Personenfreizügigkeit
- ShortId
-
07.3515
- Id
-
20073515
- Updated
-
28.07.2023 12:14
- Language
-
de
- Title
-
Personenfreizügigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;10;Arbeitnehmerschutz;Kontrolle;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;freier Personenverkehr;Erweiterung der Gemeinschaft;Vollzug von Beschlüssen;Referendum;wirtschaftliche Auswirkung;Berufswanderung;Lohndumping
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K01080302, Berufswanderung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0702010303, Lohndumping
- L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
- L04K08010205, Referendum
- L04K07040404, wirtschaftliche Auswirkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1./3. Der Bundesrat ist mit der bisherigen Arbeit der überwiegenden Mehrheit der Kantone zufrieden. Zur zusätzlichen Verbesserung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen haben die seit dem 1. Juli 2006 geltenden Leistungsvereinbarungen beigetragen. Die zum Zeitpunkt des Observatoriumsberichts vorliegenden Erfahrungen der tripartiten Kommissionen zeigten, dass in der Mehrzahl der Kantone die üblichen Lohnbedingungen auch im Jahr 2006 grossmehrheitlich eingehalten wurden. Einschränkend ist allerdings zu sagen, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung die Ergebnisse einiger Kantone noch fehlten. </p><p>Eine umfassende Beurteilung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen wird im Herbst 2007 möglich sein. Dann wird der sich über die Zeitspanne vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 erstreckende Vollzugsbericht der tripartiten und der paritätischen Kommissionen vorliegen. Die Auswertung der Resultate wird dem Bundesrat ein detailliertes Bild über die Effizienz des Vollzugs in den Kantonen liefern. Der Bericht wird als Basis für allfällige Verbesserungsmassnahmen dienen, sollten sich solche als notwendig erweisen. Gleichzeitig bildet er eine der Grundlagen zur Lagebeurteilung für die Erarbeitung der neuen Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2008.</p><p>2. Wiederum ist auf den im Herbst erscheinenden Vollzugsbericht zu verweisen. Gemäss den dem Seco gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 des Entsendegesetzes (EntsG) zugestellten rechtskräftigen Sanktionen besteht die überwiegende Mehrheit (rund 80 Prozent) der Verstösse in Verletzungen der Meldevorschriften. Allerdings ist zu betonen, dass die Sanktionspraxis heterogen ist. In einigen Kantonen wird z. B. eine einzige Sanktion für mehrere Verstösse verhängt. Zudem dauern Lohnbuchkontrollen und die darauffolgenden Sanktionsverfahren wesentlich länger als die Kontrolle von Formalien, weshalb eine nicht zu vernachlässigende Zahl an hängigen, d. h. dem Seco noch nicht gemeldeten Verfahren zu vermuten ist. Auch der Umstand, dass die paritätischen Organe seit der Revision der flankierenden Massnahmen befugt sind, gegenüber Entsendebetrieben Konventionalstrafen zu verhängen und diesen Kontrollkosten aufzuerlegen, dürfte dazu beitragen, dass weniger Dossiers der sanktionierenden Behörden übermittelt werden oder dass die Übermittlung verzögert erfolgt. Das Seco hat u. a. in Weiterbildungsveranstaltungen ausdrücklich auf die Pflicht gemäss Artikel 9 Absatz 1 EntsG hingewiesen, sämtliche Verstösse frühzeitig zu melden, und hat entsprechende Erhebungen im Rahmen der Berichterstattung vorgesehen. </p><p>4. Die Förderung der Integration ist in erster Linie in den Regelstrukturen in den Bereichen Bildung (Berufsbildung) und Arbeit (berufliche Integration) von Bedeutung. Des Weiteren ist die bestehende Integrationsförderung im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Gemeinden fortzuführen und noch verstärkt auf die Zielgruppen auszurichten. Der Bundesrat hat daher alle Departemente und Ämter beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen den Handlungsbedarf sowie mögliche Massnahmen zu erheben und Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten.