WTO-Verhandlungen. Auswirkungen auf die Landwirtschaft
- ShortId
-
07.3400
- Id
-
20073400
- Updated
-
27.07.2023 21:37
- Language
-
de
- Title
-
WTO-Verhandlungen. Auswirkungen auf die Landwirtschaft
- AdditionalIndexing
-
55;Ursprungsbezeichnung;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;internationale Verhandlungen;landwirtschaftliches Einkommen;Agrarpolitik (speziell);Marktzugang;Erhaltung der Landwirtschaft;TRIPS
- 1
-
- L05K0701020401, WTO
- L04K14010302, Agrarpolitik (speziell)
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L05K0701010310, Ursprungsbezeichnung
- L06K070102040103, TRIPS
- L05K0701030311, Marktzugang
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Trotz grösster Anstrengungen und einer dynamischen Strukturanpassung sind die Landwirte mit tiefen Einkommen konfrontiert, und der Abstand zu den Einkommen in den übrigen Wirtschaftszweigen nimmt laufend zu. Durch die "Agrarpolitik 2011" wird die Landwirtschaft zusätzlich gefordert. Das Sektoreinkommen wird um rund 500 Millionen auf 2,5 Milliarden Franken zurückgehen. Ein mögliches Verhandlungsergebnis im Rahmen der von Falconer, dem Vorsitzenden der WTO-Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft, vorgezeichneten Kompromisslösung würde zu einem drastischen Abbau des Grenzschutzes für Agrargüter führen. Dabei wird ein Einkommensrückgang von über 1 Milliarde auf nur noch 1,5 Milliarden Franken prognostiziert.</p>
- <p>1. Das Rahmenabkommen vom Juli 2004 sowie die Ministererklärung von Hongkong stellen ministerielle Dokumente dar, die von allen Mitgliedern angenommen wurden. Bei anderen in der WTO zirkulierenden Papieren wie beispielsweise den vom Vorsitzenden der WTO-Verhandlungen im Mai 2007 verfassten Vorschlagsentwürfen handelt es sich jedoch um Arbeitshypothesen und nicht um Texte, die von den Mitgliedern verhandelt wurden oder werden sollen. Die nach der Verbreitung der genannten Papiere erfolgten Diskussionen haben allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, ihre Flexibilität und ihre Grenzen bei den behandelten Themen darzulegen. Bezüglich des Zutrittes zum Agrarmarkt hat die Schweiz übereinstimmend mit dem geltenden Mandat ihr klares Nichteinverständnis mit der Sicht des Vorsitzenden geäussert, insbesondere was den möglichen Übereinstimmungsbereich betreffend Senkung der Höchstzollsätze angeht. Die eigentliche Tragweite sowie die Auswirkungen der Agrarverhandlungen werden sich aber erst im zweiten Halbjahr 2007 nach Wiederaufnahme der Gespräche deutlicher abzeichnen. Die Fortsetzung der Verhandlungen ist allerdings ungewiss, vor allem nach dem Unterbruch der Diskussionen durch die Vierergruppe (USA, EU, Brasilien, Indien) im Juni 2007: Entweder werden die multilateralen Verhandlungen für eine bestimmte Zeitdauer sistiert, oder die Verhandlungsrunde geht nach Verbreitung der Entwürfe zu den Modalitäten ernsthaft weiter, sodass ein rascher Abschluss möglich wird. Nur im zweiten Fall müsste der Bundesrat sein Verhandlungsmandat überprüfen und möglicherweise einige Anpassungen vornehmen.</p><p>2. In den Diskussionen, die nach der Verbreitung der Dokumente des Verhandlungsvorsitzenden im Mai 2007 stattfanden, haben sowohl die Schweiz als auch die EU gegen die Nichtberücksichtigung des Themas der geografischen Angaben protestiert. Fortschritte in diesem Bereich stellen nach Auffassung der Schweiz ein wesentliches Element für ein ausgewogenes Abkommen dar.</p><p>3. Sollte sich das Schlussabkommen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft trotz kurzfristiger schwieriger Auswirkungen für die Landwirtschaft als interessant erweisen, so würde der Bundesrat die Umsetzung befristeter Begleitmassnahmen und geeigneter Finanzierungsoptionen prüfen. Diese Massnahmen würden dazu dienen, dass die Strukturentwicklung und die Erfüllung der verfassungsmässig vorgeschriebenen Aufgaben der Landwirtschaft auf sozialverträgliche Art und Weise erfolgen können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im heute geltenden WTO-Verhandlungsmandat des Bundesrates im Bereich Landwirtschaft wurde die maximale Konzessionsbereitschaft festgelegt. Die in den Papieren von Falconer vorgezeichnete "Ianding zone" liegt weit ausserhalb der Offerten der G10. Diese werden in den Papieren von Falconer nicht einmal erwähnt. Wird sich der Bundesrat auch weiterhin an sein Mandat halten?</p><p>2. In den Papieren von Falconer wird der Schutz von geografischen Angaben auf weitere Produkte als Wein und Spirituosen im Sinne von Artikel 23 des Trips-Abkommens nicht erwähnt. Wird der Bundesrat einem Abschluss der Agrarverhandlungen zustimmen, wenn in diesem Bereich keine Fortschritte erzielt werden?</p><p>3. Die von Falconer vorgezeichnete Kompromisslösung hätte für die schweizerische Landwirtschaft vor allem beim Marktzutritt weit reichende Folgen, welche bedeutend weitergehen würden als die "Agrarpolitik 2011" und zu drastischen Einkommenseinbussen in der Landwirtschaft führen würden. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern, falls im Bereich Landwirtschaft weiter gehende Zugeständnisse gemacht werden müssten?</p>
