Kein weiterer Abbau beim Heimatschutz und bei der Denkmalpflege
- ShortId
-
07.3546
- Id
-
20073546
- Updated
-
14.11.2025 07:19
- Language
-
de
- Title
-
Kein weiterer Abbau beim Heimatschutz und bei der Denkmalpflege
- AdditionalIndexing
-
2831;kulturelles Erbe;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Gebäude;Denkmalpflege
- 1
-
- L04K01060302, Denkmalpflege
- L04K01060301, kulturelles Erbe
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0806010104, Leistungsabbau
- L05K0705030303, Gebäude
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat soll am 15. Juni dieses Jahres im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege ein faktisches Moratorium beschlossen haben. Für die nächsten vier Jahre sollen nun 48 Millionen Franken für schon versprochene Vorhaben (Zahlungskredite) zur Verfügung stehen, und 15 Millionen Franken, um der Hälfte der Gesuche zu entsprechen, über die noch mit den Kantonen verhandelt wird (Verpflichtungskredite). In den nächsten vier Jahren soll hingegen auf kein einziges neues Gesuch eingetreten werden. Eine solche Situation wäre katastrophal für den Erhalt unseres kulturellen Erbes.</p><p>Der Budgetposten 306.3600.252 ist von 40 Millionen Franken im Jahr 2001 auf 36 Millionen im Jahr 2003, 32 Millionen Franken im Jahr 2005 und 26 Millionen Franken im Jahr 2006 geschrumpft. Für die Jahre 2007 bis 2010 sind im Schnitt noch 22 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Diese Reduktion kam über einen internen Transfer zustande, namentlich innerhalb des Bundesamtes für Kultur (BAK), wo die Mittel in die Filmförderung umverteilt wurden. Dass der Film unterstützt werden muss, steht ausser Frage, aber nicht zulasten der Denkmalpflege, ohne dass darüber eine politische Debatte geführt wurde.</p><p>Auch mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) bleibt die Denkmalpflege eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die Beiträge, die für den Schutz der Denkmäler und der Ortsbilder gewährt werden, sind dafür bestimmt, ein jahrhundertealtes kulturelles Erbe zu erhalten, das dem ganzen Land gehört und für das somit auch das ganze Land Verantwortung trägt. Die Schweiz ist ist in diesem Zusammenhang im Übrigen auch internationale Verpflichtungen eingegangen.</p><p>Übers Ganze gesehen bringt eine kurzfristige Ausgabenreduktion sicher keine Einsparungen. Werden Arbeiten zum Erhalt der historischen Substanz aufgeschoben, könnten in einigen Jahren viel höhere Aufwendungen nötig sein oder sogar nicht wieder gutzumachende Verluste entstehen: Der Zerfall lässt sich nicht aufhalten.</p><p>Die Beteiligung des Bundes an dieser Aufgabe ist ein wichtiger Anreiz für die Verantwortlichen im öffentlichen und im privaten Bereich. Für die zuständigen kantonalen Stellen sind die Bundeshilfen und die Bundesgarantien ein gewichtiges Argument, um die Bauherren und die Auftraggeber (Loterie Romande, Pro Patria, Stiftungen) von ihren Anliegen zu überzeugen.</p><p>Die Unterscheidung zwischen Arbeiten, die zu Beiträgen berechtigen, und anderen Arbeiten stellt sicher, dass mit Bundeshilfe keine Luxusumbauten unterstützt werden.</p><p>Gegenwärtig sind beim BAK Geschäfte über einen Betrag von 125 Millionen Franken hängig. Die Zahlungsversprechen erreichen 48 Millionen Franken, Dossiers in der Höhe von 30 Millionen Franken werden momentan im Hinblick auf Beiträge für die Jahre 2008 und 2009 ausgehandelt und sind schon weit fortgeschritten. Die eingegangenen Verpflichtungen müssen fristgerecht eingehalten werden. Alles andere würde von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht goutiert, und es wäre sehr schade, wenn das Vertrauen, das das BAK und die Kantone in den letzten Jahren gemeinsam geschaffen haben, aufs Spiel gesetzt würde.</p><p>Die Beschlüsse, die der Bundesrat gefasst hat, haben jetzt aber ein vierjähriges Moratorium zur Folge. Die Kantone, die Gemeinden und die Privaten, die schon jetzt hart getroffen sind, hätten noch mehr zu kämpfen. Anstatt dass Denkmalpflege und der Heimatschutz, wie vom NFA vorgesehen, eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleiben, werden sie immer mehr zu einer alleinigen Aufgabe der Kantone.</p>
