Wasserkraftwerk Bagni di Craveggia

ShortId
07.3520
Id
20073520
Updated
28.07.2023 10:26
Language
de
Title
Wasserkraftwerk Bagni di Craveggia
AdditionalIndexing
52;Wassernutzung;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Umweltschädigung;Italien;Tessin;Umweltverträglichkeit;Gewässerschutz
1
  • L03K170507, Wasserkraft
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L02K0602, Umweltschädigung
  • L04K03010503, Italien
  • L05K0301010117, Tessin
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die zuständigen Bundesstellen haben seit 1997 Kenntnis von diesem Projekt. Im Jahr 2000 hat das damalige Buwal, in Zusammenarbeit mit dem EDA, dem Kanton Tessin eine ausführliche Einschätzung der gewässerschutzrelevanten Aspekte mitgeteilt. Das Schreiben wies auch auf die gemäss Völkerrecht der Schweiz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hin, ihre Haltung gegenüber Italien geltend zu machen. Im Mai 2003 fand in Bern eine Arbeitssitzung zwischen schweizerischen und italienischen Behörden statt. Diese Sitzung ermöglichte den Bundes- und den kantonalen Behörden, ihre Bedenken in Bezug auf das Projekt offenzulegen. Die negative Haltung der Schweiz wurde in verschiedenen Dokumenten festgehalten und den italienischen Behörden kommuniziert. Im Mai 2005 haben die Bundesbehörden, im Einvernehmen mit den Kantonsbehörden, über den diplomatischen Weg den italienischen Behörden erneut die Haltung der Schweiz sowie die Forderungen u. a. zu Mindestrestwassermengen mitgeteilt.</p><p>2. Es trifft nicht zu, dass die zuständigen schweizerischen Behörden Stellungnahmen zugunsten des Baus dieses Werks abgegeben haben.</p><p>3. Da die Realisierung des geplanten Wasserkraftprojektes vollständig auf italienischem Territorium vorgesehen ist, sind die Mittel der Schweiz beschränkt, auf das Projekt Einfluss zu nehmen oder dieses gar zu verhindern. Die schweizerischen Behörden werden aber die Möglichkeiten innerhalb des internationalen Rechtes, vor allem in Anwendung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention; SR 0.814.06), nutzen. Dieses Übereinkommen ist sowohl für die Schweiz als auch für Italien verbindlich in Kraft getreten. Das darin vorgesehene zwingende Konsultationsverfahren bietet denn auch der Schweiz die Möglichkeit, die Einhaltung ihrer umweltschutzrelevanten Anforderungen geltend zu machen.</p><p>4./6. Die schweizerischen Behörden wurden in den letzten Jahren über den Stand des Projektes informiert. Im Rahmen der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Schweiz insbesondere informiert, wie viel Wasser dem Isorno effektiv entzogen würde und welche Mindestrestwassermengen das Kraftwerk einhalten muss. Laut Espoo-Konvention muss die zuständige italienische Behörde alle relevanten Daten des Projektes einer in Anwendung des Übereinkommens bezeichneten schweizerischen Behörde bekanntmachen. Im Einvernehmen mit den kantonalen Behörden wurde den italienischen Behörden als Anlaufstelle das Ufficio delle domande di costruzione des Kantones Tessin angegeben. Es ist Sache des Kantones, die lokalen Behörden zu informieren und die Öffentlichkeit angemessen einzubeziehen. Die Bundesbehörden ihrerseits prüfen gegenwärtig die Möglichkeiten für ein weiteres Treffen mit der italienischen Seite, an dem wie bereits an der Arbeitssitzung vom Mai 2003 Sachverständige und Vertreter der betroffenen Behörden teilnehmen sollen.</p><p>5. Sollten sozioökonomische Interessen tatsächlich erheblich betroffen sein, würde der Bundesrat die erforderlichen Schritte einleiten.</p><p>7. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass das Projekt im Falle einer Realisierung umweltverträglich ausgestaltet wird und u. a. Mindestrestwassermengen eingehalten werden. Bundesrat Leuenberger hat die Situation Anfang September am Rande der EU-Umweltministerkonferenz in Lissabon mit seinem italienischen Amtskollegen erörtert und für eine nachhaltige Lösung plädiert. Der italienische Minister hat bei dieser Gelegenheit versichert, sich an die geltenden internationalen Regelungen halten zu wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ein neues Projekt für ein Wasserkraftwerk bei den Bagni di Craveggia in Italien nimmt eine äusserst besorgniserregende Entwicklung. Bei den Bagni di Craveggia im italienischen Teil des Onsernonetales, wenige Meter von der Staatsgrenze entfernt, soll eine Anlage gebaut werden, die das Wasser des Flusses Isorno fasst und durch einen Tunnel ins Valle Vigezzo in Italien umleitet, wo elektrische Energie für den italienischen Markt erzeugt werden soll. Ein ähnliches Projekt konnte 1997 verhindert werden, nicht zuletzt dank der starken Opposition der Gemeinden im Onsernonetal, des Kantons Tessin und, soviel ich weiss, auch der Bundesbehörden.