Missbräuche in der Landwirtschaft

ShortId
07.3536
Id
20073536
Updated
28.07.2023 13:38
Language
de
Title
Missbräuche in der Landwirtschaft
AdditionalIndexing
55;Tiermedizin;Schwarzarbeit;Kontrolle;tierärztliche Überwachung;Missbrauch;Vollzug von Beschlüssen;Veterinärrecht;landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung;Rechtsmissbrauch;Tierarzneimittel
1
  • L05K1401030210, Veterinärrecht
  • L04K01050302, Tierarzneimittel
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L05K0702030211, Schwarzarbeit
  • L04K14010506, landwirtschaftliche Erwerbsbevölkerung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K05070205, Rechtsmissbrauch
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L04K01050215, Tiermedizin
  • L06K140103021001, tierärztliche Überwachung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Grundlage für die Kontrollen der Kantonstierärzte betreffend Medikamentenmissbrauch bilden die Tierarzneimittelverordnung sowie die dazugehörigen technischen Weisungen des Bundesamtes für Veterinärwesen und des Schweizerischen Heilmittelinstituts (SR 812.212.27). Aufgrund der vorliegenden Informationen aus dem Jahre 2006 betrug die Anzahl der Beanstandungen, bezogen auf den Einsatz von nicht zugelassenen Tierarzneimitteln bzw. von verbotenen Stoffen, weniger als 1 Prozent. Bei ungefähr 34 Prozent der Kontrollen wurde festgestellt, dass der für die Abgabe von Tierarzneimitteln zuständige Bestandestierarzt die jährlich minimal erforderlichen zwei Bestandesbesuche inklusive deren Dokumentation nicht oder nur mangelhaft durchgeführt hat. Im Zusammenhang mit der Dokumentation der Tierarzneimittelanwendungen (Behandlungsjournal und Inventarliste) wurden je nach Fragestellung bei 8 Prozent bis 25 Prozent der Kontrollen fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen festgestellt. Der Entscheid über allfällige Verwaltungsmassnahmen oder strafrechtliche Massnahmen liegt bei den zuständigen kantonalen Behörden. Das Kontrollsystem wird laufend überprüft und soweit erforderlich verbessert. Mit einer Änderung der technischen Weisungen auf Anfang 2006 wurden die amtstierärztlichen Kontrollen in verschiedener Hinsicht intensiviert. Dadurch hat sich auch die Anzahl der festgestellten Unregelmässigkeiten und Mängel etwas erhöht. Eine mangelhafte oder unkorrekte Dokumentation der Medikamentenabgabe bzw. Medikamentenanwendung oder ein fehlender Kontrollbesuch bedeutet jedoch nicht, dass ein missbräuchlicher Medikamenteneinsatz vorliegt. Der Bundesrat erachtet das angewandte Kontrollsystem als insgesamt ausreichend und wirksam.</p><p>3./4. Seit Juni 2005 werden Kontrollen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU durchgeführt. In etwa der Hälfte der Kantone ergeben diese Kontrollen auch Angaben über Verstösse gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag), gegen die Quellensteuer und in Bezug auf die Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es kann festgestellt werden, dass die Situation von Kanton zu Kanton merklich variiert. Für das Jahr 2006 liegen Kontrollresultate bezogen auf 240 Betriebe bzw. 745 Personen vor. Dabei wurden in 24 Betrieben Verstösse gegen das Anag festgestellt und in 20 Betrieben Verstösse gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechtes oder im Bereich der Quellensteuer. Aufgrund der Lückenhaftigkeit der verfügbaren Daten ist es jedoch nicht möglich, daraus generelle Schlüsse über die Situation der Schwarzarbeit in der Schweizer Landwirtschaft zu ziehen. Die verfügten Einreisesperren an Schwarzarbeiter aus fremdenpolizeilicher Sicht haben im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, gemessen am Total aller Fälle, von 10,3 Prozent (189 Fälle) im Jahr 2005 auf 7,3 Prozent (115 Fälle) im Jahr 2006 abgenommen. Die genannten Verstösse werden in Zukunft auch als Schwarzarbeit im Sinne