Einfuhrrestriktion für Gemüse, das unter inakzeptablen ökologischen und sozialen Bedingungen angebaut wird
- ShortId
-
07.3442
- Id
-
20073442
- Updated
-
27.07.2023 20:59
- Language
-
de
- Title
-
Einfuhrrestriktion für Gemüse, das unter inakzeptablen ökologischen und sozialen Bedingungen angebaut wird
- AdditionalIndexing
-
55;15;Einfuhrbeschränkung;Arbeitnehmerschutz;Obst;Gemüsebau;Konsumenteninformation;Handel mit Agrarerzeugnissen;WTO;Obstbau;Einfuhr;Arbeitsrecht;Einfuhrabgabe;Sozialverträglichkeit;Arbeitsbedingungen;Gemüse;Umweltverträglichkeit;Spanien
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K0701020303, Einfuhr
- L04K14020204, Obst
- L04K14020202, Gemüse
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L05K1401010109, Gemüsebau
- L05K1401010110, Obstbau
- L04K01040214, Sozialverträglichkeit
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L04K06010401, Umweltverträglichkeit
- L05K0701020401, WTO
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- L06K070104030102, Einfuhrabgabe
- L04K03010507, Spanien
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L04K07020402, Arbeitsrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Das WTO-Regelwerk enthält gegenwärtig keine Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Zu Beginn der Doha-Runde verhinderte zudem der Widerstand der Mehrheit der Entwicklungsländer, die mögliche protektionistische Massnahmen fürchteten, die Aufnahme von Verhandlungen im Bereich sozialer Produktionsnormen. Dieses Thema ist daher nicht Gegenstand der laufenden Doha-Runde. Hingegen setzt sich die Schweiz im Rahmen der WTO für den Abbau von Handelshemmnissen für Umweltgüter und -dienstleistungen ein (Art. 31 des Doha-Mandates). Die Schweiz unterstützt zudem die Bestrebungen des WTO-Umweltausschusses für den Einbezug ökologischer Anforderungen an Produkte und die Einhaltung ökologischer Produktionsverfahren.</p><p>2. Diese Möglichkeit ist der Schweiz nicht gegeben. Sie setzt sich in der WTO seit Langem für eine bessere Abstimmung der WTO-Regeln mit den grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein. Bisher konnte in dieser Frage aber noch keine Einigung erzielt werden. Seit rund zehn Jahren macht die Schweiz in ihrem WTO-Länderbericht zur Überprüfung der Handelspolitik auf den Stand der Umsetzung dieser Normen aufmerksam.</p><p>3. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, Zollabgaben auf der Grundlage der Produktionsmethoden einzuführen. Ein solches Vorgehen würde nach geltendem internationalem Recht als diskriminierend betrachtet.</p><p>4. Die Anwendung von Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes betrifft folgende in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden:</p><p>- die Herstellung von Fleisch mittels Hormonen;</p><p>- die Herstellung von Fleisch mittels Antibiotika und anderer mikrobieller Stoffe, die zur Leistungsförderung eingesetzt werden;</p><p>- die Produktion von Eiern durch Hühner in nicht tierschutzgerechten Ställen ("Legehennen in Batterien").</p><p>Die Deklarationspflicht für diese Produktionsmethoden ist in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (SR 916.51) geregelt. In den Artikeln 18 und 19 des Bundesgesetzes über Lebensmittel (SR 817.0) werden zudem die Grundregeln in Sachen Täuschung bei Lebensmitteln präzisiert.</p><p>5. Infolge der parlamentarischen Initiative 02.439, "Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung", wurde das Landwirtschaftsgesetz revidiert. Der neu eingefügte Artikel 16a sieht vor, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte mit Hinweisen auf Eigenschaften oder Produktionsmethoden, welche vorgeschrieben sind (umweltgerechte Produktion, ökologischer Leistungsnachweis oder artgerechte Tierhaltung), oder mit Hinweisen auf ebendiese Vorschriften versehen werden dürfen. Solche Vermerke müssen allerdings den Vorschriften über den Täuschungsschutz im Bereich des Lebensmittelrechts entsprechen.</p><p>6. Es besteht keine Verpflichtung zur Deklaration der sozialen Produktionsbedingungen. Die Sozialverträglichkeit von Produktionsbedingungen lässt sich am besten durch international anerkannte Labels und Produktionsstandards und durch die Berücksichtigung der durch die IAO erlassenen Kernarbeitsnormen festlegen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Marty Kälin 06.3789, "Naturstein-Label", dargelegt hat, obliegt die Verantwortung für die Erarbeitung und Verwendung von Labels in erster Linie dem Privatsektor. