Anzahl Inspektorinnen und Inspektoren im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
- ShortId
-
07.3453
- Id
-
20073453
- Updated
-
28.07.2023 11:35
- Language
-
de
- Title
-
Anzahl Inspektorinnen und Inspektoren im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
- AdditionalIndexing
-
15;Lohndumping;Kontrolle;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;freier Personenverkehr;Arbeitsbedingungen;Temporärarbeit
- 1
-
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L05K0702030214, Temporärarbeit
- L05K0702010303, Lohndumping
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Im Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen untersuchte man die jüngste Entwicklung der Migrationsströme der ausländischen Arbeitskräfte und stellte fest, dass diese den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprachen. Dabei fand eine Verlagerung der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen zu den EU-Bürgern und -Bürgerinnen statt, was der Zielsetzung der Migrationspolitik entspricht. Da bisher keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Personenfreizügigkeit negativ auf den Arbeitsmarkt oder auf die Löhne ausgewirkt hätte, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die jüngsten Entwicklungen mit seinen Erwartungen im Einklang stehen. Er wird die weitere Entwicklung dennoch im Auge behalten, insbesondere in Berücksichtigung der weiteren Berichte dieses Observatoriums.</p><p>2. Die Kriterien, die der Zahl der Kontrollen und/oder der Inspektorinnen und Inspektoren zugrunde Iiegen, sind in den Leistungsvereinbarungen festgelegt worden, welche die Eidgenossenschaft mit den einzelnen Kantonen getroffen hat und die ab dem 1. Juli 2006 bis Ende dieses Jahres gelten. Diese Kriterien berücksichtigen insbesondere den Anteil an ausländischen Arbeitskräften auf dem kantonalen Arbeitsmarkt und dadurch auch den Grad, in welchem dieser dem grenzüberschreitenden Kontext ausgesetzt ist.</p><p>Die Kantone mussten bis zum 31. Juli 2007 einen Bericht vorlegen, der das erste Jahr seit Inkrafttreten der Leistungsvereinbarungen betrifft. Aufgrund der Untersuchung der kantonalen Berichte, die zusammengefasst und im Vollzugsbericht über die flankierenden Massnahmen im Herbst publiziert werden, wird eine Beurteilung möglich sein, inwiefern die Zahl der Kontrollen bzw. der Inspektorinnen und Inspektoren in den verschiedenen Kantonen nach oben oder nach unten anzupassen ist. Der Bericht dient dazu, die Angemessenheit der derzeit in Kraft stehenden Vereinbarungen zu überprüfen, und wird gleichzeitig die Grundlage für die Verhandlungen zu deren Anpassung im Jahr 2008 bilden. Die Kriterien, nach denen der Bedarf an Inspektorinnen und Inspektoren berechnet wird, zählen sicher zu den Verhandlungsgegenständen.</p><p>Es gilt zu betonen, dass der soeben erwähnte Bericht auch Angaben der paritätischen Kommissionen und der übrigen kantonalen Vollzugsorgane beinhalten wird. Er bildet gleichzeitig die Synthese der Jahresberichte der tripartiten Kommissionen gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom 21. Mai 2003 (SR 823.201). Insgesamt umfasst er die Periode vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007.</p><p>3. Im Rahmen der in der Antwort auf Frage 2 erwähnten Aushandlung der Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2008 kann besonders ausgeprägten Veränderungen im Bestand von einzelnen Personenkategorien, wie insbesondere jene der Grenzgänger, Rechnung getragen werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der Bestand der Grenzgänger im Kanton Tessin von Dezember 2005 bis Dezember 2006 nicht um über 20 Prozent, sondern um 6,7 Prozent gewachsen ist. Der Anteil Grenzgänger am Total der Beschäftigung betrug im Dezember 2006 für den Kanton Tessin 22,5 Prozent. </p><p>Die Zahl der meldepflichtigen Einsätze bis zu drei Monaten bei Schweizer Arbeitgebern im Tessin im Bereich des Personalverleihs ist praktisch unverändert geblieben. Während 2005 953 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Branche des Personalverleihs gemeldet wurden, wurden 2006 921 gezählt.</p><p>4. Es ist wiederum auf die Resultate der Berichterstattung zum Vollzug der flankierenden Massnahmen und der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen zu verweisen. Der Bundesrat wird die aktuellen regionalen Besonderheiten im Rahmen der Aushandlung der neuen Leistungsvereinbarungen angemessen berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kontrollen der Inspektorinnen und Inspektoren im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sind ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung von Missbräuchen.