</p><p>5. Die sieben Abkommen der Bilateralen I sind durch die sogenannte "Guillotineklausel" miteinander verbunden. Diese besagt, dass bei einer Kündigung oder Nichtverlängerung eines Abkommens die anderen sechs Verträge sechs Monate danach ebenfalls ausser Kraft treten (siehe im Falle des FZA Art. 25 Abs. 2 und 4). </p><p>Die Bilateralen I stellen - zusammen mit dem Freihandelsabkommen von 1972 - hinsichtlich der Wahrung der schweizerischen Wirtschaftsinteressen das Kernstück der vertraglichen Beziehungen der Schweiz mit der EU dar. Sie sichern der Schweizer Wirtschaft den diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt mit seinen gegen 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Angesichts der Tatsache, dass der gesamte Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweiz und der EU rund eine Millarde Franken pro Tag beträgt, sind diese Verträge von überragender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Ihr Dahinfallen hätte unabsehbare negative Folgen für Wachstum und Beschäftigung und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Fazit des dritten Berichts des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist eindeutig: Die Personenfreizügigkeit ist eminent wichtig für das Wirtschaftswachstum unseres Landes. Durch den EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens wird eine erneute Ausdehnung der Personenfreizügigkeit notwendig, für die das fakultative Referendum gilt. Der Entscheid zur Weiterführung des gesamten Abkommens, der ebenfalls dem fakultativen Referendum untersteht, muss der EU bis zum 31. Mai 2009 mitgeteilt werden. Im Hinblick auf die kommenden Abstimmungen ist es daher von grundlegender Bedeutung, dass die Personenfreizügigkeit glaubwürdig umgesetzt wird und dass unser Wirtschaftsstandort nicht (beispielsweise durch unlauteren Wettbewerb) gefährdet wird. Zu diesem Zweck wurden flankierende Massnahmen zur Verhinderung von Lohndumping eingesetzt. Bei der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens und der flankierenden Massnahmen muss der Bundesrat eine Führungsrolle einnehmen. </p><p>In Anbetracht der oben aufgeführten Punkte wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Eine effiziente Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den einzelnen Kantonen ist für das Gelingen der Personenfreizügigkeit von grundlegender Bedeutung. Ist der Bundesrat mit der Arbeit, die die Kantone bisher geleistet haben, zufrieden? </p><p>2. Welche Verstösse hat er bei der Umsetzung der Massnahmen in erster Linie entdeckt? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um gegen diese Verstösse vorzugehen? </p><p>3. Welche Verbesserungen sieht er im Hinblick auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vor? </p><p>4. Plant die Regierung - über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hinaus - spezifische integrations- und informationspolitische Massnahmen im Zusammenhang mit diesen neuen Migrationsströmen? </p><p>5. Was wären ganz allgemein die Folgen für unsere Wirtschaft, wenn es zu einem Referendum über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens käme und das Volk diese Weiterführung ablehnen würde?</p>
- Personenfreizügigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1./3. Der Bundesrat ist mit der bisherigen Arbeit der überwiegenden Mehrheit der Kantone zufrieden. Zur zusätzlichen Verbesserung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den Kantonen haben die seit dem 1. Juli 2006 geltenden Leistungsvereinbarungen beigetragen. Die zum Zeitpunkt des Observatoriumsberichts vorliegenden Erfahrungen der tripartiten Kommissionen zeigten, dass in der Mehrzahl der Kantone die üblichen Lohnbedingungen auch im Jahr 2006 grossmehrheitlich eingehalten wurden. Einschränkend ist allerdings zu sagen, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung die Ergebnisse einiger Kantone noch fehlten. </p><p>Eine umfassende Beurteilung der Umsetzung der flankierenden Massnahmen wird im Herbst 2007 möglich sein. Dann wird der sich über die Zeitspanne vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 erstreckende Vollzugsbericht der tripartiten und der paritätischen Kommissionen vorliegen. Die Auswertung der Resultate wird dem Bundesrat ein detailliertes Bild über die Effizienz des Vollzugs in den Kantonen liefern. Der Bericht wird als Basis für allfällige Verbesserungsmassnahmen dienen, sollten sich solche als notwendig erweisen. Gleichzeitig bildet er eine der Grundlagen zur Lagebeurteilung für die Erarbeitung der neuen Leistungsvereinbarungen für das Jahr 2008.