Soziale und ökologische Standards bei der öffentlichen Beschaffung im EDV-Bereich

ShortId
07.3540
Id
20073540
Updated
28.07.2023 10:06
Language
de
Title
Soziale und ökologische Standards bei der öffentlichen Beschaffung im EDV-Bereich
AdditionalIndexing
15;34;elektronische Industrie;Arbeitnehmerschutz;IAO;Submissionswesen;Computer;Sozialverträglichkeit;Umweltmanagement;Datenverarbeitung;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L03K120304, Datenverarbeitung
  • L04K12030201, Computer
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K07050601, elektronische Industrie
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L04K15040303, IAO
  • L05K0601040102, Umweltmanagement
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der ökumenischen Kampagne von Brot für alle und Fastenopfer appellierten Tausende an die grossen Elektronik-Konzerne, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und durchzusetzen, dass in der Computerfertigung über die ganze Produktionskette hinweg menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährt werden, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in ihren Kernübereinkommen vorschreibt (siehe auch Motion 06.3850). Auch der Bund ist als Grossbeschaffer von EDV-Einrichtungen aufgerufen, darüber zu wachen, dass die Lieferanten und Dienstleistungserbringer soziale und ökologische Standards einhalten, die von unabhängigen, externen Stellen unter Mitwirkung aller Stakeholder überprüft werden. Der EICC-Standard weist leider noch einige Mängel auf. So geht er betreffend Organisationsfreiheit und Arbeitssicherheit weniger weit als die IAO-Kernübereinkommen. Auch sind nicht alle Stakeholder an der Überprüfung beteiligt. Er bildet aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich seiner Verantwortung als grosser Abnehmer im EDV-Bereich bewusst und unterstützte bereits im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 die staatliche Nachfrage nach Gütern, Dienst- und Bauleistungen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Er hat in seinen Antworten auf die Motion Allemann (06.3850) und die Interpellation John-Calame (07.3224) festgehalten, dass er die Grundsätze des fairen Handels - soweit dies ohne gesetzliche Grundlage möglich ist - in seiner Beschaffungspolitik berücksichtigt. Er bekräftigte ausserdem seine Absicht, dem Aspekt der sozialen und ökologischen Anforderungen bei Beschaffungen in der laufenden Revision des Beschaffungsrechts Rechnung zu tragen. So soll unter anderem verlangt werden, dass Anbieterinnen und Anbieter, die ihre Produkte im Ausland herstellen, die Einhaltung der im Herstellerland zwingend anwendbaren nationalen und internationalen Arbeitsschutzbedingungen gewährleisten. Um unabhängig von den einzelnen länderspezifischen Regelungen einen Mindeststandard sicherzustellen, soll zudem explizit verlangt werden, dass zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den Anbieterinnen und Anbietern eingehalten werden müssen.</p><p>Die Beschaffungskommission des Bundes hat eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Code of Conduct für nachhaltige Beschaffungen eingesetzt. Auch die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben wird in der Arbeitsgruppe thematisiert. Mit dem dargelegten Vorgehen soll bewirkt werden, dass das Beschaffungsrecht und die Beschaffungspraxis des Bundes in Übereinstimmung mit den Zielen der Nachhaltigkeit sind. Zusätzlich ist sichergestellt, dass die Liberalisierung der Beschaffungsmärkte im Rahmen der WTO nicht durch protektionistische Massnahmen verhindert wird.</p><p>Informatikdienstleistungen werden regelmässig in der Schweiz erbracht und unterliegen daher dem schweizerischen Recht. In den EDV-Beschaffungen verlangt der Bund in seiner aktuellen Praxis von Anbietern, dass sie sich verpflichten, keine Produkte anzubieten, die Komponenten beinhalten, die den ethischen und moralischen Grundsätzen widersprechen, insbesondere Kinderarbeit, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen oder Ausbeutung. Ohne diese Verpflichtung wird ein Angebot nicht berücksichtigt. Zudem hat der Informatikrat des Bundes (IRB) als zuständiges Organ den Standard P025 (Ressourcen und Umweltstandard des Informatikrates Bund - IRB) als verbindliche Weisung erlassen, die ebenfalls in ständiger Praxis bei EDV-Beschaffungen eingehalten wird.</p><p>Der EICC-Kodex ist bei den Hilfswerken umstritten, weil seine Abläufe teilweise wenig transparent sind, er hinter den IAO-Kernübereinkommen zurückbleibt und eine Überprüfung durch Wirtschafts- und Finanzprüfer als nicht sachgerecht erachtet wird. Er ist wenig verbreitet und bleibt teilweise hinter den bereits heute bei Bundesbeschaffungen verlangten Anforderungen zurück. Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, diesen Kodex bei EDV-Beschaffungen anzuwenden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens alle Lieferanten und Dienstleistungserbringer im EDV-Bereich vertraglich darauf zu verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags von allen in der Produktionskette beteiligten Zulieferern die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu verlangen, die mindestens jenen des Electronic Industry Code of Conduct (EICC) entsprechen. Die Einhaltung ist durch akkreditierte Auditfirmen zu überprüfen.</p>
