Akkreditierung und Qualitätssicherung schweizerischer Universitäten
- ShortId
-
07.3478
- Id
-
20073478
- Updated
-
25.06.2025 00:24
- Language
-
de
- Title
-
Akkreditierung und Qualitätssicherung schweizerischer Universitäten
- AdditionalIndexing
-
32;Studium;Kompetenzregelung;Hochschulkonferenz;Unterrichtsprogramm;Qualitätssicherung;Hochschulwesen
- 1
-
- L04K13020110, Studium
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L05K1302050104, Hochschulkonferenz
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L03K080704, Kompetenzregelung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) ist die einzige Stelle in der Schweiz, die universitäre Institutionen oder Lehrgänge akkreditieren kann. Das OAQ führt die entsprechenden Verfahren durch, stellt der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) Antrag, und diese entscheidet.</p><p>Diese Organisationsstruktur enthält Mängel, die der Qualitätssicherung abträglich sind sowie allgemeinen Organisationsgrundsätzen widersprechen: </p><p>1. Die Universitätskantone sind Auftraggeber der SUK. Gleichzeitig sind sie Träger der Universitäten. Formell akkreditiert/überprüft der Beauftragte (SUK) seinen Auftraggeber (Kanton).</p><p>2. Faktisch akkreditiert/überprüft der Beauftragte der SUK, nämlich das OAQ, die Auftraggeber der SUK: Von unten, über eine bzw. zwei Hierarchiestufen, wird nach oben Qualitätssicherung betrieben.</p><p>Die Anordnung der Aufgaben und Kompetenzen "im Kreis herum" ist kritischer Auseinandersetzung abträglich. Zusätzlich hinderlich ist die Monopolstellung des OAQ: Monopole haben die Tendenz zur Betriebsblindheit, insbesondere wenn sie keiner wirksamen Kontrolle unterstehen.</p><p>Zu prüfen ist die Öffnung hinsichtlich der Durchführung von Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren. Insbesondere prüfenswert ist die Variante, mehrere Institute mit der Akkreditierung und Qualitätssicherung zu betrauen. Die SUK würde die Anforderungen an diese Institute formulieren sowie die Institute prüfen, die zur Durchführung solcher Projekte zugelassen werden. Entscheiden würde weiterhin die SUK.</p><p>Es gibt eine Mehrzahl von Institutionen, die in der Lage sind, die Qualitätsprüfungen für Bildungsangebote im tertiären Bereich vorzunehmen, und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland.</p><p>Wird der Vollzug von Akkreditierung und Qualitätssicherung auf verschiedene Institute delegiert, ergibt sich aus dem Konkurrenzverhältnis automatisch eine fachlich kompetente Kontrolle. Die Überwachung durch die Konkurrenz ist eine kostengünstige, bewährte und wirksame Form der Überwachung. Die Endkontrolle, sprich Akkreditierung, erfolgt in jedem Fall durch die SUK, sodass die Einheitlichkeit der Qualitätsanforderungen gewährleistet ist. Im Übrigen ist dieses Modell dem Bereich der industriellen Qualitätssicherung angelehnt, wo es auch verschiedene (private) Institutionen gibt, die die internationalen Standards überprüfen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile der Monopolstruktur im Akkreditierungs- und Qualitätswesen der schweizerischen Universitäten darzulegen sowie Alternativen aufzuzeigen.</p>
- Akkreditierung und Qualitätssicherung schweizerischer Universitäten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) ist die einzige Stelle in der Schweiz, die universitäre Institutionen oder Lehrgänge akkreditieren kann. Das OAQ führt die entsprechenden Verfahren durch, stellt der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) Antrag, und diese entscheidet.</p><p>Diese Organisationsstruktur enthält Mängel, die der Qualitätssicherung abträglich sind sowie allgemeinen Organisationsgrundsätzen widersprechen: </p><p>1. Die Universitätskantone sind Auftraggeber der SUK. Gleichzeitig sind sie Träger der Universitäten. Formell akkreditiert/überprüft der Beauftragte (SUK) seinen Auftraggeber (Kanton).</p><p>2. Faktisch akkreditiert/überprüft der Beauftragte der SUK, nämlich das OAQ, die Auftraggeber der SUK: Von unten, über eine bzw. zwei Hierarchiestufen, wird nach oben Qualitätssicherung betrieben.</p><p>Die Anordnung der Aufgaben und Kompetenzen "im Kreis herum" ist kritischer Auseinandersetzung abträglich. Zusätzlich hinderlich ist die Monopolstellung des OAQ: Monopole haben die Tendenz zur Betriebsblindheit, insbesondere wenn sie keiner wirksamen Kontrolle unterstehen.</p><p>Zu prüfen ist die Öffnung hinsichtlich der Durchführung von Akkreditierungs- und Qualitätssicherungsverfahren. Insbesondere prüfenswert ist die Variante, mehrere Institute mit der Akkreditierung und Qualitätssicherung zu betrauen. Die SUK würde die Anforderungen an diese Institute formulieren sowie die Institute prüfen, die zur Durchführung solcher Projekte zugelassen werden. Entscheiden würde weiterhin die SUK.</p><p>Es gibt eine Mehrzahl von Institutionen, die in der Lage sind, die Qualitätsprüfungen für Bildungsangebote im tertiären Bereich vorzunehmen, und zwar sowohl im Inland als auch im Ausland.</p><p>Wird der Vollzug von Akkreditierung und Qualitätssicherung auf verschiedene Institute delegiert, ergibt sich aus dem Konkurrenzverhältnis automatisch eine fachlich kompetente Kontrolle. Die Überwachung durch die Konkurrenz ist eine kostengünstige, bewährte und wirksame Form der Überwachung. Die Endkontrolle, sprich Akkreditierung, erfolgt in jedem Fall durch die SUK, sodass die Einheitlichkeit der Qualitätsanforderungen gewährleistet ist. Im Übrigen ist dieses Modell dem Bereich der industriellen Qualitätssicherung angelehnt, wo es auch verschiedene (private) Institutionen gibt, die die internationalen Standards überprüfen.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vor- und Nachteile der Monopolstruktur im Akkreditierungs- und Qualitätswesen der schweizerischen Universitäten darzulegen sowie Alternativen aufzuzeigen.</p>
- Akkreditierung und Qualitätssicherung schweizerischer Universitäten
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