ICT-Sicherheitscluster in den Alpenfestungen

ShortId
07.3446
Id
20073446
Updated
28.07.2023 13:04
Language
de
Title
ICT-Sicherheitscluster in den Alpenfestungen
AdditionalIndexing
34;Datenspeicherung;ländliches Gebiet;Sicherheit;militärische Anlage;Speichermedium;Standort des Betriebes;dokumentarische Datenverarbeitung;Datenschutz;Speicherung von Dokumenten;Datenverarbeitungsindustrie;benachteiligtes Gebiet
1
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K12030404, Datenspeicherung
  • L05K1203010103, dokumentarische Datenverarbeitung
  • L04K08020225, Sicherheit
  • L04K04020105, militärische Anlage
  • L04K12040206, Speicherung von Dokumenten
  • L05K0704030101, benachteiligtes Gebiet
  • L05K0704030107, ländliches Gebiet
  • L03K120302, Datenverarbeitungsindustrie
  • L04K12020105, Speichermedium
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Alte Gebirgsfestungen, die einst der Sicherung von Armeegeheimnissen dienten, werden umstrukturiert und weiterverwendet: Die ausrangierten Sicherheitsfestungen sind mittlerweile zu begehrten Datenschutzstandorten mutiert, um die Konsequenzen von Datenverlusten zu schmälern. Solche Festungen befinden sich namentlich im Sarganserland (SG), im Raum St-Maurice, im Berner Oberland sowie in den Kantonen Uri und Tessin. Diese nachhaltige Nutzung von ehemaligen Armeestandorten ist zukunftsweisend. </p><p>Man hat jedoch nicht den Eindruck, dass die Regierung dieses Potenzial vollständig erkannt bzw. ausgenutzt hat. Gerade die Schweiz als neutrales und sicheres Land mitten in Europa, mit eigener Stromproduktion aus Wasserkraft und mit hochqualifizierten Ingenieuren, könnte aus dieser Ausgangslage weiter gehendes nachhaltiges Wachstum generieren.</p><p>Offen ist, wie das aufgrund dieser Ausgangslage vorhandene Potenzial zur Ansiedelung neuer wertschöpfender Arbeitsplätze in den Bergregionen genutzt werden kann. So ein Potenzial stellen eben gerade die in den Bergregionen gelegenen Alpenfestungen dar. Sie können mithin auch in Zukunft zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Gebiete beitragen.</p><p>Die Festungen bieten Schutz und gelten als sehr sicher und schwer zugänglich. Die Festungen sind hermetisch von der Atmosphäre abgeriegelt und damit resistent gegen Naturkatastrophen wie Feuer, Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen usw. Weiter werden die Server auch vor Terroranschlägen, böswilligem Handeln und Viren geschützt. Da die Schweiz als neutraler Wirtschaftsstandort gilt und sie diese Position noch verstärken möchte, sollten solche Festungen unterstützt und vor allem koordiniert eingesetzt werden.</p>
  • <p>Bereits heute gibt es Dienstleistungsanbieter im Bereich Datenaufbewahrung und Datensicherheit in ehemaligen militärischen Werken. Obschon es zurzeit genügend freigegebene Gebirgsfestungen gibt, kommen nur wenige Anlagen für eine zivile Nutzung infrage.</p><p>Dies hat folgende Hintergründe:</p><p>- Gebirgsfestungen sind Spezialbauten, welche sich aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen nur bedingt für eine zivile Nutzung eignen. So liegen diese in der Regel ausserhalb der Bauzonen. Das Raumplanungsgesetz lässt bei solchen Bauten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine zivile Nachnutzung zu. Die zivile Umnutzung von Festungen bedingt in jedem Fall eine entsprechende raumplanungsrechtliche Bewilligung der kantonalen Behörden.</p><p>- Damit sich Gebirgsfestungen zur Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Materialien wie Informatikmitteln eignen, müssten meist zusätzliche und aufwendige Investitionen getätigt werden.</p><p>- Da die Anlagen oft schlecht erschlossen sind, ist eine zivile Umnutzung erschwert.