  • Soziale und ökologische Standards bei der öffentlichen Beschaffung im EDV-Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der ökumenischen Kampagne von Brot für alle und Fastenopfer appellierten Tausende an die grossen Elektronik-Konzerne, ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen und durchzusetzen, dass in der Computerfertigung über die ganze Produktionskette hinweg menschenwürdige Arbeitsbedingungen gewährt werden, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in ihren Kernübereinkommen vorschreibt (siehe auch Motion 06.3850). Auch der Bund ist als Grossbeschaffer von EDV-Einrichtungen aufgerufen, darüber zu wachen, dass die Lieferanten und Dienstleistungserbringer soziale und ökologische Standards einhalten, die von unabhängigen, externen Stellen unter Mitwirkung aller Stakeholder überprüft werden. Der EICC-Standard weist leider noch einige Mängel auf. So geht er betreffend Organisationsfreiheit und Arbeitssicherheit weniger weit als die IAO-Kernübereinkommen. Auch sind nicht alle Stakeholder an der Überprüfung beteiligt. Er bildet aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich seiner Verantwortung als grosser Abnehmer im EDV-Bereich bewusst und unterstützte bereits im Rahmen seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 die staatliche Nachfrage nach Gütern, Dienst- und Bauleistungen, die über ihren gesamten Lebensweg hohen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Anforderungen genügen. Er hat in seinen Antworten auf die Motion Allemann (06.3850) und die Interpellation John-Calame (07.3224) festgehalten, dass er die Grundsätze des fairen Handels - soweit dies ohne gesetzliche Grundlage möglich ist - in seiner Beschaffungspolitik berücksichtigt. Er bekräftigte ausserdem seine Absicht, dem Aspekt der sozialen und ökologischen Anforderungen bei Beschaffungen in der laufenden Revision des Beschaffungsrechts Rechnung zu tragen. So soll unter anderem verlangt werden, dass Anbieterinnen und Anbieter, die ihre Produkte im Ausland herstellen, die Einhaltung der im Herstellerland zwingend anwendbaren nationalen und internationalen Arbeitsschutzbedingungen gewährleisten. Um unabhängig von den einzelnen länderspezifischen Regelungen einen Mindeststandard sicherzustellen, soll zudem explizit verlangt werden, dass zumindest die acht von der Schweiz ratifizierten Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Schutz fundamentaler Arbeitsnormen von den Anbieterinnen und Anbietern eingehalten werden müssen.</p><p>Die Beschaffungskommission des Bundes hat eine Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Code of Conduct für nachhaltige Beschaffungen eingesetzt. Auch die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben wird in der Arbeitsgruppe thematisiert. Mit dem dargelegten Vorgehen soll bewirkt werden, dass das Beschaffungsrecht und die Beschaffungspraxis des Bundes in Übereinstimmung mit den Zielen der Nachhaltigkeit sind. Zusätzlich ist sichergestellt, dass die Liberalisierung der Beschaffungsmärkte im Rahmen der WTO nicht durch protektionistische Massnahmen verhindert wird.</p><p>Informatikdienstleistungen werden regelmässig in der Schweiz erbracht und unterliegen daher dem schweizerischen Recht. In den EDV-Beschaffungen verlangt der Bund in seiner aktuellen Praxis von Anbietern, dass sie sich verpflichten, keine Produkte anzubieten, die Komponenten beinhalten, die den ethischen und moralischen Grundsätzen widersprechen, insbesondere Kinderarbeit, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen oder Ausbeutung. Ohne diese Verpflichtung wird ein Angebot nicht berücksichtigt. Zudem hat der Informatikrat des Bundes (IRB) als zuständiges Organ den Standard P025 (Ressourcen und Umweltstandard des Informatikrates Bund - IRB) als verbindliche Weisung erlassen, die ebenfalls in ständiger Praxis bei EDV-Beschaffungen eingehalten wird.</p><p>Der EICC-Kodex ist bei den Hilfswerken umstritten, weil seine Abläufe teilweise wenig transparent sind, er hinter den IAO-Kernübereinkommen zurückbleibt und eine Überprüfung durch Wirtschafts- und Finanzprüfer als nicht sachgerecht erachtet wird. Er ist wenig verbreitet und bleibt teilweise hinter den bereits heute bei Bundesbeschaffungen verlangten Anforderungen zurück. Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, diesen Kodex bei EDV-Beschaffungen anzuwenden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens alle Lieferanten und Dienstleistungserbringer im EDV-Bereich vertraglich darauf zu verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags von allen in der Produktionskette beteiligten Zulieferern die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu verlangen, die mindestens jenen des Electronic Industry Code of Conduct (EICC) entsprechen. Die Einhaltung ist durch akkreditierte Auditfirmen zu überprüfen.</p>
    • Soziale und ökologische Standards bei der öffentlichen Beschaffung im EDV-Bereich

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