Verhandlungen mit der Türkei. Leistung des Militärdienstes
- ShortId
-
07.3529
- Id
-
20073529
- Updated
-
25.06.2025 02:29
- Language
-
de
- Title
-
Verhandlungen mit der Türkei. Leistung des Militärdienstes
- AdditionalIndexing
-
09;08;doppelte Staatsangehörigkeit;Türkei;Rechtssicherheit;internationale Verhandlungen;bilaterales Abkommen;Militärdienst
- 1
-
- L04K03010508, Türkei
- L05K0506010602, doppelte Staatsangehörigkeit
- L04K04020310, Militärdienst
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 94 Absatz 1 MStG werden Schweizer, die in einem anderen Land Militärdienst leisten, bestraft. Die Türkei wiederum fordert von schweizerisch-türkischen Doppelbürgern die Leistung eines Militärdienstes in der Türkei; andernfalls wird die entsprechende Person in der Türkei strafrechtlich erfasst. Dies führt zur völlig unhaltbaren Situation, dass sich türkisch-schweizerische Doppelbürger, welche altersmässig zum Militärdienst in beiden Staaten verpflichtet sind, überhaupt nicht gesetzeskonform verhalten können. Abhilfe schaffen kann nur eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Türkei und der Schweiz, wie sie die Schweiz auch mit verschiedenen anderen Staaten - beispielsweise Österreich oder Frankreich - getroffen hat.</p>
- <p>Dem Bundesrat sind die Probleme, die sich für einen Teil der schweizerisch-türkischen Doppelbürger bei der Erfüllung ihrer militärischen Pflichten ergeben, bekannt. Die Türkei anerkennt zwar seit einigen Jahren den in der Schweiz geleisteten Militär- oder Zivildienst als Erfüllung des Militärdienstes in der Türkei, allerdings nur von schweizerisch-türkischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz geboren wurden oder noch vor ihrer Volljährigkeit in der Schweiz sowohl Wohnsitz genommen, als auch das Schweizer Bürgerrecht erworben haben.</p><p>Im Interesse der betroffenen schweizerisch-türkischen Staatsangehörigen erscheint es aus Sicht des Bundesrates angemessen, die Frage der Erfüllung der militärischen Pflichten dieser Doppelbürger bilateral zu regeln. Deshalb beabsichtigt das VBS, voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem EDA erste offizielle Kontakte mit der Türkei aufzunehmen und bei gegenseitigem Interesse Verhandlungen im Sinne der Motion zu führen. Ein entsprechendes Abkommen kann gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) vom Bundesrat abgeschlossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Türkei zu führen mit dem Ziel, türkisch-schweizerischen Doppelbürgern zu ermöglichen, den Militärdienst nur in einem der beiden Länder leisten zu müssen.</p>
- Verhandlungen mit der Türkei. Leistung des Militärdienstes
- State
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Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Artikel 94 Absatz 1 MStG werden Schweizer, die in einem anderen Land Militärdienst leisten, bestraft. Die Türkei wiederum fordert von schweizerisch-türkischen Doppelbürgern die Leistung eines Militärdienstes in der Türkei; andernfalls wird die entsprechende Person in der Türkei strafrechtlich erfasst. Dies führt zur völlig unhaltbaren Situation, dass sich türkisch-schweizerische Doppelbürger, welche altersmässig zum Militärdienst in beiden Staaten verpflichtet sind, überhaupt nicht gesetzeskonform verhalten können. Abhilfe schaffen kann nur eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Türkei und der Schweiz, wie sie die Schweiz auch mit verschiedenen anderen Staaten - beispielsweise Österreich oder Frankreich - getroffen hat.</p>
- <p>Dem Bundesrat sind die Probleme, die sich für einen Teil der schweizerisch-türkischen Doppelbürger bei der Erfüllung ihrer militärischen Pflichten ergeben, bekannt. Die Türkei anerkennt zwar seit einigen Jahren den in der Schweiz geleisteten Militär- oder Zivildienst als Erfüllung des Militärdienstes in der Türkei, allerdings nur von schweizerisch-türkischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz geboren wurden oder noch vor ihrer Volljährigkeit in der Schweiz sowohl Wohnsitz genommen, als auch das Schweizer Bürgerrecht erworben haben.</p><p>Im Interesse der betroffenen schweizerisch-türkischen Staatsangehörigen erscheint es aus Sicht des Bundesrates angemessen, die Frage der Erfüllung der militärischen Pflichten dieser Doppelbürger bilateral zu regeln. Deshalb beabsichtigt das VBS, voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem EDA erste offizielle Kontakte mit der Türkei aufzunehmen und bei gegenseitigem Interesse Verhandlungen im Sinne der Motion zu führen. Ein entsprechendes Abkommen kann gestützt auf Artikel 5 Absatz 3 des Militärgesetzes (MG; SR 510.10) vom Bundesrat abgeschlossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Türkei zu führen mit dem Ziel, türkisch-schweizerischen Doppelbürgern zu ermöglichen, den Militärdienst nur in einem der beiden Länder leisten zu müssen.</p>
- Verhandlungen mit der Türkei. Leistung des Militärdienstes
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