Sanierung des Bundeshaushalts

ShortId
07.3503
Id
20073503
Updated
28.07.2023 13:28
Language
de
Title
Sanierung des Bundeshaushalts
AdditionalIndexing
24;Steuersenkung;Sparmassnahme;öffentliche Finanzen;Mehrwertsteuer;Haushaltsausgabe;Sanierung;Staatsverschuldung;öffentlicher Schuldendienst
1
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L04K11080303, öffentlicher Schuldendienst
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L03K110802, öffentliche Finanzen
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L04K08020341, Sanierung
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die finanzpolitische Zielsetzung des Bundesrats sieht vor, dass sich der Bundeshaushalt (die Deckung der Finanzierungslücke bei den Sozialversicherungen eingeschlossen) bis ins Zieljahr 2015 im Rahmen des nominellen Wirtschaftswachstums entwickelt. Damit können die Ausgaben jährlich im Mittel mit 3 Prozent wachsen. Dies entspricht einer Stabilisierung der Staatsquote. Weil der Bundeshaushalt ohne Reformmassnahmen bis 2015 um schätzungsweise 4,7 Prozent wachsen würde, sind zur Zielerreichung substanzielle Reform- und Abbaumassnahmen notwendig. Daher hat der Bundesrat die Aufgabenüberprüfung in Angriff genommen und in der Finanzplanung Abbauvorgaben berücksichtigt. Die ursprünglich anvisierte Abbauvorgabe aus der Aufgabenüberprüfung für das Jahr 2008 von 700 Millionen Franken wird im Voranschlag 2008 teilweise, aber nicht vollständig umgesetzt. Einerseits schliesst der Voranschlag 2008 bei Einnahmen von 58 Milliarden Franken und Ausgaben von 56,8 Milliarden Franken mit einem Überschuss von knapp 1,2 Milliarden Franken ab. Anderseits werden mit der Aufgabenüberprüfung langfristig orientierte, strukturelle Entlastungsmassnahmen angestrebt. Nach Einsparungen von insgesamt 5 Milliarden Franken durch die Entlastungsprogramme EP 03 und 04 besteht bei den steuerbaren Ausgaben - wo Kürzungen ohne Gesetzesänderungen oder Kündigung von vertraglichen Verpflichtungen möglich sind - nur noch ein beschränktes Potenzial für kurzfristig greifende Sparmassnahmen. Die nunmehr angestrebten strukturellen Einsparungen benötigen vielfach eine mehrjährige Anlaufzeit, sodass deren Entlastungswirkungen zurzeit noch beschränkt sind.</p><p>2. Im Voranschlag 2008 wachsen die Ausgaben um 3,1 Prozent. Das Ausgabenwachstum liegt damit unter dem nominellen Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent und in Griffnähe des Zielwerts von 3 Prozent. Auch im Legislaturfinanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 liegt das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum mit 2,4 Prozent unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum von 3 Prozent.</p><p>3. Neben der Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist dem Bundesrat die Stabilisierung der nominellen Schulden das zentrale Anliegen. Der hohe ausserordentliche Zahlungsbedarf im Voranschlag 2008 von 5,3 Milliarden Franken setzt für die folgenden Jahre Überschüsse voraus, welche die Vorgabe der Schuldenbremse übertreffen. Dieses Ziel scheint aus heutiger Sicht erreichbar. Die Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2011 sieht kumulierte Überschüsse von knapp 3,9 Milliarden Franken vor. Davon entfallen rund 3,7 Milliarden Franken auf den strukturellen Saldo. Um dieses Ergebnis zu erreichen, sind allerdings Abbauvorgaben von insgesamt 1,8 Milliarden Franken umzusetzen. Angesichts des prognostizierten Wirtschaftswachstums, der Einnahmenentwicklung und der geplanten Ausgabenentwicklung hat der Bundesrat die Abbauvorgaben für die Jahre 2008-2010 auf 350, 500 bzw. 600 Millionen Franken festgelegt. Im Jahr 2011 sind 1,2 Milliarden Franken abzubauen.