ZEB. Wisenbergtunnel in den Bahn-2000-Beschlüssen belassen

ShortId
07.3494
Id
20073494
Updated
27.07.2023 21:46
Language
de
Title
ZEB. Wisenbergtunnel in den Bahn-2000-Beschlüssen belassen
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;öffentlicher Verkehr;Verkehrsinfrastruktur;Schienenverkehr;Eisenbahntunnel;Bahn 2000;Verkehrsplanung;Jura;Finanzierung
1
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
  • L05K0603010202, Jura
  • L04K18030201, Bahn 2000
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
  • L04K18020208, Verkehrsplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Langfristig ist die Notwendigkeit eines zusätzlichen Jura-Durchstichs (Wisenbergtunnel) unbestritten, auch wenn dessen Finanzierung heute noch nicht geregelt ist. Mit der Vorlage GSF soll dieser aus dem Bahn 2000-Beschluss gestrichen werden. In der Vorlage zur Bahn 2000 für die Abstimmung im Jahre 1987 war der Wisenbergtunnel enthalten. Als Planungsoption soll der Wisenbergtunnel, bis klar ist, welche Option eines weiteren Jura-Durchstichs zu favorisieren ist, in den Bahn 2000-Beschlüssen belassen werden. Die Gesetzesvorlage der Botschaft GSF ist entsprechend anzupassen.</p><p>Diese Forderung entspricht auch dem Begehren von Standesinitiativen der beiden Basel-Kantone.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2007 die Botschaft zur Gesamtschau FinöV verabschiedet. Die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) wurde auf das Wesentliche beschränkt. Im Zentrum des Angebotskonzeptes von ZEB im Umfang von 5,2 Milliarden Franken steht ein schweizweiter Nutzen. Das Angebot umfasst den Personenfernverkehr und den Güterverkehr. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, ZEB schafft dafür jedoch die Voraussetzungen. Die in der Botschaft dargestellten Erweiterungsoptionen und Grossprojekte wie u. a. ein neuer Jura-Durchstich/Wisenbergtunnel sind zur Realisierung des ZEB-Angebotskonzeptes nicht erforderlich und deshalb nicht Teil der über ZEB finanzierten Investitionen. Zu den Gründen vergleichen Sie die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 07.3492.</p><p>Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) soll auch das Bundesgesetz betreffend das Konzept Bahn 2000 angepasst werden, indem darin nur noch die bereits realisierten Neubaustrecken enthalten sind. Damit können die im Rahmen von Bahn 2000 vorgesehenen Mittel vollumfänglich für ZEB genutzt werden. Im gleichen Gesetz jedoch wird festgehalten, dass so rasch wie möglich eine Folgebotschaft vorgelegt werden soll, welche die weitere Entwicklung von Nachfrage und Angebot sowie den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur festlegt, der über denjenigen hinausgeht, der für das ZEB-Angebot notwendig ist. Darzulegen ist darin, ob und wie die Erweiterungsoptionen, das 3. Gleis Lausanne-Genf, der Zimmerberg-Basistunnel und der Wisenbergtunnel realisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Wisenbergtunnel nicht aus den Bahn 2000-Beschlüssen zu streichen. Die Gesetzesvorlage der Botschaft GSF ist entsprechend anzupassen.</p>
  • ZEB. Wisenbergtunnel in den Bahn-2000-Beschlüssen belassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Langfristig ist die Notwendigkeit eines zusätzlichen Jura-Durchstichs (Wisenbergtunnel) unbestritten, auch wenn dessen Finanzierung heute noch nicht geregelt ist. Mit der Vorlage GSF soll dieser aus dem Bahn 2000-Beschluss gestrichen werden. In der Vorlage zur Bahn 2000 für die Abstimmung im Jahre 1987 war der Wisenbergtunnel enthalten. Als Planungsoption soll der Wisenbergtunnel, bis klar ist, welche Option eines weiteren Jura-Durchstichs zu favorisieren ist, in den Bahn 2000-Beschlüssen belassen werden. Die Gesetzesvorlage der Botschaft GSF ist entsprechend anzupassen.</p><p>Diese Forderung entspricht auch dem Begehren von Standesinitiativen der beiden Basel-Kantone.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2007 die Botschaft zur Gesamtschau FinöV verabschiedet. Die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) wurde auf das Wesentliche beschränkt. Im Zentrum des Angebotskonzeptes von ZEB im Umfang von 5,2 Milliarden Franken steht ein schweizweiter Nutzen. Das Angebot umfasst den Personenfernverkehr und den Güterverkehr. Die Weiterentwicklung des Regionalverkehrs ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, ZEB schafft dafür jedoch die Voraussetzungen. Die in der Botschaft dargestellten Erweiterungsoptionen und Grossprojekte wie u. a. ein neuer Jura-Durchstich/Wisenbergtunnel sind zur Realisierung des ZEB-Angebotskonzeptes nicht erforderlich und deshalb nicht Teil der über ZEB finanzierten Investitionen. Zu den Gründen vergleichen Sie die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 07.3492.</p><p>Im Rahmen des neuen Bundesgesetzes über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) soll auch das Bundesgesetz betreffend das Konzept Bahn 2000 angepasst werden, indem darin nur noch die bereits realisierten Neubaustrecken enthalten sind. Damit können die im Rahmen von Bahn 2000 vorgesehenen Mittel vollumfänglich für ZEB genutzt werden. Im gleichen Gesetz jedoch wird festgehalten, dass so rasch wie möglich eine Folgebotschaft vorgelegt werden soll, welche die weitere Entwicklung von Nachfrage und Angebot sowie den weiteren Ausbau der Bahninfrastruktur festlegt, der über denjenigen hinausgeht, der für das ZEB-Angebot notwendig ist. Darzulegen ist darin, ob und wie die Erweiterungsoptionen, das 3. Gleis Lausanne-Genf, der Zimmerberg-Basistunnel und der Wisenbergtunnel realisiert werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Wisenbergtunnel nicht aus den Bahn 2000-Beschlüssen zu streichen. Die Gesetzesvorlage der Botschaft GSF ist entsprechend anzupassen.</p>
    • ZEB. Wisenbergtunnel in den Bahn-2000-Beschlüssen belassen

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