Ausstellplätze auf verkehrsintensiven Hauptstrassen

ShortId
07.3464
Id
20073464
Updated
27.07.2023 19:02
Language
de
Title
Ausstellplätze auf verkehrsintensiven Hauptstrassen
AdditionalIndexing
48;Verkehrsstau;Parkplatz;Hauptstrasse;Verkehrsplanung
1
  • L05K1803010203, Hauptstrasse
  • L04K18010215, Parkplatz
  • L04K18010219, Verkehrsstau
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss heutiger Rechtslage wie auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) sind die Kantone für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb des Hauptstrassennetzes zuständig (Art. 82 und 83 BV e contrario; SR 101). Zu dieser Kompetenz gehören auch die Verkehrsplanung und der Bau von Abstellplätzen entlang von (stark befahrenen) Hauptstrassen. Der Bund hat unter diesen Umständen keine Möglichkeit, in diesem Bereich konkrete Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wichtige, verkehrsintensive Hauptstrassen haben bis zu 20 Kilometer keinen Ausstellplatz. Als Beispiel nenne ich die Strecken Rothrist-Herzogenbuchsee oder Lenzburg-Muri. Der Fahrer eines langsamen Fahrzeuges wie Traktor, Mähdrescher oder Baumaschine hat absolut keine Möglichkeit, der zum Teil kilometerlangen Schlange von nervös werdenden Autofahrern auszuweichen. Riskante Überholmanöver sind die Folge. Das gleiche Problem stellt sich auch für Autofahrer, die kurz anhalten wollen, um z. B. das Handy zu bedienen. Bei den zum Teil überrissenen Massnahmen im Namen der Verkehrssicherheit wurden Ausstellplätze schlicht vergessen. Auf ausländischen Strassen sind pro 500 Meter ein Ausstellpatz die Norm. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten: </p><p>Welche Massnahmen kann er ergreifen, um das Versäumnis Ausstellplätze in der Verkehrsplanung zu korrigieren?</p>
  • Ausstellplätze auf verkehrsintensiven Hauptstrassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss heutiger Rechtslage wie auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleiches und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA) sind die Kantone für den Bau, den Unterhalt und den Betrieb des Hauptstrassennetzes zuständig (Art. 82 und 83 BV e contrario; SR 101). Zu dieser Kompetenz gehören auch die Verkehrsplanung und der Bau von Abstellplätzen entlang von (stark befahrenen) Hauptstrassen. Der Bund hat unter diesen Umständen keine Möglichkeit, in diesem Bereich konkrete Massnahmen zu ergreifen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wichtige, verkehrsintensive Hauptstrassen haben bis zu 20 Kilometer keinen Ausstellplatz. Als Beispiel nenne ich die Strecken Rothrist-Herzogenbuchsee oder Lenzburg-Muri. Der Fahrer eines langsamen Fahrzeuges wie Traktor, Mähdrescher oder Baumaschine hat absolut keine Möglichkeit, der zum Teil kilometerlangen Schlange von nervös werdenden Autofahrern auszuweichen. Riskante Überholmanöver sind die Folge. Das gleiche Problem stellt sich auch für Autofahrer, die kurz anhalten wollen, um z. B. das Handy zu bedienen. Bei den zum Teil überrissenen Massnahmen im Namen der Verkehrssicherheit wurden Ausstellplätze schlicht vergessen. Auf ausländischen Strassen sind pro 500 Meter ein Ausstellpatz die Norm. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten: </p><p>Welche Massnahmen kann er ergreifen, um das Versäumnis Ausstellplätze in der Verkehrsplanung zu korrigieren?</p>
    • Ausstellplätze auf verkehrsintensiven Hauptstrassen

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