</p><p>In jüngster Zeit kommen immer mehr ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz, und die Zahl der eingesetzten Inspektorinnen und Inspektoren steht häufig in keinem Verhältnis mehr zur heutigen Realität. So ging man im Kanton Tessin von Zahlen aus dem Jahr 2005 aus, die heute sowohl quantitativ als auch qualitativ bei Weitem übertroffen werden. Es sind nicht nur viel mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekommen, sondern es sind auch zunehmend flexible und damit auch schwieriger kontrollierbare Arbeitsformen betroffen. Die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit festem Arbeitsvertrag hat zwischen 2005 und 2006 um mehr als 20 Prozent zugenommen, diejenige der (unselbstständig erwerbstätigen) entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um 25 Prozent. Gar um fast 100 Prozent gewachsen ist die Zahl der Temporärangestellten mit einem über mehr als drei Monate laufenden Vertrag. Das Tessiner Kantonsparlament ist sich des Mangels an Inspektorinnen und Inspektoren bewusst und hat eine bedeutende Erhöhung des Bestandes beschlossen.</p><p>Angesichts der Wichtigkeit der Inspektorinnen und Inspektoren für die Bekämpfung von Missbräuchen und für die Vertrauensbildung bei der Bevölkerung, die in nächster Zeit wohl wieder über den freien Personenverkehr abstimmen wird, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er die jüngste Entwicklung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen?</p><p>2. Hält er es nicht für angemessen, die Kriterien zur Festlegung der Zahl der Inspektorinnen und Inspektoren anzupassen und dabei die verstärkte Notwendigkeit von Kontrollen im Zusammenhang mit der eher "flüchtigen" Zuwanderung von Arbeitskräften zu berücksichtigen (Verträge unter drei Monaten, Temporärarbeit, Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern)?</p><p>3. Ist er angesichts der gegenwärtigen Situation nicht der Auffassung, dass der "Bonus" von 10 Prozent der Kontrollen viel zu knapp bemessen ist für Kantone, in denen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger mehr als 20 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung ausmachen?</p><p>4. Ist er bereit, die gegenwärtige Aufteilung der Inspektorinnen und Inspektoren zumindest in Bezug auf die Kantone, die die Folgen des freien Personenverkehrs sowohl zahlenmässig als auch aufgrund der Art der betroffenen Arbeitsformen am meisten zu spüren bekommen, zu überdenken?</p>
- Anzahl Inspektorinnen und Inspektoren im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Im Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen untersuchte man die jüngste Entwicklung der Migrationsströme der ausländischen Arbeitskräfte und stellte fest, dass diese den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprachen. Dabei fand eine Verlagerung der Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen zu den EU-Bürgern und -Bürgerinnen statt, was der Zielsetzung der Migrationspolitik entspricht. Da bisher keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich die Personenfreizügigkeit negativ auf den Arbeitsmarkt oder auf die Löhne ausgewirkt hätte, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die jüngsten Entwicklungen mit seinen Erwartungen im Einklang stehen. Er wird die weitere Entwicklung dennoch im Auge behalten, insbesondere in Berücksichtigung der weiteren Berichte dieses Observatoriums.</p><p>2. Die Kriterien, die der Zahl der Kontrollen und/oder der Inspektorinnen und Inspektoren zugrunde Iiegen, sind in den Leistungsvereinbarungen festgelegt worden, welche die Eidgenossenschaft mit den einzelnen Kantonen getroffen hat und die ab dem 1. Juli 2006 bis Ende dieses Jahres gelten. Diese Kriterien berücksichtigen insbesondere den Anteil an ausländischen Arbeitskräften auf dem kantonalen Arbeitsmarkt und dadurch auch den Grad, in welchem dieser dem grenzüberschreitenden Kontext ausgesetzt ist.</p><p>Die Kantone mussten bis zum 31. Juli 2007 einen Bericht vorlegen, der das erste Jahr seit Inkrafttreten der Leistungsvereinbarungen betrifft. Aufgrund der Untersuchung der kantonalen Berichte, die zusammengefasst und im Vollzugsbericht über die flankierenden Massnahmen im Herbst publiziert werden, wird eine Beurteilung möglich sein, inwiefern die Zahl der Kontrollen bzw. der Inspektorinnen und Inspektoren in den verschiedenen Kantonen nach oben oder nach unten anzupassen ist. Der Bericht dient dazu, die Angemessenheit der derzeit in Kraft stehenden Vereinbarungen zu überprüfen, und wird gleichzeitig die Grundlage für die Verhandlungen zu deren Anpassung im Jahr 2008 bilden. Die Kriterien, nach denen der Bedarf an Inspektorinnen und Inspektoren berechnet wird, zählen sicher zu den Verhandlungsgegenständen.