Abkommen über Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich

ShortId
07.3527
Id
20073527
Updated
28.07.2023 10:04
Language
de
Title
Abkommen über Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich
AdditionalIndexing
55;10;Vertrag mit der EU;Europäische Union;Handel mit Agrarerzeugnissen;internationale Verhandlungen;Nahrungsmittel;Freihandelsabkommen
1
  • L05K0701020204, Freihandelsabkommen
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L03K140203, Nahrungsmittel
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L02K0903, Europäische Union
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat beschloss am 10. März 2006, ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich vertieft zu behandeln. Er führte innenpolitisch und mit der EU Sondierungsgespräche. Allgemein war erwartet worden, dass Bundesrätin Doris Leuthard im Frühjahr 2007 dem Bundesrat beantragen würde, das Dossier Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich weiterzuverfolgen. Bis heute liegt allerdings kein entsprechendes Verhandlungsmandat vor. Für die Schweiz ist ein umfassendes Freihandelsabkommen wichtig. Es ist gut für die Konsumenten und Konsumentinnen, die von markanten Preissenkungen profitieren können. Und es ist auch aus landwirtschaftspolitischer Sicht richtig, da es für ökologische, qualitativ hochstehende Agrarprodukte aus der Schweiz langfristige Exportchancen eröffnet und zudem die Produktionskosten nachhaltig senkt. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, die aufgrund eines umfassenden Agrarfreihandelsabkommens nötigen innenpolitischen Reformschritte und Begleitmassnahmen aufzuzeigen.</p>
  • <p>Am 26. Juni 2006 beauftragte der Bundesrat EVD und EDA, exploratorische Gespräche mit der EU-Kommission bezüglich eines Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) zu führen und eine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Abkommens vorzunehmen. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Arbeiten, von welchen der Bundesrat am 4. Juli 2007 Kenntnis genommen hat, bestätigen das grundsätzliche Interesse der EU, die technische Realisierbarkeit und den gesamtwirtschaftlichen Nutzen eines FHAL. Das schweizerische Bruttoinlandprodukt würde dauerhaft um mindestens 0,5 Prozent oder 2 Milliarden Franken jährlich erhöht; dieser Wachstumsimpuls wäre unter anderem eine Folge von wesentlich tieferen Nahrungsmittelpreisen in der Schweiz.</p><p>Ein umfassender Freihandel würde den Konsumenten eine spürbare Entlastung bei den Lebensmittelpreisen bringen und der Schweizer Ernährungswirtschaft Zugang zum EU-Binnenmarkt und Möglichkeiten für Einsparungen auf der Kostenseite bieten. Um den aufgrund des erhöhten Import- und Preisdruckes zu erwartenden beschleunigten Strukturwandel in der Landwirtschaft sozialverträglich zu gestalten, sind allenfalls befristete Begleitmassnahmen einzuführen. </p><p>Darüber hinaus ist die Weiterführung der internen Reformschritte von zentraler Bedeutung. Der Umbau der Marktstützungen in Direktzahlungen verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und bereitet sie auf eine weiter gehende Marktöffnung vor. Die Umsetzung der vom Parlament im Juni 2007 verabschiedeten Agrarpolitik 2011 wird dazu einen massgeblichen Beitrag leisten.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die verantwortlichen Departemente beauftragt, die Exploration der Eckwerte eines FHAL abzuschliessen sowie ein Konzept bezüglich Umfang, Ausgestaltung und Finanzierung von Begleitmassnahmen auszuarbeiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat bis Anfang 2008 im Lichte der europa- und handelspolitischen Entwicklungen über das weitere Vorgehen entscheiden und das Parlament in Erfüllung des Postulates Frick (06.3401) darüber informieren.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, behält sich jedoch vor, je nach den Resultaten der noch offenstehenden Prüfungsaufträge auf die Erteilung eines Verhandlungsmandates zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, mit der EU ein umfassendes Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich auszuhandeln.</p>
  • Abkommen über Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat beschloss am 10. März 2006, ein mögliches Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich vertieft zu behandeln. Er führte innenpolitisch und mit der EU Sondierungsgespräche. Allgemein war erwartet worden, dass Bundesrätin Doris Leuthard im Frühjahr 2007 dem Bundesrat beantragen würde, das Dossier Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich weiterzuverfolgen. Bis heute liegt allerdings kein entsprechendes Verhandlungsmandat vor. Für die Schweiz ist ein umfassendes Freihandelsabkommen wichtig. Es ist gut für die Konsumenten und Konsumentinnen, die von markanten Preissenkungen profitieren können. Und es ist auch aus landwirtschaftspolitischer Sicht richtig, da es für ökologische, qualitativ hochstehende Agrarprodukte aus der Schweiz langfristige Exportchancen eröffnet und zudem die Produktionskosten nachhaltig senkt. Gleichzeitig wird der Bundesrat aufgefordert, die aufgrund eines umfassenden Agrarfreihandelsabkommens nötigen innenpolitischen Reformschritte und Begleitmassnahmen aufzuzeigen.</p>
    • <p>Am 26. Juni 2006 beauftragte der Bundesrat EVD und EDA, exploratorische Gespräche mit der EU-Kommission bezüglich eines Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich (FHAL) zu führen und eine vertiefte Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Abkommens vorzunehmen. Die vorläufigen Ergebnisse dieser Arbeiten, von welchen der Bundesrat am 4. Juli 2007 Kenntnis genommen hat, bestätigen das grundsätzliche Interesse der EU, die technische Realisierbarkeit und den gesamtwirtschaftlichen Nutzen eines FHAL. Das schweizerische Bruttoinlandprodukt würde dauerhaft um mindestens 0,5 Prozent oder 2 Milliarden Franken jährlich erhöht; dieser Wachstumsimpuls wäre unter anderem eine Folge von wesentlich tieferen Nahrungsmittelpreisen in der Schweiz.</p><p>Ein umfassender Freihandel würde den Konsumenten eine spürbare Entlastung bei den Lebensmittelpreisen bringen und der Schweizer Ernährungswirtschaft Zugang zum EU-Binnenmarkt und Möglichkeiten für Einsparungen auf der Kostenseite bieten. Um den aufgrund des erhöhten Import- und Preisdruckes zu erwartenden beschleunigten Strukturwandel in der Landwirtschaft sozialverträglich zu gestalten, sind allenfalls befristete Begleitmassnahmen einzuführen. </p><p>Darüber hinaus ist die Weiterführung der internen Reformschritte von zentraler Bedeutung. Der Umbau der Marktstützungen in Direktzahlungen verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft und bereitet sie auf eine weiter gehende Marktöffnung vor. Die Umsetzung der vom Parlament im Juni 2007 verabschiedeten Agrarpolitik 2011 wird dazu einen massgeblichen Beitrag leisten.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die verantwortlichen Departemente beauftragt, die Exploration der Eckwerte eines FHAL abzuschliessen sowie ein Konzept bezüglich Umfang, Ausgestaltung und Finanzierung von Begleitmassnahmen auszuarbeiten. Gestützt darauf wird der Bundesrat bis Anfang 2008 im Lichte der europa- und handelspolitischen Entwicklungen über das weitere Vorgehen entscheiden und das Parlament in Erfüllung des Postulates Frick (06.3401) darüber informieren.</p><p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, behält sich jedoch vor, je nach den Resultaten der noch offenstehenden Prüfungsaufträge auf die Erteilung eines Verhandlungsmandates zu verzichten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, mit der EU ein umfassendes Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich auszuhandeln.</p>
    • Abkommen über Freihandel im Agrar- und Lebensmittelbereich

Back to List