</p><p>4. Ziel der Finanzpolitik des Bundesrates ist es, die Schulden des Bundes bis 2011 nominell zu stabilisieren. Die Einführung der Schuldenbremse hat massgeblich dazu beigetragen, dass der Anstieg der Schulden gebremst wurde. Der Voranschlag 2008 und der Legislaturfinanzplan 2009-2011 erlauben es nunmehr, die Schulden zu stabilisieren. Die Schuldenquote nimmt dabei fortlaufend ab. Im Verlauf der Legislatur wurden die Schulden des Bundes von 28,5 Prozent des BIP auf 26 Prozent des BIP gesenkt. Der Bundesrat will die Möglichkeit einer Umgehung der Schuldenbremse durch Ausgaben ausserhalb der Finanzrechnung auch rechtlich verhindern. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Verhinderung einer dauerhaften Zunahme der nominellen Verschuldung über eine regelgebundene Lösung sicherzustellen. Er hat das EFD beauftragt, hierzu eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.</p><p>5. Die Forderung nach einer Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer entspricht nicht der Steuerstrategie des Bundesrates. Diese zielt darauf ab, dort steuerliche Erleichterungen vorzunehmen, wo der positive Einfluss auf Wachstum und Arbeitsplätze für unser Land am grössten ist. Auf den 1. Januar 2008 tritt die Milderung der Heiratsstrafe in Kraft. Diese ist mit Steuerentlastungen von 540 Millionen Franken verbunden. Mit der Unternehmenssteuerreform II wird die wirtschaftliche Doppelbelastung für die KMU gemildert, die Anrechnung der kantonalen Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer ermöglicht und werden Personenunternehmen in schwierigen Übergangsphasen von steuerrechtlichen Fesseln befreit. Auf der Stufe Bund führt die Unternehmenssteuerreform II zu Ausfällen von rund 60 Millionen Franken. Mit Blick auf weitere Steuersenkungen stehen Vorhaben wie der Systementscheid in der Ehepaarbesteuerung oder die Verbesserung des steuerlichen Umfelds für Unternehmen im Vordergrund.</p><p>6. Die finanzpolitische Strategie des Bundesrats (Stabilisierung der Staatsquote und der Schulden) ist unverändert gültig.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Finanzplan und Antwort des Bundesrates vom 30. Mai 2007 wächst der Voranschlag 2008 gegenüber 2007 um 4,3 Prozent, sofern die Abbauvorgabe von 700 Millionen Franken nicht eingehalten werden kann. Gemäss Interview auf SR DRS vom 7. Juni 2007 müsse der angepeilte Sparbetrag von 700 Millionen Franken nicht auf die Departemente verteilt werden und er werde teilweise durch die Mehreinnahmen kompensiert .... Die Departemente müssten sich damit abfinden, in einzelnen Bereichen etwas weniger zu wachsen, zu Kürzungen im Sinne eines Entlastungsprogramms komme es in keinem Fall. Diese Antwort irritiert.</p><p>1. Warum hält der Bundesrat seine Abbauvorgabe trotz guter Konjunkturlage nicht ein? </p><p>2. Wieso hält er sich mit einem Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent im Jahr 2008 nicht an die selber gesteckte Zielvorgabe von 3 Prozent bis 2015? </p><p>3. Wie will der Bundesrat die selber vorgegebenen Sanierungsmassnahmen in der Höhe von 8 Milliarden Franken bis 2015 einhalten, wenn er die Vorgaben nicht einmal in einer konjunkturell positiven Wirtschaftslage befolgen will? </p><p>4. Hat der Bundesrat klare Vorstellungen zum Schuldenabbau, und wenn ja, wie sieht der Fahrplan aus? </p><p>5. Ist eine Absenkung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der steuerlichen Vereinfachung noch zu erwarten? </p><p>6. Ist die vom Bundesrat im April 2006 beschlossene Sanierung des Bundeshaushaltes mit einer Zielvorgabe von maximal 3 Prozent Ausgabenwachstum pro Jahr noch gültig?</p>
