Massnahmen zur Erhöhung der Medikationssicherheit
- ShortId
-
07.3526
- Id
-
20073526
- Updated
-
28.07.2023 08:56
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Erhöhung der Medikationssicherheit
- AdditionalIndexing
-
2841;Gesundheitsrisiko;Medikamentenkonsum;Datenverarbeitung in der Medizin;Qualitätssicherung;Therapeutik;Spital;Medikament
- 1
-
- L05K0105030102, Medikament
- L06K010503010202, Medikamentenkonsum
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K0105051101, Spital
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L05K1203010104, Datenverarbeitung in der Medizin
- L04K01050214, Therapeutik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Arzneimitteltherapie ist einer der Eckpfeiler der modernen Medizin. Die Arzneimittelabgabe beinhaltet aber im heutigen Klinikalltag auch sehr hohe Risiken. Neuste Studien in der Schweiz belegen, dass die kumulierte Fehlerquote bei der Medikation an Spitälern bis zu 40 Prozent pro Spitalaufenthalt beträgt. Dies verursacht zum einen hohe Risiken für den Patienten und zum anderen hohe Folgekosten für das Gesundheitswesen.</p><p>Fehlerquellen sind, nebst der Unleserlichkeit von ärztlichen Verordnungen und fehlerhaften Übertragungen, vor allem Unverträglichkeiten, Falschdosierungen und unerwünschte Interaktionen zwischen verschiedenen Medikamenten. Das Abwägen des Nutzens der gewünschten Wirkung eines Medikaments gegenüber dem Risiko nachteiliger Effekte gehört zu den dauernden Herausforderungen und verlangt die Verfügbarkeit von Informationen über unerwünschte Nebenwirkungen, Dosierungsprobleme und Interaktionen zwischen Wirkstoffen auf aktuellstem Wissensstand. Die Zahl der neuen Medikamente und Generika wächst sehr rasch und steigert die Anforderung an die Qualitätssicherung. Wie das vom Bund geförderte KTI-Projekt "e-med" bewiesen hat, können intelligente IT-Lösungen helfen, Fehlerquellen in der Medikation zu minimieren. So können sämtliche Verordnungen elektronisch auf gefährliche Interaktionen, Unverträglichkeiten und mögliche Falschdosierungen auf der Basis des Befundes und der Behandlung der Patientin bzw. des Patienten geprüft werden. </p><p>Während die Frage der Medikamentensicherheit, die Risikocharakteristik des einzelnen Medikaments, in den Bereich der bestehenden Pharmako-Vigilanz gehört, geht es bei der Medikationssicherheit um die Sicherheit der patientenorientierten Anwendung des Medikaments. </p><p>Systematische Studien zur Situation in der Schweiz gibt es nur wenige (USZ-Zürich: 4 Prozent der Hospitalisationen wegen unerwünschten Arzneimittelreaktionen, 7,5 Prozent während der Hospitalisation). Aus internationalen Studien muss abgeleitet werden, dass auch in der Schweiz Medikationsfehler die Gesundheitskosten in Millionenhöhe belasten und die Spitalaufenthaltsdauer markant steigern. Ich erinnere auch an den parlamentarischen Auftrag an den "Bund, Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 des KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren. Im Sinne der Patientensicherheit" sei zudem "die Qualitätssicherung mit standardisierten Sicherheitssystemen zu ergänzen". Die informatikgestützte Arzneimittelverschreibung ist eines der effizientesten standardisierten Sicherheitssysteme und soll zum angestrebten Standard der Spitäler werden. Entsprechende Überlegungen sind auch für den ambulanten Bereich anzustellen, wie dieser einen einfachen Zugang zu solchen Systemen erhalten und die notwendige Information nutzen kann.</p>
- <p>Die Patientensicherheit ist ein integraler und zentraler Bestandteil der Qualität medizinischer und pharmazeutischer Leistungen. Schätzungen gehen davon aus, dass zirka 20 bis 30 Prozent der kritischen Zwischenfälle in Spitälern mit dem Medikationsprozess im Zusammenhang stehen. Der Bundesrat begrüsst daher sämtliche Vorhaben, welche die Arzneimittelsicherheit im stationären und im ambulanten Bereich verbessern. Dies gilt auch für das in der Motion genannte Projekt "e-med", das nicht zuletzt aufgrund seines Innovationspotenzials durch die Förderagentur für Innovation KTI des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstützt wurde und von einem