Nutzen der GVO-Versuche in Pully
- ShortId
-
07.3441
- Id
-
20073441
- Updated
-
28.07.2023 11:56
- Language
-
de
- Title
-
Nutzen der GVO-Versuche in Pully
- AdditionalIndexing
-
55;2841;Bewilligung;Gesundheitsrisiko;Getreide;Agrarforschung;Freisetzungsversuch;Umweltbelastung;gentechnisch veränderte Organismen
- 1
-
- L08K0706010501040201, Freisetzungsversuch
- L08K0706010501040202, gentechnisch veränderte Organismen
- L04K14020205, Getreide
- L05K1401030201, Agrarforschung
- L05K0806010102, Bewilligung
- L03K060203, Umweltbelastung
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2005 den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms 59 "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP)" beauftragt. Der SNF hat im Juni 2006, basierend auf dem Ausführungsplan zum NFP 59, das Programm öffentlich ausgeschrieben. Die zwischenzeitlich eingereichten Forschungsgesuche wurden nach wissenschaftlichen Kriterien evaluiert. Am 9. Mai 2007 hat der Nationale Forschungsrat schliesslich 27 Projekte genehmigt. Wie im Ausführungsplan zum NFP 59 festgehalten, müssen die im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführten Feldversuche gemäss Freisetzungsverordnung zusätzlich vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) geprüft und genehmigt werden. Darunter fällt auch der erwähnte Freisetzungsversuch, welcher in Pully durchgeführt werden soll.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. GVO-Pflanzenkulturen werden weltweit mittlerweile auf über 100 Millionen Hektaren Land angebaut. Um Nutzen und Risiken von GVO-Pflanzenkulturen für die Schweizer Landwirtschaft bewerten zu können, muss die Expertise zur Evaluation der Pflanzengentechnologie auch in der Schweiz vorhanden sein. Das notwendige Wissen kann längerfristig nur gewonnen und erhalten werden, wenn auch in der Schweiz entsprechende Versuche durchgeführt werden können. Diese Versuche müssen selbstverständlich die Sicherheitsanforderungen des Gentechnikgesetzes erfüllen und einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten. Der in Pully geplante Versuch soll gemäss Vorgabe im Ausführungsplan zum NFP 59 nicht zur Entwicklung einer neuen Weizensorte führen. Er soll vielmehr mit einer gentechnisch hergestellten Weizenlinie, die über eine verbesserte Mehltauresistenz verfügt, durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Modellpflanze, mit deren Hilfe neben der Erforschung von Biosicherheitsaspekten auch neue Erkenntnisse über die Erweiterung des Resistenzspektrums und der Wirkung gegenüber Mehltau durch die eingeführten Resistenzgene gewonnen werden sollen. Die dieser Resistenz zugrunde liegenden Mechanismen sind bislang noch nicht bekannt. Insbesondere fehlen Erkenntnisse über eventuell auftretende Nebeneffekte (z. B. Ertragsreduktion), wie sie im Freiland möglicherweise auftreten können. Die Bedeutung der Erforschung von Pilzkrankheiten wächst nicht zuletzt auch aufgrund der enormen globalen Transporttätigkeiten, da durch das unbeabsichtigte Mittransportieren von Sporen ein erhöhtes Risiko für die Übertragung dieser Pilzkrankheiten auf einheimische Kulturen besteht. Die Sortenwahl für die Freisetzung fiel aus technischen Gründen auf Sommerweizen. Die Ergebnisse werden jedoch auf Winterweizen übertragbar sein.</p><p>2. Das Gentechnikrecht (Gentechnikgesetz SR 814.91 und Freisetzungsverordnung SR 814.911) sieht vor, dass Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen vom Bundesamt für Umwelt (Bafu), mit Zustimmung weiterer Bundesämter, bewilligt werden müssen. Die ETH Zürich als Gesuchstellerin hat deshalb für ihren Versuch beim Bafu ein Gesuch eingereicht. Das Bafu hat dessen Eingang am 15. Mai 2007 im Bundesblatt publiziert und das Gesuch öffentlich auflegen lassen. Dieses wurde im Juni und Juli 2007 von den zuständigen Fachstellen bei Bund und Kantonen überprüft. Die Stellungnahmen dieser Fachstellen sind in den Entscheid des Bafu eingeflossen. Zwischenzeitlich hat das Bafu den Freisetzungsversuch genehmigt und die Verfügung erstellt. Sie legt fest, dass der Freisetzungsversuch die rechtlichen Anforderungen erfüllt (z. B. keine Verbreitung der Organismen) und unter zusätzlichen Auflagen und Bedingungen durchgeführt werden kann.