Budgetkürzungen des Bundes bei der Denkmalpflege
- ShortId
-
07.3425
- Id
-
20073425
- Updated
-
28.07.2023 08:28
- Language
-
de
- Title
-
Budgetkürzungen des Bundes bei der Denkmalpflege
- AdditionalIndexing
-
2831;kulturelles Erbe;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Gebäude;Denkmalpflege;Tourismus
- 1
-
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K01060301, kulturelles Erbe
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L05K0705030303, Gebäude
- L04K01010103, Tourismus
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Rückzug des Staates aus der Denkmalpflege hat folgende Auswirkungen: Das für die Kultur zuständige Departement hat mit der drastischen Senkung der Kredite Zahlungsausstände in der Höhe von rund 80 Millionen Franken verursacht; für Gesuche, die schon bewilligt wurden, lässt die Auszahlung der Bundesbeiträge oft jahrelang auf sich warten. Nun sollen offenbar weitere Budgetkürzungen vorgesehen sein. Damit könnte auf keine neuen Gesuche mehr eingetreten werden, und dies wohl während mehrerer Jahre.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA, 2003 und 2006) sieht allerdings vor, dass die Verantwortung für die Denkmalpflege weiterhin eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleibt. Der Bund muss also die Kantone und die Gemeinden in diesem Bereich weiter unterstützen. Schon allein um die Zusicherungen einzuhalten, die bei der Festlegung des Finanzierungsschlüssels gemacht wurden, und um die Lage zu stabilisieren, müsste der Bund für die Denkmalpflege das Doppelte des im Voranschlag eingestellten Betrags vorsehen.</p><p>Diese Situation hält viele öffentlichen und privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern davon ab, diese zu retten und zu restaurieren. Zudem werden ja auch die Beiträge der Kantone und der Gemeinden laufend gekürzt. Zu einem Zeitpunkt, in dem immer mehr Baudenkmäler gefährdet sind und in dem eine immer intensivere Bautätigkeit das Natur- und Kulturerbe der Schweiz bedroht, sendet der Bund ein sehr bedauernswertes kulturpolitisches Signal aus, das allen bisherigen Bestrebungen, die Kulturlandschaft zu schützen, eine kohärente Raumplanung und Raumentwicklung zu fördern und weitere kulturelle und touristische Anliegen zu erfüllen, zuwiderläuft. </p><p>Es ist unbedingt nötig, dass das reiche architektonische Erbe der Schweiz mit seinen unzähligen schützenswerten Stätten und Denkmälern auch in Zukunft bewahrt und gepflegt und in die einem starken Wandel unterworfene städtische Umgebung integriert wird.</p>
- <p>Wie die Interpellantin betrachtet auch der Bundesrat das kulturelle Erbe unseres Landes als Reichtum, den es zu erhalten gilt. Unsere historischen Ortsbilder und Monumente in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen stellt zweifellos nicht nur eine wirtschaftliche und touristische Herausforderung dar, sondern auch einen wesentlichen Identifikations- und Kohäsionsfaktor für die Bevölkerung.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissen wurde, hat die Klärung der Zuständigkeiten und die Optimierung der Abläufe im Hinblick auf öffentliche Einsparungen zum Ziel. Die NFA tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Allerdings bleibt der Bereich Kulturgut und historische Bauten eine zwischen den Kantonen und dem Bund geteilte Aufgabe.</p><p>Der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Denkmalpflege fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Wenn die Weiterverfolgung des Grundsatzes der geteilten Kompetenz etabliert wird, bedingt die in der NFA propagierte Tendenz hin zu einer stärkeren Verantwortlichkeit der Kantone eine Anpassung der Verfahren und Beitragsmodalitäten, welche für den Bund und die Kantone bindend sind. In Übereinstimmung mit der NFA-Regelung werden die Subventionen des Bundes Teil der mit den entsprechenden Kantonen abgeschlossenen vierjährigen Programmvereinbarungen. Für die in den Programmvereinbarungen festgelegten Leistungen erhalten die Kantone pauschale Beiträge des Bundes. Die Umsetzung der Massnahmen fällt in den Kompetenzbereich der Kantone.