IT-Leistungserbringer zentralisieren

ShortId
07.3452
Id
20073452
Updated
25.06.2025 00:21
Language
de
Title
IT-Leistungserbringer zentralisieren
AdditionalIndexing
34;04;Organisation der Bundesverwaltung;Dezentralisierung;Informationstechnologie;Bundesamt für Informatik und Telekommunikation;Datenverarbeitung in der Verwaltung;Informatik (speziell)
1
  • L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
  • L04K12020307, Informationstechnologie
  • L02K0804, Organisation der Bundesverwaltung
  • L04K08040502, Bundesamt für Informatik und Telekommunikation
  • L03K120301, Informatik (speziell)
  • L04K01020406, Dezentralisierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem Abschluss der Reorganisation der Bundesinformatik per Ende 2003 (Programm Nove-IT) wurde - neben anderen Projektzielen, die es zu erreichen galt - die Anzahl der IT-Leistungserbringer von 75 auf 6 reduziert. Nach dreieinhalb Jahren scheint es nun angezeigt, den konsequenten und betriebswirtschaftlich sinnvollen nächsten Schritt in Angriff zu nehmen und sämtliche verbleibenden IT-Leistungserbringer im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zu konzentrieren. Von diesem Schritt ausgenommen sollen nur diejenigen IT-Leistungserbringer (im VBS und/oder EDA) sein, welche aus Sicherheitsüberlegungen nicht im BIT zentralisiert werden können. </p><p>In der Antwort auf die Anfrage 05.3238 schreibt der Bundesrat: "Weitere Konzentrationen zeichnen sich ab. Synergiepotenzial gibt es vor allem bei Leistungen, die in der ganzen Bundesverwaltung in gleicher oder ähnlicher Qualität gefragt sind." Diese Synergien gilt es nun zu nutzen, auch wenn der Bundesrat in der gleichen Antwort weiter ausführt, bei "vielen Fachanwendungen" sei es demgegenüber sinnvoll und wirtschaftlich, den Leistungserbringer möglichst nahe bei der Geschäftsverantwortung zu belassen. Sollten diese "Fachanwendungen" der Grund sein, dass keine weiteren Konzentrationsbemühungen vorgenommen werden, sind diese auszuweisen und zu begründen.</p>
  • <p>Im Bereich der operativen Informatik wurde in den letzten Jahren bereits eine grosse Effizienzsteigerung erreicht. Heute bestehen neben dem Bundesamt für Informatik (BIT) im EFD nur noch in vier Departementen (EDA, EJPD, EVD und VBS) eigene Leistungserbringer. Querschnittsleistungen wie etwa die Telekommunikation werden grundsätzlich durch einen einzigen Leistungserbringer (BIT) mit Leistungspflicht und -bezugszwang erbracht. SAP-Anwendungen für die Unterstützung der betriebswirtschaftlichen Prozesse (Personal, Finanzen, Logistik) werden in zwei Kompetenzzentren (BIT und FUB-VBS) betrieben.</p><p>Prüfenswert ist unter diesem Gesichtspunkt auch, dass die zwei grössten IKT-Leistungserbringer (BIT im EFD und LE IKT VBS/FUB im VBS) sich vermehrt ergänzen, indem der Leistungserbringer des VBS in Zukunft erhöhte Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen für den ganzen Bund abdeckt, währenddem das BIT weiterhin verwaltungsfokussierte Informatikleistungen für den Bund anbietet.</p><p>Für die weitere Zentralisierung der Leistungserbringung sind allerdings noch nicht alle notwendigen Voraussetzungen vollständig realisiert. Alle Leistungsbezüger (Departemente und Ämter) müssen punkto Instrumente und Fähigkeiten vollständig in der Lage sein, den Einsatz der IKT in ihrem Bereich zu führen. Der Leistungserbringer muss genügend konsolidiert sein, dass er zusätzliche Integrationen verkraften kann. Die Transparenz der Kosten muss gewährleistet, die Grundlagen der Erneuerungsinvestitionen müssen geklärt und die entsprechende Politik muss definiert sein. Auch die vollständige und vertiefte Portfolioübersicht und -analyse ist eine Voraussetzung, wie sie auch für die Beurteilung der vom Motionär angesprochenen, in Einzelfällen einer Zentralisierung entgegenstehenden Sicherheitsüberlegungen notwendig ist. Erst auf diese Grundlagen gestützt können abschliessende Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt werden. Weiter sollten die grösseren Standardisierungen, wie z. B. diejenige des elektronischen Büroarbeitsplatzes, abgeschlossen sein, und die Zentralisierung sollte mit einer Gesamtsourcing-Strategie abgestimmt werden. So impliziert die vom Motionär geforderte weitere Zentralisierung nicht automatisch einen Bezugszwang. Ein Sourcing ausserhalb der Bundesverwaltung bleibt damit möglich und kann, wie im Falle der Bürokommunikation des EVD, als Benchmark gelten.</p><p>In die Überlegungen einzubeziehen werden auch die Auswirkungen der Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz mit den Teilstrategien E-Government, E-Health und Information Lifecycle Management auf das Portfolio der Leistungserbringer in Bund und Kantonen sein. Zudem zeichnen sich nicht nur im VBS und im EDA aus Sicherheitsgründen Ausnahmen ab, sondern auch im EJPD und allenfalls weiteren Departementen. Prüfenswert ist unter diesem Gesichtspunkt auch die Schaffung von zwei sich ergänzenden Leistungserbringern, einem mit erhöhten respektive einem mit normalen Sicherheitsanforderungen.</p><p>Das vom Motionär anvisierte Ziel dürfte also erst in den nächsten vier bis sechs Jahren erreicht werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche IT-Leistungserbringer in der Bundesverwaltung im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zu zentralisieren. Ausgenommen davon sind diejenigen Leistungserbringer, bei denen eine Zentralisierung aus Sicherheitsüberlegungen nicht möglich ist.</p>
