Umsetzung der 5. IVG-Revision

ShortId
07.3542
Id
20073542
Updated
27.07.2023 21:25
Language
de
Title
Umsetzung der 5. IVG-Revision
AdditionalIndexing
28;IV-Rente;behinderte/r Arbeitnehmer/in;IV-Revision;geschützter Arbeitsplatz;Sozialhilfe;Gesetzesevaluation
1
  • L05K0104010304, IV-Revision
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L05K0702020105, behinderte/r Arbeitnehmer/in
  • L04K01040408, Sozialhilfe
  • L05K0702030310, geschützter Arbeitsplatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 5. IVG-Revision tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. In der Folge werden die Auswirkungen der Revision auf die Zahl der Neurenten und die Anzahl Personen, die dank der neuen Instrumente Früherfassung und Frühintervention sowie der Integrationsmassnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten, zu untersuchen sein. Das mehrjährige Forschungsprogramm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidengesetzes (FoP-IV) widmet sich unter anderem der Beurteilung der neuen, mit der 5. IVG-Revision eingeführten Instrumente und Massnahmen. Die Ergebnisse der in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen werden laufend veröffentlicht werden.</p><p>Es erscheint durchaus zweckmässig, die Öffentlichkeit über die Umsetzung der 5. IVG-Revision zu informieren und ihr dazu ein zuverlässiges Instrument in Form eines Berichtes zur Verfügung zu stellen. Allerdings wäre es verfrüht, bereits zwei Jahre nach Einführung der Revision einen solchen Bericht zu erstellen. Die Auswirkungen der einzelnen Instrumente und Massnahmen sind zu diesem Zeitpunkt nämlich noch nicht bekannt und können auch noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten der 5. IVG-Revision dem Parlament einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen. </p><p>Im Bericht sollen insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden:</p><p>1. Wie hat sich die Zahl der Neurenten entwickelt? </p><p>2. Ist es gelungen, durch die Massnahmen der Früherfassung, der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen drohende Invalidisierungen zu verhindern? </p><p>3. Wie viele Personen konnten den bestehenden Arbeitsplatz dank den Massnahmen der IV behalten?</p><p>4. Sind mehr behinderte Personen im Arbeitsmarkt beschäftigt, als dies vor Inkrafttreten der 5. IVG-Revision der Fall war? </p><p>5. Greifen die Massnahmen der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen auch für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen? </p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen der Früherfassung, der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen? </p><p>7. Wie viele Personen sind nach einem abgelehnten Rentenentscheid von der Sozialhilfe unterstützt worden?</p>
  • Umsetzung der 5. IVG-Revision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 5. IVG-Revision tritt per 1. Januar 2008 in Kraft. In der Folge werden die Auswirkungen der Revision auf die Zahl der Neurenten und die Anzahl Personen, die dank der neuen Instrumente Früherfassung und Frühintervention sowie der Integrationsmassnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten, zu untersuchen sein. Das mehrjährige Forschungsprogramm zu Invalidität und Behinderung und zur Umsetzung des Invalidengesetzes (FoP-IV) widmet sich unter anderem der Beurteilung der neuen, mit der 5. IVG-Revision eingeführten Instrumente und Massnahmen. Die Ergebnisse der in diesem Zusammenhang durchgeführten Untersuchungen werden laufend veröffentlicht werden.</p><p>Es erscheint durchaus zweckmässig, die Öffentlichkeit über die Umsetzung der 5. IVG-Revision zu informieren und ihr dazu ein zuverlässiges Instrument in Form eines Berichtes zur Verfügung zu stellen. Allerdings wäre es verfrüht, bereits zwei Jahre nach Einführung der Revision einen solchen Bericht zu erstellen. Die Auswirkungen der einzelnen Instrumente und Massnahmen sind zu diesem Zeitpunkt nämlich noch nicht bekannt und können auch noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, zwei Jahre nach Inkrafttreten der 5. IVG-Revision dem Parlament einen Bericht über die Umsetzung vorzulegen. </p><p>Im Bericht sollen insbesondere die folgenden Fragen beantwortet werden:</p><p>1. Wie hat sich die Zahl der Neurenten entwickelt? </p><p>2. Ist es gelungen, durch die Massnahmen der Früherfassung, der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen drohende Invalidisierungen zu verhindern? </p><p>3. Wie viele Personen konnten den bestehenden Arbeitsplatz dank den Massnahmen der IV behalten?</p><p>4. Sind mehr behinderte Personen im Arbeitsmarkt beschäftigt, als dies vor Inkrafttreten der 5. IVG-Revision der Fall war? </p><p>5. Greifen die Massnahmen der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen auch für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen? </p><p>6. Wie beurteilt der Bundesrat die Massnahmen der Früherfassung, der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen? </p><p>7. Wie viele Personen sind nach einem abgelehnten Rentenentscheid von der Sozialhilfe unterstützt worden?</p>
    • Umsetzung der 5. IVG-Revision

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