Würdige Rehabilitierung von Peter Regli
- ShortId
-
07.3426
- Id
-
20073426
- Updated
-
27.07.2023 21:59
- Language
-
de
- Title
-
Würdige Rehabilitierung von Peter Regli
- AdditionalIndexing
-
09;leitende/r Bundesangestellte/r;Rechtsschutz;Strafverfahren;Revision eines Urteils;Nachrichtendienst;Untergruppe Nachrichtendienst;berufliche Eignung;Schaden
- 1
-
- L05K0402031401, Nachrichtendienst
- L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
- L06K080403020101, Untergruppe Nachrichtendienst
- L05K0702020106, berufliche Eignung
- L04K05040402, Strafverfahren
- L05K0507020204, Schaden
- L04K05040204, Revision eines Urteils
- L03K050402, Rechtsschutz
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat schliesst sich der Feststellung des VBS im Pressecommuniqué vom 4. Juni 2007 an, wonach die Untergruppe Nachrichtendienst des VBS (UG ND) in der Person von Divisionär a. D. Peter Regli einen kompetenten und engagierten Chef hatte.</p><p>2. Die seinerzeitige Beurlaubung von Divisionär Regli war im Zusammenhang mit der Affäre Bellasi erfolgt. Dieser Schritt hatte sich als notwendig erwiesen, weil Divisionär Regli in seiner Funktion als verantwortlicher Chef von den Vorgängen mitbetroffen war, die sich in der von ihm geführten UG ND ereignet hatten und die Gegenstand verschiedener Verfahren waren (Strafverfahren und Administrativuntersuchung).</p><p>3./4. Soweit Divisionär Regli durch die Affäre Nachrichtendienst/Südafrika ein immaterieller Schaden zugefügt wurde, so hat das VBS nach Auffassung des Bundesrates durch die Pressemitteilung vom 4. Juni 2007 das Nötige zur Rehabilitation von Divisionär Regli getan. Die Reaktionen der Medien und auch von Divisionär Regli selbst zeigen, dass diese Botschaft, nämlich die Rehabilitation von Divisionär Regli, angekommen ist und positiv gewürdigt wurde.</p><p>5. Zuständig für personalpolitische Entscheide sind die Departemente in ihren Bereichen. Diese haben sich bei ihren Entscheiden von rechtsstaatlichen Prinzipien leiten zu lassen und sowohl die Interessen des Bundes als Arbeitgeber wie die Interessen der Bediensteten zu berücksichtigen. Der Bundesrat sieht sich zurzeit nicht veranlasst, besondere Massnahmen zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor Kurzem hat die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren gegen unbekannt wegen Unterdrückung von Bundesurkunden im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eingestellt. Das VBS teilte in der Folge mit, dass damit der frühere Chef der Untergruppe Nachrichtendienst, Divisionär a. D. Peter Regli, rehabilitiert sei. Regli wurde für den "engagierten und kompetenten Einsatz" im Nachrichtendienst gedankt.</p><p>Obwohl Peter Regli gemäss Berichten in den Medien erklären liess, für ihn sei mit der Einstellung des Verfahrens und dem Dank des VBS die Sache erledigt, bleiben Fragen, um deren Beantwortung der Bundesrat hiermit ersucht wird.</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Peter Regli als Chef der Untergruppe Nachrichtendienst eine hervorragende Arbeit geleistet hat?</p><p>2. War die Beurlaubung von Peter Regli, die offensichtlich unter dem Druck des seinerzeitigen Departementchefs zustande kam, wirklich notwendig und verhältnismässig, auch wenn man von den damaligen Verumständungen ausgeht?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass Peter Regli im Zusammenhang mit der administrativen und strafrechtlichen Aufarbeitung seiner Rolle im Zusammenhang mit den Beziehungen des Nachrichtendienstes zu Südafrika ein grosser, nicht wieder gutzumachender immaterieller Schaden zugefügt wurde?</p><p>4. Hätte daher Peter Regli, nachdem das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, nicht wenigstens eine deutlicher zum Ausdruck gebrachte, würdige Rehabilitierung, allenfalls verbunden mit einem Wort des Bedauerns, verdient?</p><p>5. Ist er bereit, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit solche Vorfälle inskünftig nach Möglichkeit vermieden werden können?</p>
