Ist die Vereinfachung des Steuersystems prioritär?
- ShortId
-
07.3439
- Id
-
20073439
- Updated
-
28.07.2023 09:19
- Language
-
de
- Title
-
Ist die Vereinfachung des Steuersystems prioritär?
- AdditionalIndexing
-
24;Flat Tax;Steuertarif;Steuersystem;Steuererhebung;direkte Bundessteuer;Vereinfachung von Verfahren
- 1
-
- L03K110706, Steuersystem
- L04K11070314, Flat Tax
- L05K1107030103, Steuertarif
- L04K11070602, Steuererhebung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L04K11070202, direkte Bundessteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Vereinfachung der geltenden Steuersysteme in der Schweiz ist eine permanente Aufgabe. Ihr misst der Bundesrat hohe Priorität zu. Die Vereinfachungsbestrebungen zielen nicht nur auf die direkten, sondern auch auf die indirekten Steuern. Das Vereinfachungsziel steht teilweise in einem Spannungsverhältnis zu anderen Zielen, Besteuerungsgrundsätzen oder Verfassungsprinzipien. Diese verlangen manchmal differenzierte steuerliche Lösungen oder haben solche zur Folge. Damit sind einer weitestgehenden Vereinfachung auch Grenzen gesetzt.</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2007 zur Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion 07.3046 ausgeführt hat, ist das Modell der Easy Swiss Tax bei der Grundsatzdiskussion über die künftige Ausgestaltung des schweizerischen Steuersystems mit einzubeziehen. Da der damalige Entwurf der Easy Swiss Tax jedoch sehr offen und damit wenig konkretisiert ausformuliert war, nahm der Bundesrat die Motion primär als allgemeinen Vereinfachungsauftrag entgegen. Ob die vorgeschlagene Soll-Kapitalrendite-Besteuerung zu den angestrebten Vereinfachungen führt, bedarf noch einer näheren Prüfung. Eine Besteuerung der Soll-Kapitalrendite verbunden mit der Aufhebung der Vermögenssteuer steht im Widerspruch mit dem geltenden Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Gemäss Artikel 2 StHG sind die Kantone verpflichtet, u. a. eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen zu erheben. Die Kantone sind einzig in der tariflichen Ausgestaltung der Vermögenssteuer frei, und es ist ihnen unbenommen, beispielsweise hohe Freibeträge oder tiefe Steuersätze vorzusehen. Gemäss Artikel 13 StHG unterliegt der Vermögenssteuer zudem das gesamte Reinvermögen, d. h., Steuerobjekt ist der Überschuss der Aktiven über die Passiven. Die Vermögenssteuer ist in ihrer harmonisierungsrechtlichen Ausgestaltung somit eine Subjektsteuer, die auf die subjektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen abstellt und neben den Aktiven zwingend auch die Schulden berücksichtigt. Beim Modell Easy Swiss Tax hingegen ist einerseits nicht klar, wie die Schulden und die Schuldzinsen berücksichtigt werden sollen. Andererseits wird mit der Soll-Kapitalrendite ein hypothetischer Vermögensertrag errechnet und nach einem Einheitssatz besteuert, auch wenn dieser Betrag dem Steuerpflichtigen gar nicht oder nicht in dieser Höhe zugeflossen ist. Der Steuerpflichtige wird dadurch nicht nach seiner tatsächlichen subjektiven Leistungsfähigkeit besteuert. Unklar ist schliesslich, welche Aufgabe der Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer im Inland bei einer Soll-Kapitalrendite-Besteuerung zukommen soll. Würde auf die Verrechnungssteuer verzichtet, stellt sich die Frage, wie die daraus resultierenden Steuerausfälle zu kompensieren sind. Ohne Revision des geltenden Bundesrechts können die Kantone das Instrument der Soll-Kapitalrendite, wie es bisher umschrieben wurde, daher nicht vorsehen.