System zur Quellenbesteuerung der zweiten Säule
- ShortId
-
07.3454
- Id
-
20073454
- Updated
-
28.07.2023 11:08
- Language
-
de
- Title
-
System zur Quellenbesteuerung der zweiten Säule
- AdditionalIndexing
-
24;28;Steuererhebung;Grenzgänger/in;Pensionskasse;Kanton;Quellensteuer;Berufliche Vorsorge;Vereinfachung von Verfahren;Steuerrecht
- 1
-
- L04K11070312, Steuerrecht
- L04K11070208, Quellensteuer
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L05K0702020110, Grenzgänger/in
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L06K080701020108, Kanton
- L04K11070602, Steuererhebung
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Motionär hat zur gleichen Thematik eine parlamentarische Initiative (04.440) eingereicht, welcher Folge gegeben wurde. In der letzten Sommersession beschloss der Nationalrat als Erstrat jedoch mit 81 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf den Gesetzentwurf der vorberatenden Kommission nicht einzutreten. Dieser sah eine Änderung gegenüber der heutigen Besteuerungszuständigkeit vor. Neu wäre derjenige Kanton für Bezug und Rückerstattung der Quellensteuer aus Vorsorge zuständig gewesen, in welchem der im Ausland wohnhafte Vorsorgeempfänger für sein letztes Erwerbseinkommen besteuert wurde. Auf diese Weise würden vorab jene Grenzkantone mit wenigen Vorsorgeeinrichtungen (Sammelstiftungen) nicht mehr benachteiligt, die während der Zeit der Erwerbstätigkeit der Versicherten Abzüge für die berufliche und gebundene Vorsorge hinnehmen müssen, anschliessend bei den Quellensteuererträgen aus Vorsorge heute jedoch leer ausgehen.</p><p>2. Für den Bundesrat ist das geltende Recht, das auf dem Quellensteuerprimat des Sitzkantons der Vorsorgeeinrichtung basiert, die bessere Lösung. Dafür spricht einerseits das Verhältnis zwischen Umverteilungsnutzen (d. h. dem auf Bund, Kantone und Gemeinden entfallenden Anteil am Einnahmentotal von etwa 90 Millionen Franken, welcher zum Teil anderen Kantonen zukommen würde) und zusätzlichem administrativem Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen. Andererseits würde das Steuerrecht verkompliziert.</p><p>3. Mit dem Motionsanliegen wurden zwei neue Forderungen eingereicht. Zum einen soll mithilfe eines Verteilschlüssels ein Weg gefunden werden, heute benachteiligten Kantonen entgangene Mittel zuzuführen. Lässt sich diesbezüglich kein gangbarer Weg finden, wird eine Kompensation unter Beibehaltung der heutigen Besteuerungszuständigkeit gefordert. Der Lösungsansatz mittels Verteilschlüssel wirft Fragen bezüglich seiner Praktikabilität auf. Wird nämlich der kantonale Durchschnitt betroffener Fälle als Verteilkriterium herangezogen, müsste der gewählte Schlüssel einer regelmässigen Prüfung aller Einzelfälle unterzogen werden. Aufgrund der hohen Mobilität unterliegen Durchschnittswerte jährlichen Schwankungen. Ansonsten käme es beim gewählten Verteilmechanismus zu Verzerrungen und damit zu kantonalen Bevor- bzw. Benachteiligungen. Die für den korrekten Verteilschlüssel vorzunehmenden statistischen Erhebungen sind mit nicht zu unterschätzenden administrativen Arbeiten für die Steuerverwaltungen und Vorsorgeeinrichtungen verbunden. Eine solche Lösung ist somit allein schon wegen den anfallenden Vollzugskosten nicht erstrebenswert.</p><p>4. Die als Zweites geforderte Kompensationsvariante innerhalb des geltenden Rechtes ist ebenfalls wenig praktikabel. Mit einem solchen Lösungsansatz müssen die für den Quellensteuerabzug zuständigen Vorsorgeeinrichtungen in Erfahrung bringen, wo der im Ausland lebende Vorsorgeempfänger sein letztes Erwerbseinkommen versteuert hat. Denn nur dadurch würden gerechtfertigte Kompensationen an jene Kantone garantiert, die nicht identisch sind mit den Sitzkantonen der Vorsorgeeinrichtungen und während der Erwerbstätigkeit die Abzüge für die berufliche und gebundene Vorsorge gewähren mussten. Daraus ergibt sich jedoch erneut ein nicht zu unterschätzender Aufwand, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der vorberatenden Kommission kritisiert hat. Schliesslich stellt sich die Frage nach der angemessenen Kompensationshöhe.