  • IT-Leistungserbringer zentralisieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem Abschluss der Reorganisation der Bundesinformatik per Ende 2003 (Programm Nove-IT) wurde - neben anderen Projektzielen, die es zu erreichen galt - die Anzahl der IT-Leistungserbringer von 75 auf 6 reduziert. Nach dreieinhalb Jahren scheint es nun angezeigt, den konsequenten und betriebswirtschaftlich sinnvollen nächsten Schritt in Angriff zu nehmen und sämtliche verbleibenden IT-Leistungserbringer im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zu konzentrieren. Von diesem Schritt ausgenommen sollen nur diejenigen IT-Leistungserbringer (im VBS und/oder EDA) sein, welche aus Sicherheitsüberlegungen nicht im BIT zentralisiert werden können. </p><p>In der Antwort auf die Anfrage 05.3238 schreibt der Bundesrat: "Weitere Konzentrationen zeichnen sich ab. Synergiepotenzial gibt es vor allem bei Leistungen, die in der ganzen Bundesverwaltung in gleicher oder ähnlicher Qualität gefragt sind." Diese Synergien gilt es nun zu nutzen, auch wenn der Bundesrat in der gleichen Antwort weiter ausführt, bei "vielen Fachanwendungen" sei es demgegenüber sinnvoll und wirtschaftlich, den Leistungserbringer möglichst nahe bei der Geschäftsverantwortung zu belassen. Sollten diese "Fachanwendungen" der Grund sein, dass keine weiteren Konzentrationsbemühungen vorgenommen werden, sind diese auszuweisen und zu begründen.</p>
    • <p>Im Bereich der operativen Informatik wurde in den letzten Jahren bereits eine grosse Effizienzsteigerung erreicht. Heute bestehen neben dem Bundesamt für Informatik (BIT) im EFD nur noch in vier Departementen (EDA, EJPD, EVD und VBS) eigene Leistungserbringer. Querschnittsleistungen wie etwa die Telekommunikation werden grundsätzlich durch einen einzigen Leistungserbringer (BIT) mit Leistungspflicht und -bezugszwang erbracht. SAP-Anwendungen für die Unterstützung der betriebswirtschaftlichen Prozesse (Personal, Finanzen, Logistik) werden in zwei Kompetenzzentren (BIT und FUB-VBS) betrieben.</p><p>Prüfenswert ist unter diesem Gesichtspunkt auch, dass die zwei grössten IKT-Leistungserbringer (BIT im EFD und LE IKT VBS/FUB im VBS) sich vermehrt ergänzen, indem der Leistungserbringer des VBS in Zukunft erhöhte Sicherheits- und Verfügbarkeitsanforderungen für den ganzen Bund abdeckt, währenddem das BIT weiterhin verwaltungsfokussierte Informatikleistungen für den Bund anbietet.</p><p>Für die weitere Zentralisierung der Leistungserbringung sind allerdings noch nicht alle notwendigen Voraussetzungen vollständig realisiert. Alle Leistungsbezüger (Departemente und Ämter) müssen punkto Instrumente und Fähigkeiten vollständig in der Lage sein, den Einsatz der IKT in ihrem Bereich zu führen. Der Leistungserbringer muss genügend konsolidiert sein, dass er zusätzliche Integrationen verkraften kann. Die Transparenz der Kosten muss gewährleistet, die Grundlagen der Erneuerungsinvestitionen müssen geklärt und die entsprechende Politik muss definiert sein. Auch die vollständige und vertiefte Portfolioübersicht und -analyse ist eine Voraussetzung, wie sie auch für die Beurteilung der vom Motionär angesprochenen, in Einzelfällen einer Zentralisierung entgegenstehenden Sicherheitsüberlegungen notwendig ist. Erst auf diese Grundlagen gestützt können abschliessende Gesamtwirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt werden. Weiter sollten die grösseren Standardisierungen, wie z. B. diejenige des elektronischen Büroarbeitsplatzes, abgeschlossen sein, und die Zentralisierung sollte mit einer Gesamtsourcing-Strategie abgestimmt werden. So impliziert die vom Motionär geforderte weitere Zentralisierung nicht automatisch einen Bezugszwang. Ein Sourcing ausserhalb der Bundesverwaltung bleibt damit möglich und kann, wie im Falle der Bürokommunikation des EVD, als Benchmark gelten.</p><p>In die Überlegungen einzubeziehen werden auch die Auswirkungen der Umsetzung der Strategie für eine Informationsgesellschaft Schweiz mit den Teilstrategien E-Government, E-Health und Information Lifecycle Management auf das Portfolio der Leistungserbringer in Bund und Kantonen sein. Zudem zeichnen sich nicht nur im VBS und im EDA aus Sicherheitsgründen Ausnahmen ab, sondern auch im EJPD und allenfalls weiteren Departementen. Prüfenswert ist unter diesem Gesichtspunkt auch die Schaffung von zwei sich ergänzenden Leistungserbringern, einem mit erhöhten respektive einem mit normalen Sicherheitsanforderungen.</p><p>Das vom Motionär anvisierte Ziel dürfte also erst in den nächsten vier bis sechs Jahren erreicht werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sämtliche IT-Leistungserbringer in der Bundesverwaltung im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) zu zentralisieren. Ausgenommen davon sind diejenigen Leistungserbringer, bei denen eine Zentralisierung aus Sicherheitsüberlegungen nicht möglich ist.</p>
    • IT-Leistungserbringer zentralisieren

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