- <p>Wie der Motionär betrachtet auch der Bundesrat das kulturelle Erbe unseres Landes als Reichtum, den es zu erhalten gilt. Unsere historischen Ortsbilder und Monumente in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen, stellt zweifellos nicht nur eine wirtschaftliche und touristische Herausforderung dar, sondern auch einen wesentlichen Identifikations- und Kohäsionsfaktor für die Bevölkerung.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissen wurde, hat die Klärung der Zuständigkeiten und die Optimierung der Abläufe im Hinblick auf öffentliche Einsparungen zum Ziel. Der NFA tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Allerdings bleibt der Bereich des kulturellen Erbes und der historischen Bauten eine Ausnahme in diesem Konzept der Entflechtung, da er eine zwischen den Kantonen und dem Bund geteilte Aufgabe bleiben soll. Dieser Umstand zeigt den Willen des Bundes auf, seine diesbezüglichen Aufgaben wahrzunehmen; er wird weiterhin die Anstrengungen der Kantone, Gemeinden und Privater unterstützen, um das Erbe zu schützen.</p><p>Der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Denkmalpflege fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Wenn die Weiterverfolgung des Grundsatzes der geteilten Kompetenz etabliert wird, bedingt die im NFA propagierte Tendenz hin zu einer stärkeren Verantwortlichkeit der Kantone eine Anpassung der Verfahren und Beitragsmodalitäten, welche für den Bund und die Kantone bindend sind. In Übereinstimmung mit der NFA-Regelung werden die Subventionen des Bundes Teil der mit den Kantonen abgeschlossenen vierjährigen Programmvereinbarungen. Für die in den Programmvereinbarungen festgelegten Leistungen erhalten die Kantone pauschale Beiträge des Bundes.</p><p>Der Rückgang der Mittel im Jahr 2008 um 6 Millionen Franken auf 21 Millionen Franken pro Jahr ist auf den Wegfall der Finanzkraftzuschläge als Folge des Inkrafttretes des NFA zurückzuführen. Die heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge werden von den Bundesbeiträgen abgekoppelt und durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Durch die zweckfreien Beiträge soll die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Kantone gestärkt und der Mitteleinsatz verstärkt den regionalen Bedürfnissen angepasst werden. Oberstes Primat des NFA ist die Haushaltsneutralität des Gesamtprojektes. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bereich nicht ohne Einbezug des neuen Ausgleichssystems betrachtet werden kann. Das Beitragsvolumen des Bundes wird im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege entgegen der verbreiteten Ansicht - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschläge - erhalten bleiben. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin, zum Beispiel für die Denkmalpflege, zur Verfügung.</p><p>Wie in anderen Bereichen, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingeführt wird, werden in einer Übergangsphase zuerst hängige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, dass in der Übergangsphase 2008 bis 2011 von den eingestellten Mitteln in der Höhe von rund 84 Millionen Franken (21 Millionen Franken pro Jahr) 48 Millionen Franken zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden. Das Bundesamt für Kultur wird mit den Kantonen Programmvereinbarungen aushandeln, die gleichzeitig die Frage der hängigen finanziellen Verpflichtungen und die Frage der Finanzierung neuer Projekte regeln werden.</p><p>Der Mittelrückgang zwischen 2004 und 2006 von 36 Millionen Franken im Jahr 2004 auf 27 Millionen Franken im Jahr 2006 ist die Konsequenz der Entscheide, welche das Parlament namentlich im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 getroffen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Voranschlag die Mittel für den Heimatschutz und die Denkmalpflege wieder zu erhöhen. In den letzten Jahren wurden die Mittel massiv gekürzt, was die Kantone bestraft und den Erhalt der Substanz der Kulturdenkmäler in der Schweiz gefährdet.</p>