namhaften Spital zusammen mit Partnern der Privatwirtschaft mitgetragen wird. </p><p>Auf der Ebene des Bundes sieht das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) in Artikel 3 bereits den Rahmen für die laufende Verbesserung des Verschreibungs- und Abgabeprozesses vor: Wer mit Heilmitteln umgeht, muss grundsätzlich alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich sind, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird. Dies schliesst auch den Einsatz von Expertensystemen ein. Zudem hat sich der Bundesrat mit der Verabschiedung der Strategie "eHealth" am 27. Juni 2007 für die Förderung von elektronischen Gesundheitsdiensten ausgesprochen. Die Entwicklung eines einheitlichen elektronischen Patientendossiers wird die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für andere Anwendungen verbessern - so auch für die elektronische Verschreibung und Dokumentation von Arzneimitteln. In einem ersten Schritt erhalten alle Krankenversicherten ab 2009 die Möglichkeit, Angaben zur Dauermedikation auf ihrer Versichertenkarte zu speichern (Artikel 6 der Verordnung über die Versichertenkarte, VVK; SR 832.105).</p><p>Vor diesem Hintergrund begrüsst der Bundesrat eine möglichst flächendeckende Einführung von informatikbasierten Expertensystemen bei der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten. Im Rahmen der Umsetzung des von der Motionärin erwähnten parlamentarischen Auftrags (Motion SGK-N 04.3624, "Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Gesundheitswesen") wird er prüfen, wie der Bund die Bemühungen von Leistungserbringern und Krankenversicherern unterstützen kann. Möglichkeiten ergeben sich bereits mit Artikel 58 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) oder im Rahmen der Umsetzung der Strategie "eHealth". Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, wie ihn die Motion fordert, besteht somit nicht. Zudem ist fraglich, ob konkrete Massnahmen oder Technologien gesetzlich vorgegeben werden müssen, um innovative Lösungen zu ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erhöhung der Medikationssicherheit in den Spitälern und Kliniken der Schweiz verbindlich vorzuschreiben. Dabei sind die heute zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Mittel konsequent einzusetzen.</p>
- Massnahmen zur Erhöhung der Medikationssicherheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Arzneimitteltherapie ist einer der Eckpfeiler der modernen Medizin. Die Arzneimittelabgabe beinhaltet aber im heutigen Klinikalltag auch sehr hohe Risiken. Neuste Studien in der Schweiz belegen, dass die kumulierte Fehlerquote bei der Medikation an Spitälern bis zu 40 Prozent pro Spitalaufenthalt beträgt. Dies verursacht zum einen hohe Risiken für den Patienten und zum anderen hohe Folgekosten für das Gesundheitswesen.</p><p>Fehlerquellen sind, nebst der Unleserlichkeit von ärztlichen Verordnungen und fehlerhaften Übertragungen, vor allem Unverträglichkeiten, Falschdosierungen und unerwünschte Interaktionen zwischen verschiedenen Medikamenten. Das Abwägen des Nutzens der gewünschten Wirkung eines Medikaments gegenüber dem Risiko nachteiliger Effekte gehört zu den dauernden Herausforderungen und verlangt die Verfügbarkeit von Informationen über unerwünschte Nebenwirkungen, Dosierungsprobleme und Interaktionen zwischen Wirkstoffen auf aktuellstem Wissensstand. Die Zahl der neuen Medikamente und Generika wächst sehr rasch und steigert die Anforderung an die Qualitätssicherung. Wie das vom Bund geförderte KTI-Projekt "e-med" bewiesen hat, können intelligente IT-Lösungen helfen, Fehlerquellen in der Medikation zu minimieren. So können sämtliche Verordnungen elektronisch auf gefährliche Interaktionen, Unverträglichkeiten und mögliche Falschdosierungen auf der Basis des Befundes und der Behandlung der Patientin bzw. des Patienten geprüft werden. </p><p>Während die Frage der Medikamentensicherheit, die Risikocharakteristik des einzelnen Medikaments, in den Bereich der bestehenden Pharmako-Vigilanz gehört, geht es bei der Medikationssicherheit um die Sicherheit der patientenorientierten Anwendung des Medikaments. </p><p>Systematische