- Würdige Rehabilitierung von Peter Regli
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat schliesst sich der Feststellung des VBS im Pressecommuniqué vom 4. Juni 2007 an, wonach die Untergruppe Nachrichtendienst des VBS (UG ND) in der Person von Divisionär a. D. Peter Regli einen kompetenten und engagierten Chef hatte.</p><p>2. Die seinerzeitige Beurlaubung von Divisionär Regli war im Zusammenhang mit der Affäre Bellasi erfolgt. Dieser Schritt hatte sich als notwendig erwiesen, weil Divisionär Regli in seiner Funktion als verantwortlicher Chef von den Vorgängen mitbetroffen war, die sich in der von ihm geführten UG ND ereignet hatten und die Gegenstand verschiedener Verfahren waren (Strafverfahren und Administrativuntersuchung).</p><p>3./4. Soweit Divisionär Regli durch die Affäre Nachrichtendienst/Südafrika ein immaterieller Schaden zugefügt wurde, so hat das VBS nach Auffassung des Bundesrates durch die Pressemitteilung vom 4. Juni 2007 das Nötige zur Rehabilitation von Divisionär Regli getan. Die Reaktionen der Medien und auch von Divisionär Regli selbst zeigen, dass diese Botschaft, nämlich die Rehabilitation von Divisionär Regli, angekommen ist und positiv gewürdigt wurde.</p><p>5. Zuständig für personalpolitische Entscheide sind die Departemente in ihren Bereichen. Diese haben sich bei ihren Entscheiden von rechtsstaatlichen Prinzipien leiten zu lassen und sowohl die Interessen des Bundes als Arbeitgeber wie die Interessen der Bediensteten zu berücksichtigen. Der Bundesrat sieht sich zurzeit nicht veranlasst, besondere Massnahmen zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Vor Kurzem hat die Bundesanwaltschaft das Strafverfahren gegen unbekannt wegen Unterdrückung von Bundesurkunden im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) eingestellt. Das VBS teilte in der Folge mit, dass damit der frühere Chef der Untergruppe Nachrichtendienst, Divisionär a. D. Peter Regli, rehabilitiert sei. Regli wurde für den "engagierten und kompetenten Einsatz" im Nachrichtendienst gedankt.</p><p>Obwohl Peter Regli gemäss Berichten in den Medien erklären liess, für ihn sei mit der Einstellung des Verfahrens und dem Dank des VBS die Sache erledigt, bleiben Fragen, um deren Beantwortung der Bundesrat hiermit ersucht wird.</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass Peter Regli als Chef der Untergruppe Nachrichtendienst eine hervorragende Arbeit geleistet hat?</p><p>2. War die Beurlaubung von Peter Regli, die offensichtlich unter dem Druck des seinerzeitigen Departementchefs zustande kam, wirklich notwendig und verhältnismässig, auch wenn man von den damaligen Verumständungen ausgeht?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass Peter Regli im Zusammenhang mit der administrativen und strafrechtlichen Aufarbeitung seiner Rolle im Zusammenhang mit den Beziehungen des Nachrichtendienstes zu Südafrika ein grosser, nicht wieder gutzumachender immaterieller Schaden zugefügt wurde?</p><p>4. Hätte daher Peter Regli, nachdem das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, nicht wenigstens eine deutlicher zum Ausdruck gebrachte, würdige Rehabilitierung, allenfalls verbunden mit einem Wort des Bedauerns, verdient?</p><p>5. Ist er bereit, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, damit solche Vorfälle inskünftig nach Möglichkeit vermieden werden können?</p>
- Würdige Rehabilitierung von Peter Regli
Back to List