Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises
- ShortId
-
07.3558
- Id
-
20073558
- Updated
-
24.06.2025 23:59
- Language
-
de
- Title
-
Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises
- AdditionalIndexing
-
66;Deklarationspflicht;energetische Sanierung von Gebäuden;Energieverbrauch;Schalldämmung an Gebäuden;Umweltzeichen;Gebäude;Energieeinsparung
- 1
-
- L05K0705030203, Schalldämmung an Gebäuden
- L05K0705030303, Gebäude
- L05K1701010602, Energieverbrauch
- L07K07010603010101, Deklarationspflicht
- L06K070101030401, Umweltzeichen
- L04K17010107, Energieeinsparung
- L05K0705030207, energetische Sanierung von Gebäuden
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Potenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich werden in der Schweiz nur ungenügend ausgenützt. Heute enthält nur jede dritte Sanierung der Gebäudehülle auch energietechnische Verbesserungsmassnahmen. Mit der Einführung eines Gebäudeenergieausweises sollen Anreize geschaffen werden, energetische Massnahmen sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen vermehrt zu berücksichtigen. Durch die transparente Information über den Energieverbrauch wird dieser bei Kauf- und Mietentscheiden relevant. Energieeffizienz wird somit auf dem Immobilienmarkt an Bedeutung gewinnen und zu einem Wettbewerbsvorteil werden.</p><p>Die Deklaration des Gesamtenergieverbrauchs von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden soll obligatorisch sein für alle Neubauten, bei Handänderungen und bei umfassenden Sanierungen.</p><p>Ebenso soll der Energieverbrauch - unter Gewährung einer Übergangsfrist von maximal 15 Jahren - für alle vermieteten Liegenschaften ausgewiesen werden, auch wenn kein Mieterwechsel stattfindet. Für bestehende Wohnhäuser hingegen, die vom Eigentümer selber oder überhaupt nicht genutzt werden, wird der Ausweis nicht verlangt. Ausnahmen für weitere Bereiche, in denen die Deklaration des Energieverbrauchs keine Anreizwirkung entfaltet, sollen möglich sein.</p><p>Die Einführung der Deklarationspflicht des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden entspricht der Praxis der EU-Mitgliedsstaaten. Es bestehen dort bereits Erfahrungen, die von der Schweiz genutzt werden können. Insbesondere wurden Methoden zur einfachen Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen untersucht, sodass die Kosten des Ausweises für die Gebäudeeigentümer verhältnismässig gering sein werden.</p>
- <p>Der Gebäudebereich beansprucht rund 45 Prozent des gesamtschweizerischen Endenergieverbrauchs. Die technischen Potenziale zur Energieeinsparung in diesem Sektor sind bedeutend. Eine Studie des Bundesamtes für Energie (Mobilisierung der energetischen Erneuerungspotenziale im Wohnbaubestand, Ott/Jakob, November 2005) zeigt auf, dass aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen heute selbst wirtschaftliche Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden nicht realisiert werden. Die Autoren identifizieren die Verbesserung der Transparenz bezüglich der Energieeffizienz und der Information über die Gebäudequalität als einen wichtigen strategischen Ansatzpunkt zur Mobilisierung energetischer Erneuerungspotenziale.</p><p>In einer weiteren Studie des Bundesamtes für Energie wird die Umsetzung eines entsprechenden Instruments in der Schweiz geprüft (Gebäudeausweis in der Schweiz: mögliche Vollzugsmodelle, Rieder/Lienhard, Oktober 2006). Darin wird aufgezeigt, dass</p><p>- ein Energieausweis für Gebäude in der Schweiz umsetzbar ist und sich damit auch Wirkung im Sinne der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erzielen lässt,</p><p>- eine juristische Verankerung im nationalen Energierecht sowie die Integration in die bestehende föderale Vollzugsstruktur möglich ist,</p><p>- bei einem Obligatorium ein substanzieller Teil der bestehenden Wohnbauten erreicht und Sanierungen ausgelöst werden können.</p><p>In einem Kurzgutachten vom 20. Juli 2007 kam das Bundesamt für Justiz zum Schluss, dass der Bund, gestützt auf die bestehende Verfassung, Energieausweise vorschreiben kann, wenn diese in erster Linie der Information dienen und nicht mit verpflichtenden Zielvorgaben verbunden sind.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Viersäulenpolitik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen vor allem in den Bereichen Verkehr, Geräte und Gebäude sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen im Gebäudebereich prüfen.</p><p>Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf für die schweizweit gültige Deklaration des Energieverbrauchs (Gebäudeenergieausweis) vorzulegen. Die Deklaration soll bei Neubauten, umfassenden Sanierungen und Handänderungen sowie bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen obligatorisch sein. Bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen kann eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen werden.</p>
- Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Potenziale zur Reduktion des Energieverbrauchs im Gebäudebereich werden in der Schweiz nur ungenügend ausgenützt. Heute enthält nur jede dritte Sanierung der Gebäudehülle auch energietechnische Verbesserungsmassnahmen. Mit der Einführung eines Gebäudeenergieausweises sollen Anreize geschaffen werden, energetische Massnahmen sowohl bei Neubauten als auch bei Sanierungen vermehrt zu berücksichtigen. Durch die transparente Information über den Energieverbrauch wird dieser bei Kauf- und Mietentscheiden relevant. Energieeffizienz wird somit auf dem Immobilienmarkt an Bedeutung gewinnen und zu einem Wettbewerbsvorteil werden.</p><p>Die Deklaration des Gesamtenergieverbrauchs von Wohn- und Dienstleistungsgebäuden soll obligatorisch sein für alle Neubauten, bei Handänderungen und bei umfassenden Sanierungen.</p><p>Ebenso soll der Energieverbrauch - unter Gewährung einer Übergangsfrist von maximal 15 Jahren - für alle vermieteten Liegenschaften ausgewiesen werden, auch wenn kein Mieterwechsel stattfindet. Für bestehende Wohnhäuser hingegen, die vom Eigentümer selber oder überhaupt nicht genutzt werden, wird der Ausweis nicht verlangt. Ausnahmen für weitere Bereiche, in denen die Deklaration des Energieverbrauchs keine Anreizwirkung entfaltet, sollen möglich sein.</p><p>Die Einführung der Deklarationspflicht des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden entspricht der Praxis der EU-Mitgliedsstaaten. Es bestehen dort bereits Erfahrungen, die von der Schweiz genutzt werden können. Insbesondere wurden Methoden zur einfachen Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen untersucht, sodass die Kosten des Ausweises für die Gebäudeeigentümer verhältnismässig gering sein werden.</p>
- <p>Der Gebäudebereich beansprucht rund 45 Prozent des gesamtschweizerischen Endenergieverbrauchs. Die technischen Potenziale zur Energieeinsparung in diesem Sektor sind bedeutend. Eine Studie des Bundesamtes für Energie (Mobilisierung der energetischen Erneuerungspotenziale im Wohnbaubestand, Ott/Jakob, November 2005) zeigt auf, dass aufgrund ungünstiger Rahmenbedingungen heute selbst wirtschaftliche Massnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden nicht realisiert werden. Die Autoren identifizieren die Verbesserung der Transparenz bezüglich der Energieeffizienz und der Information über die Gebäudequalität als einen wichtigen strategischen Ansatzpunkt zur Mobilisierung energetischer Erneuerungspotenziale.</p><p>In einer weiteren Studie des Bundesamtes für Energie wird die Umsetzung eines entsprechenden Instruments in der Schweiz geprüft (Gebäudeausweis in der Schweiz: mögliche Vollzugsmodelle, Rieder/Lienhard, Oktober 2006). Darin wird aufgezeigt, dass</p><p>- ein Energieausweis für Gebäude in der Schweiz umsetzbar ist und sich damit auch Wirkung im Sinne der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erzielen lässt,</p><p>- eine juristische Verankerung im nationalen Energierecht sowie die Integration in die bestehende föderale Vollzugsstruktur möglich ist,</p><p>- bei einem Obligatorium ein substanzieller Teil der bestehenden Wohnbauten erreicht und Sanierungen ausgelöst werden können.</p><p>In einem Kurzgutachten vom 20. Juli 2007 kam das Bundesamt für Justiz zum Schluss, dass der Bund, gestützt auf die bestehende Verfassung, Energieausweise vorschreiben kann, wenn diese in erster Linie der Information dienen und nicht mit verpflichtenden Zielvorgaben verbunden sind.</p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2007 zur Energiestrategie Schweiz eine Viersäulenpolitik beschlossen, die auf den Pfeilern Energieeffizienzmassnahmen, Förderung der erneuerbaren Energien, Energieaussenpolitik sowie Grosskraftwerke beruht. Der Bundesrat erteilte dem UVEK den Auftrag, bis Ende 2007 Aktionspläne zu Energieeffizienzmassnahmen vor allem in den Bereichen Verkehr, Geräte und Gebäude sowie zur Förderung der erneuerbaren Energien zu erarbeiten. Der Bundesrat wird Ende 2007 nach Vorliegen dieser Aktionspläne über Art und Umfang der zu treffenden Massnahmen entscheiden. Das UVEK wird im Rahmen der Erstellung der Aktionspläne auch Massnahmen im Gebäudebereich prüfen.</p><p>Da also die Entscheidungen über die einzelnen Massnahmen noch ausstehen, kann sich der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt noch nicht darauf festlegen und lehnt aus diesem formalen Grund die Motion ab. Bei einer allfälligen Annahme der Motion wird der Bundesrat im Zweitrat beantragen, den Vorstoss in einen Prüfauftrag abzuändern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf für die schweizweit gültige Deklaration des Energieverbrauchs (Gebäudeenergieausweis) vorzulegen. Die Deklaration soll bei Neubauten, umfassenden Sanierungen und Handänderungen sowie bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen obligatorisch sein. Bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen kann eine Übergangsfrist von 15 Jahren vorgesehen werden.</p>
- Einführung eines schweizweit einheitlichen, obligatorischen Gebäudeenergieausweises
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