- Kein weiterer Abbau beim Heimatschutz und bei der Denkmalpflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat soll am 15. Juni dieses Jahres im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege ein faktisches Moratorium beschlossen haben. Für die nächsten vier Jahre sollen nun 48 Millionen Franken für schon versprochene Vorhaben (Zahlungskredite) zur Verfügung stehen, und 15 Millionen Franken, um der Hälfte der Gesuche zu entsprechen, über die noch mit den Kantonen verhandelt wird (Verpflichtungskredite). In den nächsten vier Jahren soll hingegen auf kein einziges neues Gesuch eingetreten werden. Eine solche Situation wäre katastrophal für den Erhalt unseres kulturellen Erbes.</p><p>Der Budgetposten 306.3600.252 ist von 40 Millionen Franken im Jahr 2001 auf 36 Millionen im Jahr 2003, 32 Millionen Franken im Jahr 2005 und 26 Millionen Franken im Jahr 2006 geschrumpft. Für die Jahre 2007 bis 2010 sind im Schnitt noch 22 Millionen Franken pro Jahr vorgesehen. Diese Reduktion kam über einen internen Transfer zustande, namentlich innerhalb des Bundesamtes für Kultur (BAK), wo die Mittel in die Filmförderung umverteilt wurden. Dass der Film unterstützt werden muss, steht ausser Frage, aber nicht zulasten der Denkmalpflege, ohne dass darüber eine politische Debatte geführt wurde.</p><p>Auch mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) bleibt die Denkmalpflege eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die Beiträge, die für den Schutz der Denkmäler und der Ortsbilder gewährt werden, sind dafür bestimmt, ein jahrhundertealtes kulturelles Erbe zu erhalten, das dem ganzen Land gehört und für das somit auch das ganze Land Verantwortung trägt. Die Schweiz ist ist in diesem Zusammenhang im Übrigen auch internationale Verpflichtungen eingegangen.</p><p>Übers Ganze gesehen bringt eine kurzfristige Ausgabenreduktion sicher keine Einsparungen. Werden Arbeiten zum Erhalt der historischen Substanz aufgeschoben, könnten in einigen Jahren viel höhere Aufwendungen nötig sein oder sogar nicht wieder gutzumachende Verluste entstehen: Der Zerfall lässt sich nicht aufhalten.</p><p>Die Beteiligung des Bundes an dieser Aufgabe ist ein wichtiger Anreiz für die Verantwortlichen im öffentlichen und im privaten Bereich. Für die zuständigen kantonalen Stellen sind die Bundeshilfen und die Bundesgarantien ein gewichtiges Argument, um die Bauherren und die Auftraggeber (Loterie Romande, Pro Patria, Stiftungen) von ihren Anliegen zu überzeugen.</p><p>Die Unterscheidung zwischen Arbeiten, die zu Beiträgen berechtigen, und anderen Arbeiten stellt sicher, dass mit Bundeshilfe keine Luxusumbauten unterstützt werden.</p><p>Gegenwärtig sind beim BAK Geschäfte über einen Betrag von 125 Millionen Franken hängig. Die Zahlungsversprechen erreichen 48 Millionen Franken, Dossiers in der Höhe von 30 Millionen Franken werden momentan im Hinblick auf Beiträge für die Jahre 2008 und 2009 ausgehandelt und sind schon weit fortgeschritten. Die eingegangenen Verpflichtungen müssen fristgerecht eingehalten werden. Alles andere würde von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht goutiert, und es wäre sehr schade, wenn das Vertrauen, das das BAK und die Kantone in den letzten Jahren gemeinsam geschaffen haben, aufs Spiel gesetzt würde.</p><p>Die Beschlüsse, die der Bundesrat gefasst hat, haben jetzt aber ein vierjähriges Moratorium zur Folge. Die Kantone, die Gemeinden und die Privaten, die schon jetzt hart getroffen sind, hätten noch mehr zu kämpfen. Anstatt dass Denkmalpflege und der Heimatschutz, wie vom NFA vorgesehen, eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen bleiben, werden sie immer mehr zu einer alleinigen Aufgabe der Kantone.</p>