</p><p>Der Mittelrückgang zwischen 2004 und 2006 von 36 Millionen im Jahr 2004 auf 27 Millionen im Jahr 2006 ist die Konsequenz der Entscheide, welche das Parlament namentlich im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 getroffen hat.</p><p>Der von der Interpellantin angesprochene weitere Rückgang der Mittel im Jahr 2008 um 6 Millionen auf 21 Millionen pro Jahr ist auf den Wegfall der Finanzkraftzuschläge als Folge des Inkrafttretens der NFA zurückzuführen. Die heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge werden von den Bundesbeiträgen abgekoppelt und durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Durch die zweckfreien Beiträge soll die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Kantone gestärkt und der Mitteleinsatz verstärkt den regionalen Bedürfnissen angepasst werden. Oberstes Primat der NFA ist die Haushaltneutralität des Gesamtprojektes. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bereich nicht ohne Einbezug des neuen Ausgleichssystems betrachtet werden kann. Das Beitragsvolumen des Bundes wird im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege entgegen der verbreiteten Ansicht - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschläge - erhalten bleiben. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin, zum Beispiel für die Denkmalpflege, zur Verfügung. Von einem Rückzug des Bundes kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann der Bundesrat der Interpellantin folgende Antworten auf ihre Fragen geben:</p><p>1. Die Erarbeitung einer Strategie für den nachhaltigen Erhalt des Erbes obliegt den kantonalen Behörden. Die von der NFA vorgesehene Schaffung von Programmvereinbarungen ab dem 1. Januar 2008 ist die Garantie für ein stabiles Engagement des Bundes für den (Denkmal-)Schutz historischer Gebäude.</p><p>2. Wie die Erarbeitung einer Strategie gehört auch die Festlegung von Prioritäten in den Kompetenzbereich der Kantone. Mit dem neuen Subventionssystem, d. h. durch den Ersatz der Einzelverfügung durch pauschale Beiträge, wird die Eigenverantwortung der Kantone gestärkt. Es obliegt den Kantonen, gezielte Prioritätensetzungen vorzunehmen. Zudem kann das Inventar der bedrohten oder dringend renovationsbedürftigen Bauten mit dem Bund anlässlich der Erarbeitung der vierjährigen Programmvereinbarung besprochen werden.</p><p>3. Wie in anderen Bereichen, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingeführt wird, werden in einer Übergangsphase zuerst hängige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, dass in der Übergangsphase 2008 bis 2011 von den eingestellten Mitteln in der Höhe von rund 84 Millionen (21 Millionen pro Jahr) 48 Millionen zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden.</p><p>Das Bundesamt für Kultur wird mit den Kantonen Programmvereinbarungen aushandeln, die gleichzeitig die Frage der hängigen finanziellen Verpflichtungen und die Frage der Finanzierung neuer Projekte regeln werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bund hatte zwischen 1993 und 2004 jeweils ungefähr 35 Millionen Franken für die Restaurierung bedeutender Baudenkmäler in der Schweiz budgetiert. Seit 2005 gehen diese Kredite kontinuierlich zurück. Im Voranschlag 2008 sind gerade noch 16 Millionen Franken für den Erhalt schützenswerter Bauten vorgesehen. Ist das wirklich eine verantwortungsvolle Politik, wenn man bedenkt, wie der Tourismus in der Schweiz konkurrenziert wird von Ländern, die enorm reich sind an wertvollen Baudenkmälern?</p><p>Ich frage den Bundesrat, ob es seiner Ansicht nach nicht eine langfristige Strategie braucht, damit auch im Bereich der Denkmalpflege eine Stop-and-go-Politik vermieden werden kann.</p><p>Wäre es nicht vernünftiger, Prioritäten zu setzen und in Absprache mit den Kantonen bestimmte Denkmäler auszuwählen, die unverzüglich restauriert werden müssen?</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat das Moratorium im Bereich der Denkmalpflege zu kompensieren, gilt doch in der Wirtschaft die allgemeine Regel, dass in finanziell rosigen Zeiten Investitionen getätigt werden sollen?</p>