Studien zur Situation in der Schweiz gibt es nur wenige (USZ-Zürich: 4 Prozent der Hospitalisationen wegen unerwünschten Arzneimittelreaktionen, 7,5 Prozent während der Hospitalisation). Aus internationalen Studien muss abgeleitet werden, dass auch in der Schweiz Medikationsfehler die Gesundheitskosten in Millionenhöhe belasten und die Spitalaufenthaltsdauer markant steigern. Ich erinnere auch an den parlamentarischen Auftrag an den "Bund, Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der medizinischen Behandlung gemäss Artikel 58 des KVG zu steuern, zu regeln und zu koordinieren. Im Sinne der Patientensicherheit" sei zudem "die Qualitätssicherung mit standardisierten Sicherheitssystemen zu ergänzen". Die informatikgestützte Arzneimittelverschreibung ist eines der effizientesten standardisierten Sicherheitssysteme und soll zum angestrebten Standard der Spitäler werden. Entsprechende Überlegungen sind auch für den ambulanten Bereich anzustellen, wie dieser einen einfachen Zugang zu solchen Systemen erhalten und die notwendige Information nutzen kann.</p>
- <p>Die Patientensicherheit ist ein integraler und zentraler Bestandteil der Qualität medizinischer und pharmazeutischer Leistungen. Schätzungen gehen davon aus, dass zirka 20 bis 30 Prozent der kritischen Zwischenfälle in Spitälern mit dem Medikationsprozess im Zusammenhang stehen. Der Bundesrat begrüsst daher sämtliche Vorhaben, welche die Arzneimittelsicherheit im stationären und im ambulanten Bereich verbessern. Dies gilt auch für das in der Motion genannte Projekt "e-med", das nicht zuletzt aufgrund seines Innovationspotenzials durch die Förderagentur für Innovation KTI des Bundesamts für Berufsbildung und Technologie (BBT) unterstützt wurde und von einem namhaften Spital zusammen mit Partnern der Privatwirtschaft mitgetragen wird. </p><p>Auf der Ebene des Bundes sieht das Heilmittelgesetz (HMG, SR 812.21) in Artikel 3 bereits den Rahmen für die laufende Verbesserung des Verschreibungs- und Abgabeprozesses vor: Wer mit Heilmitteln umgeht, muss grundsätzlich alle Massnahmen treffen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlich sind, damit die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird. Dies schliesst auch den Einsatz von Expertensystemen ein. Zudem hat sich der Bundesrat mit der Verabschiedung der Strategie "eHealth" am 27. Juni 2007 für die Förderung von elektronischen Gesundheitsdiensten ausgesprochen. Die Entwicklung eines einheitlichen elektronischen Patientendossiers wird die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für andere Anwendungen verbessern - so auch für die elektronische Verschreibung und Dokumentation von Arzneimitteln. In einem ersten Schritt erhalten alle Krankenversicherten ab 2009 die Möglichkeit, Angaben zur Dauermedikation auf ihrer Versichertenkarte zu speichern (Artikel 6 der Verordnung über die Versichertenkarte, VVK; SR 832.105).</p><p>Vor diesem Hintergrund begrüsst der Bundesrat eine möglichst flächendeckende Einführung von informatikbasierten Expertensystemen bei der Verschreibung und Abgabe von Medikamenten. Im Rahmen der Umsetzung des von der Motionärin erwähnten parlamentarischen Auftrags (Motion SGK-N 04.3624, "Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Gesundheitswesen") wird er prüfen, wie der Bund die Bemühungen von Leistungserbringern und Krankenversicherern unterstützen kann. Möglichkeiten ergeben sich bereits mit Artikel 58 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) oder im Rahmen der Umsetzung der Strategie "eHealth". Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, wie ihn die Motion fordert, besteht somit nicht. Zudem ist fraglich, ob konkrete Massnahmen oder Technologien gesetzlich vorgegeben werden müssen, um innovative Lösungen zu ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Erhöhung der Medikationssicherheit in den Spitälern und Kliniken der Schweiz verbindlich vorzuschreiben. Dabei sind die heute zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Mittel konsequent einzusetzen.</p>
- Massnahmen zur Erhöhung der Medikationssicherheit
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