  • Sanierung des Bundeshaushalts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die finanzpolitische Zielsetzung des Bundesrats sieht vor, dass sich der Bundeshaushalt (die Deckung der Finanzierungslücke bei den Sozialversicherungen eingeschlossen) bis ins Zieljahr 2015 im Rahmen des nominellen Wirtschaftswachstums entwickelt. Damit können die Ausgaben jährlich im Mittel mit 3 Prozent wachsen. Dies entspricht einer Stabilisierung der Staatsquote. Weil der Bundeshaushalt ohne Reformmassnahmen bis 2015 um schätzungsweise 4,7 Prozent wachsen würde, sind zur Zielerreichung substanzielle Reform- und Abbaumassnahmen notwendig. Daher hat der Bundesrat die Aufgabenüberprüfung in Angriff genommen und in der Finanzplanung Abbauvorgaben berücksichtigt. Die ursprünglich anvisierte Abbauvorgabe aus der Aufgabenüberprüfung für das Jahr 2008 von 700 Millionen Franken wird im Voranschlag 2008 teilweise, aber nicht vollständig umgesetzt. Einerseits schliesst der Voranschlag 2008 bei Einnahmen von 58 Milliarden Franken und Ausgaben von 56,8 Milliarden Franken mit einem Überschuss von knapp 1,2 Milliarden Franken ab. Anderseits werden mit der Aufgabenüberprüfung langfristig orientierte, strukturelle Entlastungsmassnahmen angestrebt. Nach Einsparungen von insgesamt 5 Milliarden Franken durch die Entlastungsprogramme EP 03 und 04 besteht bei den steuerbaren Ausgaben - wo Kürzungen ohne Gesetzesänderungen oder Kündigung von vertraglichen Verpflichtungen möglich sind - nur noch ein beschränktes Potenzial für kurzfristig greifende Sparmassnahmen. Die nunmehr angestrebten strukturellen Einsparungen benötigen vielfach eine mehrjährige Anlaufzeit, sodass deren Entlastungswirkungen zurzeit noch beschränkt sind.</p><p>2. Im Voranschlag 2008 wachsen die Ausgaben um 3,1 Prozent. Das Ausgabenwachstum liegt damit unter dem nominellen Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent und in Griffnähe des Zielwerts von 3 Prozent. Auch im Legislaturfinanzplan für die Jahre 2009 bis 2011 liegt das durchschnittliche jährliche Ausgabenwachstum mit 2,4 Prozent unter dem erwarteten Wirtschaftswachstum von 3 Prozent.</p><p>3. Neben der Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist dem Bundesrat die Stabilisierung der nominellen Schulden das zentrale Anliegen. Der hohe ausserordentliche Zahlungsbedarf im Voranschlag 2008 von 5,3 Milliarden Franken setzt für die folgenden Jahre Überschüsse voraus, welche die Vorgabe der Schuldenbremse übertreffen. Dieses Ziel scheint aus heutiger Sicht erreichbar. Die Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2011 sieht kumulierte Überschüsse von knapp 3,9 Milliarden Franken vor. Davon entfallen rund 3,7 Milliarden Franken auf den strukturellen Saldo. Um dieses Ergebnis zu erreichen, sind allerdings Abbauvorgaben von insgesamt 1,8 Milliarden Franken umzusetzen. Angesichts des prognostizierten Wirtschaftswachstums, der Einnahmenentwicklung und der geplanten Ausgabenentwicklung hat der Bundesrat die Abbauvorgaben für die Jahre 2008-2010 auf 350, 500 bzw. 600 Millionen Franken festgelegt. Im Jahr 2011 sind 1,2 Milliarden Franken abzubauen.