- WTO-Verhandlungen. Auswirkungen auf die Landwirtschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Trotz grösster Anstrengungen und einer dynamischen Strukturanpassung sind die Landwirte mit tiefen Einkommen konfrontiert, und der Abstand zu den Einkommen in den übrigen Wirtschaftszweigen nimmt laufend zu. Durch die "Agrarpolitik 2011" wird die Landwirtschaft zusätzlich gefordert. Das Sektoreinkommen wird um rund 500 Millionen auf 2,5 Milliarden Franken zurückgehen. Ein mögliches Verhandlungsergebnis im Rahmen der von Falconer, dem Vorsitzenden der WTO-Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft, vorgezeichneten Kompromisslösung würde zu einem drastischen Abbau des Grenzschutzes für Agrargüter führen. Dabei wird ein Einkommensrückgang von über 1 Milliarde auf nur noch 1,5 Milliarden Franken prognostiziert.</p>
- <p>1. Das Rahmenabkommen vom Juli 2004 sowie die Ministererklärung von Hongkong stellen ministerielle Dokumente dar, die von allen Mitgliedern angenommen wurden. Bei anderen in der WTO zirkulierenden Papieren wie beispielsweise den vom Vorsitzenden der WTO-Verhandlungen im Mai 2007 verfassten Vorschlagsentwürfen handelt es sich jedoch um Arbeitshypothesen und nicht um Texte, die von den Mitgliedern verhandelt wurden oder werden sollen. Die nach der Verbreitung der genannten Papiere erfolgten Diskussionen haben allen Beteiligten die Gelegenheit gegeben, ihre Flexibilität und ihre Grenzen bei den behandelten Themen darzulegen. Bezüglich des Zutrittes zum Agrarmarkt hat die Schweiz übereinstimmend mit dem geltenden Mandat ihr klares Nichteinverständnis mit der Sicht des Vorsitzenden geäussert, insbesondere was den möglichen Übereinstimmungsbereich betreffend Senkung der Höchstzollsätze angeht. Die eigentliche Tragweite sowie die Auswirkungen der Agrarverhandlungen werden sich aber erst im zweiten Halbjahr 2007 nach Wiederaufnahme der Gespräche deutlicher abzeichnen. Die Fortsetzung der Verhandlungen ist allerdings ungewiss, vor allem nach dem Unterbruch der Diskussionen durch die Vierergruppe (USA, EU, Brasilien, Indien) im Juni 2007: Entweder werden die multilateralen Verhandlungen für eine bestimmte Zeitdauer sistiert, oder die Verhandlungsrunde geht nach Verbreitung der Entwürfe zu den Modalitäten ernsthaft weiter, sodass ein rascher Abschluss möglich wird. Nur im zweiten Fall müsste der Bundesrat sein Verhandlungsmandat überprüfen und möglicherweise einige Anpassungen vornehmen.</p><p>2. In den Diskussionen, die nach der Verbreitung der Dokumente des Verhandlungsvorsitzenden im Mai 2007 stattfanden, haben sowohl die Schweiz als auch die EU gegen die Nichtberücksichtigung des Themas der geografischen Angaben protestiert. Fortschritte in diesem Bereich stellen nach Auffassung der Schweiz ein wesentliches Element für ein ausgewogenes Abkommen dar.</p><p>3. Sollte sich das Schlussabkommen für die gesamte Schweizer Volkswirtschaft trotz kurzfristiger schwieriger Auswirkungen für die Landwirtschaft als interessant erweisen, so würde der Bundesrat die Umsetzung befristeter Begleitmassnahmen und geeigneter Finanzierungsoptionen prüfen. Diese Massnahmen würden dazu dienen, dass die Strukturentwicklung und die Erfüllung der verfassungsmässig vorgeschriebenen Aufgaben der Landwirtschaft auf sozialverträgliche Art und Weise erfolgen können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Im heute geltenden WTO-Verhandlungsmandat des Bundesrates im Bereich Landwirtschaft wurde die maximale Konzessionsbereitschaft festgelegt. Die in den Papieren von Falconer vorgezeichnete "Ianding zone" liegt weit ausserhalb der Offerten der G10. Diese werden in den Papieren von Falconer nicht einmal erwähnt. Wird sich der Bundesrat auch weiterhin an sein Mandat halten?</p><p>2. In den Papieren von Falconer wird der Schutz von geografischen Angaben auf weitere Produkte als Wein und Spirituosen im Sinne von Artikel 23 des Trips-Abkommens nicht erwähnt. Wird der Bundesrat einem Abschluss der Agrarverhandlungen zustimmen, wenn in diesem Bereich keine Fortschritte erzielt werden?</p><p>3. Die von Falconer vorgezeichnete Kompromisslösung hätte für die schweizerische Landwirtschaft vor allem beim Marktzutritt weit reichende Folgen, welche bedeutend weitergehen würden als die "Agrarpolitik 2011" und zu drastischen Einkommenseinbussen in der Landwirtschaft führen würden. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Überlebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe zu sichern, falls im Bereich Landwirtschaft weiter gehende Zugeständnisse gemacht werden müssten?</p>
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