</p><p>3. Leider konnte der SNF im Rahmen des NFP 59 kein Projekt zur Erforschung gesundheitlicher Risiken transgener Pflanzen oder gentechnisch veränderter Lebensmittel bewilligen (vgl. Fragestunde 07.5136, "NFP 59. Umsetzung der Motion 05.3828"), da keines der eingereichten Projekte den strengen Selektionskriterien zu genügen vermochte. Zudem wurde bereits im Ausführungsplan dargelegt, dass der gesetzte inhaltliche und finanzielle Rahmen des NFP keinen Raum für umfassende klinische Studien lässt. Um diese Lücke zu schliessen, haben die Forschenden aber jederzeit die Möglichkeit, entsprechende Forschungsprojekte ausserhalb des NFP 59 im Rahmen der normalen Projektförderung des SNF einzureichen.</p><p>4. Zum Versuch in Pully sind mehrere Einsprachen fristgerecht eingegangen. Zudem hat das Bafu von verschiedenen Umweltorganisationen Stellungnahmen erhalten. Alle Fragen der Einsprechenden und der Organisationen wurden im Rahmen der fachlichen Prüfung berücksichtigt. Alle Einsprechenden werden über den Entscheid informiert. Einsprechende, deren Parteirechte in der zwischenzeitlich erstellten Verfügung des Bafu anerkannt worden sind, erhalten nun die Möglichkeit, allenfalls Rekurs gegen den Entscheid einzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen des NFP 59 wurde unter anderem ein Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit GVO-Weizen in Pully eingereicht. Die entsprechende Nachricht hat viele Fragen, ja Besorgnis ausgelöst. Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit dem Freisetzungsversuch in Pully sollte die Resistenz von transgenem Weizen gegenüber Mehltau getestet werden. Wozu kann ein solches Forschungsvorhaben aber dienen, nachdem dieser Weizen für den Anbau in der Schweiz gar nicht geeignet ist? An einer Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Pully soll der Verantwortliche einer eidgenössischen Forschungsanstalt auf diese Frage laut einem Pressebericht geantwortet haben, dass ein Hauptinteresse darin bestehe, in der Schweiz über Institutionen zu verfügen, die solche Versuche durchführen könnten. Teilt der Bundesrat diese Sicht der Dinge?</p><p>2. Die Projektverantwortlichen wollen sich anscheinend nicht auf die Frage einlassen, ob das Risiko einer Weiterverbreitung von GVO besteht; sie berufen sich darauf, dass es in der Nähe kein Weizenfeld gebe. Sie sehen auch keine Massnahmen zur Verhinderung einer zufälligen Verbreitung durch Nagetiere vor. Angesichts der möglichen Verbreitung der Pollen, namentlich durch vorbeifahrende Fahrzeuge, frage ich: Kann der Bundesrat dafür sorgen, dass die Versuche im geschlossenen System durchgeführt werden und/oder dass mit dem Bewilligungsentscheid die Auflage von Schutzmassnahmen verknüpft wird?</p><p>3. Kann der Bundesrat erklären, warum im NFP 59 keine immunologischen und toxikologischen Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des GVO-Konsums vorgesehen sind, obwohl doch gerade diese Frage die Menschen in unserem Land am meisten beschäftigt? Warum sollten die für dieses Programm zur Verfügung gestellten 12 Millionen Franken nicht genügen, um auch die Aspekte der Gesundheit der Tiere und folglich der Menschen zu berücksichtigen? Die Einwohnerinnen und Einwohner von Pully fürchten sich auch vor Allergien, die durch die Pollen verursacht werden könnten; der Freisetzungsversuch bringt ihnen in dieser Hinsicht keinerlei Sicherheit. Warum?</p><p>4. An der Informationsveranstaltung in Pully haben mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zweifel daran geäussert, ob die während der Auflage des Gesuchs geäusserten Bedenken überhaupt ernst genommen werden. Sie fürchten, dass der Freisetzungsversuch auf jeden Fall durchgeführt wird. Kann der Bundesrat die Zusicherung abgeben, dass den Bedenken Rechnung getragen wird?</p>