</p><p>Es gilt zu betonen, dass der soeben erwähnte Bericht auch Angaben der paritätischen Kommissionen und der übrigen kantonalen Vollzugsorgane beinhalten wird. Er bildet gleichzeitig die Synthese der Jahresberichte der tripartiten Kommissionen gemäss Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe k der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom 21. Mai 2003 (SR 823.201). Insgesamt umfasst er die Periode vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007.</p><p>3. Im Rahmen der in der Antwort auf Frage 2 erwähnten Aushandlung der Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2008 kann besonders ausgeprägten Veränderungen im Bestand von einzelnen Personenkategorien, wie insbesondere jene der Grenzgänger, Rechnung getragen werden. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass der Bestand der Grenzgänger im Kanton Tessin von Dezember 2005 bis Dezember 2006 nicht um über 20 Prozent, sondern um 6,7 Prozent gewachsen ist. Der Anteil Grenzgänger am Total der Beschäftigung betrug im Dezember 2006 für den Kanton Tessin 22,5 Prozent. </p><p>Die Zahl der meldepflichtigen Einsätze bis zu drei Monaten bei Schweizer Arbeitgebern im Tessin im Bereich des Personalverleihs ist praktisch unverändert geblieben. Während 2005 953 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der Branche des Personalverleihs gemeldet wurden, wurden 2006 921 gezählt.</p><p>4. Es ist wiederum auf die Resultate der Berichterstattung zum Vollzug der flankierenden Massnahmen und der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen zu verweisen. Der Bundesrat wird die aktuellen regionalen Besonderheiten im Rahmen der Aushandlung der neuen Leistungsvereinbarungen angemessen berücksichtigen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Kontrollen der Inspektorinnen und Inspektoren im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sind ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung von Missbräuchen.</p><p>In jüngster Zeit kommen immer mehr ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Schweiz, und die Zahl der eingesetzten Inspektorinnen und Inspektoren steht häufig in keinem Verhältnis mehr zur heutigen Realität. So ging man im Kanton Tessin von Zahlen aus dem Jahr 2005 aus, die heute sowohl quantitativ als auch qualitativ bei Weitem übertroffen werden. Es sind nicht nur viel mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekommen, sondern es sind auch zunehmend flexible und damit auch schwieriger kontrollierbare Arbeitsformen betroffen. Die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit festem Arbeitsvertrag hat zwischen 2005 und 2006 um mehr als 20 Prozent zugenommen, diejenige der (unselbstständig erwerbstätigen) entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um 25 Prozent. Gar um fast 100 Prozent gewachsen ist die Zahl der Temporärangestellten mit einem über mehr als drei Monate laufenden Vertrag. Das Tessiner Kantonsparlament ist sich des Mangels an Inspektorinnen und Inspektoren bewusst und hat eine bedeutende Erhöhung des Bestandes beschlossen.</p><p>Angesichts der Wichtigkeit der Inspektorinnen und Inspektoren für die Bekämpfung von Missbräuchen und für die Vertrauensbildung bei der Bevölkerung, die in nächster Zeit wohl wieder über den freien Personenverkehr abstimmen wird, frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Wie gedenkt er die jüngste Entwicklung der Zahl der ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen?</p><p>2. Hält er es nicht für angemessen, die Kriterien zur Festlegung der Zahl der Inspektorinnen und Inspektoren anzupassen und dabei die verstärkte Notwendigkeit von Kontrollen im Zusammenhang mit der eher "flüchtigen" Zuwanderung von Arbeitskräften zu berücksichtigen (Verträge unter drei Monaten, Temporärarbeit, Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern)?</p><p>3. Ist er angesichts der gegenwärtigen Situation nicht der Auffassung, dass der "Bonus" von 10 Prozent der Kontrollen viel zu knapp bemessen ist für Kantone, in denen die Grenzgängerinnen und Grenzgänger mehr als 20 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung ausmachen?</p><p>4. Ist er bereit, die gegenwärtige Aufteilung der Inspektorinnen und Inspektoren zumindest in Bezug auf die Kantone, die die Folgen des freien Personenverkehrs sowohl zahlenmässig als auch aufgrund der Art der betroffenen Arbeitsformen am meisten zu spüren bekommen, zu überdenken?</p>
- Anzahl Inspektorinnen und Inspektoren im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr
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