Stromsparfonds nach Basler Modell

ShortId
07.3419
Id
20073419
Updated
28.07.2023 07:08
Language
de
Title
Stromsparfonds nach Basler Modell
AdditionalIndexing
66;Lohnkosten;elektrische Energie;Energieverbrauch;Fonds;Lenkungsabgabe;Energieeinsparung
1
  • L04K06010403, Lenkungsabgabe
  • L04K17030301, elektrische Energie
  • L05K1701010602, Energieverbrauch
  • L04K17010107, Energieeinsparung
  • L04K11090203, Fonds
  • L06K070302020111, Lohnkosten
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Für die Umwelt ist der beste Strom mit Abstand derjenige, der gar nicht produziert werden muss. Ein Stromsparfonds nach dem Basler Modell würde die Wirtschaft nicht belasten (Ausnahmeregelungen gegen mögliche Standortnachteile bei energieintensiven Unternehmen und bei Grösstverbrauchern). Die Unternehmen wären frei, ob sie den Stromsparbonus pro Arbeitsplatz als Senkung der Lohnnebenkosten verbuchen oder als Vergünstigung der Elektrizität. Die Wirkung bleibt dieselbe. </p><p>Diese Erfahrung hat der Kanton Basel-Stadt bereits gemacht. Als erster Kanton der Schweiz hat er 1999 mit dem Stromsparfonds ("Stromspar-Fonds Basel", SFB) eine reine Lenkungsabgabe eingeführt. Die Abgabe ist staatsquotenneutral und wird verbrauchsunabhängig vollumfänglich an die Bevölkerung (pro Kopf) und die Wirtschaft (pro Arbeitsplatz nach Massgabe der ALV-Lohnsumme) ausgerichtet. </p><p>Die Abgabe lenkt den Stromverbrauch (Anreiz, insgesamt weniger hohe Stromkosten begleichen zu müssen). Sie ist Anreiz für Investitionen in stromsparende Technologie (beispielsweise in Stromsparlampen: Anreiz, bei den Stromkosten zu sparen). Sie reduziert die Anreize für ineffizienten Stromverbrauch (Anreiz, zusätzliche Stromkosten zu vermeiden). Diese Resultate bestätigt eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Energie (Bundesamt für Energie, Hrsg.: Evaluation des Stromspar-Fonds Basel. Zürich/Bern 2003). Die Studie gelangt auch zum Schluss, dass die Arbeitsnebenkosten durch den Lohnsummenbonus sinken. </p><p>Mit Blick auf eine CO2-Abgabe sorgt ein Stromsparfonds zudem dafür, dass nicht einfach Öl und Benzin durch Strom ersetzt werden, woran die Schweiz ein grosses Interesse hat (Stichwort "Stromlücke"). In Basel-Stadt waren zudem die Einführungskosten gering. Sie fielen nur im ersten Jahr an und betrugen zwischen 3,4 Prozent (Betriebe) und 5,1 Prozent (Haushalte) der Strombonushöhe.</p>
  • <p>Die Stromnachfrage verzeichnete in den letzten zehn Jahren jährliche Zuwachsraten von 1,8 Prozent. Die Energieperspektiven 2035 zeigen, dass bis 2035 mit einer weiteren Zunahme der Stromnachfrage zu rechnen ist, trotz der Annahme, dass die neuen Stromanwendungen eine höhere Effizienz als bisher aufweisen. Der Wachstumstrend der Elektrizitätsnachfrage lässt sich gemäss Energieperspektiven jedoch umkehren, wenn zusätzlich zu Technologieentwicklungen auch eine Lenkungsabgabe auf Elektrizität eingeführt wird. Eine Lenkungsabgabe nach dem vorgeschlagenen Modell verdient also eine eingehende Prüfung.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine 4-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2008 eine Vorlage zu unterbreiten, die eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe auf Elektrizität vorsieht. Die Abgabe müsste insbesondere folgende Punkte erfüllen: </p><p>- strikte Staatsquotenneutralität; </p><p>- Bestreitung der Verwaltungskosten aus dem Zinsertrag des Fonds; </p><p>- Ausrichtung eines verbrauchsunabhängigen Strompreis-Bonusses an Bevölkerung (pro Kopf) und Wirtschaft (pro Arbeitsplatz nach Massgabe der ALV-Lohnsumme) für alle, die dem Fonds unterstehen; </p><p>- Ermöglichung einer Rückerstattung/Befreiung von überdurchschnittlich stromintensiven Betrieben, die sonst Standortnachteile befürchten müssten; </p><p>- Befreiung der Abgabe von der Mehrwertsteuer, damit nicht der Staat über diesen Weg eine Verbrauchssteuer einführen kann; </p><p>- vorhersehbare, stufenweise Einführung, damit sich Bevölkerung und Wirtschaft darauf einstellen können (Rechtssicherheit).</p>