- Nutzen der GVO-Versuche in Pully
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat am 2. Dezember 2005 den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung des Nationalen Forschungsprogramms 59 "Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP)" beauftragt. Der SNF hat im Juni 2006, basierend auf dem Ausführungsplan zum NFP 59, das Programm öffentlich ausgeschrieben. Die zwischenzeitlich eingereichten Forschungsgesuche wurden nach wissenschaftlichen Kriterien evaluiert. Am 9. Mai 2007 hat der Nationale Forschungsrat schliesslich 27 Projekte genehmigt. Wie im Ausführungsplan zum NFP 59 festgehalten, müssen die im Rahmen von Forschungsprojekten durchgeführten Feldversuche gemäss Freisetzungsverordnung zusätzlich vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) geprüft und genehmigt werden. Darunter fällt auch der erwähnte Freisetzungsversuch, welcher in Pully durchgeführt werden soll.</p><p>Vor diesem Hintergrund können die Fragen folgendermassen beantwortet werden:</p><p>1. GVO-Pflanzenkulturen werden weltweit mittlerweile auf über 100 Millionen Hektaren Land angebaut. Um Nutzen und Risiken von GVO-Pflanzenkulturen für die Schweizer Landwirtschaft bewerten zu können, muss die Expertise zur Evaluation der Pflanzengentechnologie auch in der Schweiz vorhanden sein. Das notwendige Wissen kann längerfristig nur gewonnen und erhalten werden, wenn auch in der Schweiz entsprechende Versuche durchgeführt werden können. Diese Versuche müssen selbstverständlich die Sicherheitsanforderungen des Gentechnikgesetzes erfüllen und einen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten. Der in Pully geplante Versuch soll gemäss Vorgabe im Ausführungsplan zum NFP 59 nicht zur Entwicklung einer neuen Weizensorte führen. Er soll vielmehr mit einer gentechnisch hergestellten Weizenlinie, die über eine verbesserte Mehltauresistenz verfügt, durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um eine Modellpflanze, mit deren Hilfe neben der Erforschung von Biosicherheitsaspekten auch neue Erkenntnisse über die Erweiterung des Resistenzspektrums und der Wirkung gegenüber Mehltau durch die eingeführten Resistenzgene gewonnen werden sollen. Die dieser Resistenz zugrunde liegenden Mechanismen sind bislang noch nicht bekannt. Insbesondere fehlen Erkenntnisse über eventuell auftretende Nebeneffekte (z. B. Ertragsreduktion), wie sie im Freiland möglicherweise auftreten können. Die Bedeutung der Erforschung von Pilzkrankheiten wächst nicht zuletzt auch aufgrund der enormen globalen Transporttätigkeiten, da durch das unbeabsichtigte Mittransportieren von Sporen ein erhöhtes Risiko für die Übertragung dieser Pilzkrankheiten auf einheimische Kulturen besteht. Die Sortenwahl für die Freisetzung fiel aus technischen Gründen auf Sommerweizen. Die Ergebnisse werden jedoch auf Winterweizen übertragbar sein.</p><p>2. Das Gentechnikrecht (Gentechnikgesetz SR 814.91 und Freisetzungsverordnung SR 814.911) sieht vor, dass Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen vom Bundesamt für Umwelt (Bafu), mit Zustimmung weiterer Bundesämter, bewilligt werden müssen. Die ETH Zürich als Gesuchstellerin hat deshalb für ihren Versuch beim Bafu ein Gesuch eingereicht. Das Bafu hat dessen Eingang am 15. Mai 2007 im Bundesblatt publiziert und das Gesuch öffentlich auflegen lassen. Dieses wurde im Juni und Juli 2007 von den zuständigen Fachstellen bei Bund und Kantonen überprüft. Die Stellungnahmen dieser Fachstellen sind in den Entscheid des Bafu eingeflossen. Zwischenzeitlich hat das Bafu den Freisetzungsversuch genehmigt und die Verfügung erstellt. Sie legt fest, dass der Freisetzungsversuch die rechtlichen Anforderungen erfüllt (z. B. keine Verbreitung der Organismen) und unter zusätzlichen Auflagen und Bedingungen durchgeführt werden kann.