</p><p>Mit den Kantonen und Gemeinden, welche zuständig sind für die Erteilung der notwendigen raumplanungsrechtlichen Umnutzungsbewilligungen, wird aktiv das Gespräch über die potenzielle Verwendung der vom Bund nicht mehr benötigten militärischen Immobilien und insbesondere über allfällige zivile Umnutzungsmöglichkeiten und damit verbundene raumplanungsrechtliche Bewilligungen geführt. Sind solche Möglichkeiten vorhanden, werden die Immobilien öffentlich ausgeschrieben (Zeitung, Internet, Kontaktaufnahme mit potenziellen Interessenten) und an den Meistbietenden verkauft. Bei gleichem Preisangebot und vorbehältlich anderweitiger vertraglicher Verpflichtungen haben Kantone und Gemeinden Vorrang vor privaten Interessenten.</p><p>Die Gespräche mit Kantonen und Gemeinden zeigen, dass aus raumplanungsrechtlichen Gründen nur wenige der freigegebenen Gebirgsfestungen für eine zivile Nachnutzung infrage kommen.</p><p>Alle freigegebenen Gebirgsfestungen, welche sich für die zivile Nachnutzung eignen, konnten bisher verkauft werden. Bei verschiedenen Anlagen sind betreffend Eignung zurzeit noch Abklärungen mit Kantonen und Gemeinden im Gang.</p><p>Aufgrund des aktuellen Bedarfes der Armee gibt es heute keine weiteren Gebirgsfestungen mehr, die freigegeben werden könnten.</p><p>Vor diesem Hintergrund und aufgrund des beschränkten Angebotes an geeigneten Anlagen besteht nach Ansicht des Bundesrates zurzeit kein Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Wir verlangen vom Bundesrat die schnelle Freigabe von alten Gebirgsfestungen zur Nutzung als Serverstandort und für die sichere Datenaufbewahrung.</p><p>Der Bundesrat soll geeignete Standorte bezeichnen und diese aktiv und weltweit vermarkten. Er soll ein Konzept für die Schweiz als "ICT-Sicherheitscluster" präsentieren. Er kann dafür Partnerschaften mit privaten Firmen eingehen. Für die sichere Datenaufbewahrung bietet sich die Schweiz dank geeigneten Infrastrukturen, sicherer Stromversorgung, vorhandenen Bauwerken, politischer Stabilität und als bestehender ICT-Standort heute weltweit an. Die Chance ist zu nutzen, weil damit neue wirtschaftliche Impulse auch im ländlichen Raum entstehen und sich die Schweiz als "Silicon Valley" innerhalb Europas positionieren kann.</p>
  • ICT-Sicherheitscluster in den Alpenfestungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Alte Gebirgsfestungen, die einst der Sicherung von Armeegeheimnissen dienten, werden umstrukturiert und weiterverwendet: Die ausrangierten Sicherheitsfestungen sind mittlerweile zu begehrten Datenschutzstandorten mutiert, um die Konsequenzen von Datenverlusten zu schmälern. Solche Festungen befinden sich namentlich im Sarganserland (SG), im Raum St-Maurice, im Berner Oberland sowie in den Kantonen Uri und Tessin. Diese nachhaltige Nutzung von ehemaligen Armeestandorten ist zukunftsweisend. </p><p>Man hat jedoch nicht den Eindruck, dass die Regierung dieses Potenzial vollständig erkannt bzw. ausgenutzt hat. Gerade die Schweiz als neutrales und sicheres Land mitten in Europa, mit eigener Stromproduktion aus Wasserkraft und mit hochqualifizierten Ingenieuren, könnte aus dieser Ausgangslage weiter gehendes nachhaltiges Wachstum generieren.</p><p>Offen ist, wie das aufgrund dieser Ausgangslage vorhandene Potenzial zur Ansiedelung neuer wertschöpfender Arbeitsplätze in den Bergregionen genutzt werden kann. So ein Potenzial stellen eben gerade die in den Bergregionen gelegenen Alpenfestungen dar. Sie können mithin auch in Zukunft zur wirtschaftlichen Entwicklung dieser Gebiete beitragen.</p><p>Die Festungen bieten Schutz und gelten als sehr sicher und schwer zugänglich. Die Festungen sind hermetisch von der Atmosphäre abgeriegelt und damit resistent gegen Naturkatastrophen wie Feuer, Erdbeben, Lawinen, Überschwemmungen usw. Weiter werden die Server auch vor Terroranschlägen, böswilligem Handeln und Viren geschützt. Da die Schweiz als neutraler Wirtschaftsstandort gilt und sie diese Position noch verstärken möchte, sollten solche Festungen unterstützt und vor allem koordiniert eingesetzt werden.</p>