- <p>Wie der Motionär betrachtet auch der Bundesrat das kulturelle Erbe unseres Landes als Reichtum, den es zu erhalten gilt. Unsere historischen Ortsbilder und Monumente in geeigneter Weise zur Geltung zu bringen, stellt zweifellos nicht nur eine wirtschaftliche und touristische Herausforderung dar, sondern auch einen wesentlichen Identifikations- und Kohäsionsfaktor für die Bevölkerung.</p><p>Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA), die vom Volk am 28. November 2004 gutgeheissen wurde, hat die Klärung der Zuständigkeiten und die Optimierung der Abläufe im Hinblick auf öffentliche Einsparungen zum Ziel. Der NFA tritt auf den 1. Januar 2008 in Kraft. Allerdings bleibt der Bereich des kulturellen Erbes und der historischen Bauten eine Ausnahme in diesem Konzept der Entflechtung, da er eine zwischen den Kantonen und dem Bund geteilte Aufgabe bleiben soll. Dieser Umstand zeigt den Willen des Bundes auf, seine diesbezüglichen Aufgaben wahrzunehmen; er wird weiterhin die Anstrengungen der Kantone, Gemeinden und Privater unterstützen, um das Erbe zu schützen.</p><p>Der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Denkmalpflege fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Wenn die Weiterverfolgung des Grundsatzes der geteilten Kompetenz etabliert wird, bedingt die im NFA propagierte Tendenz hin zu einer stärkeren Verantwortlichkeit der Kantone eine Anpassung der Verfahren und Beitragsmodalitäten, welche für den Bund und die Kantone bindend sind. In Übereinstimmung mit der NFA-Regelung werden die Subventionen des Bundes Teil der mit den Kantonen abgeschlossenen vierjährigen Programmvereinbarungen. Für die in den Programmvereinbarungen festgelegten Leistungen erhalten die Kantone pauschale Beiträge des Bundes.</p><p>Der Rückgang der Mittel im Jahr 2008 um 6 Millionen Franken auf 21 Millionen Franken pro Jahr ist auf den Wegfall der Finanzkraftzuschläge als Folge des Inkrafttretes des NFA zurückzuführen. Die heutigen zweckgebundenen Finanzkraftzuschläge werden von den Bundesbeiträgen abgekoppelt und durch ungebundene Ausgleichszahlungen vom Bund an die Kantone ersetzt. Durch die zweckfreien Beiträge soll die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der Kantone gestärkt und der Mitteleinsatz verstärkt den regionalen Bedürfnissen angepasst werden. Oberstes Primat des NFA ist die Haushaltsneutralität des Gesamtprojektes. Dies bedeutet, dass ein einzelner Bereich nicht ohne Einbezug des neuen Ausgleichssystems betrachtet werden kann. Das Beitragsvolumen des Bundes wird im Bereich des Heimatschutzes und der Denkmalpflege entgegen der verbreiteten Ansicht - mit Ausnahme der Finanzkraftzuschläge - erhalten bleiben. Die Summe der weggefallenen Finanzkraftzuschläge fliesst in den Ressourcenausgleich und steht den Kantonen weiterhin, zum Beispiel für die Denkmalpflege, zur Verfügung.</p><p>Wie in anderen Bereichen, in welchen das neue Instrument der Programmvereinbarung eingeführt wird, werden in einer Übergangsphase zuerst hängige Verpflichtungen abgebaut. Konkret bedeutet dies für den Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege, dass in der Übergangsphase 2008 bis 2011 von den eingestellten Mitteln in der Höhe von rund 84 Millionen Franken (21 Millionen Franken pro Jahr) 48 Millionen Franken zur Honorierung der nach altem Recht eingegangenen Verpflichtungen verwendet werden. Das Bundesamt für Kultur wird mit den Kantonen Programmvereinbarungen aushandeln, die gleichzeitig die Frage der hängigen finanziellen Verpflichtungen und die Frage der Finanzierung neuer Projekte regeln werden.</p><p>Der Mittelrückgang zwischen 2004 und 2006 von 36 Millionen Franken im Jahr 2004 auf 27 Millionen Franken im Jahr 2006 ist die Konsequenz der Entscheide, welche das Parlament namentlich im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 getroffen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Voranschlag die Mittel für den Heimatschutz und die Denkmalpflege wieder zu erhöhen. In den letzten Jahren wurden die Mittel massiv gekürzt, was die Kantone bestraft und den Erhalt der Substanz der Kulturdenkmäler in der Schweiz gefährdet.</p>
- Kein weiterer Abbau beim Heimatschutz und bei der Denkmalpflege
Back to List