Einziehung von Potentatengeldern. Fall Duvalier

ShortId
07.3499
Id
20073499
Updated
27.07.2023 21:24
Language
de
Title
Einziehung von Potentatengeldern. Fall Duvalier
AdditionalIndexing
08;24;Rechtshilfe;Diktatur;Image;Konto;Kapitalflucht;Beschlagnahme;Haiti;Finanzplatz Schweiz;Finanzrecht;eingezogene Vermögenswerte;Gesetz
1
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L05K0703020103, Konto
  • L05K0807010203, Diktatur
  • L05K0305010203, Haiti
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K08020215, Image
  • L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
  • L04K11060115, Finanzrecht
  • L04K05010103, Beschlagnahme
  • L05K0501010301, eingezogene Vermögenswerte
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Blockierung der Duvalier-Gelder in der Schweiz der Wahrung der Interessen unseres Landes nach Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung entspricht. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können solche Vermögenswerte jedoch nicht auf unbestimmte Zeit blockiert werden, da dies gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen würde (1A.150/2004).</p><p>1. Die Blockierung der Duvalier-Vermögenswerte (etwa 7,3 Millionen Franken) wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 22. August 2007 um zwölf Monate, d. h. bis 31. August 2008, verlängert. Damit wurde die ursprüngliche Blockierung verlängert, die der Bundesrat am 14. Juni 2002 erlassen hatte, nachdem das Rechtshilfeverfahren mit Haiti seit 1986 erfolglos geblieben war.</p><p>2002 beauftragte der Bundesrat das EDA, die Parteien bei der Suche nach einer möglichst zufriedenstellenden Lösung im Rahmen des Angemessenen zu unterstützen. Im September 2005 unterbreitete das EDA den Anwälten der Parteien einen Entwurf für eine Vereinbarung zur Unterstützung humanitärer Projekte in Haiti. Die Vereinbarung kam jedoch nicht zustande.</p><p>Seit Juli 2006 steht das EDA in regelmässigem Kontakt mit der Zivilgesellschaft, um alle betroffenen Gesprächspartner zu berücksichtigen. </p><p>Der Schweizer Botschafter für Haiti wies die haitianischen Behörden insbesondere im Mai 2006 und im Juni 2007 darauf hin, dass sie sich aktiv an der Lösungssuche beteiligen müssen. Er machte sie auf das Problem der Verjährung der Jean-Claude Duvalier vorgeworfenen Tatbestände aufmerksam und wies sie darauf hin, dass es auch angezeigt sein könnte, ein neues Rechtshilfeersuchen in Strafsachen einzureichen.</p><p>Der haitianische Präsident schickte am 13. August 2007 ein Schreiben an Bundespräsidentin Calmy-Rey. Darin unterstrich er den "festen Willen der haitianischen Regierung, Mittel und Wege zu finden, um die blockierten Vermögenswerte nach Haiti zurückzuholen", und erwähnte, dass "in nächster Zeit bei den zuständigen Gerichtsbehörden in Port-au-Prince ein entsprechendes Verfahren gegen Jean-Claude Duvalier eingeleitet wird". Der haitianische Präsident bat den Bundesrat, die Blockierung der Vermögenswerte zu verlängern, damit die Regierung ein Gerichtsverfahren einleiten und durchführen kann. Die haitianische Regierung hat bereits damit begonnen, die Frage der rechtlichen Qualifizierung der Tatbestände und der Verjährung zu prüfen. Da die haitianische Regierung fest entschlossen ist, das Dossier nun an die Hand zu nehmen, erachtete es der Bundesrat für angebracht, sie darin zu unterstützen, indem er die Blockierung, die am 31. August 2007 abgelaufen wäre, noch einmal um zwölf Monate verlängerte.</p><p>2. Der Bundesrat prüft gegenwärtig die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen. Dabei werden einerseits die geltende Gesetzgebung und andererseits die gegenwärtigen Möglichkeiten und Mittel zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden, geprüft. Sollte sich dabei zeigen, dass das geltende Recht Lücken aufweist, könnte gegebenenfalls eine Anpassung des rechtlichen Rahmens vorgeschlagen werden für Fälle, in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Affäre um die Einziehung der Vermögenswerte des Ex-Diktators Duvalier hat bewiesen, dass in unserer Gesetzgebung bedeutende Lücken bestehen - so sehr, dass sich die Schweiz gezwungen sehen könnte, die von ihr eingezogenen bedeutenden Vermögenswerte einem Potentaten, der eines der ärmsten Länder der Welt schamlos ausgebeutet hat, zurückzugeben. Sollte dies geschehen, so würde es dem Ansehen unseres Landes und unseres Finanzplatzes zweifellos erheblichen Schaden zufügen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist der genaue Stand des Falles Duvalier?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit sich solche Vorkommnisse künftig nicht wiederholen?</p>
