Vote électronique für Auslandschweizer

ShortId
07.3455
Id
20073455
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Vote électronique für Auslandschweizer
AdditionalIndexing
04
1
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L04K08010104, erleichterte Stimmabgabe
  • L04K08010301, Parlamentswahl
  • L04K08010308, nationale Wahl
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Notwendigkeit, die interessierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mittels Vote électronique in der Ausübung ihres eidgenössischen Stimm- und Wahlrechtes zu unterstützen, ist unbestritten. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 07.3197, insbesondere die Absichtserklärung, "Kantone oder Gemeinden, die dafür bereit sind, in absehbarer Zeit Versuche mit Vote électronique unter Einbezug von Auslandschweizer Stimmberechtigten durchführen (zu) lassen", befriedigt jedoch in keiner Art und Weise.</p><p>Mit der Schaffung eines nationalen, einheitlichen Stimmregisters für Auslandschweizer könnte den föderalistischen Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen werden und der Prozess beschleunigt werden. Mit der derart erfassten Stimm- und Wählerschaft der Auslandschweizer könnte ein sinnvolles Vote-électronique-Pilotprojekt gestartet werden.</p>
  • <p>In seiner Stellungnahme vom 30. Mai 2007 zur Motion 07.3197 hat der Bundesrat u. a. wörtlich ausgeführt:</p><p>"Der Bundesrat unternimmt alles, um stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer so bald als möglich an den Abstimmungsversuchen mit Vote électronique teilhaben zu lassen. Dabei dürfen aber keine Risiken eingegangen werden, welche die korrekte Erhebung des Volkswillens akut gefährden könnten. Ein wirksames, nicht auf rein punktuelle Showeffekte abzielendes Vorgehen bedarf des flächendeckenden, systematischen Umbaus der dafür nötigen Infrastrukturen. Daher hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten bereits von sich aus mit Botschaft vom 31. Mai 2006 (BBl 2006 5343) beantragt, das Registerwesen für die Auslandschweizer Stimmberechtigten in jedem Kanton virtuell oder aktuell an jeweils einem einzigen Ort zu konzentrieren ...." Das Parlament hat diese Gesetzesänderung am 23. März 2007 unverändert verabschiedet (BBl 2007 2293). Die Auslandschweizer Organisation hatte dem Vorhaben in der Vernehmlassung zugestimmt.</p><p>Die Motion will nun stattdessen ein neues Vorgehen wählen: In einem Pilotprojekt soll ein einheitliches gesamtschweizerisches Stimmregister für Auslandschweizer geschaffen werden. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Sie zu schaffen und gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für die Schaffung kantonal harmonisierter Stimmregister für Auslandschweizer, welche eben erst die Referendumsfrist überstanden hat, wieder aufzuheben nähme erstens drei Jahre in Anspruch und würde damit die Umsetzung für die Wahlen 2011 bereits illusorisch machen. Die vorgeschlagene Lösung brächte zweitens für doppelte Auslagen bestenfalls halben Nutzen:</p><p>Ein einheitliches eidgenössisches Stimmregister vermöchte für die mittlerweile fast überall gleichzeitigen, aber von den Kantonen organisierten Ständeratswahlen nicht zu dienen und schlösse Auslandschweizerinnen und -schweizer von diesem Teil des Urnengangs aus. Eine ausschliessliche Registerführung im Bund hätte also für die Auslandschweizerinnen und -schweizer de facto den Verlust ihrer politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene zur Folge.</p><p>Der Aufbau einer komplementären Registerführung im Bund unter Beibehaltung der kommunalen Registerführung führt hingegen zu doppelten Auslagen.</p><p>Der Bundesrat möchte deshalb auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen und mit den Kantonen auf eine möglichst rasche Verwirklichung der berechtigten Anliegen der Auslandschweizerinnen und -schweizer hinwirken. Zentral ist aber die Sicherheit der Informationstechnologien; im weltweiten Verbund ist sie erhöhten Risiken ausgesetzt, die bewältigt werden müssen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten, um spätestens für die nationalen Wahlen 2011 allen interessierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die elektronische Stimmabgabe (Vote électronique) zu ermöglichen.</p>
