Verwirklichung des elektronischen Behördenverkehrs bis 2009
- ShortId
-
07.3545
- Id
-
20073545
- Updated
-
25.06.2025 00:14
- Language
-
de
- Title
-
Verwirklichung des elektronischen Behördenverkehrs bis 2009
- AdditionalIndexing
-
34;elektronische Unterschrift;elektronischer Handel;Datenübertragung;Vereinfachung von Verfahren;eGovernment
- 1
-
- L04K08060105, eGovernment
- L05K0701010202, elektronischer Handel
- L05K0507020102, elektronische Unterschrift
- L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
- L05K1202020102, Datenübertragung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Beim elektronischen Behördenverkehr gerät die Schweiz immer mehr ins Abseits: Während Estland bereits elektronisch wählt, fehlt bei uns die departements-, kantons- und gemeindeübergreifende Koordination. Elektronische Behördendienstleistungen reduzieren den Papierkrieg und administrative Leerläufe: Gemäss Studien liesse sich durch einen digitalisierten und rationalisierten elektronischen Behördenverkehr der Aufwand für administrative Tätigkeiten in jedem KMU-Betrieb monatlich um 32 Stunden senken. Das damit verbundene Einsparpotenzial beträgt 2,3 Milliarden Franken, je zur Hälfte bei den Unternehmen und der Verwaltung.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das vom Motionär verfolgte Ziel. Er hat denn auch am 24. Januar 2007 eine E-Government-Strategie Schweiz mit folgenden drei Zielen verabschiedet:</p><p>- Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab.</p><p>- Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch.</p><p>- Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln.</p><p>Zur Umsetzung der Strategie hat er rund 30 prioritäre Vorhaben formuliert, die weit über die vom Motionär angesprochenen Themen hinausgehen. Die Vorhaben werden je durch federführende Stellen aus Bund und Kantonen realisiert. Mit den Kantonen wurde eine Vereinbarung ausgehandelt, die den institutionellen Rahmen für die Realisierung über die föderalistischen Ebenen hinweg schafft. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat der Vereinbarung im Juni 2007 zugestimmt, der Bundesrat hat sie im August 2007 gutgeheissen. Den Kantonen liegt die Vereinbarung zurzeit zur Ratifizierung vor. Noch vor Jahresende soll der Steuerungsausschuss zur Umsetzung der Strategie erstmals tagen.</p><p>Im Rahmen der Strategieumsetzung sind auch Vorhaben zu den vom Motionär vorgebrachten Themen geplant. Das konkrete medienbruchfreie elektronische Angebot muss je durch die für den entsprechenden Verwaltungsprozess zuständige Behörde geschaffen werden. Diese Zuständigkeiten sind in der Schweiz über die verschiedenen föderalen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) verteilt. Viele der Verwaltungsdienste werden durch die Kantone und Gemeinden bereitgestellt. Der Bundesrat kann und will nicht autoritativ in deren Zuständigkeitsbereich eingreifen. Die Umsetzung bedingt vielfach komplexe, an Personal und Finanzen aufwendige (Informatik-) Projekte. Die Kompetenz- und die Zeitvorstellungen des Motionärs sind deshalb bei einigen der angesprochenen Bereichen nicht realistisch.</p><p>Der Bundesrat ist aber überzeugt, die vom Motionär verfolgten Ziele in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, entsprechend der E-Government-Strategie Schweiz und gestützt auf die erwähnte Rahmenvereinbarung, in einem weiteren Zeitrahmen zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger sämtliche Behördendienstleistungen bis 2009 umfassend auf elektronischem Weg in Anspruch nehmen können: Dies betrifft namentlich drei zentrale Bereiche: </p><p>Einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer bis 2009</p><p>1. Die Schweiz braucht bis 2009 eine einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer für alle Bereiche des Behördenverkehrs: Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Handelsregister, Statistik usw. </p><p>2. Sämtliche Behördendienstleistungen und Auflagen müssen bis 2009 von den Unternehmen vollständig und medienbruchfrei elektronisch abgewickelt werden können: Dies gilt namentlich für den Verkehr mit Sozialversicherungen, statistische Anfragen, die Übermittlung von Lohndaten usw.</p><p>"Intelligente Formulare" </p><p>3. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten nach dem Prinzip "intelligenter Formulare": Angaben, die bereits bei den Behörden gespeichert sind, werden automatisch in die elektronischen Formulare eingefügt. Grundsätzlich erfasst der Staat Daten nur einmal.</p><p>Elektronische Signatur bis 2009 </p><p>4. Der Bund definiert realistische und praxistaugliche Anforderungen an die elektronische Signatur und schafft dafür umfassende Anwendungen im Behördenverkehr. </p><p>5. Privatpersonen, welche im Besitz einer elektronischen Signatur sind, müssen bis 2009 sämtliche Behördendienstleistungen elektronisch und medienbruchfrei abwickeln können: beispielsweise Anmeldung, Mutationen, Steuererklärung usw.</p>