    • <p>Bereits heute gibt es Dienstleistungsanbieter im Bereich Datenaufbewahrung und Datensicherheit in ehemaligen militärischen Werken. Obschon es zurzeit genügend freigegebene Gebirgsfestungen gibt, kommen nur wenige Anlagen für eine zivile Nutzung infrage.</p><p>Dies hat folgende Hintergründe:</p><p>- Gebirgsfestungen sind Spezialbauten, welche sich aufgrund verschiedener Rahmenbedingungen nur bedingt für eine zivile Nutzung eignen. So liegen diese in der Regel ausserhalb der Bauzonen. Das Raumplanungsgesetz lässt bei solchen Bauten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine zivile Nachnutzung zu. Die zivile Umnutzung von Festungen bedingt in jedem Fall eine entsprechende raumplanungsrechtliche Bewilligung der kantonalen Behörden.</p><p>- Damit sich Gebirgsfestungen zur Lagerung von feuchtigkeitsempfindlichen Materialien wie Informatikmitteln eignen, müssten meist zusätzliche und aufwendige Investitionen getätigt werden.</p><p>- Da die Anlagen oft schlecht erschlossen sind, ist eine zivile Umnutzung erschwert.</p><p>Mit den Kantonen und Gemeinden, welche zuständig sind für die Erteilung der notwendigen raumplanungsrechtlichen Umnutzungsbewilligungen, wird aktiv das Gespräch über die potenzielle Verwendung der vom Bund nicht mehr benötigten militärischen Immobilien und insbesondere über allfällige zivile Umnutzungsmöglichkeiten und damit verbundene raumplanungsrechtliche Bewilligungen geführt. Sind solche Möglichkeiten vorhanden, werden die Immobilien öffentlich ausgeschrieben (Zeitung, Internet, Kontaktaufnahme mit potenziellen Interessenten) und an den Meistbietenden verkauft. Bei gleichem Preisangebot und vorbehältlich anderweitiger vertraglicher Verpflichtungen haben Kantone und Gemeinden Vorrang vor privaten Interessenten.</p><p>Die Gespräche mit Kantonen und Gemeinden zeigen, dass aus raumplanungsrechtlichen Gründen nur wenige der freigegebenen Gebirgsfestungen für eine zivile Nachnutzung infrage kommen.</p><p>Alle freigegebenen Gebirgsfestungen, welche sich für die zivile Nachnutzung eignen, konnten bisher verkauft werden. Bei verschiedenen Anlagen sind betreffend Eignung zurzeit noch Abklärungen mit Kantonen und Gemeinden im Gang.</p><p>Aufgrund des aktuellen Bedarfes der Armee gibt es heute keine weiteren Gebirgsfestungen mehr, die freigegeben werden könnten.</p><p>Vor diesem Hintergrund und aufgrund des beschränkten Angebotes an geeigneten Anlagen besteht nach Ansicht des Bundesrates zurzeit kein Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Wir verlangen vom Bundesrat die schnelle Freigabe von alten Gebirgsfestungen zur Nutzung als Serverstandort und für die sichere Datenaufbewahrung.</p><p>Der Bundesrat soll geeignete Standorte bezeichnen und diese aktiv und weltweit vermarkten. Er soll ein Konzept für die Schweiz als "ICT-Sicherheitscluster" präsentieren. Er kann dafür Partnerschaften mit privaten Firmen eingehen. Für die sichere Datenaufbewahrung bietet sich die Schweiz dank geeigneten Infrastrukturen, sicherer Stromversorgung, vorhandenen Bauwerken, politischer Stabilität und als bestehender ICT-Standort heute weltweit an. Die Chance ist zu nutzen, weil damit neue wirtschaftliche Impulse auch im ländlichen Raum entstehen und sich die Schweiz als "Silicon Valley" innerhalb Europas positionieren kann.</p>
    • ICT-Sicherheitscluster in den Alpenfestungen

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