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits in der Eintretensdebatte auf die staatspolitischen Aspekte verwiesen. Er teilt die Meinung der Finanzdirektorenkonferenz, dass eine erneute Umverteilung der Steuergelder nicht opportun wäre, nachdem sich mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neue, substanzielle Umlagerungen von Finanzmitteln von den ressourcenstarken auf die ressourcenschwachen Kantonen ergeben. Es soll daher vermieden werden, ressourcenstarke Kantone erneut zur Kasse zu bitten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Anlässlich der Beratungen über die parlamentarische Initiative 04.440 betreffend die Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen wurde fast einhellig anerkannt, dass die Überlegungen, die dieser Initiative zugrunde liegen, begründet sind. Diejenigen, die sich unschlüssig oder ablehnend äusserten, führten in erster Linie den administrativen Mehraufwand an, den die Umsetzung der Initiative verursacht hätte.</p><p>Angesichts der breiten Zustimmung zur Zielsetzung der Initiative und der deutlichen Unterstützung im Nationalrat und in den vorberatenden Kommissionen beider Räte beauftrage ich den Bundesrat, ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer an die Kantone, in denen die versicherte Person erwerbstätig war, auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Ich ersuche insbesondere darum, dass die Möglichkeit geprüft wird, die erhobenen Steuerbeträge dem Bund zuzuleiten; dieser wird sie dann nach einem Verteilschlüssel, der die durchschnittliche Anzahl Fälle pro Kanton berücksichtigt, auf die Kantone verteilen. Sollte auch diese Lösung nur schwer umsetzbar sein, so ersuche ich den Bundesrat, ersatzweise eine Kompensationslösung zugunsten derjenigen Kantone in Betracht zu ziehen, die unter dem geltenden Modell der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen besonders zu leiden haben.</p>
- System zur Quellenbesteuerung der zweiten Säule
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Motionär hat zur gleichen Thematik eine parlamentarische Initiative (04.440) eingereicht, welcher Folge gegeben wurde. In der letzten Sommersession beschloss der Nationalrat als Erstrat jedoch mit 81 zu 77 Stimmen bei 3 Enthaltungen, auf den Gesetzentwurf der vorberatenden Kommission nicht einzutreten. Dieser sah eine Änderung gegenüber der heutigen Besteuerungszuständigkeit vor. Neu wäre derjenige Kanton für Bezug und Rückerstattung der Quellensteuer aus Vorsorge zuständig gewesen, in welchem der im Ausland wohnhafte Vorsorgeempfänger für sein letztes Erwerbseinkommen besteuert wurde. Auf diese Weise würden vorab jene Grenzkantone mit wenigen Vorsorgeeinrichtungen (Sammelstiftungen) nicht mehr benachteiligt, die während der Zeit der Erwerbstätigkeit der Versicherten Abzüge für die berufliche und gebundene Vorsorge hinnehmen müssen, anschliessend bei den Quellensteuererträgen aus Vorsorge heute jedoch leer ausgehen.</p><p>2. Für den Bundesrat ist das geltende Recht, das auf dem Quellensteuerprimat des Sitzkantons der Vorsorgeeinrichtung basiert, die bessere Lösung. Dafür spricht einerseits das Verhältnis zwischen Umverteilungsnutzen (d. h. dem auf Bund, Kantone und Gemeinden entfallenden Anteil am Einnahmentotal von etwa 90 Millionen Franken, welcher zum Teil anderen Kantonen zukommen würde) und zusätzlichem administrativem Aufwand für die Vorsorgeeinrichtungen. Andererseits würde das Steuerrecht verkompliziert.