- Budgetkürzungen des Bundes bei der Denkmalpflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Rückzug des Staates aus der Denkmalpflege hat folgende Auswirkungen: Das für die Kultur zuständige Departement hat mit der drastischen Senkung der Kredite Zahlungsausstände in der Höhe von rund 80 Millionen Franken verursacht; für Gesuche, die schon bewilligt wurden, lässt die Auszahlung der Bundesbeiträge oft jahrelang auf sich warten. Nun sollen offenbar weitere Budgetkürzungen vorgesehen sein. Damit könnte auf keine neuen Gesuche mehr eingetreten werden, und dies wohl während mehrerer Jahre.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA, 2003 und 2006) sieht allerdings vor, dass die Verantwortung für die Denkmalpflege weiterhin eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleibt. Der Bund muss also die Kantone und die Gemeinden in diesem Bereich weiter unterstützen. Schon allein um die Zusicherungen einzuhalten, die bei der Festlegung des Finanzierungsschlüssels gemacht wurden, und um die Lage zu stabilisieren, müsste der Bund für die Denkmalpflege das Doppelte des im Voranschlag eingestellten Betrags vorsehen.</p><p>Diese Situation hält viele öffentlichen und privaten Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern davon ab, diese zu retten und zu restaurieren. Zudem werden ja auch die Beiträge der Kantone und der Gemeinden laufend gekürzt. Zu einem Zeitpunkt, in dem immer mehr Baudenkmäler gefährdet sind und in dem eine immer intensivere Bautätigkeit das Natur- und Kulturerbe der Schweiz bedroht, sendet der Bund ein sehr bedauernswertes kulturpolitisches Signal aus, das allen bisherigen Bestrebungen, die Kulturlandschaft zu schützen, eine kohärente Raumplanung und Raumentwicklung zu fördern und weitere kulturelle und touristische Anliegen zu erfüllen, zuwiderläuft. </p><p>Es ist unbedingt nötig, dass das reiche architektonische Erbe der Schweiz mit seinen unzähligen schützenswerten Stätten und Denkmälern auch in Zukunft bewahrt und gepflegt und in die einem starken Wandel unterworfene städtische Umgebung integriert wird.</p>
- <p>Wie die Interpellantin betrachtet auch der Bundesrat das kulturelle Erbe unseres Landes als Reichtum, den es zu erhalten gilt. Unsere historischen Ortsbilder und Monumente in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen stellt zweifellos nicht nur eine wirtschaftliche und touristische Herausforderung dar, sondern auch einen wesentlichen Identifikations- und Kohäsionsfaktor für die Bevölkerung.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissen wurde, hat die Klärung der Zuständigkeiten und die Optimierung der Abläufe im Hinblick auf öffentliche Einsparungen zum Ziel. Die NFA tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Allerdings bleibt der Bereich Kulturgut und historische Bauten eine zwischen den Kantonen und dem Bund geteilte Aufgabe.</p><p>Der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Denkmalpflege fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Wenn die Weiterverfolgung des Grundsatzes der geteilten Kompetenz etabliert wird, bedingt die in der NFA propagierte Tendenz hin zu einer stärkeren Verantwortlichkeit der Kantone eine Anpassung der Verfahren und Beitragsmodalitäten, welche für den Bund und die Kantone bindend sind. In Übereinstimmung mit der NFA-Regelung werden die Subventionen des Bundes Teil der mit den entsprechenden Kantonen abgeschlossenen vierjährigen Programmvereinbarungen. Für die in den Programmvereinbarungen festgelegten Leistungen erhalten die Kantone pauschale Beiträge des Bundes. Die Umsetzung der Massnahmen fällt in den Kompetenzbereich der Kantone.</p><p>Der Mittelrückgang zwischen 2004 und 2006 von 36 Millionen im Jahr 2004 auf 27 Millionen im Jahr 2006 ist die Konsequenz der Entscheide, welche das Parlament namentlich im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 getroffen hat.