  • Vote électronique für Auslandschweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Notwendigkeit, die interessierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer mittels Vote électronique in der Ausübung ihres eidgenössischen Stimm- und Wahlrechtes zu unterstützen, ist unbestritten. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 07.3197, insbesondere die Absichtserklärung, "Kantone oder Gemeinden, die dafür bereit sind, in absehbarer Zeit Versuche mit Vote électronique unter Einbezug von Auslandschweizer Stimmberechtigten durchführen (zu) lassen", befriedigt jedoch in keiner Art und Weise.</p><p>Mit der Schaffung eines nationalen, einheitlichen Stimmregisters für Auslandschweizer könnte den föderalistischen Bedenken des Bundesrates Rechnung getragen werden und der Prozess beschleunigt werden. Mit der derart erfassten Stimm- und Wählerschaft der Auslandschweizer könnte ein sinnvolles Vote-électronique-Pilotprojekt gestartet werden.</p>
    • <p>In seiner Stellungnahme vom 30. Mai 2007 zur Motion 07.3197 hat der Bundesrat u. a. wörtlich ausgeführt:</p><p>"Der Bundesrat unternimmt alles, um stimmberechtigte Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer so bald als möglich an den Abstimmungsversuchen mit Vote électronique teilhaben zu lassen. Dabei dürfen aber keine Risiken eingegangen werden, welche die korrekte Erhebung des Volkswillens akut gefährden könnten. Ein wirksames, nicht auf rein punktuelle Showeffekte abzielendes Vorgehen bedarf des flächendeckenden, systematischen Umbaus der dafür nötigen Infrastrukturen. Daher hat der Bundesrat den eidgenössischen Räten bereits von sich aus mit Botschaft vom 31. Mai 2006 (BBl 2006 5343) beantragt, das Registerwesen für die Auslandschweizer Stimmberechtigten in jedem Kanton virtuell oder aktuell an jeweils einem einzigen Ort zu konzentrieren ...." Das Parlament hat diese Gesetzesänderung am 23. März 2007 unverändert verabschiedet (BBl 2007 2293). Die Auslandschweizer Organisation hatte dem Vorhaben in der Vernehmlassung zugestimmt.</p><p>Die Motion will nun stattdessen ein neues Vorgehen wählen: In einem Pilotprojekt soll ein einheitliches gesamtschweizerisches Stimmregister für Auslandschweizer geschaffen werden. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Sie zu schaffen und gleichzeitig die gesetzliche Grundlage für die Schaffung kantonal harmonisierter Stimmregister für Auslandschweizer, welche eben erst die Referendumsfrist überstanden hat, wieder aufzuheben nähme erstens drei Jahre in Anspruch und würde damit die Umsetzung für die Wahlen 2011 bereits illusorisch machen. Die vorgeschlagene Lösung brächte zweitens für doppelte Auslagen bestenfalls halben Nutzen:</p><p>Ein einheitliches eidgenössisches Stimmregister vermöchte für die mittlerweile fast überall gleichzeitigen, aber von den Kantonen organisierten Ständeratswahlen nicht zu dienen und schlösse Auslandschweizerinnen und -schweizer von diesem Teil des Urnengangs aus. Eine ausschliessliche Registerführung im Bund hätte also für die Auslandschweizerinnen und -schweizer de facto den Verlust ihrer politischen Rechte auf kantonaler und kommunaler Ebene zur Folge.</p><p>Der Aufbau einer komplementären Registerführung im Bund unter Beibehaltung der kommunalen Registerführung führt hingegen zu doppelten Auslagen.</p><p>Der Bundesrat möchte deshalb auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen und mit den Kantonen auf eine möglichst rasche Verwirklichung der berechtigten Anliegen der Auslandschweizerinnen und -schweizer hinwirken. Zentral ist aber die Sicherheit der Informationstechnologien; im weltweiten Verbund ist sie erhöhten Risiken ausgesetzt, die bewältigt werden müssen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten, um spätestens für die nationalen Wahlen 2011 allen interessierten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die elektronische Stimmabgabe (Vote électronique) zu ermöglichen.</p>
    • Vote électronique für Auslandschweizer

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