Bekämpfung chronischer Krankheiten

ShortId
07.3544
Id
20073544
Updated
28.07.2023 09:56
Language
de
Title
Bekämpfung chronischer Krankheiten
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitsförderung;Selbsthilfe;Krankheit;Vereinigung;Gesundheitspolitik;Datenerhebung
1
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K12030402, Datenerhebung
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
  • L04K01050507, Gesundheitsförderung
  • L05K0807010601, Selbsthilfe
  • L05K0101030204, Vereinigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz leben unzählige Menschen, die an chronischen, meist nicht heilbaren Krankheiten leiden. Ihre Situation wird weder durch das KVG noch durch das IVG so erfasst, dass eine adäquate Unterstützung möglich ist. Die oft gravierende Situation dieser Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen erfordert umfangreiche, qualifizierte nichtmedizinische Hilfeleistungen (soziale, psychologische und finanzielle Hilfe), die heute zu einem grossen Teil durch Selbsthilfegruppen, Angehörige, Freiwillige und private Organisationen erbracht werden. Die Erhaltung und Unterstützung dieser Netzwerke ist von grossem öffentlichem Interesse, da der Aufwand enorm viel grösser wäre, wenn die öffentliche Hand diese Leistungen erbringen müsste. Die Schaffung einer umfassenden bundesgesetzlichen Regelung zur Bekämpfung von chronischen Erkrankungen schliesst daher nicht nur eine wesentliche gesetzliche Lücke, sondern ist auch von volkswirtschaftlichem Nutzen.</p><p>Auch die vom EDI eingesetzte Fachkommission "Prävention + Gesundheitsförderung" empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 2006 die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten.</p><p>Für eine wirkungsvolle Ausgestaltung von Massnahmen braucht die Schweiz ein System zur repräsentativen Erhebung und Auswertung von epidemiologischen Daten über chronische Krankheiten.</p><p>Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und der Einbezug von nichtstaatlichen Organisationen sind möglichst klar zu regeln. Für eine wirkungsvolle Umsetzung spielen die Fach- und Patientenorganisationen im Bereich der chronischen Krankheiten eine bedeutende Rolle. Die Leistungen, welche diese nichtstaatlichen Organisationen im öffentlichen Interesse erbringen, sind weiterhin zu entschädigen. Die bisherige Entrichtung solcher Entschädigungen, die sich teilweise auf das IVG und das AHVG stützt, vermag nicht zu befriedigen und soll auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine gesetzliche Grundlage für eine koordinierte Planung, Durchführung und Evaluation von Massnahmen zur Bekämpfung von chronischen Erkrankungen zu schaffen.</p><p>Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:</p><p>- Sicherstellung der epidemiologischen Daten für ein Monitoring der chronischen Krankheiten in der Schweiz;</p><p>- Förderung von Massnahmen zur Verhinderung des Fortschreitens von Krankheiten in Frühstadien, zur Vermeidung der Verschlimmerung von bereits manifest gewordenen Erkrankungen sowie zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen;</p><p>- Finanzielle Unterstützung von Organisationen, die sich für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit chronischen Leiden und ihren Angehörigen einsetzen.</p>
  • Bekämpfung chronischer Krankheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz leben unzählige Menschen, die an chronischen, meist nicht heilbaren Krankheiten leiden. Ihre Situation wird weder durch das KVG noch durch das IVG so erfasst, dass eine adäquate Unterstützung möglich ist. Die oft gravierende Situation dieser Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen erfordert umfangreiche, qualifizierte nichtmedizinische Hilfeleistungen (soziale, psychologische und finanzielle Hilfe), die heute zu einem grossen Teil durch Selbsthilfegruppen, Angehörige, Freiwillige und private Organisationen erbracht werden. Die Erhaltung und Unterstützung dieser Netzwerke ist von grossem öffentlichem Interesse, da der Aufwand enorm viel grösser wäre, wenn die öffentliche Hand diese Leistungen erbringen müsste. Die Schaffung einer umfassenden bundesgesetzlichen Regelung zur Bekämpfung von chronischen Erkrankungen schliesst daher nicht nur eine wesentliche gesetzliche Lücke, sondern ist auch von volkswirtschaftlichem Nutzen.</p><p>Auch die vom EDI eingesetzte Fachkommission "Prävention + Gesundheitsförderung" empfiehlt in ihrem Bericht vom Juni 2006 die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der nichtübertragbaren Krankheiten.</p><p>Für eine wirkungsvolle Ausgestaltung von Massnahmen braucht die Schweiz ein System zur repräsentativen Erhebung und Auswertung von epidemiologischen Daten über chronische Krankheiten.</p><p>Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und der Einbezug von nichtstaatlichen Organisationen sind möglichst klar zu regeln. Für eine wirkungsvolle Umsetzung spielen die Fach- und Patientenorganisationen im Bereich der chronischen Krankheiten eine bedeutende Rolle. Die Leistungen, welche diese nichtstaatlichen Organisationen im öffentlichen Interesse erbringen, sind weiterhin zu entschädigen. Die bisherige Entrichtung solcher Entschädigungen, die sich teilweise auf das IVG und das AHVG stützt, vermag nicht zu befriedigen und soll auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, eine gesetzliche Grundlage für eine koordinierte Planung, Durchführung und Evaluation von Massnahmen zur Bekämpfung von chronischen Erkrankungen zu schaffen.</p><p>Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:</p><p>- Sicherstellung der epidemiologischen Daten für ein Monitoring der chronischen Krankheiten in der Schweiz;</p><p>- Förderung von Massnahmen zur Verhinderung des Fortschreitens von Krankheiten in Frühstadien, zur Vermeidung der Verschlimmerung von bereits manifest gewordenen Erkrankungen sowie zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen;</p><p>- Finanzielle Unterstützung von Organisationen, die sich für die Beratung und Unterstützung von Menschen mit chronischen Leiden und ihren Angehörigen einsetzen.</p>
    • Bekämpfung chronischer Krankheiten

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