</p><p>4. Ziel der Finanzpolitik des Bundesrates ist es, die Schulden des Bundes bis 2011 nominell zu stabilisieren. Die Einführung der Schuldenbremse hat massgeblich dazu beigetragen, dass der Anstieg der Schulden gebremst wurde. Der Voranschlag 2008 und der Legislaturfinanzplan 2009-2011 erlauben es nunmehr, die Schulden zu stabilisieren. Die Schuldenquote nimmt dabei fortlaufend ab. Im Verlauf der Legislatur wurden die Schulden des Bundes von 28,5 Prozent des BIP auf 26 Prozent des BIP gesenkt. Der Bundesrat will die Möglichkeit einer Umgehung der Schuldenbremse durch Ausgaben ausserhalb der Finanzrechnung auch rechtlich verhindern. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Verhinderung einer dauerhaften Zunahme der nominellen Verschuldung über eine regelgebundene Lösung sicherzustellen. Er hat das EFD beauftragt, hierzu eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.</p><p>5. Die Forderung nach einer Steuersenkung bei der Mehrwertsteuer entspricht nicht der Steuerstrategie des Bundesrates. Diese zielt darauf ab, dort steuerliche Erleichterungen vorzunehmen, wo der positive Einfluss auf Wachstum und Arbeitsplätze für unser Land am grössten ist. Auf den 1. Januar 2008 tritt die Milderung der Heiratsstrafe in Kraft. Diese ist mit Steuerentlastungen von 540 Millionen Franken verbunden. Mit der Unternehmenssteuerreform II wird die wirtschaftliche Doppelbelastung für die KMU gemildert, die Anrechnung der kantonalen Kapitalsteuer an die Gewinnsteuer ermöglicht und werden Personenunternehmen in schwierigen Übergangsphasen von steuerrechtlichen Fesseln befreit. Auf der Stufe Bund führt die Unternehmenssteuerreform II zu Ausfällen von rund 60 Millionen Franken. Mit Blick auf weitere Steuersenkungen stehen Vorhaben wie der Systementscheid in der Ehepaarbesteuerung oder die Verbesserung des steuerlichen Umfelds für Unternehmen im Vordergrund.</p><p>6. Die finanzpolitische Strategie des Bundesrats (Stabilisierung der Staatsquote und der Schulden) ist unverändert gültig.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Finanzplan und Antwort des Bundesrates vom 30. Mai 2007 wächst der Voranschlag 2008 gegenüber 2007 um 4,3 Prozent, sofern die Abbauvorgabe von 700 Millionen Franken nicht eingehalten werden kann. Gemäss Interview auf SR DRS vom 7. Juni 2007 müsse der angepeilte Sparbetrag von 700 Millionen Franken nicht auf die Departemente verteilt werden und er werde teilweise durch die Mehreinnahmen kompensiert .... Die Departemente müssten sich damit abfinden, in einzelnen Bereichen etwas weniger zu wachsen, zu Kürzungen im Sinne eines Entlastungsprogramms komme es in keinem Fall. Diese Antwort irritiert.</p><p>1. Warum hält der Bundesrat seine Abbauvorgabe trotz guter Konjunkturlage nicht ein? </p><p>2. Wieso hält er sich mit einem Ausgabenwachstum von 4,3 Prozent im Jahr 2008 nicht an die selber gesteckte Zielvorgabe von 3 Prozent bis 2015? </p><p>3. Wie will der Bundesrat die selber vorgegebenen Sanierungsmassnahmen in der Höhe von 8 Milliarden Franken bis 2015 einhalten, wenn er die Vorgaben nicht einmal in einer konjunkturell positiven Wirtschaftslage befolgen will? </p><p>4. Hat der Bundesrat klare Vorstellungen zum Schuldenabbau, und wenn ja, wie sieht der Fahrplan aus? </p><p>5. Ist eine Absenkung der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit der steuerlichen Vereinfachung noch zu erwarten? </p><p>6. Ist die vom Bundesrat im April 2006 beschlossene Sanierung des Bundeshaushaltes mit einer Zielvorgabe von maximal 3 Prozent Ausgabenwachstum pro Jahr noch gültig?</p>
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