Cystische Fibrose. Deckung der Kosten für die Ernährung

ShortId
07.3472
Id
20073472
Updated
28.07.2023 11:20
Language
de
Title
Cystische Fibrose. Deckung der Kosten für die Ernährung
AdditionalIndexing
2841;28;Ausgabe für Ernährung;Versicherungsleistung;Nahrungsbedarf;Krankheit;Krankenkasse;Invalidenversicherung
1
  • L05K0104010902, Krankenkasse
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0701060101, Ausgabe für Ernährung
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K01050608, Nahrungsbedarf
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Patienten und Patientinnen mit Cystischer Fibrose (CF) leiden insbesondere unter massiven Verdauungsproblemen. Sie sind gezwungen, mehr zu essen als gesunde Personen. Für die Atmung und die Bekämpfung der Bakterien in der Lunge brauchen sie mehr Energie. CF-Betroffene müssen deshalb: </p><p>- 150 bis 200 Prozent des normalen Kalorienbedarfs einer gesunden Person zu sich nehmen;</p><p>- zu jeglichem Essen künstlichen Verdauungssaft (z. B. Creon) einnehmen;</p><p>- zusätzlich Vitamine einnehmen.</p><p>Eine genügende Kalorienzufuhr ist für CF-Betroffene unerlässlich. Werden zu wenig Kalorien zugeführt, verschlechtert sich der Zustand der Lunge sehr schnell (chronische Infektionen). Vom Zustand der Lunge hängt ab, ob die betroffene Person eine - voll- oder teilzeitliche - Berufstätigkeit ausüben kann. Dies wiederum wirkt sich auch direkt auf die Beziehung zur Invalidenversicherung und auf die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen aus.</p><p>Da mit der täglichen Nahrung 5000 Kalorien aufgenommen werden müssen, ergeben sich Mehrkosten für die Ernährung. Diese Mehrkosten werden nicht als Behandlungskosten anerkannt. Nun betragen diese Kosten aber für die Betroffenen oder ihre Familie gut und gerne 5000 Franken pro Jahr. Zusammen mit andern krankheitsbedingten Kosten belasten sie das Haushaltsbudget der Betroffenen enorm und können zu finanziellen Problemen führen. Im Sinne einer kohärenten Lastenverteilung und der sozialen Gerechtigkeit sollten diese Mehrkosten in die Leistungen für die Behandlungskosten eingeschlossen werden, sei es bei der Invalidenversicherung, sei es im KVG.</p>
  • <p>Die Mukoviszidose ist eine genetisch bedingte, autosomal-rezessive angeborene Stoffwechselerkrankung und stellt ein Geburtsgebrechen dar. Für die Vergütung der Behandlung von Geburtsgebrechen ist bis zum 20. Altersjahr die Invalidenversicherung zuständig. Ab dem 20. Altersjahr ist die Behandlung von Geburtsgebrechen gestützt auf Artikel 27 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) zu übernehmen. </p><p>Nach Artikel 52 Absatz 1 KVG erstellt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Liste der von der OKP zu übernehmenden pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel, die Spezialitätenliste. Diese umfasst auch eine spezielle Geburtsgebrechen-Medikamentenliste (GGML). Die in der Motion erwähnten Präparate wie Vitamine, Creon sowie Präparate für die hochkalorische Ernährung sind bereits in der GGML aufgeführt und gehen damit zulasten der OKP. </p><p>Die GGML wurde letztmals am 1. Dezember 2003 revidiert und um mehrere Präparate ergänzt. Sollte es aus Sicht der Fachkreise notwendig sein, weitere Ergänzungen vorzunehmen, so sind dem BAG entsprechende Anträge zu stellen. Nach Ansicht des Bundesrates besteht unter diesen Umständen kein weiterer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen oder die Weisungen der Invalidenversicherung und der Krankenversicherung so zu ändern, dass die Mehrkosten für die Nahrung von Erwachsenen, die an Cystischer Fibrose leiden, von der Versicherung übernommen wird. Diese Mehrkosten entstehen dadurch, dass diese Patientinnen und Patienten mit der täglichen Nahrung 5000 Kalorien aufnehmen müssen.</p>