</p><p>2. Wiederum ist auf den im Herbst erscheinenden Vollzugsbericht zu verweisen. Gemäss den dem Seco gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 des Entsendegesetzes (EntsG) zugestellten rechtskräftigen Sanktionen besteht die überwiegende Mehrheit (rund 80 Prozent) der Verstösse in Verletzungen der Meldevorschriften. Allerdings ist zu betonen, dass die Sanktionspraxis heterogen ist. In einigen Kantonen wird z. B. eine einzige Sanktion für mehrere Verstösse verhängt. Zudem dauern Lohnbuchkontrollen und die darauffolgenden Sanktionsverfahren wesentlich länger als die Kontrolle von Formalien, weshalb eine nicht zu vernachlässigende Zahl an hängigen, d. h. dem Seco noch nicht gemeldeten Verfahren zu vermuten ist. Auch der Umstand, dass die paritätischen Organe seit der Revision der flankierenden Massnahmen befugt sind, gegenüber Entsendebetrieben Konventionalstrafen zu verhängen und diesen Kontrollkosten aufzuerlegen, dürfte dazu beitragen, dass weniger Dossiers der sanktionierenden Behörden übermittelt werden oder dass die Übermittlung verzögert erfolgt. Das Seco hat u. a. in Weiterbildungsveranstaltungen ausdrücklich auf die Pflicht gemäss Artikel 9 Absatz 1 EntsG hingewiesen, sämtliche Verstösse frühzeitig zu melden, und hat entsprechende Erhebungen im Rahmen der Berichterstattung vorgesehen. </p><p>4. Die Förderung der Integration ist in erster Linie in den Regelstrukturen in den Bereichen Bildung (Berufsbildung) und Arbeit (berufliche Integration) von Bedeutung. Des Weiteren ist die bestehende Integrationsförderung im Bereich des gesellschaftlichen Zusammenlebens in Gemeinden fortzuführen und noch verstärkt auf die Zielgruppen auszurichten. Der Bundesrat hat daher alle Departemente und Ämter beauftragt, in ihren Zuständigkeitsbereichen den Handlungsbedarf sowie mögliche Massnahmen zu erheben und Vorschläge zur Umsetzung zu unterbreiten.</p><p>5. Die sieben Abkommen der Bilateralen I sind durch die sogenannte "Guillotineklausel" miteinander verbunden. Diese besagt, dass bei einer Kündigung oder Nichtverlängerung eines Abkommens die anderen sechs Verträge sechs Monate danach ebenfalls ausser Kraft treten (siehe im Falle des FZA Art. 25 Abs. 2 und 4). </p><p>Die Bilateralen I stellen - zusammen mit dem Freihandelsabkommen von 1972 - hinsichtlich der Wahrung der schweizerischen Wirtschaftsinteressen das Kernstück der vertraglichen Beziehungen der Schweiz mit der EU dar. Sie sichern der Schweizer Wirtschaft den diskriminierungsfreien Zugang zum EU-Binnenmarkt mit seinen gegen 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Angesichts der Tatsache, dass der gesamte Wirtschaftsverkehr zwischen der Schweiz und der EU rund eine Millarde Franken pro Tag beträgt, sind diese Verträge von überragender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Ihr Dahinfallen hätte unabsehbare negative Folgen für Wachstum und Beschäftigung und für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das Fazit des dritten Berichts des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU ist eindeutig: Die Personenfreizügigkeit ist eminent wichtig für das Wirtschaftswachstum unseres Landes. Durch den EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens wird eine erneute Ausdehnung der Personenfreizügigkeit notwendig, für die das fakultative Referendum gilt. Der Entscheid zur Weiterführung des gesamten Abkommens, der ebenfalls dem fakultativen Referendum untersteht, muss der EU bis zum 31. Mai 2009 mitgeteilt werden. Im Hinblick auf die kommenden Abstimmungen ist es daher von grundlegender Bedeutung, dass die Personenfreizügigkeit glaubwürdig umgesetzt wird und dass unser Wirtschaftsstandort nicht (beispielsweise durch unlauteren Wettbewerb) gefährdet wird. Zu diesem Zweck wurden flankierende Massnahmen zur Verhinderung von Lohndumping eingesetzt. Bei der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens und der flankierenden Massnahmen muss der Bundesrat eine Führungsrolle einnehmen. </p><p>In Anbetracht der oben aufgeführten Punkte wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Eine effiziente Umsetzung der flankierenden Massnahmen in den einzelnen Kantonen ist für das Gelingen der Personenfreizügigkeit von grundlegender Bedeutung. Ist der Bundesrat mit der Arbeit, die die Kantone bisher geleistet haben, zufrieden? </p><p>2. Welche Verstösse hat er bei der Umsetzung der Massnahmen in erster Linie entdeckt? Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um gegen diese Verstösse vorzugehen? </p><p>3. Welche Verbesserungen sieht er im Hinblick auf die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedstaaten vor? </p><p>4. Plant die Regierung - über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hinaus - spezifische integrations- und informationspolitische Massnahmen im Zusammenhang mit diesen neuen Migrationsströmen? </p><p>5. Was wären ganz allgemein die Folgen für unsere Wirtschaft, wenn es zu einem Referendum über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens käme und das Volk diese Weiterführung ablehnen würde?</p>
- Personenfreizügigkeit
Back to List