</p><p>3. Leider konnte der SNF im Rahmen des NFP 59 kein Projekt zur Erforschung gesundheitlicher Risiken transgener Pflanzen oder gentechnisch veränderter Lebensmittel bewilligen (vgl. Fragestunde 07.5136, "NFP 59. Umsetzung der Motion 05.3828"), da keines der eingereichten Projekte den strengen Selektionskriterien zu genügen vermochte. Zudem wurde bereits im Ausführungsplan dargelegt, dass der gesetzte inhaltliche und finanzielle Rahmen des NFP keinen Raum für umfassende klinische Studien lässt. Um diese Lücke zu schliessen, haben die Forschenden aber jederzeit die Möglichkeit, entsprechende Forschungsprojekte ausserhalb des NFP 59 im Rahmen der normalen Projektförderung des SNF einzureichen.</p><p>4. Zum Versuch in Pully sind mehrere Einsprachen fristgerecht eingegangen. Zudem hat das Bafu von verschiedenen Umweltorganisationen Stellungnahmen erhalten. Alle Fragen der Einsprechenden und der Organisationen wurden im Rahmen der fachlichen Prüfung berücksichtigt. Alle Einsprechenden werden über den Entscheid informiert. Einsprechende, deren Parteirechte in der zwischenzeitlich erstellten Verfügung des Bafu anerkannt worden sind, erhalten nun die Möglichkeit, allenfalls Rekurs gegen den Entscheid einzulegen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Rahmen des NFP 59 wurde unter anderem ein Gesuch für einen Freisetzungsversuch mit GVO-Weizen in Pully eingereicht. Die entsprechende Nachricht hat viele Fragen, ja Besorgnis ausgelöst. Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Mit dem Freisetzungsversuch in Pully sollte die Resistenz von transgenem Weizen gegenüber Mehltau getestet werden. Wozu kann ein solches Forschungsvorhaben aber dienen, nachdem dieser Weizen für den Anbau in der Schweiz gar nicht geeignet ist? An einer Informationsveranstaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Pully soll der Verantwortliche einer eidgenössischen Forschungsanstalt auf diese Frage laut einem Pressebericht geantwortet haben, dass ein Hauptinteresse darin bestehe, in der Schweiz über Institutionen zu verfügen, die solche Versuche durchführen könnten. Teilt der Bundesrat diese Sicht der Dinge?</p><p>2. Die Projektverantwortlichen wollen sich anscheinend nicht auf die Frage einlassen, ob das Risiko einer Weiterverbreitung von GVO besteht; sie berufen sich darauf, dass es in der Nähe kein Weizenfeld gebe. Sie sehen auch keine Massnahmen zur Verhinderung einer zufälligen Verbreitung durch Nagetiere vor. Angesichts der möglichen Verbreitung der Pollen, namentlich durch vorbeifahrende Fahrzeuge, frage ich: Kann der Bundesrat dafür sorgen, dass die Versuche im geschlossenen System durchgeführt werden und/oder dass mit dem Bewilligungsentscheid die Auflage von Schutzmassnahmen verknüpft wird?</p><p>3. Kann der Bundesrat erklären, warum im NFP 59 keine immunologischen und toxikologischen Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des GVO-Konsums vorgesehen sind, obwohl doch gerade diese Frage die Menschen in unserem Land am meisten beschäftigt? Warum sollten die für dieses Programm zur Verfügung gestellten 12 Millionen Franken nicht genügen, um auch die Aspekte der Gesundheit der Tiere und folglich der Menschen zu berücksichtigen? Die Einwohnerinnen und Einwohner von Pully fürchten sich auch vor Allergien, die durch die Pollen verursacht werden könnten; der Freisetzungsversuch bringt ihnen in dieser Hinsicht keinerlei Sicherheit. Warum?</p><p>4. An der Informationsveranstaltung in Pully haben mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer Zweifel daran geäussert, ob die während der Auflage des Gesuchs geäusserten Bedenken überhaupt ernst genommen werden. Sie fürchten, dass der Freisetzungsversuch auf jeden Fall durchgeführt wird. Kann der Bundesrat die Zusicherung abgeben, dass den Bedenken Rechnung getragen wird?</p>
- Nutzen der GVO-Versuche in Pully
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