des neuen Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, erfasst werden (BGSA, AS 2007 359). Gemäss Artikel 4 Absatz 4 BGSA werden die Kantone dem Seco jährlich Bericht über ihre Tätigkeit erstatten müssen. Dieser Bericht wird erstmals Anfang 2009 vorliegen und einen Überblick über die von den Kantonen aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit liefern. </p><p>Das Problem Schwarzarbeit ist erkannt und wird von den Behörden ernst genommen. Dies gilt auch für die Kantone, die für den Vollzug und die Sanktionen zuständig sind. Weisungen und Merkblätter zur Schwarzarbeit sensibilisieren zudem die Betroffenen und erleichtern die Arbeit bei der Bekämpfung. Das BGSA sieht vor, dass bei Zuwiderhandlungen auch Finanzhilfen und damit die Direktzahlungen gekürzt werden können (Art. 13 BGSA). Der Bundesrat geht jedoch davon aus, dass sich die grosse Mehrheit der bäuerlichen Betriebe trotz erschwerter Verhältnisse verantwortungsvoll und erfolgreich um korrekte Lösungen bemüht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>I. Gemäss St. Galler Kantonstierarzt "zeigen die jährlich 500 Stichproben in St. Gallen, dass mindestens die Hälfte der Betriebe gegen das Gesetz verstösst. Die Medikamentenabgabe wird nicht korrekt protokolliert, oder die Tierärzte haben die Kontrollbesuche nicht durchgeführt. Sanktionen gibt es jedoch kaum" (siehe SonntagsZeitung vom 31. Dezember 2006).</p><p>1. Diese verdankenswert offene Stellungnahme ist alarmierend. Wie beurteilt der Bundesrat die gesamtschweizerische Situation betreffend den missbräuchlichen Medikamenteneinsatz in der Landwirtschaft (inkl. die ausgesprochenen Sanktionen)?</p><p>2. Wie kann das bestehende, offensichtlich nicht ausreichende Kontrollsystem betreffend Medikamentenmissbrauch in der Landwirtschaft verbessert werden? </p><p>II. Die Landwirtschaft zählt mit der Baubranche und dem Gastgewerbe zu den grössten Problembereichen betreffend Schwarzarbeit. </p><p>3. Gibt es einen Überblick über die jährlich in der Schweiz aufgedeckte Schwarzarbeit in der Landwirtschaft und über die ausgesprochenen Sanktionen?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation in der Landwirtschaft? Auf wann wird er das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft setzen?</p>
  • Missbräuche in der Landwirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Grundlage für die Kontrollen der Kantonstierärzte betreffend Medikamentenmissbrauch bilden die Tierarzneimittelverordnung sowie die dazugehörigen technischen Weisungen des Bundesamtes für Veterinärwesen und des Schweizerischen Heilmittelinstituts (SR 812.212.27). Aufgrund der vorliegenden Informationen aus dem Jahre 2006 betrug die Anzahl der Beanstandungen, bezogen auf den Einsatz von nicht zugelassenen Tierarzneimitteln bzw. von verbotenen Stoffen, weniger als 1 Prozent. Bei ungefähr 34 Prozent der Kontrollen wurde festgestellt, dass der für die Abgabe von Tierarzneimitteln zuständige Bestandestierarzt die jährlich minimal erforderlichen zwei Bestandesbesuche inklusive deren Dokumentation nicht oder nur mangelhaft durchgeführt hat. Im Zusammenhang mit der Dokumentation der Tierarzneimittelanwendungen (Behandlungsjournal und Inventarliste) wurden je nach Fragestellung bei 8 Prozent bis 25 Prozent der Kontrollen fehlende oder mangelhafte Aufzeichnungen festgestellt. Der Entscheid über allfällige Verwaltungsmassnahmen oder strafrechtliche Massnahmen liegt bei den zuständigen kantonalen Behörden. Das Kontrollsystem wird laufend überprüft und soweit erforderlich verbessert. Mit einer Änderung der technischen Weisungen auf Anfang 2006 wurden die amtstierärztlichen Kontrollen in verschiedener Hinsicht intensiviert. Dadurch hat sich auch die Anzahl der festgestellten Unregelmässigkeiten und Mängel etwas erhöht. Eine mangelhafte oder unkorrekte Dokumentation der Medikamentenabgabe bzw. Medikamentenanwendung oder ein fehlender Kontrollbesuch bedeutet jedoch nicht, dass ein missbräuchlicher Medikamenteneinsatz vorliegt. Der Bundesrat erachtet das angewandte Kontrollsystem als insgesamt ausreichend und wirksam.