p><p>2. Welche einzelbetrieblichen Förderungen (ausgaben- und einnahmenseitig) gewährt der Bund für Unternehmungen, die an einer Ansiedlung in der Schweiz interessiert sind? </p><p>3. Wie hoch sind diese Mittel, die der Bund für die Ansiedlung von internationalen Unternehmungen bereitstellt?</p><p>4. Werden bei der Angebotsgestaltung der einzelbetrieblichen Förderungen an ansiedlungsinteressierte Unternehmungen die volkswirtschaftlichen Effekte der Ansiedlung für die Schweiz berücksichtigt, und falls ja, wie? </p><p>5. Wie ist die Wettbewerbsfähigkeit der einzelbetrieblichen Förderinstrumente des Bundes zu bewerten in Bezug auf die Art und die Höhe der gewährten Beihilfen im Vergleich zu Irland, Österreich und den neuen EU-Mitgliedstaaten? </p><p>6. Werden bei erfolgreichen internationalen Ansiedlungen in der Schweiz die Ursachen analysiert, und falls ja, wie? Wird eine Analyse bei gescheiterten Ansiedlungen durchgeführt, und falls ja, wie? </p><p>7. Verfolgt er mit seinen einzelbetrieblichen Förderungen für Unternehmungen aus dem Ausland eine Strukturpolitik, und falls ja, welche? </p><p>8. Werden die Aktivitäten zur Akquisition von ansiedlungsinteressierten internationalen Unternehmungen und die Bearbeitung von internationalen Anfragen zwischen dem Bund und den Kantonen abgestimmt, und falls ja, wie?</p>
- Kampf um Wirtschaftsstandorte
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