</p><p>3. Zu den tragenden Säulen des föderalistischen Steuersystems der Schweiz gehören der Finanzausgleich, der Steuerwettbewerb unter den Kantonen sowie die formelle Harmonisierung der Steuerbasis. Diese Elemente gilt es stets zu beachten. Einfachheit und Transparenz eines Steuersystems führen zu einem Standortvorteil, der sich positiv auf den Wettbewerb unter den Kantonen auswirkt. Beginnen einzelne Kantone, ihr Steuersystem erfolgreich zu vereinfachen, werden weitere Kantone folgen und die erfolgreichen Regelungen imitieren. Steuerwettbewerb ist auch ein Ideenwettbewerb, der zu dauernder Innovation anregt. Vereinfachungen in einem Steuersystem eines einzelnen Kantons sind zudem rascher einführbar, als dies auf Bundesebene der Fall ist.</p><p>4. Der Bundesrat will Vereinfachungen des Steuersystems nicht nur im Bereich der Mehrwertsteuer erreichen, sondern auch im Bereich der direkten Steuern. So beauftragte er das EFD im Anschluss an den Bericht "Weniger Bürokratie im Steuersystem", zusammen mit den Kantonen zu prüfen, welche Empfehlungen dieses Berichtes umgesetzt werden können. Die Kommission Gesetzgebung und Harmonisierung der Schweizerischen Steuerkonferenz hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren zur Stellungnahme unterbreitet, wo er zurzeit hängig ist. Der Bundesrat wird im Anschluss an diese Stellungnahme das weitere Vorgehen bestimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Easy Swiss Tax ist ein Modell zur Vereinfachung des Steuersystems. Seine Instrumente sind Einheitstarife, Einheitsabzüge und Soll-Kapitalrendite. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass Easy Swiss Tax in den Kantonen bereits heute eingeführt werden könnte. In diesem Zusammenhang lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass der Vereinfachung des geltenden Steuersystems Priorität in der Steuerpolitik zukommen muss?</p><p>2. Er schreibt in der Stellungnahme zur Motion 07.3046, dass die Kantone schon heute die Besteuerung der natürlichen Personen, z. B. auf der Basis des Modells Easy Swiss Tax, vereinfachen könnten. Inwiefern gilt diese Aussage in Bezug auf das Instrument der Soll-Kapitalrendite?</p><p>3. Führt es nach seiner Ansicht zum Ziel, wenn bloss einzelne Kantone beginnen, ihr Steuersystem zu vereinfachen?</p><p>4. Ist er bereit, selbst die Gesetzesarbeit zur Vereinfachung des Steuersystems an die Hand zu nehmen und auch die direkte Bundessteuer einzubeziehen?</p>
- Ist die Vereinfachung des Steuersystems prioritär?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Vereinfachung der geltenden Steuersysteme in der Schweiz ist eine permanente Aufgabe. Ihr misst der Bundesrat hohe Priorität zu. Die Vereinfachungsbestrebungen zielen nicht nur auf die direkten, sondern auch auf die indirekten Steuern. Das Vereinfachungsziel steht teilweise in einem Spannungsverhältnis zu anderen Zielen, Besteuerungsgrundsätzen oder Verfassungsprinzipien. Diese verlangen manchmal differenzierte steuerliche Lösungen oder haben solche zur Folge. Damit sind einer weitestgehenden Vereinfachung auch Grenzen gesetzt.</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2007 zur Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion 07.3046 ausgeführt hat, ist das Modell der Easy Swiss Tax bei der Grundsatzdiskussion über die künftige Ausgestaltung des schweizerischen Steuersystems mit einzubeziehen. Da der damalige Entwurf der Easy Swiss Tax jedoch sehr offen und damit wenig konkretisiert ausformuliert war, nahm der Bundesrat die Motion primär als allgemeinen Vereinfachungsauftrag entgegen. Ob die vorgeschlagene Soll-Kapitalrendite-Besteuerung zu den angestrebten Vereinfachungen führt, bedarf noch einer näheren Prüfung. Eine Besteuerung der Soll-Kapitalrendite verbunden mit der Aufhebung der Vermögenssteuer steht im Widerspruch mit dem geltenden Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG). Gemäss Artikel 2 StHG sind die Kantone verpflichtet, u. a. eine Vermögenssteuer von den natürlichen Personen zu erheben. Die Kantone sind einzig in der tariflichen Ausgestaltung der Vermögenssteuer frei, und es ist ihnen unbenommen, beispielsweise hohe Freibeträge oder tiefe Steuersätze vorzusehen. Gemäss Artikel 13 StHG unterliegt der Vermögenssteuer zudem