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die einseitige Einführung einer Deklarationspflicht für soziale Produktionskriterien kein geeigneter Weg ist, um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Die Schweiz wird sich hingegen auf multilateraler Ebene im Rahmen der IAO und auch auf bilateraler Ebene weiterhin für die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen und generell für Arbeitsbedingungen einsetzen, die den Sozialnormen entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Süden von Spanien, in El Ejido, wahrscheinlich aber auch andernorts, werden Früchte und Gemüse in Treibhäusern mit massivem Einsatz von Düngern und Pestiziden von "sans-papiers" aus Nordafrika angebaut, die wie Sklaven ausgebeutet werden. Die Produkte gelangen ausserhalb der Saison ohne jegliche Einschränkungen auf unseren Markt. Diese sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen sind eines jeden zivilisierten Landes unwürdig; sie weichen in jeder Hinsicht von den Anforderungen ab, die an Schweizer Bauern gestellt werden, und stellen gegenüber unseren einheimischen Produkten unlauteren Wettbewerb dar. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sind über diese skandalöse Situation entsetzt. Daher ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die Produktionsbedingungen von Früchten und Gemüse in Andalusien oder in anderen Teilen Europas im Rahmen der WTO zur Sprache gebracht worden? Sind Massnahmen getroffen worden, um diesem Missbrauch ein Ende zu bereiten?</p><p>2. Kann die Schweiz bei den Verhandlungen mit der WTO durchsetzen, dass neben ökologischen auch soziale Kriterien bei der Produktion berücksichtigt werden?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, Zollabgaben zu erheben auf eingeführte Produkte, die den ökologischen und sozialen Produktionsanforderungen nicht entsprechen oder die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind?</p><p>4. Wie steht es mit der Umsetzung von Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes, der vorschreibt, dass "der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration" erlässt? Wie steht es mit der Information für Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft von landwirtschaftlichen Produkten?</p><p>5. Sieht der Bundesrat vor, die Kennzeichnung von Schweizer Produkten weiterzuentwickeln, für Produkte, die besonders hohen Anforderungen an die Qualität und an die Lebensmittelsicherheit entsprechen, damit Konsumentinnen und Konsumenten in Kenntnis aller Fakten wählen können?</p><p>6. Sind die sozialen Produktionsbedingungen ebenfalls Teil der Standards, über die in der Deklaration informiert werden muss?</p>
- Einfuhrrestriktion für Gemüse, das unter inakzeptablen ökologischen und sozialen Bedingungen angebaut wird
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Das WTO-Regelwerk enthält gegenwärtig keine Bestimmungen zu den Arbeitsbedingungen. Zu Beginn der Doha-Runde verhinderte zudem der Widerstand der Mehrheit der Entwicklungsländer, die mögliche protektionistische Massnahmen fürchteten, die Aufnahme von Verhandlungen im Bereich sozialer Produktionsnormen. Dieses Thema ist daher nicht Gegenstand der laufenden Doha-Runde. Hingegen setzt sich die Schweiz im Rahmen der WTO für den Abbau von Handelshemmnissen für Umweltgüter und -dienstleistungen ein (Art. 31 des Doha-Mandates). Die Schweiz unterstützt zudem die Bestrebungen des WTO-Umweltausschusses für den Einbezug ökologischer Anforderungen an Produkte und die Einhaltung ökologischer Produktionsverfahren.</p><p>2. Diese Möglichkeit ist der Schweiz nicht gegeben. Sie setzt sich in der WTO seit Langem für eine bessere Abstimmung der WTO-Regeln mit den grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ein. Bisher konnte in dieser Frage aber noch keine Einigung erzielt werden. Seit rund zehn Jahren macht die Schweiz in ihrem WTO-Länderbericht zur Überprüfung der Handelspolitik auf den Stand der Umsetzung dieser Normen aufmerksam.</p><p>3. Der Bundesrat hat nicht die Absicht, Zollabgaben auf der Grundlage der Produktionsmethoden einzuführen. Ein solches Vorgehen würde nach geltendem internationalem Recht als diskriminierend betrachtet.</p><p>4. Die Anwendung von Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes betrifft folgende in der Schweiz verbotene Produktionsmethoden:</p><p>- die Herstellung von Fleisch mittels Hormonen;</p><p>- die Herstellung von Fleisch mittels Antibiotika und anderer mikrobieller Stoffe, die zur Leistungsförderung eingesetzt werden;</p><p>- die Produktion von Eiern durch Hühner in nicht tierschutzgerechten Ställen ("Legehennen in Batterien").