</p><p>3./4. Seit Juni 2005 werden Kontrollen im Zusammenhang mit den flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU durchgeführt. In etwa der Hälfte der Kantone ergeben diese Kontrollen auch Angaben über Verstösse gegen das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag), gegen die Quellensteuer und in Bezug auf die Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen. Es kann festgestellt werden, dass die Situation von Kanton zu Kanton merklich variiert. Für das Jahr 2006 liegen Kontrollresultate bezogen auf 240 Betriebe bzw. 745 Personen vor. Dabei wurden in 24 Betrieben Verstösse gegen das Anag festgestellt und in 20 Betrieben Verstösse gegen Vorschriften des Sozialversicherungsrechtes oder im Bereich der Quellensteuer. Aufgrund der Lückenhaftigkeit der verfügbaren Daten ist es jedoch nicht möglich, daraus generelle Schlüsse über die Situation der Schwarzarbeit in der Schweizer Landwirtschaft zu ziehen. Die verfügten Einreisesperren an Schwarzarbeiter aus fremdenpolizeilicher Sicht haben im Bereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, gemessen am Total aller Fälle, von 10,3 Prozent (189 Fälle) im Jahr 2005 auf 7,3 Prozent (115 Fälle) im Jahr 2006 abgenommen. Die genannten Verstösse werden in Zukunft auch als Schwarzarbeit im Sinne des neuen Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, erfasst werden (BGSA, AS 2007 359). Gemäss Artikel 4 Absatz 4 BGSA werden die Kantone dem Seco jährlich Bericht über ihre Tätigkeit erstatten müssen. Dieser Bericht wird erstmals Anfang 2009 vorliegen und einen Überblick über die von den Kantonen aufgedeckten Fälle von Schwarzarbeit liefern. </p><p>Das Problem Schwarzarbeit ist erkannt und wird von den Behörden ernst genommen. Dies gilt auch für die Kantone, die für den Vollzug und die Sanktionen zuständig sind. Weisungen und Merkblätter zur Schwarzarbeit sensibilisieren zudem die Betroffenen und erleichtern die Arbeit bei der Bekämpfung. Das BGSA sieht vor, dass bei Zuwiderhandlungen auch Finanzhilfen und damit die Direktzahlungen gekürzt werden können (Art. 13 BGSA). Der Bundesrat geht jedoch davon aus, dass sich die grosse Mehrheit der bäuerlichen Betriebe trotz erschwerter Verhältnisse verantwortungsvoll und erfolgreich um korrekte Lösungen bemüht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>I. Gemäss St. Galler Kantonstierarzt "zeigen die jährlich 500 Stichproben in St. Gallen, dass mindestens die Hälfte der Betriebe gegen das Gesetz verstösst. Die Medikamentenabgabe wird nicht korrekt protokolliert, oder die Tierärzte haben die Kontrollbesuche nicht durchgeführt. Sanktionen gibt es jedoch kaum" (siehe SonntagsZeitung vom 31. Dezember 2006).</p><p>1. Diese verdankenswert offene Stellungnahme ist alarmierend. Wie beurteilt der Bundesrat die gesamtschweizerische Situation betreffend den missbräuchlichen Medikamenteneinsatz in der Landwirtschaft (inkl. die ausgesprochenen Sanktionen)?</p><p>2. Wie kann das bestehende, offensichtlich nicht ausreichende Kontrollsystem betreffend Medikamentenmissbrauch in der Landwirtschaft verbessert werden? </p><p>II. Die Landwirtschaft zählt mit der Baubranche und dem Gastgewerbe zu den grössten Problembereichen betreffend Schwarzarbeit. </p><p>3. Gibt es einen Überblick über die jährlich in der Schweiz aufgedeckte Schwarzarbeit in der Landwirtschaft und über die ausgesprochenen Sanktionen?</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation in der Landwirtschaft? Auf wann wird er das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft setzen?</p>
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