Verbot von Elektroheizungen
- ShortId
-
07.3432
- Id
-
20073432
- Updated
-
28.07.2023 08:48
- Language
-
de
- Title
-
Verbot von Elektroheizungen
- AdditionalIndexing
-
66;Heizung;Elektroheizung;Verkaufsverweigerung;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K0705060203, Elektroheizung
- L05K0705030204, Heizung
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0703010109, Verkaufsverweigerung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit dem Stromversorgungsgesetz wurde das eidgenössische Energiegesetz (EnG) u. a. im Bereich der Elektroheizungen erweitert.</p><p>Art. 9 (neu) </p><p>Abs. 3</p><p>Sie (die Kantone) erlassen insbesondere Vorschriften über:</p><p>a. ...</p><p>b. die Neuinstallation und den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen;</p><p>Gemäss Bundesverfassung (Art. 89 Abs. 4) und EnG sind die Kantone für gesetzliche Massnahmen im Gebäudebereich zuständig; d. h., es obliegt den Kantonen, allfällige Verbote für Elektroheizungen zu erlassen.</p><p>Betreffend Vorgaben für elektrische Begleitheizungen bei Warmwasserleitungen sind ebenfalls die Kantone zuständig. Grundsätzlich bestehen auf kantonaler Ebene Vorgaben, dass Warmwasserleitungen mit Begleitheizungen isoliert sein müssen.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates bestehen mit dem revidierten EnG ab 2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für verschärfte Bestimmungen auf kantonaler Ebene bezüglich des Einsatzes von Elektroheizungen. Weiter gehende Vorschriften auf Bundesebene würden die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen stark strapazieren und bei den Kantonen grossen Widerstand hervorrufen. Der Bund wird die Kantone bei der Umsetzung von Artikel 9 Absatz 3 im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützten (u. a. bei der Erarbeitung harmonisierter Vorschriften).</p><p>Im Rahmen der Revision des EnG erhalten die Kantone den Auftrag, Vorschriften betreffend Neuinstallation und Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen zu erlassen. Der Bundesrat erachtet deshalb die Forderung der Motion bereits heute als erfüllt und beantragt deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit für ein Verbot von Elektroheizungen zu prüfen und eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.</p><p>Elektroheizungen sind eigentliche Energiefresser. Dennoch werden weiterhin solche Heizungen installiert. Der Bundesrat möchte mit seiner neuen Energiepolitik, den Energieperspektiven 2035, die er am 27. Februar 2007 festgelegt hat, insbesondere auch durch Massnahmen und Anreize im Bereich Energieeffizienz (erster Punkt der Energieperspektiven) aktiv werden. Eine gute Möglichkeit besteht in einem Verbot für die Installation von neuen Elektroheizungen. Mit einer Übergangsfrist und einer Anreizstrategie sollte es auch möglich sein, bestehende Elektroheizungen aus dem Betrieb zu nehmen, so, wie es damals mit den katalysatorlosen Autos gemacht wurde. </p><p>In diesem Zusammenhang soll auch die Frage eines Verbotes von elektrischen Begleitheizungen eingehend geprüft werden.</p>
- Verbot von Elektroheizungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Zusammenhang mit dem Stromversorgungsgesetz wurde das eidgenössische Energiegesetz (EnG) u. a. im Bereich der Elektroheizungen erweitert.</p><p>Art. 9 (neu) </p><p>Abs. 3</p><p>Sie (die Kantone) erlassen insbesondere Vorschriften über:</p><p>a. ...</p><p>b. die Neuinstallation und den Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen;</p><p>Gemäss Bundesverfassung (Art. 89 Abs. 4) und EnG sind die Kantone für gesetzliche Massnahmen im Gebäudebereich zuständig; d. h., es obliegt den Kantonen, allfällige Verbote für Elektroheizungen zu erlassen.</p><p>Betreffend Vorgaben für elektrische Begleitheizungen bei Warmwasserleitungen sind ebenfalls die Kantone zuständig. Grundsätzlich bestehen auf kantonaler Ebene Vorgaben, dass Warmwasserleitungen mit Begleitheizungen isoliert sein müssen.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrates bestehen mit dem revidierten EnG ab 2008 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für verschärfte Bestimmungen auf kantonaler Ebene bezüglich des Einsatzes von Elektroheizungen. Weiter gehende Vorschriften auf Bundesebene würden die verfassungsmässige Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen stark strapazieren und bei den Kantonen grossen Widerstand hervorrufen. Der Bund wird die Kantone bei der Umsetzung von Artikel 9 Absatz 3 im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützten (u. a. bei der Erarbeitung harmonisierter Vorschriften).</p><p>Im Rahmen der Revision des EnG erhalten die Kantone den Auftrag, Vorschriften betreffend Neuinstallation und Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen zu erlassen. Der Bundesrat erachtet deshalb die Forderung der Motion bereits heute als erfüllt und beantragt deren Ablehnung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Möglichkeit für ein Verbot von Elektroheizungen zu prüfen und eine entsprechende Vorlage zu erarbeiten.</p><p>Elektroheizungen sind eigentliche Energiefresser. Dennoch werden weiterhin solche Heizungen installiert. Der Bundesrat möchte mit seiner neuen Energiepolitik, den Energieperspektiven 2035, die er am 27. Februar 2007 festgelegt hat, insbesondere auch durch Massnahmen und Anreize im Bereich Energieeffizienz (erster Punkt der Energieperspektiven) aktiv werden. Eine gute Möglichkeit besteht in einem Verbot für die Installation von neuen Elektroheizungen. Mit einer Übergangsfrist und einer Anreizstrategie sollte es auch möglich sein, bestehende Elektroheizungen aus dem Betrieb zu nehmen, so, wie es damals mit den katalysatorlosen Autos gemacht wurde. </p><p>In diesem Zusammenhang soll auch die Frage eines Verbotes von elektrischen Begleitheizungen eingehend geprüft werden.</p>
- Verbot von Elektroheizungen
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