Wehrbereitschaft von eingebürgerten Jugendlichen

ShortId
07.3404
Id
20073404
Updated
28.07.2023 10:49
Language
de
Title
Wehrbereitschaft von eingebürgerten Jugendlichen
AdditionalIndexing
09;2811;Einbürgerung;Zuwandererkind;Verantwortung;Militärdiensttauglichkeit;Militärdienstpflicht;Integration der Zuwanderer;Statistik
1
  • L05K0402031002, Militärdienstpflicht
  • L05K0108030401, Zuwandererkind
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K0402031003, Militärdiensttauglichkeit
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
  • L04K08020230, Verantwortung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 59 der Bundesverfassung ist jeder Schweizer Bürger verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Er wird militärisch erfasst, zum Orientierungstag und anschliessend zur Rekrutierung aufgeboten, wo die Tauglichkeit für alle Stellungspflichtigen nach den gleichen Kriterien beurteilt wird. Dieses Verfahren gilt auch für Schweizer Bürger, die noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen.</p><p>Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die Stellungspflichtigen das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, ist für die Militärbehörden grundsätzlich nicht von Bedeutung; sie wissen es in den meisten Fällen auch nicht und führen darüber keine besondere Kontrolle. Gemäss der Verordnung über das militärische Kontrollwesen dürfen solche Kriterien ausserdem gar nicht erfasst werden.</p><p>Während Vergleiche der Tauglichkeitsrate basierend auf den Angaben über Wohnort, Beruf oder Jahrgang angestellt werden können, sind solche aufgrund einer ehemaligen oder zweiten Nationalität nicht möglich. Mithilfe der anlässlich der Rekrutierung gesammelten Daten kann auf keine der gestellten Fragen geantwortet werden. Jede andere Art von Beurteilung würde auf subjektiven Einschätzungen basieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass Stellungspflichtige mit sogenanntem "Migrationshintergrund" praktisch kein Interesse haben, sich der Aufgabe des Militärdienstes zu stellen. Es scheint, dass in diesen Kreisen Absprachen dahingehend gemacht werden, wie man für den Militärdienst untauglich wird. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch ist der Anteil der Eingebürgerten bei den ausgemusterten Jugendlichen in Relation zum Anteil der eingebürgerten Stellungspflichtigen?</p><p>2. Entspricht es den Tatsachen, dass Neubürger (absichtlich) schlechtere Sportresultate erreichen und sich auch bei ärztlichen Untersuchungen und psychologischen Tests dementsprechend verhalten, mit der Absicht ausgemustert zu werden?</p><p>3. Werden überproportional viele eingebürgerte Jugendliche aus den folgenden Gründen ausgemustert: erstens Rückenschmerzen; zweitens Knieschmerzen; drittens psychische Probleme?</p><p>4. Entspricht es den Tatsachen, dass eingebürgerte Jugendliche, die in der Schweiz geboren sind, wilde Kriegserlebnisse als Vorwand für die Ausmusterung anführen können?</p><p>5. Sieht er in der fehlenden Motivation dieser Neubürger kein Integrationsproblem?</p><p>6. Wie berechtigt sich eine Einbürgerung, wenn der Jugendliche danach nicht bereit ist, auch die Pflichten eines Schweizers zu übernehmen?</p>
  • Wehrbereitschaft von eingebürgerten Jugendlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 59 der Bundesverfassung ist jeder Schweizer Bürger verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Er wird militärisch erfasst, zum Orientierungstag und anschliessend zur Rekrutierung aufgeboten, wo die Tauglichkeit für alle Stellungspflichtigen nach den gleichen Kriterien beurteilt wird. Dieses Verfahren gilt auch für Schweizer Bürger, die noch eine oder mehrere andere Staatsangehörigkeiten besitzen.</p><p>Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt die Stellungspflichtigen das Schweizer Bürgerrecht erworben haben, ist für die Militärbehörden grundsätzlich nicht von Bedeutung; sie wissen es in den meisten Fällen auch nicht und führen darüber keine besondere Kontrolle. Gemäss der Verordnung über das militärische Kontrollwesen dürfen solche Kriterien ausserdem gar nicht erfasst werden.</p><p>Während Vergleiche der Tauglichkeitsrate basierend auf den Angaben über Wohnort, Beruf oder Jahrgang angestellt werden können, sind solche aufgrund einer ehemaligen oder zweiten Nationalität nicht möglich. Mithilfe der anlässlich der Rekrutierung gesammelten Daten kann auf keine der gestellten Fragen geantwortet werden. Jede andere Art von Beurteilung würde auf subjektiven Einschätzungen basieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass Stellungspflichtige mit sogenanntem "Migrationshintergrund" praktisch kein Interesse haben, sich der Aufgabe des Militärdienstes zu stellen. Es scheint, dass in diesen Kreisen Absprachen dahingehend gemacht werden, wie man für den Militärdienst untauglich wird. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie hoch ist der Anteil der Eingebürgerten bei den ausgemusterten Jugendlichen in Relation zum Anteil der eingebürgerten Stellungspflichtigen?</p><p>2. Entspricht es den Tatsachen, dass Neubürger (absichtlich) schlechtere Sportresultate erreichen und sich auch bei ärztlichen Untersuchungen und psychologischen Tests dementsprechend verhalten, mit der Absicht ausgemustert zu werden?</p><p>3. Werden überproportional viele eingebürgerte Jugendliche aus den folgenden Gründen ausgemustert: erstens Rückenschmerzen; zweitens Knieschmerzen; drittens psychische Probleme?</p><p>4. Entspricht es den Tatsachen, dass eingebürgerte Jugendliche, die in der Schweiz geboren sind, wilde Kriegserlebnisse als Vorwand für die Ausmusterung anführen können?</p><p>5. Sieht er in der fehlenden Motivation dieser Neubürger kein Integrationsproblem?</p><p>6. Wie berechtigt sich eine Einbürgerung, wenn der Jugendliche danach nicht bereit ist, auch die Pflichten eines Schweizers zu übernehmen?</p>
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