</p><p>3. Mit dem Motionsanliegen wurden zwei neue Forderungen eingereicht. Zum einen soll mithilfe eines Verteilschlüssels ein Weg gefunden werden, heute benachteiligten Kantonen entgangene Mittel zuzuführen. Lässt sich diesbezüglich kein gangbarer Weg finden, wird eine Kompensation unter Beibehaltung der heutigen Besteuerungszuständigkeit gefordert. Der Lösungsansatz mittels Verteilschlüssel wirft Fragen bezüglich seiner Praktikabilität auf. Wird nämlich der kantonale Durchschnitt betroffener Fälle als Verteilkriterium herangezogen, müsste der gewählte Schlüssel einer regelmässigen Prüfung aller Einzelfälle unterzogen werden. Aufgrund der hohen Mobilität unterliegen Durchschnittswerte jährlichen Schwankungen. Ansonsten käme es beim gewählten Verteilmechanismus zu Verzerrungen und damit zu kantonalen Bevor- bzw. Benachteiligungen. Die für den korrekten Verteilschlüssel vorzunehmenden statistischen Erhebungen sind mit nicht zu unterschätzenden administrativen Arbeiten für die Steuerverwaltungen und Vorsorgeeinrichtungen verbunden. Eine solche Lösung ist somit allein schon wegen den anfallenden Vollzugskosten nicht erstrebenswert.</p><p>4. Die als Zweites geforderte Kompensationsvariante innerhalb des geltenden Rechtes ist ebenfalls wenig praktikabel. Mit einem solchen Lösungsansatz müssen die für den Quellensteuerabzug zuständigen Vorsorgeeinrichtungen in Erfahrung bringen, wo der im Ausland lebende Vorsorgeempfänger sein letztes Erwerbseinkommen versteuert hat. Denn nur dadurch würden gerechtfertigte Kompensationen an jene Kantone garantiert, die nicht identisch sind mit den Sitzkantonen der Vorsorgeeinrichtungen und während der Erwerbstätigkeit die Abzüge für die berufliche und gebundene Vorsorge gewähren mussten. Daraus ergibt sich jedoch erneut ein nicht zu unterschätzender Aufwand, den der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der vorberatenden Kommission kritisiert hat. Schliesslich stellt sich die Frage nach der angemessenen Kompensationshöhe.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits in der Eintretensdebatte auf die staatspolitischen Aspekte verwiesen. Er teilt die Meinung der Finanzdirektorenkonferenz, dass eine erneute Umverteilung der Steuergelder nicht opportun wäre, nachdem sich mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen neue, substanzielle Umlagerungen von Finanzmitteln von den ressourcenstarken auf die ressourcenschwachen Kantonen ergeben. Es soll daher vermieden werden, ressourcenstarke Kantone erneut zur Kasse zu bitten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Anlässlich der Beratungen über die parlamentarische Initiative 04.440 betreffend die Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen wurde fast einhellig anerkannt, dass die Überlegungen, die dieser Initiative zugrunde liegen, begründet sind. Diejenigen, die sich unschlüssig oder ablehnend äusserten, führten in erster Linie den administrativen Mehraufwand an, den die Umsetzung der Initiative verursacht hätte.</p><p>Angesichts der breiten Zustimmung zur Zielsetzung der Initiative und der deutlichen Unterstützung im Nationalrat und in den vorberatenden Kommissionen beider Räte beauftrage ich den Bundesrat, ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer an die Kantone, in denen die versicherte Person erwerbstätig war, auszuarbeiten und dem Parlament zu unterbreiten. Ich ersuche insbesondere darum, dass die Möglichkeit geprüft wird, die erhobenen Steuerbeträge dem Bund zuzuleiten; dieser wird sie dann nach einem Verteilschlüssel, der die durchschnittliche Anzahl Fälle pro Kanton berücksichtigt, auf die Kantone verteilen. Sollte auch diese Lösung nur schwer umsetzbar sein, so ersuche ich den Bundesrat, ersatzweise eine Kompensationslösung zugunsten derjenigen Kantone in Betracht zu ziehen, die unter dem geltenden Modell der Quellenbesteuerung von Vorsorgeleistungen besonders zu leiden haben.</p>
- System zur Quellenbesteuerung der zweiten Säule
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