</p><p>Wird das Projekt umgesetzt, würde dies dem Fluss Isorno und dem gesamten Ökosystem des Tales einen enormen Schaden zufügen, und zwar gerade in dem Gebiet, in dem vor Kurzem - finanziert durch den Bund - eines der grössten zusammenhängenden Waldreservate der Schweiz geschaffen wurde, und zu einem grossen Teil auf dem Territorium des geplanten Nationalparks im Locarnese. Der Fluss Isorno als einer der wenigen Flüsse im Tessin, die noch in natürlichem Zustand sind, würde dadurch auf Schweizer Gebiet so gut wie ausgetrocknet.</p><p>Aus Italien hört man Beunruhigendes über den fortgeschrittenen Stand des Projektes. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Haben der Bundesrat und das zuständige Amt im UVEK Kenntnis von diesem Projekt?</p><p>2. Entspricht es der Wahrheit, dass sich die zuständigen Schweizer Behörden zur Umsetzung des Projektes positiv geäussert haben?</p><p>3. Welche Haltung vertritt der Bundesrat angesichts der Möglichkeit, dass die Umwelt im Onsernonetal und im ganzen Locarnese stark geschädigt werden könnte, falls das Projekt realisiert wird?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat darüber im Klaren, welche grossräumigen Auswirkungen das Fassen des Isorno-Wassers (das nicht nur Italien gehört) und dessen Umleitung ins Valle Vigezzo tatsächlich haben werden?</p><p>5. Sollte der Bundesrat nicht aktiv werden, um die sozioökonomischen Interessen der schweizerischen Randregionen zu schützen, und sich gefährlichen Projekten widersetzen, von denen die angrenzenden italienischen Regionen profitieren?</p><p>6. Wurden die kantonalen und die lokalen Behörden im Tessin informiert?</p><p>7. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Interessen des Onsernonetales nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden?</p>
  • Wasserkraftwerk Bagni di Craveggia
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die zuständigen Bundesstellen haben seit 1997 Kenntnis von diesem Projekt. Im Jahr 2000 hat das damalige Buwal, in Zusammenarbeit mit dem EDA, dem Kanton Tessin eine ausführliche Einschätzung der gewässerschutzrelevanten Aspekte mitgeteilt. Das Schreiben wies auch auf die gemäss Völkerrecht der Schweiz zur Verfügung stehenden Möglichkeiten hin, ihre Haltung gegenüber Italien geltend zu machen. Im Mai 2003 fand in Bern eine Arbeitssitzung zwischen schweizerischen und italienischen Behörden statt. Diese Sitzung ermöglichte den Bundes- und den kantonalen Behörden, ihre Bedenken in Bezug auf das Projekt offenzulegen. Die negative Haltung der Schweiz wurde in verschiedenen Dokumenten festgehalten und den italienischen Behörden kommuniziert. Im Mai 2005 haben die Bundesbehörden, im Einvernehmen mit den Kantonsbehörden, über den diplomatischen Weg den italienischen Behörden erneut die Haltung der Schweiz sowie die Forderungen u. a. zu Mindestrestwassermengen mitgeteilt.</p><p>2. Es trifft nicht zu, dass die zuständigen schweizerischen Behörden Stellungnahmen zugunsten des Baus dieses Werks abgegeben haben.</p><p>3. Da die Realisierung des geplanten Wasserkraftprojektes vollständig auf italienischem Territorium vorgesehen ist, sind die Mittel der Schweiz beschränkt, auf das Projekt Einfluss zu nehmen oder dieses gar zu verhindern. Die schweizerischen Behörden werden aber die Möglichkeiten innerhalb des internationalen Rechtes, vor allem in Anwendung des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention; SR 0.814.06), nutzen. Dieses Übereinkommen ist sowohl für die Schweiz als auch für Italien verbindlich in Kraft getreten. Das darin vorgesehene zwingende Konsultationsverfahren bietet denn auch der Schweiz die Möglichkeit, die Einhaltung ihrer umweltschutzrelevanten Anforderungen geltend zu machen.