  • Einziehung von Potentatengeldern. Fall Duvalier
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die weitere Blockierung der Duvalier-Gelder in der Schweiz der Wahrung der Interessen unseres Landes nach Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung entspricht. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung können solche Vermögenswerte jedoch nicht auf unbestimmte Zeit blockiert werden, da dies gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossen würde (1A.150/2004).</p><p>1. Die Blockierung der Duvalier-Vermögenswerte (etwa 7,3 Millionen Franken) wurde mit Beschluss des Bundesrates vom 22. August 2007 um zwölf Monate, d. h. bis 31. August 2008, verlängert. Damit wurde die ursprüngliche Blockierung verlängert, die der Bundesrat am 14. Juni 2002 erlassen hatte, nachdem das Rechtshilfeverfahren mit Haiti seit 1986 erfolglos geblieben war.</p><p>2002 beauftragte der Bundesrat das EDA, die Parteien bei der Suche nach einer möglichst zufriedenstellenden Lösung im Rahmen des Angemessenen zu unterstützen. Im September 2005 unterbreitete das EDA den Anwälten der Parteien einen Entwurf für eine Vereinbarung zur Unterstützung humanitärer Projekte in Haiti. Die Vereinbarung kam jedoch nicht zustande.</p><p>Seit Juli 2006 steht das EDA in regelmässigem Kontakt mit der Zivilgesellschaft, um alle betroffenen Gesprächspartner zu berücksichtigen. </p><p>Der Schweizer Botschafter für Haiti wies die haitianischen Behörden insbesondere im Mai 2006 und im Juni 2007 darauf hin, dass sie sich aktiv an der Lösungssuche beteiligen müssen. Er machte sie auf das Problem der Verjährung der Jean-Claude Duvalier vorgeworfenen Tatbestände aufmerksam und wies sie darauf hin, dass es auch angezeigt sein könnte, ein neues Rechtshilfeersuchen in Strafsachen einzureichen.</p><p>Der haitianische Präsident schickte am 13. August 2007 ein Schreiben an Bundespräsidentin Calmy-Rey. Darin unterstrich er den "festen Willen der haitianischen Regierung, Mittel und Wege zu finden, um die blockierten Vermögenswerte nach Haiti zurückzuholen", und erwähnte, dass "in nächster Zeit bei den zuständigen Gerichtsbehörden in Port-au-Prince ein entsprechendes Verfahren gegen Jean-Claude Duvalier eingeleitet wird". Der haitianische Präsident bat den Bundesrat, die Blockierung der Vermögenswerte zu verlängern, damit die Regierung ein Gerichtsverfahren einleiten und durchführen kann. Die haitianische Regierung hat bereits damit begonnen, die Frage der rechtlichen Qualifizierung der Tatbestände und der Verjährung zu prüfen. Da die haitianische Regierung fest entschlossen ist, das Dossier nun an die Hand zu nehmen, erachtete es der Bundesrat für angebracht, sie darin zu unterstützen, indem er die Blockierung, die am 31. August 2007 abgelaufen wäre, noch einmal um zwölf Monate verlängerte.</p><p>2. Der Bundesrat prüft gegenwärtig die bestehenden Verfahren zur Rückerstattung von in der Schweiz blockierten Vermögenswerten und die Möglichkeiten des geltenden Rechtes für Fälle, in denen ein Staat nicht in der Lage ist, die Anforderungen für ein Rechtshilfeverfahren zu erfüllen. Dabei werden einerseits die geltende Gesetzgebung und andererseits die gegenwärtigen Möglichkeiten und Mittel zur Sicherstellung, dass die zurückerstatteten Gelder sinnvoll und im Interesse der Bevölkerung eingesetzt werden, geprüft. Sollte sich dabei zeigen, dass das geltende Recht Lücken aufweist, könnte gegebenenfalls eine Anpassung des rechtlichen Rahmens vorgeschlagen werden für Fälle, in denen ein Land wegen Missständen im Rechtssystem offensichtlich nicht in der Lage ist, um Rechtshilfe zu ersuchen oder die Bedingungen und Normen des IRSG zu erfüllen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Affäre um die Einziehung der Vermögenswerte des Ex-Diktators Duvalier hat bewiesen, dass in unserer Gesetzgebung bedeutende Lücken bestehen - so sehr, dass sich die Schweiz gezwungen sehen könnte, die von ihr eingezogenen bedeutenden Vermögenswerte einem Potentaten, der eines der ärmsten Länder der Welt schamlos ausgebeutet hat, zurückzugeben. Sollte dies geschehen, so würde es dem Ansehen unseres Landes und unseres Finanzplatzes zweifellos erheblichen Schaden zufügen.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:</p><p>1. Wie ist der genaue Stand des Falles Duvalier?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, damit sich solche Vorkommnisse künftig nicht wiederholen?</p>
    • Einziehung von Potentatengeldern. Fall Duvalier

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