Ratifizierung der Uno-Charta gegen Korruption

ShortId
07.3443
Id
20073443
Updated
14.11.2025 09:04
Language
de
Title
Ratifizierung der Uno-Charta gegen Korruption
AdditionalIndexing
12;08;Charta der Vereinten Nationen;Korruption;Ratifizierung eines Abkommens
1
  • L05K1002020201, Charta der Vereinten Nationen
  • L05K0501020104, Korruption
  • L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass es sich beim Uno-Übereinkommen gegen Korruption um eine wichtige Konvention handelt. Es ist das erste Instrument, das weltweit Standards zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption festlegt. Da sich die Ziele der Konvention mit den Interessen der Schweiz decken, ist der Beitritt unseres Landes zur Konvention angezeigt. Die Schweiz genügt den Anforderungen des Übereinkommens vollumfänglich. Im Rahmen der Umsetzung des OECD-Übereinkommens (SR 0.311.21) sowie des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen Korruption (SR 0.311.55) und dessen Zusatzprotokolls (0.311.551) wurden die Strafnormen gegen Bestechung in- und ausländischer Amtsträger sowie die Privatbestechung von Grund auf revidiert.</p><p>Die Konvention wurde von der Schweiz am 10. Dezember 2003 unterzeichnet. Die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur Konvention wurde am 21. September 2007 vom Bundesrat verabschiedet. Dem Anliegen des Motionärs wird damit vollumfänglich Rechnung getragen; die Motion wird demzufolge gegenstandslos.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament unverzüglich eine Botschaft für die Ratifizierung der Uno-Konvention gegen Korruption zu unterbreiten. </p><p>Es ist unverständlich, dass diese wichtige, von der Schweiz bereits 2003 signierte Uno-Konvention der Bundesversammlung noch nicht zur Ratifizierung vorgelegt wurde.</p>
  • Ratifizierung der Uno-Charta gegen Korruption
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass es sich beim Uno-Übereinkommen gegen Korruption um eine wichtige Konvention handelt. Es ist das erste Instrument, das weltweit Standards zur Verhütung und Bekämpfung der Korruption festlegt. Da sich die Ziele der Konvention mit den Interessen der Schweiz decken, ist der Beitritt unseres Landes zur Konvention angezeigt. Die Schweiz genügt den Anforderungen des Übereinkommens vollumfänglich. Im Rahmen der Umsetzung des OECD-Übereinkommens (SR 0.311.21) sowie des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen Korruption (SR 0.311.55) und dessen Zusatzprotokolls (0.311.551) wurden die Strafnormen gegen Bestechung in- und ausländischer Amtsträger sowie die Privatbestechung von Grund auf revidiert.</p><p>Die Konvention wurde von der Schweiz am 10. Dezember 2003 unterzeichnet. Die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur Konvention wurde am 21. September 2007 vom Bundesrat verabschiedet. Dem Anliegen des Motionärs wird damit vollumfänglich Rechnung getragen; die Motion wird demzufolge gegenstandslos.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament unverzüglich eine Botschaft für die Ratifizierung der Uno-Konvention gegen Korruption zu unterbreiten. </p><p>Es ist unverständlich, dass diese wichtige, von der Schweiz bereits 2003 signierte Uno-Konvention der Bundesversammlung noch nicht zur Ratifizierung vorgelegt wurde.</p>
    • Ratifizierung der Uno-Charta gegen Korruption

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