- Verwirklichung des elektronischen Behördenverkehrs bis 2009
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Beim elektronischen Behördenverkehr gerät die Schweiz immer mehr ins Abseits: Während Estland bereits elektronisch wählt, fehlt bei uns die departements-, kantons- und gemeindeübergreifende Koordination. Elektronische Behördendienstleistungen reduzieren den Papierkrieg und administrative Leerläufe: Gemäss Studien liesse sich durch einen digitalisierten und rationalisierten elektronischen Behördenverkehr der Aufwand für administrative Tätigkeiten in jedem KMU-Betrieb monatlich um 32 Stunden senken. Das damit verbundene Einsparpotenzial beträgt 2,3 Milliarden Franken, je zur Hälfte bei den Unternehmen und der Verwaltung.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich das vom Motionär verfolgte Ziel. Er hat denn auch am 24. Januar 2007 eine E-Government-Strategie Schweiz mit folgenden drei Zielen verabschiedet:</p><p>- Die Wirtschaft wickelt den Verkehr mit den Behörden elektronisch ab.</p><p>- Die Behörden haben ihre Geschäftsprozesse modernisiert und verkehren untereinander elektronisch.</p><p>- Die Bevölkerung kann die wichtigen - häufigen oder mit grossem Aufwand verbundenen - Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln.</p><p>Zur Umsetzung der Strategie hat er rund 30 prioritäre Vorhaben formuliert, die weit über die vom Motionär angesprochenen Themen hinausgehen. Die Vorhaben werden je durch federführende Stellen aus Bund und Kantonen realisiert. Mit den Kantonen wurde eine Vereinbarung ausgehandelt, die den institutionellen Rahmen für die Realisierung über die föderalistischen Ebenen hinweg schafft. Die Konferenz der Kantonsregierungen hat der Vereinbarung im Juni 2007 zugestimmt, der Bundesrat hat sie im August 2007 gutgeheissen. Den Kantonen liegt die Vereinbarung zurzeit zur Ratifizierung vor. Noch vor Jahresende soll der Steuerungsausschuss zur Umsetzung der Strategie erstmals tagen.</p><p>Im Rahmen der Strategieumsetzung sind auch Vorhaben zu den vom Motionär vorgebrachten Themen geplant. Das konkrete medienbruchfreie elektronische Angebot muss je durch die für den entsprechenden Verwaltungsprozess zuständige Behörde geschaffen werden. Diese Zuständigkeiten sind in der Schweiz über die verschiedenen föderalen Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) verteilt. Viele der Verwaltungsdienste werden durch die Kantone und Gemeinden bereitgestellt. Der Bundesrat kann und will nicht autoritativ in deren Zuständigkeitsbereich eingreifen. Die Umsetzung bedingt vielfach komplexe, an Personal und Finanzen aufwendige (Informatik-) Projekte. Die Kompetenz- und die Zeitvorstellungen des Motionärs sind deshalb bei einigen der angesprochenen Bereichen nicht realistisch.</p><p>Der Bundesrat ist aber überzeugt, die vom Motionär verfolgten Ziele in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden, entsprechend der E-Government-Strategie Schweiz und gestützt auf die erwähnte Rahmenvereinbarung, in einem weiteren Zeitrahmen zu erreichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger sämtliche Behördendienstleistungen bis 2009 umfassend auf elektronischem Weg in Anspruch nehmen können: Dies betrifft namentlich drei zentrale Bereiche: </p><p>Einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer bis 2009</p><p>1. Die Schweiz braucht bis 2009 eine einheitliche Unternehmensidentifikationsnummer für alle Bereiche des Behördenverkehrs: Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Handelsregister, Statistik usw. </p><p>2. Sämtliche Behördendienstleistungen und Auflagen müssen bis 2009 von den Unternehmen vollständig und medienbruchfrei elektronisch abgewickelt werden können: Dies gilt namentlich für den Verkehr mit Sozialversicherungen, statistische Anfragen, die Übermittlung von Lohndaten usw.</p><p>"Intelligente Formulare" </p><p>3. Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten nach dem Prinzip "intelligenter Formulare": Angaben, die bereits bei den Behörden gespeichert sind, werden automatisch in die elektronischen Formulare eingefügt. Grundsätzlich erfasst der Staat Daten nur einmal.</p><p>Elektronische Signatur bis 2009 </p><p>4. Der Bund definiert realistische und praxistaugliche Anforderungen an die elektronische Signatur und schafft dafür umfassende Anwendungen im Behördenverkehr. </p><p>5. Privatpersonen, welche im Besitz einer elektronischen Signatur sind, müssen bis 2009 sämtliche Behördendienstleistungen elektronisch und medienbruchfrei abwickeln können: beispielsweise Anmeldung, Mutationen, Steuererklärung usw.</p>
- Verwirklichung des elektronischen Behördenverkehrs bis 2009
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