das gesamte Reinvermögen, d. h., Steuerobjekt ist der Überschuss der Aktiven über die Passiven. Die Vermögenssteuer ist in ihrer harmonisierungsrechtlichen Ausgestaltung somit eine Subjektsteuer, die auf die subjektive Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen abstellt und neben den Aktiven zwingend auch die Schulden berücksichtigt. Beim Modell Easy Swiss Tax hingegen ist einerseits nicht klar, wie die Schulden und die Schuldzinsen berücksichtigt werden sollen. Andererseits wird mit der Soll-Kapitalrendite ein hypothetischer Vermögensertrag errechnet und nach einem Einheitssatz besteuert, auch wenn dieser Betrag dem Steuerpflichtigen gar nicht oder nicht in dieser Höhe zugeflossen ist. Der Steuerpflichtige wird dadurch nicht nach seiner tatsächlichen subjektiven Leistungsfähigkeit besteuert. Unklar ist schliesslich, welche Aufgabe der Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer im Inland bei einer Soll-Kapitalrendite-Besteuerung zukommen soll. Würde auf die Verrechnungssteuer verzichtet, stellt sich die Frage, wie die daraus resultierenden Steuerausfälle zu kompensieren sind. Ohne Revision des geltenden Bundesrechts können die Kantone das Instrument der Soll-Kapitalrendite, wie es bisher umschrieben wurde, daher nicht vorsehen.</p><p>3. Zu den tragenden Säulen des föderalistischen Steuersystems der Schweiz gehören der Finanzausgleich, der Steuerwettbewerb unter den Kantonen sowie die formelle Harmonisierung der Steuerbasis. Diese Elemente gilt es stets zu beachten. Einfachheit und Transparenz eines Steuersystems führen zu einem Standortvorteil, der sich positiv auf den Wettbewerb unter den Kantonen auswirkt. Beginnen einzelne Kantone, ihr Steuersystem erfolgreich zu vereinfachen, werden weitere Kantone folgen und die erfolgreichen Regelungen imitieren. Steuerwettbewerb ist auch ein Ideenwettbewerb, der zu dauernder Innovation anregt. Vereinfachungen in einem Steuersystem eines einzelnen Kantons sind zudem rascher einführbar, als dies auf Bundesebene der Fall ist.</p><p>4. Der Bundesrat will Vereinfachungen des Steuersystems nicht nur im Bereich der Mehrwertsteuer erreichen, sondern auch im Bereich der direkten Steuern. So beauftragte er das EFD im Anschluss an den Bericht "Weniger Bürokratie im Steuersystem", zusammen mit den Kantonen zu prüfen, welche Empfehlungen dieses Berichtes umgesetzt werden können. Die Kommission Gesetzgebung und Harmonisierung der Schweizerischen Steuerkonferenz hat einen entsprechenden Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren zur Stellungnahme unterbreitet, wo er zurzeit hängig ist. Der Bundesrat wird im Anschluss an diese Stellungnahme das weitere Vorgehen bestimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Easy Swiss Tax ist ein Modell zur Vereinfachung des Steuersystems. Seine Instrumente sind Einheitstarife, Einheitsabzüge und Soll-Kapitalrendite. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass Easy Swiss Tax in den Kantonen bereits heute eingeführt werden könnte. In diesem Zusammenhang lade ich den Bundesrat ein, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist er der Ansicht, dass der Vereinfachung des geltenden Steuersystems Priorität in der Steuerpolitik zukommen muss?</p><p>2. Er schreibt in der Stellungnahme zur Motion 07.3046, dass die Kantone schon heute die Besteuerung der natürlichen Personen, z. B. auf der Basis des Modells Easy Swiss Tax, vereinfachen könnten. Inwiefern gilt diese Aussage in Bezug auf das Instrument der Soll-Kapitalrendite?</p><p>3. Führt es nach seiner Ansicht zum Ziel, wenn bloss einzelne Kantone beginnen, ihr Steuersystem zu vereinfachen?</p><p>4. Ist er bereit, selbst die Gesetzesarbeit zur Vereinfachung des Steuersystems an die Hand zu nehmen und auch die direkte Bundessteuer einzubeziehen?</p>
- Ist die Vereinfachung des Steuersystems prioritär?
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