</p><p>4./6. Die schweizerischen Behörden wurden in den letzten Jahren über den Stand des Projektes informiert. Im Rahmen der laufenden Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Schweiz insbesondere informiert, wie viel Wasser dem Isorno effektiv entzogen würde und welche Mindestrestwassermengen das Kraftwerk einhalten muss. Laut Espoo-Konvention muss die zuständige italienische Behörde alle relevanten Daten des Projektes einer in Anwendung des Übereinkommens bezeichneten schweizerischen Behörde bekanntmachen. Im Einvernehmen mit den kantonalen Behörden wurde den italienischen Behörden als Anlaufstelle das Ufficio delle domande di costruzione des Kantones Tessin angegeben. Es ist Sache des Kantones, die lokalen Behörden zu informieren und die Öffentlichkeit angemessen einzubeziehen. Die Bundesbehörden ihrerseits prüfen gegenwärtig die Möglichkeiten für ein weiteres Treffen mit der italienischen Seite, an dem wie bereits an der Arbeitssitzung vom Mai 2003 Sachverständige und Vertreter der betroffenen Behörden teilnehmen sollen.</p><p>5. Sollten sozioökonomische Interessen tatsächlich erheblich betroffen sein, würde der Bundesrat die erforderlichen Schritte einleiten.</p><p>7. Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass das Projekt im Falle einer Realisierung umweltverträglich ausgestaltet wird und u. a. Mindestrestwassermengen eingehalten werden. Bundesrat Leuenberger hat die Situation Anfang September am Rande der EU-Umweltministerkonferenz in Lissabon mit seinem italienischen Amtskollegen erörtert und für eine nachhaltige Lösung plädiert. Der italienische Minister hat bei dieser Gelegenheit versichert, sich an die geltenden internationalen Regelungen halten zu wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ein neues Projekt für ein Wasserkraftwerk bei den Bagni di Craveggia in Italien nimmt eine äusserst besorgniserregende Entwicklung. Bei den Bagni di Craveggia im italienischen Teil des Onsernonetales, wenige Meter von der Staatsgrenze entfernt, soll eine Anlage gebaut werden, die das Wasser des Flusses Isorno fasst und durch einen Tunnel ins Valle Vigezzo in Italien umleitet, wo elektrische Energie für den italienischen Markt erzeugt werden soll. Ein ähnliches Projekt konnte 1997 verhindert werden, nicht zuletzt dank der starken Opposition der Gemeinden im Onsernonetal, des Kantons Tessin und, soviel ich weiss, auch der Bundesbehörden.</p><p>Wird das Projekt umgesetzt, würde dies dem Fluss Isorno und dem gesamten Ökosystem des Tales einen enormen Schaden zufügen, und zwar gerade in dem Gebiet, in dem vor Kurzem - finanziert durch den Bund - eines der grössten zusammenhängenden Waldreservate der Schweiz geschaffen wurde, und zu einem grossen Teil auf dem Territorium des geplanten Nationalparks im Locarnese. Der Fluss Isorno als einer der wenigen Flüsse im Tessin, die noch in natürlichem Zustand sind, würde dadurch auf Schweizer Gebiet so gut wie ausgetrocknet.</p><p>Aus Italien hört man Beunruhigendes über den fortgeschrittenen Stand des Projektes. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Haben der Bundesrat und das zuständige Amt im UVEK Kenntnis von diesem Projekt?</p><p>2. Entspricht es der Wahrheit, dass sich die zuständigen Schweizer Behörden zur Umsetzung des Projektes positiv geäussert haben?</p><p>3. Welche Haltung vertritt der Bundesrat angesichts der Möglichkeit, dass die Umwelt im Onsernonetal und im ganzen Locarnese stark geschädigt werden könnte, falls das Projekt realisiert wird?</p><p>4. Ist sich der Bundesrat darüber im Klaren, welche grossräumigen Auswirkungen das Fassen des Isorno-Wassers (das nicht nur Italien gehört) und dessen Umleitung ins Valle Vigezzo tatsächlich haben werden?</p><p>5. Sollte der Bundesrat nicht aktiv werden, um die sozioökonomischen Interessen der schweizerischen Randregionen zu schützen, und sich gefährlichen Projekten widersetzen, von denen die angrenzenden italienischen Regionen profitieren?</p><p>6. Wurden die kantonalen und die lokalen Behörden im Tessin informiert?</p><p>7. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Interessen des Onsernonetales nicht schwerwiegend beeinträchtigt werden?</p>
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