  • Cystische Fibrose. Deckung der Kosten für die Ernährung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Patienten und Patientinnen mit Cystischer Fibrose (CF) leiden insbesondere unter massiven Verdauungsproblemen. Sie sind gezwungen, mehr zu essen als gesunde Personen. Für die Atmung und die Bekämpfung der Bakterien in der Lunge brauchen sie mehr Energie. CF-Betroffene müssen deshalb: </p><p>- 150 bis 200 Prozent des normalen Kalorienbedarfs einer gesunden Person zu sich nehmen;</p><p>- zu jeglichem Essen künstlichen Verdauungssaft (z. B. Creon) einnehmen;</p><p>- zusätzlich Vitamine einnehmen.</p><p>Eine genügende Kalorienzufuhr ist für CF-Betroffene unerlässlich. Werden zu wenig Kalorien zugeführt, verschlechtert sich der Zustand der Lunge sehr schnell (chronische Infektionen). Vom Zustand der Lunge hängt ab, ob die betroffene Person eine - voll- oder teilzeitliche - Berufstätigkeit ausüben kann. Dies wiederum wirkt sich auch direkt auf die Beziehung zur Invalidenversicherung und auf die sich daraus ergebenden finanziellen Belastungen aus.</p><p>Da mit der täglichen Nahrung 5000 Kalorien aufgenommen werden müssen, ergeben sich Mehrkosten für die Ernährung. Diese Mehrkosten werden nicht als Behandlungskosten anerkannt. Nun betragen diese Kosten aber für die Betroffenen oder ihre Familie gut und gerne 5000 Franken pro Jahr. Zusammen mit andern krankheitsbedingten Kosten belasten sie das Haushaltsbudget der Betroffenen enorm und können zu finanziellen Problemen führen. Im Sinne einer kohärenten Lastenverteilung und der sozialen Gerechtigkeit sollten diese Mehrkosten in die Leistungen für die Behandlungskosten eingeschlossen werden, sei es bei der Invalidenversicherung, sei es im KVG.</p>
    • <p>Die Mukoviszidose ist eine genetisch bedingte, autosomal-rezessive angeborene Stoffwechselerkrankung und stellt ein Geburtsgebrechen dar. Für die Vergütung der Behandlung von Geburtsgebrechen ist bis zum 20. Altersjahr die Invalidenversicherung zuständig. Ab dem 20. Altersjahr ist die Behandlung von Geburtsgebrechen gestützt auf Artikel 27 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR 832.10) durch die obligatorische Krankenversicherung (OKP) zu übernehmen. </p><p>Nach Artikel 52 Absatz 1 KVG erstellt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Liste der von der OKP zu übernehmenden pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel, die Spezialitätenliste. Diese umfasst auch eine spezielle Geburtsgebrechen-Medikamentenliste (GGML). Die in der Motion erwähnten Präparate wie Vitamine, Creon sowie Präparate für die hochkalorische Ernährung sind bereits in der GGML aufgeführt und gehen damit zulasten der OKP. </p><p>Die GGML wurde letztmals am 1. Dezember 2003 revidiert und um mehrere Präparate ergänzt. Sollte es aus Sicht der Fachkreise notwendig sein, weitere Ergänzungen vorzunehmen, so sind dem BAG entsprechende Anträge zu stellen. Nach Ansicht des Bundesrates besteht unter diesen Umständen kein weiterer Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen oder die Weisungen der Invalidenversicherung und der Krankenversicherung so zu ändern, dass die Mehrkosten für die Nahrung von Erwachsenen, die an Cystischer Fibrose leiden, von der Versicherung übernommen wird. Diese Mehrkosten entstehen dadurch, dass diese Patientinnen und Patienten mit der täglichen Nahrung 5000 Kalorien aufnehmen müssen.</p>
    • Cystische Fibrose. Deckung der Kosten für die Ernährung

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