</p><p>Die Deklarationspflicht für diese Produktionsmethoden ist in der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung (SR 916.51) geregelt. In den Artikeln 18 und 19 des Bundesgesetzes über Lebensmittel (SR 817.0) werden zudem die Grundregeln in Sachen Täuschung bei Lebensmitteln präzisiert.</p><p>5. Infolge der parlamentarischen Initiative 02.439, "Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung", wurde das Landwirtschaftsgesetz revidiert. Der neu eingefügte Artikel 16a sieht vor, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte mit Hinweisen auf Eigenschaften oder Produktionsmethoden, welche vorgeschrieben sind (umweltgerechte Produktion, ökologischer Leistungsnachweis oder artgerechte Tierhaltung), oder mit Hinweisen auf ebendiese Vorschriften versehen werden dürfen. Solche Vermerke müssen allerdings den Vorschriften über den Täuschungsschutz im Bereich des Lebensmittelrechts entsprechen.</p><p>6. Es besteht keine Verpflichtung zur Deklaration der sozialen Produktionsbedingungen. Die Sozialverträglichkeit von Produktionsbedingungen lässt sich am besten durch international anerkannte Labels und Produktionsstandards und durch die Berücksichtigung der durch die IAO erlassenen Kernarbeitsnormen festlegen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Marty Kälin 06.3789, "Naturstein-Label", dargelegt hat, obliegt die Verantwortung für die Erarbeitung und Verwendung von Labels in erster Linie dem Privatsektor. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die einseitige Einführung einer Deklarationspflicht für soziale Produktionskriterien kein geeigneter Weg ist, um eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Die Schweiz wird sich hingegen auf multilateraler Ebene im Rahmen der IAO und auch auf bilateraler Ebene weiterhin für die Einhaltung der grundlegenden Arbeitsnormen und generell für Arbeitsbedingungen einsetzen, die den Sozialnormen entsprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Süden von Spanien, in El Ejido, wahrscheinlich aber auch andernorts, werden Früchte und Gemüse in Treibhäusern mit massivem Einsatz von Düngern und Pestiziden von "sans-papiers" aus Nordafrika angebaut, die wie Sklaven ausgebeutet werden. Die Produkte gelangen ausserhalb der Saison ohne jegliche Einschränkungen auf unseren Markt. Diese sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen sind eines jeden zivilisierten Landes unwürdig; sie weichen in jeder Hinsicht von den Anforderungen ab, die an Schweizer Bauern gestellt werden, und stellen gegenüber unseren einheimischen Produkten unlauteren Wettbewerb dar. Die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten sind über diese skandalöse Situation entsetzt. Daher ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind die Produktionsbedingungen von Früchten und Gemüse in Andalusien oder in anderen Teilen Europas im Rahmen der WTO zur Sprache gebracht worden? Sind Massnahmen getroffen worden, um diesem Missbrauch ein Ende zu bereiten?</p><p>2. Kann die Schweiz bei den Verhandlungen mit der WTO durchsetzen, dass neben ökologischen auch soziale Kriterien bei der Produktion berücksichtigt werden?</p><p>3. Sieht der Bundesrat vor, Zollabgaben zu erheben auf eingeführte Produkte, die den ökologischen und sozialen Produktionsanforderungen nicht entsprechen oder die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind?</p><p>4. Wie steht es mit der Umsetzung von Artikel 18 des Landwirtschaftsgesetzes, der vorschreibt, dass "der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration" erlässt? Wie steht es mit der Information für Konsumentinnen und Konsumenten über die Herkunft von landwirtschaftlichen Produkten?</p><p>5. Sieht der Bundesrat vor, die Kennzeichnung von Schweizer Produkten weiterzuentwickeln, für Produkte, die besonders hohen Anforderungen an die Qualität und an die Lebensmittelsicherheit entsprechen, damit Konsumentinnen und Konsumenten in Kenntnis aller Fakten wählen können?</p><p>6. Sind die sozialen Produktionsbedingungen ebenfalls Teil der Standards, über die in der Deklaration informiert werden muss?</p>
- Einfuhrrestriktion für Gemüse, das unter inakzeptablen ökologischen und sozialen Bedingungen angebaut wird
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