  • Stromsparfonds nach Basler Modell
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Umwelt ist der beste Strom mit Abstand derjenige, der gar nicht produziert werden muss. Ein Stromsparfonds nach dem Basler Modell würde die Wirtschaft nicht belasten (Ausnahmeregelungen gegen mögliche Standortnachteile bei energieintensiven Unternehmen und bei Grösstverbrauchern). Die Unternehmen wären frei, ob sie den Stromsparbonus pro Arbeitsplatz als Senkung der Lohnnebenkosten verbuchen oder als Vergünstigung der Elektrizität. Die Wirkung bleibt dieselbe. </p><p>Diese Erfahrung hat der Kanton Basel-Stadt bereits gemacht. Als erster Kanton der Schweiz hat er 1999 mit dem Stromsparfonds ("Stromspar-Fonds Basel", SFB) eine reine Lenkungsabgabe eingeführt. Die Abgabe ist staatsquotenneutral und wird verbrauchsunabhängig vollumfänglich an die Bevölkerung (pro Kopf) und die Wirtschaft (pro Arbeitsplatz nach Massgabe der ALV-Lohnsumme) ausgerichtet. </p><p>Die Abgabe lenkt den Stromverbrauch (Anreiz, insgesamt weniger hohe Stromkosten begleichen zu müssen). Sie ist Anreiz für Investitionen in stromsparende Technologie (beispielsweise in Stromsparlampen: Anreiz, bei den Stromkosten zu sparen). Sie reduziert die Anreize für ineffizienten Stromverbrauch (Anreiz, zusätzliche Stromkosten zu vermeiden). Diese Resultate bestätigt eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Energie (Bundesamt für Energie, Hrsg.: Evaluation des Stromspar-Fonds Basel. Zürich/Bern 2003). Die Studie gelangt auch zum Schluss, dass die Arbeitsnebenkosten durch den Lohnsummenbonus sinken. </p><p>Mit Blick auf eine CO2-Abgabe sorgt ein Stromsparfonds zudem dafür, dass nicht einfach Öl und Benzin durch Strom ersetzt werden, woran die Schweiz ein grosses Interesse hat (Stichwort "Stromlücke"). In Basel-Stadt waren zudem die Einführungskosten gering. Sie fielen nur im ersten Jahr an und betrugen zwischen 3,4 Prozent (Betriebe) und 5,1 Prozent (Haushalte) der Strombonushöhe.</p>
    • <p>Die Stromnachfrage verzeichnete in den letzten zehn Jahren jährliche Zuwachsraten von 1,8 Prozent. Die Energieperspektiven 2035 zeigen, dass bis 2035 mit einer weiteren Zunahme der Stromnachfrage zu rechnen ist, trotz der Annahme, dass die neuen Stromanwendungen eine höhere Effizienz als bisher aufweisen. Der Wachstumstrend der Elektrizitätsnachfrage lässt sich gemäss Energieperspektiven jedoch umkehren, wenn zusätzlich zu Technologieentwicklungen auch eine Lenkungsabgabe auf Elektrizität eingeführt wird. Eine Lenkungsabgabe nach dem vorgeschlagenen Modell verdient also eine eingehende Prüfung.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine 4-Säulen-Politik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen in allen Bereichen sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen gemäss dem Inhalt der vorliegenden Motion prüfen. Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfungsauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 2008 eine Vorlage zu unterbreiten, die eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe auf Elektrizität vorsieht. Die Abgabe müsste insbesondere folgende Punkte erfüllen: </p><p>- strikte Staatsquotenneutralität; </p><p>- Bestreitung der Verwaltungskosten aus dem Zinsertrag des Fonds; </p><p>- Ausrichtung eines verbrauchsunabhängigen Strompreis-Bonusses an Bevölkerung (pro Kopf) und Wirtschaft (pro Arbeitsplatz nach Massgabe der ALV-Lohnsumme) für alle, die dem Fonds unterstehen; </p><p>- Ermöglichung einer Rückerstattung/Befreiung von überdurchschnittlich stromintensiven Betrieben, die sonst Standortnachteile befürchten müssten; </p><p>- Befreiung der Abgabe von der Mehrwertsteuer, damit nicht der Staat über diesen Weg eine Verbrauchssteuer einführen kann; </p><p>- vorhersehbare, stufenweise Einführung, damit sich Bevölkerung und Wirtschaft darauf einstellen können (Rechtssicherheit).</p>
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