</p><p>Der von der Interpellantin angesprochene weitere Rückgang der Mittel im Jahr 2008 um 6 Millionen auf 21 Millionen pro Jahr ist auf den Wegfall der Finanzkraftzuschläge als Folge des Inkrafttretens der NFA zurückzuführen. Die heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge werden von den Bundesbeiträgen abgekoppelt und durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Durch die zweckfreien Beiträge soll die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Kantone gestärkt und der Mitteleinsatz verstärkt den regionalen Bedürfnissen angepasst werden. Oberstes Primat der NFA ist die Haushaltneutralität des Gesamtprojektes. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bereich nicht ohne Einbezug des neuen Ausgleichssystems betrachtet werden kann. Das Beitragsvolumen des Bundes wird im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege entgegen der verbreiteten Ansicht - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschläge - erhalten bleiben. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin, zum Beispiel für die Denkmalpflege, zur Verfügung. Von einem Rückzug des Bundes kann deshalb nicht gesprochen werden.</p><p>Unter Berücksichtigung des Vorgenannten kann der Bundesrat der Interpellantin folgende Antworten auf ihre Fragen geben:</p><p>1. Die Erarbeitung einer Strategie für den nachhaltigen Erhalt des Erbes obliegt den kantonalen Behörden. Die von der NFA vorgesehene Schaffung von Programmvereinbarungen ab dem 1. Januar 2008 ist die Garantie für ein stabiles Engagement des Bundes für den (Denkmal-)Schutz historischer Gebäude.</p><p>2. Wie die Erarbeitung einer Strategie gehört auch die Festlegung von Prioritäten in den Kompetenzbereich der Kantone. Mit dem neuen Subventionssystem, d. h. durch den Ersatz der Einzelverfügung durch pauschale Beiträge, wird die Eigenverantwortung der Kantone gestärkt. Es obliegt den Kantonen, gezielte Prioritätensetzungen vorzunehmen. Zudem kann das Inventar der bedrohten oder dringend renovationsbedürftigen Bauten mit dem Bund anlässlich der Erarbeitung der vierjährigen Programmvereinbarung besprochen werden.</p><p>3. Wie in anderen Bereichen, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingeführt wird, werden in einer Übergangsphase zuerst hängige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, dass in der Übergangsphase 2008 bis 2011 von den eingestellten Mitteln in der Höhe von rund 84 Millionen (21 Millionen pro Jahr) 48 Millionen zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden.</p><p>Das Bundesamt für Kultur wird mit den Kantonen Programmvereinbarungen aushandeln, die gleichzeitig die Frage der hängigen finanziellen Verpflichtungen und die Frage der Finanzierung neuer Projekte regeln werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bund hatte zwischen 1993 und 2004 jeweils ungefähr 35 Millionen Franken für die Restaurierung bedeutender Baudenkmäler in der Schweiz budgetiert. Seit 2005 gehen diese Kredite kontinuierlich zurück. Im Voranschlag 2008 sind gerade noch 16 Millionen Franken für den Erhalt schützenswerter Bauten vorgesehen. Ist das wirklich eine verantwortungsvolle Politik, wenn man bedenkt, wie der Tourismus in der Schweiz konkurrenziert wird von Ländern, die enorm reich sind an wertvollen Baudenkmälern?</p><p>Ich frage den Bundesrat, ob es seiner Ansicht nach nicht eine langfristige Strategie braucht, damit auch im Bereich der Denkmalpflege eine Stop-and-go-Politik vermieden werden kann.</p><p>Wäre es nicht vernünftiger, Prioritäten zu setzen und in Absprache mit den Kantonen bestimmte Denkmäler auszuwählen, die unverzüglich restauriert werden müssen?</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat das Moratorium im Bereich der Denkmalpflege zu kompensieren, gilt doch in der Wirtschaft die allgemeine Regel, dass in finanziell rosigen Zeiten Investitionen getätigt werden sollen?</p>
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